Rechtsprechung
   BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14898
BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02 (https://dejure.org/2003,14898)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.2003 - 1Z AR 160/02 (https://dejure.org/2003,14898)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 1Z AR 160/02 (https://dejure.org/2003,14898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Gerichtsstandbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Bestimmung eines Gerichtstands in Fällen mit Auslandsberührung; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Prüfungsumfang der internationalen Zuständigkeit im Bestimmungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 17 § 36 Abs. 1 Nr. 3 § 37
    Bestimmung der Zuständigkeit - internationale Zuständigkeit der gesamtschuldnerisch mitverklagten ausländischen Gesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klage gegen ausländische Kapitalgesellschaft und deren Gesellschafter bei effektivem Verwaltungssitz in Deutschland: Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2003, 387
  • DB 2003, 819
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00

    Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts nach Verlegung des

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    Nach der Sitztheorie muss die Antragsgegnerin zu 3 vielmehr - mangels einer Eintragung ins inländische Handelsregister - als (inländische) Personengesellschaft behandelt werden (BGH NJW 2002, 3539/3540; Gronstedt BB 2002, 2033; Leible/Hoffmann DB 2002, 2203).
  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    Dieser satzungsmäßige Sitz wird aber, da für die Schlüssigkeitsprüfung die Behauptung der Antragstellerin zugrunde zu legen ist, dass sich der effektive Verwaltungssitz der Antragsgegnerin zu 3 im Inland befindet, nach der herrschenden Sitztheorie (BGHZ 97, 269/271 f.; BayObLGZ 1985, 272/279 f.; Wieczorek/Schütze/Hausmann Rn. 15 ff.; Stein/ Jonas/Schumann Rn. 10 jeweils zu § 17) nicht anerkannt.
  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    a) Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ergibt sich mittelbar aus den Regeln der ZPO über die örtliche Zuständigkeit (§§ 12 ff.), sodass grundsätzlich ein örtlich zuständiges deutsches Gericht auch international zuständig ist (BGH NJW 1991, 3092/3093; Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. Vor § 1 Rn. 5; Zöller/Geimer IZPR Rn. 37).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 557/80

    Zuständiges Gericht in Fällen mit Auslandsberührung - Anfechtung der Ehelichkeit

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    In Fällen mit Auslandsberührung setzt die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nach § 36 .Abs. 1 Nr. 3 ZPO voraus, dass gegenüber sämtlichen Streitgenossen die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben ist (BGH NJW 1980, 2646 ; FamRZ 1990, 1224/1225; Zöller/Vollkommer Rn. 15; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. Rn. 13; MünchKomm/ Patzina ZPO 2. Aufl. Rn. 3 jeweils zu § 36).
  • BayObLG, 18.07.1985 - BReg. 3 Z 62/85

    Zur Rechtsfähigkeit einer englischen "private company limited" im Inland

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    Dieser satzungsmäßige Sitz wird aber, da für die Schlüssigkeitsprüfung die Behauptung der Antragstellerin zugrunde zu legen ist, dass sich der effektive Verwaltungssitz der Antragsgegnerin zu 3 im Inland befindet, nach der herrschenden Sitztheorie (BGHZ 97, 269/271 f.; BayObLGZ 1985, 272/279 f.; Wieczorek/Schütze/Hausmann Rn. 15 ff.; Stein/ Jonas/Schumann Rn. 10 jeweils zu § 17) nicht anerkannt.
  • BayObLG, 28.10.1997 - 1Z AR 74/97

    Zuständiges Gericht bei Geltendmachung einer Maklerprovision gegen mehrere

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    Andererseits entscheidet das bestimmende Gericht nicht über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klage (BayObLG MDR 1998, 180/181; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 18; Stein/Jonas/Schumann § 37 Rn. 2).
  • BGH, 12.02.1987 - I ARZ 650/86

    Überprüfung der Prozeßfähigkeit des Antragstellers in Verfahren der

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    Partei- und Prozessfähigkeit des Antragstellers werden im Bestimmungsverfahren nicht geprüft, sie werden unterstellt (BGH NJW-RR 1987, 757 ; Wieczorek/Schütze/Hausmann ZPO 3. Aufl. Rn. 2, 8; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. Rn. 3 jeweils zu § 37).
  • BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 28/90

    Gerichtsstandsbestimmung bei Auslandsberührung

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02
    In Fällen mit Auslandsberührung setzt die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nach § 36 .Abs. 1 Nr. 3 ZPO voraus, dass gegenüber sämtlichen Streitgenossen die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben ist (BGH NJW 1980, 2646 ; FamRZ 1990, 1224/1225; Zöller/Vollkommer Rn. 15; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. Rn. 13; MünchKomm/ Patzina ZPO 2. Aufl. Rn. 3 jeweils zu § 36).
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 158/06

    Trabrennbahn

    Die Rechtsfähigkeit von Gesellschaften, die in einem "Drittstaat" gegründet worden sind, der weder der Europäischen Union angehört noch aufgrund von Verträgen hinsichtlich der Niederlassung gleichgestellt ist, hat die Rechtsprechung dagegen weiter nach der Sitztheorie beurteilt, wonach für die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft das Recht des Sitzstaates maßgeblich ist (BGHZ 153, 353, 355; BayObLG DB 2003, 819; OLG Hamburg ZIP 2007, 1108; offen gelassen von BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004 - III ZR 358/03, Tz. 11, juris, insoweit in BGHZ 161, 224 nicht abgedruckt).
  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 12/19

    Örtliche Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in einen Miterbenanteil

    a) Fehlt die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für einen Streitgenossen, so kann sie nicht durch eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO begründet werden; ihr Vorliegen für alle Streitgenossen ist vielmehr Voraussetzung für das Bestimmungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1990, XII ARZ 28/90, FamRZ 1990, 1224 [juris Rn. 5]; BayObLG, Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris, Rn. 7; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 21; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 36 Rn. 25).

    Die Entscheidung darüber, ob die internationale Zuständigkeit tatsächlich gegeben ist, muss dem zu bestimmenden Gericht der Hauptsache vorbehalten bleiben; sie wird nicht dadurch präjudiziert, dass ein örtlich zuständiges Gericht bestimmt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris, Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Dezember 2003, 15 AR 48/03, juris Rn. 12).

  • OLG Hamburg, 30.03.2007 - 11 U 231/04

    Die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nicht unter die europäische

    Seit den Entscheidungen, die sich der Gründungstheorie näherten, hat sich der Bundesgerichtshof allerdings - soweit ersichtlich - nicht mehr zu der Frage der Fortgeltung der Sitztheorie für Gesellschaften aus Drittstaaten geäußert (ohne genauere Auseinandersetzung bejahend aber BayObLG RIW 2003, 387, 388).
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 290/07

    Beschränkungen für schweizerische Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland

    Die Rechtsfähigkeit von Gesellschaften, die in einem "Drittstaat" gegründet worden sind, der weder der Europäischen Union angehört noch aufgrund von Verträgen hinsichtlich der Niederlassung gleichgestellt ist, hat die Rechtsprechung dagegen weiter nach der Sitztheorie beurteilt, wonach für die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft das Recht des Sitzstaates maßgeblich ist (BGHZ 153, 353, 355 ; Bay-ObLG, DB 2003, 819; OLG Hamburg, ZIP 2007, 1108; offen gelassen von BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004 - III ZR 358/03 Tz. 11 [...], insoweit in BGHZ 161, 224 nicht abgedruckt).
  • OLG Köln, 31.01.2006 - 22 U 109/05

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen ausländische

    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ergibt sich mittelbar aus den Regeln über die örtliche Zuständigkeit (§§ 12 ff. ZPO), so dass grundsätzlich ein örtlich zuständiges deutsches Gericht auch international zuständig ist (BGH, NJW 1991, 3092, 3093; BayObLG, DB 2003, 819, 820, jew. m.w.Nachw.).

    Denn befindet sich der tatsächliche Verwaltungssitz im Inland, wird der satzungsmäßige ausländische Sitz nach der herrschenden und für die internationale Zuständigkeit außerhalb der Europäischen Gemeinschaft fortgeltenden Sitztheorie nicht anerkannt (BGH, NJW 2002, 3539, 3540 = MDR 2002, 1382; BayObLG, DB 2003, 819, 820, jew. m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20

    Gerichtsstandsbestimmung bei Kompetenzstreit vor Rechtshängigkeit

    Weil das bestimmende Gericht zudem nicht über die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Streitverfahrens entscheidet, bleibt die Entscheidung darüber, ob die internationale Zuständigkeit tatsächlich gegeben ist, dem bestimmten Gericht der Hauptsache vorbehalten; sie wird nicht dadurch präjudiziert, dass ein örtlich zuständiges Gericht bestimmt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1. August 2019, 1 AR 12/19, FamRZ 2020, 41 [juris Rn. 31); Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Dezember 2003, 15 AR 48/03, juris Rn. 12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - internationale Zuständigkeit -

    Von daher ist es gerechtfertigt, dass das bestimmende Gericht nur prüft, ob - ausgehend von den Behauptungen des Antragstellers - die internationale Zuständigkeit schlüssig vorgetragen ist (BayObLG - Beschluss vom 20. Februar 2003 - 1Z AR 160/02 -, RIW 2003 387; Zöller/Vollkommer, ZPO 32. Aufl. § 36 Rz. 18).

    Die Entscheidung darüber, ob die internationale Zuständigkeit tatsächlich gegeben ist, muss im Ergebnis dem so dann bestimmten Gericht der Hauptsache vorbehalten bleiben; sie wird durch die Entscheidung über die Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht präjudiziert (BayObLG - Beschluss vom 20. Februar 2003 - 1Z AR 160/02 -, RIW 2003 387).

  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 67/19

    Gerichtsstandsbestimmung bei einem Streitgenossen mit unbekanntem Aufenthalt

    1) Allerdings setzt die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts voraus, dass die deutschen Gerichte in der Sache international zuständig sind (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1990, XII ARZ 28/90, FamRZ 1990, 1224, juris Rn. 5 Beschluss vom 17. September 1980, IVb ARZ 557/80, NJW 1980, 2646, juris Rn. 4), wobei es ausreichend ist, dass die internationale Zuständigkeit schlüssig vorgetragen ist (BayObLG, Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris Rn. 7).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 534/18

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - internationale Zuständigkeit -

    Von daher ist es gerechtfertigt, dass das bestimmende Gericht nur prüft, ob - ausgehend von den Behauptungen des Antragstellers - die internationale Zuständigkeit schlüssig vorgetragen ist (BayObLG - Beschluss vom 20. Februar 2003 - 1Z AR 160/02 -, RIW 2003 387; Zöller/Vollkommer, ZPO 32. Aufl. § 36 Rz. 18).

    Die Entscheidung darüber, ob die internationale Zuständigkeit tatsächlich gegeben ist, muss im Ergebnis dem so dann bestimmten Gericht der Hauptsache vorbehalten bleiben; sie wird durch die Entscheidung über die Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht präjudiziert (BayObLG - Beschluss vom 20. Februar 2003 - 1Z AR 160/02 -, RIW 2003 387).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 15 Sa 1/21
    a) In Fällen mit Auslandsberührung setzt die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO voraus, dass gegenüber sämtlichen Streitgenossen die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben ist (BGH, NJW 1980, 2646; BGH, Beschl. v. 11.07.1990 - XII ARZ 28/90, BeckRS 1990, 31064391; BayObLG, Beschl. v. 20.02.2003 - 1 Z AR 160/02, BeckRS 2003, 2439; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.12.2003 - 15 AR 48/03, NJOZ 2004, 1303; OLG Hamm, Beschl. v. 01.12.2016 - 32 SA 43/1, NZKart 2017, 79 Rn. 1; Cepl/Voß/Zöllner, a.a.O., § 36 Rn. 23; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl., § 36 Rn. 21).
  • OLG Zweibrücken, 02.11.2010 - 2 AR 36/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Zuständigkeitsbestimmung bei

  • BayObLG, 19.12.2019 - 1 AR 110/19

    Bindungswirkung der Entscheidung im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

  • OLG Naumburg, 17.04.2013 - 1 AR 8/13

    Zuständigkeit: Geltendmachung von Ansprüchen eines Reisenden gegen eine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht