Weitere Entscheidungen unten: BAG, 23.02.2005 | BAG, 04.11.2004

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,823
BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02 (https://dejure.org/2004,823)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2004 - II ZR 413/02 (https://dejure.org/2004,823)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - II ZR 413/02 (https://dejure.org/2004,823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Versorgungsrente bei Eintritt eines Sicherungsfalls; Feststellung einer Schadensersatzpflicht nach rechtsverbindlich erteilter Auskunft über die Insolvenzfestigkeit einer Versorgungsleistung; Feststellung des Bestehens eines vollständigen, hilfsweise ...

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; BetrAVG § 7 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256 Abs. 1; BetrAVG § 7 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Versorgungsanwärters gegen den Pensions-Sicherungs-Verein vor Eintritt des Sicherungsfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1; BetrAVG § 7 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Versorgungsempfängers/-anwärters in der betrieblichen Altersversorgung gegen den Pensionssicherungsverein

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entstehen des Rechtsverhältnisses zwischen Versorgungsberechtigten und dem PSV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 637
  • ZIP 2005, 42
  • MDR 2005, 292
  • NZA 2005, 782
  • NZI 2005, 176
  • VersR 2005, 1605
  • WM 2005, 95
  • BB 2005, 1283
  • DB 2005, 1227
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 99/99

    Feststellungsinteresse bei fernliegender Einstandspflicht

    Auszug aus BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02
    Auf der Grundlage dieser gesicherten Rechtsposition besteht schon in dem Zeitpunkt, in dem eine Versorgung oder Versorgungsanwartschaft die sonstigen gesetzlichen Insolvenzschutzvoraussetzungen nach § 7 BetrAVG erfüllt, zwischen dem Versorgungsberechtigten oder -anwärter und dem Pensions-Sicherungs-Verein ein feststellungsfähiges, durch den Eintritt des Insolvenzfalles bedingtes Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 ZPO (Blomeyer/Otto aaO § 7 Rdn. 300; im Ergebnis auch Höfer aaO § 13 Rdn. 33, 48; Grunsky, Arbeitsgerichtsgesetz, 7. Aufl. § 2 Rdn. 121; LAG Köln DB 1997, 987; vgl. zu einem ähnlichen Fall der Ausfallhaftung auch BAG, Urt. v. 21. März 2000 - 3 AZR 99/99 - NV - veröffentlicht in Juris, S. 3).

    b) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine alsbaldige Klärung konnte dem Kläger schon in den Vorinstanzen nicht deshalb abgesprochen werden, weil die Insolvenz der B. GmbH (neu) nur eine entfernt liegende theoretische Möglichkeit gewesen wäre (vgl. zu diesem Kriterium BAG, Urt. v. 21. März 2000 aaO).

  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02
    Ferner steht zu erwarten, daß sich der Beklagte - als zumindest partiell beliehener Unternehmer (vgl. dazu: Blomeyer/Otto aaO § 14 Rdn. 28; Paulsdorff, Kommentar zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, 2. Aufl. § 13 BetrAVG Rdn. 13) und Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht - schon einem Feststellungsurteil beugen wird (vgl. BGHZ 28, 123, 126).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit langem anerkannt, daß eine ursprünglich zulässige Feststellungsklage nicht dadurch unzulässig wird, daß im Verlaufe des Rechtsstreits die Voraussetzungen für den Übergang zu einer Leistungsklage eintreten (st.Rspr.: vgl. BGHZ 28, 123, 127; BGH, Urt. v. 4. November 1998 - VIII ZR 248/97, NJW 1999, 639, 640 m.w.Nachw.).

  • BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95

    Anspruch auf Sicherheitsleistung bei Insolvenzsicherung

    Auszug aus BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02
    Eine solche Rechtsbeziehung bestand hier zwischen dem versorgungsberechtigten Kläger und dem beklagten Pensions-Sicherungs-Verein - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - bereits vor Eintritt des Insolvenzfalles, weil aufgrund der Besonderheiten der Ausgestaltung der Insolvenzsicherung nach dem BetrAVG als gesetzlicher Vermögensschadenspflichtversicherung (vgl. dazu BAG ZIP 1997, 289, 294; Blomeyer/Otto, BetrAVG 3. Aufl. vor § 7 Rdn. 3 m.w.Nachw.) die Entstehung des Versicherungsanspruchs im Sinne von § 7 Abs. 1 BetrAVG schon zu diesem Zeitpunkt nur noch durch den Eintritt des Sicherungsfalles bedingt war.
  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 119/51

    Feststellungsklage bei Tötung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02
    Ein Rechtsverhältnis liegt daher auch dann vor, wenn eine Verbindlichkeit noch nicht entstanden, aber für ihren späteren Eintritt der Grund in der Art gelegt ist, daß die Entstehung der Verbindlichkeit nur von dem Eintritt weiterer Umstände oder dem Zeitablauf abhängt (BGHZ 4, 133, 134 f. und st.Rspr.).
  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 95/80

    Anspruch eines persönlich haftenden Gesellschafters auf Bezüge der betrieblichen

    Auszug aus BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02
    Das gesetzliche Versicherungsverhältnis (vgl. Sen.Urt. v. 16. Februar 1981 - II ZR 95/80, ZIP 1981, 408, 409 f.) ist als sog. Dreiecksverhältnis dadurch gekennzeichnet, daß die der Insolvenzsicherung unterworfenen Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und zugleich allein Beitragspflichtige (vgl. § 10 BetrAVG) im eigenen Namen das Risiko des Ausfalls oder der Minderung von Versorgungsansprüchen und -anwartschaften in den Sicherungsfällen des § 7 Abs. 1 BetrAVG versichern, während den Versorgungsempfängern und -anwärtern als Versicherten die alleinige Bezugsberechtigung aus der Versicherung im Sicherungsfall zusteht (vgl. Blomeyer/Otto aaO § 14 Rdn. 26; Höfer, BetrAVG § 14 Rdn. 3363).
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02
    a) Ein derartiges Interesse ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGHZ 69, 144 m.w.Nachw.; BGH, Urt. v. 9. Juni 1983 - III ZR 74/82, NJW 1984, 1118).
  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners

    Auszug aus BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02
    a) Ein derartiges Interesse ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGHZ 69, 144 m.w.Nachw.; BGH, Urt. v. 9. Juni 1983 - III ZR 74/82, NJW 1984, 1118).
  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZR 248/97

    Zum Handelsvertreter im Nebenberuf

    Auszug aus BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit langem anerkannt, daß eine ursprünglich zulässige Feststellungsklage nicht dadurch unzulässig wird, daß im Verlaufe des Rechtsstreits die Voraussetzungen für den Übergang zu einer Leistungsklage eintreten (st.Rspr.: vgl. BGHZ 28, 123, 127; BGH, Urt. v. 4. November 1998 - VIII ZR 248/97, NJW 1999, 639, 640 m.w.Nachw.).
  • LAG Köln, 04.12.1996 - 7 Sa 1068/94

    Betriebliche Altersversorgung: Klage auf Feststellung, dass Insolvenzschutz

    Auszug aus BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02
    Auf der Grundlage dieser gesicherten Rechtsposition besteht schon in dem Zeitpunkt, in dem eine Versorgung oder Versorgungsanwartschaft die sonstigen gesetzlichen Insolvenzschutzvoraussetzungen nach § 7 BetrAVG erfüllt, zwischen dem Versorgungsberechtigten oder -anwärter und dem Pensions-Sicherungs-Verein ein feststellungsfähiges, durch den Eintritt des Insolvenzfalles bedingtes Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 ZPO (Blomeyer/Otto aaO § 7 Rdn. 300; im Ergebnis auch Höfer aaO § 13 Rdn. 33, 48; Grunsky, Arbeitsgerichtsgesetz, 7. Aufl. § 2 Rdn. 121; LAG Köln DB 1997, 987; vgl. zu einem ähnlichen Fall der Ausfallhaftung auch BAG, Urt. v. 21. März 2000 - 3 AZR 99/99 - NV - veröffentlicht in Juris, S. 3).
  • RG, 14.12.1928 - VII 261/28

    1. Geht der Enteignete, der in einem Vorprozeß die Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02
    Aufgrund des zwingenden Charakters der §§ 7 ff. BetrAVG ist die Rechtsposition des versicherten Arbeitnehmers - anders als im Regelfall das ähnliche Forderungsrecht eines Bezugsberechtigten aus einer vertraglichen Versicherung für fremde Rechnung (§§ 74 ff. VVG; vgl. dazu: RGZ 123, 44) - bereits vor Eintritt des Sicherungsfalls unentziehbar: Der Arbeitgeber hat weder das bei der Versicherung für fremde Rechnung i.S. der §§ 74 ff. VVG bestehende formelle Verfügungsrecht über die Forderung noch kann er sich der Beitragspflicht entziehen oder gar das Versicherungsverhältnis kündigen; sogar die Verfügungsmacht des Versorgungsberechtigten ist - zu seinem Schutz - derart beschränkt, daß er auf seine Rechte weder verzichten noch sie abtreten kann (§ 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis liegt daher auch vor, wenn eine Verbindlichkeit noch nicht entstanden, aber für ihren späteren Eintritt der Grund in der Art gelegt ist, dass die Entstehung der Verbindlichkeit nur von dem Eintritt weiterer Umstände oder dem Zeitablauf abhängt (BGH, Urteile vom 25. Oktober 2005 - II ZR 413/02, WM 2005, 95 unter II 1; vom 23. September 1987 - IVa ZR 59/86, NJW 1988, 774 unter 2 a).
  • BGH, 22.01.2019 - II ZR 59/18

    Feststellungsinteresse für einen Antrag auf Feststellung einer Gewinnbeteiligung

    Eine solche Gefahr besteht in der Regel schon dann, wenn der Beklagte das Recht des Klägers ernstlich bestreitet (BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 - II ZR 235/15, ZIP 2017, 1902 Rn. 16; Urteil vom 25. Oktober 2004 - II ZR 413/02, ZIP 2005, 42, 44).
  • BGH, 25.07.2017 - II ZR 235/15

    Feststellungsinteresse für eine positive Feststellungsklage bei Beteiligung eines

    Eine solche Gefährdung liegt im Fall der positiven Feststellungsklage in der Regel schon darin, dass der Beklagte das Recht des Klägers ernstlich bestreitet (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2004 - II ZR 413/02, ZIP 2005, 42, 44; Urteil vom 14. April 2010 - IV ZR 135/08, FamRZ 2010, 1068 Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 672/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4709
BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 672/03 (https://dejure.org/2005,4709)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2005 - 10 AZR 672/03 (https://dejure.org/2005,4709)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 10 AZR 672/03 (https://dejure.org/2005,4709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Ansprüche als Masseverbindlichkeiten oder als Insolvenzforderungen; Schaffung eigenständiger Ansprüche durch einen Sozialplan

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Rückabwicklung von Ansprüchen aus vorzeitig beendeter Altersteilzeit in der Insolvenz

  • Judicialis

    InsO § 38; ; InsO § 55; ; InsO § 108 Abs. 2; ; InsO § 123

  • rechtsportal.de

    InsO §§ 38 55 108 Abs. 2 § 123
    Altersteilzeit; Insolvenzrecht - Rückabwicklung von Ansprüchen aus vorzeitig beendeter Altersteilzeit in der Insolvenz

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Rückabwicklung von Ansprüchen aus vorzeitig beendeter Altersteilzeit in der Insolvenz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1375 (Ls.)
  • DB 2005, 1227
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

    Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 672/03
    Dagegen kommt es nicht darauf an, wann der Arbeitnehmer die Zahlungen verlangen kann (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - AP InsO § 47 Nr. 1 = EzA InsO § 47 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - AP InsO § 113 Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 19, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - und - 9 AZR 647/03 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 16.10.2003 - 5 Sa 1122/03

    Rückzahlungsansprüche eines Arbeitnehmers aus im Rahmen eines

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 672/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Oktober 2003 - 5 Sa 1122/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 672/03
    Dagegen kommt es nicht darauf an, wann der Arbeitnehmer die Zahlungen verlangen kann (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - AP InsO § 47 Nr. 1 = EzA InsO § 47 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - AP InsO § 113 Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 19, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - und - 9 AZR 647/03 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02

    Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 672/03
    Dagegen kommt es nicht darauf an, wann der Arbeitnehmer die Zahlungen verlangen kann (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - AP InsO § 47 Nr. 1 = EzA InsO § 47 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - AP InsO § 113 Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 19, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - und - 9 AZR 647/03 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3512
BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04 (https://dejure.org/2004,3512)
BAG, Entscheidung vom 04.11.2004 - 2 AZR 96/04 (https://dejure.org/2004,3512)
BAG, Entscheidung vom 04. November 2004 - 2 AZR 96/04 (https://dejure.org/2004,3512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung von Wahlinitiatoren - Zulässigkeit einer Kündigung gegenüber dem Einladenden der Betriebsratswahl bei Betriebsstilllegung - Gesetzliche Ausgestaltung des Kündigungsschutzes der Betriebsratmitglieder und des Wahlvorstands

  • Judicialis

    KSchG § 15 Abs. 3a; ; KSchG § 15 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2 § 15 Abs. 3a, Abs. 4, 5
    Sonderkündigungsschutz nach § 15 KSchG - Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung; Nach § 15 Abs. 3a KSchG geschützter Einladender zur Wahlversammlung; Wahlinitiator; Frage der Anwendbarkeit von § 15 Abs. 4 und § 15 Abs. 5 KSchG auf Wahlinitiatoren; Abgrenzung ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Betriebsratswahl: Anwendbarkeit der Einschränkungen des Sonderkündigungsschutzes bei Betriebsstilllegung auch auf Initiatoren einer Betriebsratswahl ? Redaktionsversehen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1615
  • NZA 2005, 656 (Ls.)
  • DB 2005, 1227
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92

    Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
    Ein freier Arbeitsplatz war, wie das Landesarbeitsgericht für den Senat bindend festgestellt hat, nicht vorhanden (vgl. zur Weiterbeschäftigungspflicht auf einem freien Arbeitsplatz auch in einem anderen Betrieb: Senat 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 39; KR-Etzel 7. Aufl. § 15 KSchG Rn. 126).
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
    Die Ausübung eines etwaigen Restmandates (§ 21b BetrVG) erfordert nicht den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den Stilllegungszeitpunkt hinaus (BAG 14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 - BAGE 41, 72; HaKo-Fiebig 2. Aufl. § 15 KSchG Rn. 134).
  • LAG Nürnberg, 29.01.2004 - 5 Sa 607/03

    Besonderer Kündigungsschutz der Initiatoren einer Betriebsratswahl - Stilllegung

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 29. Januar 2004 - 5 Sa 607/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03

    Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
    a) Fraglich erscheint bereits, ob der Kläger, der selbst zum Betriebsrat in B gewählt worden ist, im Rahmen des § 15 Abs. 5 KSchG geltend machen kann, der Betriebsbegriff sei bei der - nicht angefochtenen - Betriebsratswahl verkannt worden (vgl. Senat 3. Juni 2004 - 2 AZR 577/03 -).
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

    a) Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nach § 15 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG geschützten Person (die Nichterwähnung von § 15 Abs. 3a KSchG beruht auf einem Redaktionsversehen, BAG 4. November 2004 - 2 AZR 96/04 - zu B I 2 der Gründe) ist gemäß § 15 Abs. 4 KSchG ohne besondere Voraussetzungen zulässig, wenn "der Betrieb" stillgelegt wird.

    cc) Entgegen Mückl (DB 2010, 2615, 2618) lässt sich aus einem Senatsurteil vom 4. November 2004 (- 2 AZR 96/04 - zu B II 2 b der Gründe) nicht folgern, der zweite Zweck von § 15 KSchG verlange, stets auf die Einheit abzustellen, für die ein Betriebsrat gewählt wurde.

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 85/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

    a) Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nach § 15 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG geschützten Person (die Nichterwähnung von § 15 Abs. 3a KSchG beruht auf einem Redaktionsversehen, BAG 4. November 2004 - 2 AZR 96/04 - zu B I 2 der Gründe) ist gemäß § 15 Abs. 4 KSchG ohne besondere Voraussetzungen zulässig, wenn "der Betrieb" stillgelegt wird.

    cc) Entgegen Mückl (DB 2010, 2615, 2618) lässt sich aus einem Senatsurteil vom 4. November 2004 (- 2 AZR 96/04 - zu B II 2 b der Gründe) nicht folgern, der zweite Zweck von § 15 KSchG verlange, stets auf die Einheit abzustellen, für die ein Betriebsrat gewählt wurde.

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 47/08

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber - Änderungskündigung

    Auch die in § 15 Abs. 3a KSchG aufgeführten Personen sind einbezogen (Senat 4. November 2004 - 2 AZR 96/04 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 57 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 58).
  • ArbG Frankfurt/Main, 17.03.2010 - 7 Ca 8989/09
    Der in § 15 Abs. 1 bis Abs. 3 KSchG vorgesehene Schutz sollte durch § 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG in zeitlicher und persönlicher Hinsicht ergänzt werden, weil er für die Zeit vor Bildung eines Wahlvorstands als lückenhaft angesehen wurde (BAG vom 04.11.2004 - 2 AZR 96/04, AP Nr. 57 zu § 15 KSchG 1969).

    Zwar geltend diese Vorschriften nach der Rechtsprechung des BAG auch entgegen des Wortlauts im Rahmen von § 15 Abs. 3a KSchG, da die Nichterwähnung von Abs. 3a insofern ein Redaktionsversehen ist (BAG vom 04.11.2004 - 2 AZR 96/04, AP Nr. 57 zu § 15 KSchG 1969).

  • LAG Köln, 04.05.2023 - 6 Sa 684/22

    Betriebsratsmitglied; Kündigung; Betriebsabteilung; Outsourcing; freie Mitarbeit

    Sind Betriebsabteilungen ihrerseits Betriebsteile im Sinne des § 4 S. 1 BetrVG, die als selbständige Betriebe gelten und deshalb auch einen eigenen Betriebsrat gewählt haben, ist bei Stilllegung einer solchen Abteilung § 15 Abs. 4 KSchG anwendbar und nicht § 15 Abs. 5 KSchG (BAG 04.11.2004 - 2 AZR 96/04 - KR/Kreft KSchG § 15 Rn. 148).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht