Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.11.2004

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,265
BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05 (https://dejure.org/2005,265)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05 (https://dejure.org/2005,265)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2005 - 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05 (https://dejure.org/2005,265)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, das Inkrafttreten bzw den Vollzug der Vorschriften über den automatisierten Abruf von Kontenstammdaten vorläufig auszusetzen - Abwägung zwischen dem Risiko des Fortbestandes von Vollzugsdefiziten im Steuer- und ...

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit (StEhrlFördG) - Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen zum automatisierten Abruf von Kontostammdaten - Grenzen der zulässigen Feststellung der Existenz von Konten und ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Gesetzes zur Steuerehrlichkeit; Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen zum automatisierten Abruf von Kontostammdaten; Grenzen der zulässigen Feststellung der Existenz von Konten und Depots; Voraussetzungen des ...

  • datenschutz.eu
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • RA Kotz

    Steuerehrlichkeit: Gesetzes zur Förderung - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen zum automatisierten Abruf von Kontostammdaten aufgrund Art. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23.12.2003

  • rechtsportal.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen zum automatisierten Abruf von Kontostammdaten aufgrund Art. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23.12.2003

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kontenabruf ? Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung ? Bedenken gegen die Regelung über den Kontenabruf durch AEAO gemildert ? Keine einstweilige Anordnung dahingehend, dass § 93 Abs. 7 und 8, § 93b AO, § 5 Abs.??1 Nr. 24 FVG und § 24c Abs. 1 Satz 1 KWG bis zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen automatisierten Abruf von Kontostammdaten abgelehnt

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kontrollmöglichkeiten: Was der Fiskus darf

  • IWW (Kurzinformation)

    Staatliche Kontrolle von Konten ist erlaubt

  • IWW (Kurzinformation)

    Gesetzesänderungen - BVerfG erlaubt staatliche Kontrolle von Bankkonten

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Automatisierter Abruf von Kontostammdaten

  • heise.de (Pressebericht, 12.07.2007)

    Kontenabfrage größtenteils rechtmäßig

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Kontenabrufverfahren in Kraft

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ablehnung von einstweiliger Anordnung gegen den automatischen Abruf von Kontostammdaten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; AO § 93 Abs. 7, 8, § 93b i. d. F. vom 23. 12. 2003; KWG § 24c i. d. F. vom 23. 12. 2003
    Keine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gegen automatisierten Abruf von Kontostammdaten

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Kontenabrufverfahren freigegeben

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit - Kontenabfragemöglichkeit vorläufig zulässig

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Steuererklärung - Aktuelle Kontrollmöglichkeiten: Was darf der Fiskus?

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gegen automatisierten Abruf von Kontostammdaten

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 284
  • NJW 2005, 1179
  • NVwZ 2005, 925 (Ls.)
  • WM 2005, 641
  • DB 2005, 754
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 105, 365 ; stRspr).

    Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; stRspr).

    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am In-Kraft-Treten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem In-Kraft-Treten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; stRspr).

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Wird bei der Abgabenerhebung die Gleichheit im Belastungserfolg verfehlt, kann dies sogar zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlagen der Abgabenerhebung führen (so BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 zur Steuererhebung).
  • BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99

    Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Ein hinreichender Anlass für Ermittlungsmaßnahmen wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn auf Grund konkreter Anhaltspunkte oder auf Grund allgemeiner Erfahrungen die Möglichkeit einer Steuerverkürzung in Betracht kommt (vgl. BFHE 199, 451 ).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Wird bei der Abgabenerhebung die Gleichheit im Belastungserfolg verfehlt, kann dies sogar zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlagen der Abgabenerhebung führen (so BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 zur Steuererhebung).
  • BVerfG, 13.11.1951 - 1 BvR 213/51

    Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren von Amts wegen

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Wird dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Erfolg mit Rücksicht auf solche Vorkehrungen auf der Anwendungsebene versagt und zeigt sich vor der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, dass die Vorkehrungen zur Nachteilsbegrenzung nicht ausreichen oder dass die Behörden ihre Praxis zum Nachteil der Antragsteller ändern, kann das Bundesverfassungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen (vgl. BVerfGE 1, 74 ; 46, 337 ) einstweiligen Rechtsschutz gewähren.
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am In-Kraft-Treten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem In-Kraft-Treten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 105, 365 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04

    Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur bezogen auf die Antragsteller (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 2185/04 -, JURIS).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05

    Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Die Antragsteller zu 2, die zwischenzeitlich ebenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben haben (1 BvR 603/05), sehen sich als Bezieher von Wohngeld und von Sozialhilfe durch die angegriffenen Regelungen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und in ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) verletzt.
  • BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    aa) Das Bestimmtheitsgebot findet auch im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen verschiedenen Ausprägungen seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20, Art. 28 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 110, 33 ; 112, 284 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Insbesondere lässt die Verfassung grundrechtseingreifende Ermittlungen "ins Blaue hinein" nicht zu (vgl. BVerfGE 112, 284 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 1989 - 1 BvR 33/87 -, NJW 1990, S. 701 ).
  • BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20

    Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer

    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am Inkrafttreten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem Inkrafttreten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ).

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 10).

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Rechtsprechung
   BFH, 18.11.2004 - V R 16/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1487
BFH, 18.11.2004 - V R 16/03 (https://dejure.org/2004,1487)
BFH, Entscheidung vom 18.11.2004 - V R 16/03 (https://dejure.org/2004,1487)
BFH, Entscheidung vom 18. November 2004 - V R 16/03 (https://dejure.org/2004,1487)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 4 Nr. 8 Buchst. f, § 15; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 und 19; FGO § 68, § 116 Abs. 7 Satz 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 4 Nr. 8 Buchst. f, § 15; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 und 19; FGO § 68, § 116 Abs. 7 Satz 1

  • Judicialis

    UStG 1993 § 4 Nr. 8 Buchst. f; ; UStG 1993 § 15; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 19; ; FGO § 68; ; FGO § 116 Abs. 7 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Vorsteuerabzug setzt unternehmerisch wirtschaftliche Tätigkeit voraus; Aufteilung der Vorsteuer nach Umsatzschlüssel und nicht nach dem Investitionsschlüssel; Kein Leistungsaustausch bei Aufnahme eines atypisch stillen Gesellschafters in eine Gesellschaft gegen Zahlung ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerabzug bei Ausgabe atypisch stiller Beteiligungen durch eine Publikumsgesellschaft

  • Der Betrieb

    Aufnahme von Gesellschaftern durch eine Gesellschaft gegen Bareinlage ? Keine Dienstleistung gegen Entgelt ? Vorsteuerabzug bei gemischter Verwendung nach Umsatzschlüssel ? Keine Vorsteueraufteilung nach ?Investitionenschlüssel?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluss der Berechtigung zum Vorsteuerabzug; Grundlagen der Ausführung von Leistungsbezug einer Publikumsgesellschaft für das Unternehmen; Statthaftigkeit der Vorsteueraufteilung nach einem Investitionsschlüssel; Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Fall der Erzielung ...

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug bei Publikumsgesellschaft

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Vorsteuerabzug bei der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1, UStG § 10
    Aufnahme; Bareinlage; Entgelt; Gesellschaft; Gesellschafter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 461
  • BB 2005, 758
  • DB 2005, 754
  • BStBl II 2005, 461
  • BStBl II 2005, 503
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 01.07.2004 - V R 32/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug aus Kosten des Gesellschafterwechsels

    Auszug aus BFH, 18.11.2004 - V R 16/03
    Dies ist nicht zutreffend; denn eine Gesellschaft erbringt bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage an diesen keine Dienstleistung gegen Entgelt i.S. des Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG-- (vgl. EuGH-Urteil KapHag Renditefonds, Slg. 2003, I-6851, UR 2003, 443) und deshalb auch keinen steuerbaren Umsatz i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG (vgl. die Nachfolgeentscheidung des BFH, Urteil vom 1. Juli 2004 V R 32/00, BFHE 205, 555, BFH/NV 2004, 1355).

    Der Senat hat deshalb entschieden, dass eine Personengesellschaft, die ausschließlich unternehmerisch (wirtschaftlich) tätig ist, den Vorsteuerabzug aus Beratungsleistungen im Zusammenhang mit ihrer Gründung und der (nicht steuerbaren) Aufnahme von Gesellschaftern in vollem Umfang vornehmen kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 205, 555, BFH/NV 2004, 1355, unter II. 3. c.).

    Für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen in Fällen gemischter (d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender) Verwendung geht die Richtlinie 77/388/EWG in Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 1 und Art. 19 als Regel-Aufteilungsmaßstab von einem Umsatzschlüssel aus (vgl. BFH-Urteil in BFHE 205, 555, BFH/NV 2004, 1355, unter II. 3. a).

  • EuGH, 26.06.2003 - C-442/01

    KapHag

    Auszug aus BFH, 18.11.2004 - V R 16/03
    Die Aufnahme atypisch stiller Gesellschafter sei nach dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 26. Juni 2003 Rs. C-442/01 --KapHag Renditefonds-- (Slg. 2003, I-6851, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2003, 443) als nichtsteuerbarer Vorgang zu beurteilen.

    Es macht im Wesentlichen geltend: Aufgrund des bezeichneten EuGH-Urteils KapHag Renditefonds (Slg. 2003, I-6851, UR 2003, 443) sei die Ausgabe von atypisch stillen Beteiligungen zwar nicht mehr als steuerfreier Umsatz zu werten, sondern als nichtsteuerbarer Vorgang.

    Dies ist nicht zutreffend; denn eine Gesellschaft erbringt bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage an diesen keine Dienstleistung gegen Entgelt i.S. des Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG-- (vgl. EuGH-Urteil KapHag Renditefonds, Slg. 2003, I-6851, UR 2003, 443) und deshalb auch keinen steuerbaren Umsatz i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG (vgl. die Nachfolgeentscheidung des BFH, Urteil vom 1. Juli 2004 V R 32/00, BFHE 205, 555, BFH/NV 2004, 1355).

  • BFH, 17.08.2001 - V R 1/01

    Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus

    Auszug aus BFH, 18.11.2004 - V R 16/03
    a) Die Auslegung des Begriffs der "wirtschaftlichen Zurechnung" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG ist anhand der Vorgaben des gemeinschaftsrechtlichen Mehrwertsteuersystems vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, unter II. 1. a).

    Bei richtlinienkonformer Auslegung ist als "sachgerecht" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG deshalb ein den Vorgaben des Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG entsprechendes Aufteilungsverfahren anzuerkennen, das --objektiv nachprüfbar-- nach einheitlicher Methode die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes bzw. einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, unter II. 1. b).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-77/01

    EDM

    Auszug aus BFH, 18.11.2004 - V R 16/03
    Umsätze im Sinne dieser Bestimmung sind solche, bei denen es um die nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Tätigkeiten geht, die über den bloßen Erwerb und den bloßen Verkauf von Wertpapieren hinausgehen, wie etwa Umsätze bei einem Wertpapiergeschäft im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (vgl. EuGH-Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-77/01 --EDM--, UR 2004, 292, Rdnr. 59, und Urteil Banque Bruxelles Lambert SA (BBL) in BFH-Report 2004, 1229, Rdnr. 41).

    Zwar bleiben nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH Umsätze, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 77/388/EWG fallen und für die daher kein Vorsteuerabzugsrecht besteht, bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs i.S. der Art. 17 und 19 der Richtlinie 77/388/EWG unberücksichtigt (vgl. EuGH-Urteile vom 22. Juni 1993 Rs. C-333/91 --Sofitam--, Slg. 1993, I-3513, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG, Art. 19 Rdnr. 13 und 14, Rechtsspruch 1; Cibo Participations SA in Slg. 2001, I-6663, UR 2001, 500, Rdnr. 44; EDM in UR 2004, 292, Rdnr. 54).

  • EuGH, 27.09.2001 - C-16/00

    Cibo Participations

    Auszug aus BFH, 18.11.2004 - V R 16/03
    Das in dieser Bestimmung vorgesehene Recht auf Vorsteuerabzug entsteht nur, wenn die bezogenen Gegenstände oder Dienstleistungen direkt und unmittelbar mit Ausgangsumsätzen zusammenhängen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen (vgl. EuGH-Urteil vom 27. September 2001 Rs. C-16/00 --Cibo Participations SA--, Slg. 2001, I-6663, UR 2001, 500 Rdnr. 28 bis 31).

    Zwar bleiben nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH Umsätze, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 77/388/EWG fallen und für die daher kein Vorsteuerabzugsrecht besteht, bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs i.S. der Art. 17 und 19 der Richtlinie 77/388/EWG unberücksichtigt (vgl. EuGH-Urteile vom 22. Juni 1993 Rs. C-333/91 --Sofitam--, Slg. 1993, I-3513, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG, Art. 19 Rdnr. 13 und 14, Rechtsspruch 1; Cibo Participations SA in Slg. 2001, I-6663, UR 2001, 500, Rdnr. 44; EDM in UR 2004, 292, Rdnr. 54).

  • EuGH, 22.06.1993 - C-333/91

    Sofitam / Ministre chargé du Budget

    Auszug aus BFH, 18.11.2004 - V R 16/03
    Zwar bleiben nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH Umsätze, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 77/388/EWG fallen und für die daher kein Vorsteuerabzugsrecht besteht, bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs i.S. der Art. 17 und 19 der Richtlinie 77/388/EWG unberücksichtigt (vgl. EuGH-Urteile vom 22. Juni 1993 Rs. C-333/91 --Sofitam--, Slg. 1993, I-3513, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG, Art. 19 Rdnr. 13 und 14, Rechtsspruch 1; Cibo Participations SA in Slg. 2001, I-6663, UR 2001, 500, Rdnr. 44; EDM in UR 2004, 292, Rdnr. 54).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-8/03

    DIE TÄTIGKEIT DER INVESTMENTGESELLSCHAFTEN MIT VARIABLEM GRUNDKAPITAL IST EINE

    Auszug aus BFH, 18.11.2004 - V R 16/03
    Der bloße Erwerb, das bloße Halten und die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen sowie der bloße Erwerb und der bloße Verkauf von sonstigen Wertpapieren sind nicht als wirtschaftliche Tätigkeiten i.S. der Richtlinie 77/388/EWG anzusehen (vgl. EuGH-Urteil vom 21. Oktober 2004 Rs. C-8/03 --Banque Bruxelles Lambert SA (BBL)--, BFH-Report 2004, 1229, Rdnr. 38, 39, m.w.N.).
  • EuGH, 14.11.2000 - C-142/99

    Floridienne und Berginvest

    Auszug aus BFH, 18.11.2004 - V R 16/03
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen unbeschadet der Rechte, die der Beteiligungsgesellschaft in ihrer Eigenschaft als Aktionärin oder Gesellschafterin zustehen, mit unmittelbaren oder mittelbaren Eingriffen in die Verwaltung der Gesellschaft einhergeht, an der die Beteiligung besteht (EuGH-Urteile vom 20. Juni 1991 Rs. C-60/90 --Polysar Investments Netherlands--, Slg. 1991, I-3111, UR 1993, 119 Rdnr. 14; vom 14. November 2000 Rs. C-142/99 --Floridienne und Berginvest--, Slg. 2000, I-9567, UR 2000, 530 Rdnr. 18).
  • BFH, 13.09.2001 - IV R 13/01

    Einbringung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 18.11.2004 - V R 16/03
    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist der während des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde ergangene Umsatzsteuer-Änderungsbescheid für 1994 vom 7. März 2002 (vgl. § 121 Satz 1 i.V.m. § 68 FGO, § 116 Abs. 7 Satz 1 FGO; BFH-Urteile vom 26. November 1985 IX R 107/84, BFH/NV 1986, 284; vom 13. September 2001 IV R 13/01, BFHE 196, 546, BStBl II 2002, 287).
  • BFH, 26.11.1985 - IX R 107/84

    Steuerliche Abesetzbarkeit von Herstellungskosten für ein Schwimmbad

    Auszug aus BFH, 18.11.2004 - V R 16/03
    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist der während des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde ergangene Umsatzsteuer-Änderungsbescheid für 1994 vom 7. März 2002 (vgl. § 121 Satz 1 i.V.m. § 68 FGO, § 116 Abs. 7 Satz 1 FGO; BFH-Urteile vom 26. November 1985 IX R 107/84, BFH/NV 1986, 284; vom 13. September 2001 IV R 13/01, BFHE 196, 546, BStBl II 2002, 287).
  • BFH, 22.11.1994 - V B 73/94

    Vorsteuerabzug bei Beteiligung atypisch stiller Gesellschafter

  • BFH, 08.04.2003 - V B 209/01

    Die Frage, ob die Aufnahme eines atypisch stillen Gesellschafters in eine

  • EuGH, 20.06.1991 - C-60/90

    Polysar Investments Netherlands / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

  • BFH, 07.05.2014 - V R 1/10

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Der unbestimmte Rechtsbegriff "wirtschaftliche Zurechnung" ist nach den Vorgaben des Unionsrechts auszulegen (BFH-Urteile vom 5. September 2013 XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95; vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, unter II.1.a, sowie vom 18. November 2004 V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.3.a).

    b) Da das Unionsrecht in Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 1 und Art. 19 der Richtlinie 77/388/EWG (Art. 173 Abs. 1, Art. 174 MwStSystRL) den gesamtunternehmensbezogenen Umsatzschlüssel als Regel-Aufteilungsmaßstab vorschreibt, geht der Senat bei richtlinienkonformer Auslegung davon aus, dass es sich bei dem Gesamtumsatzschlüssel um eine sachgerechte Aufteilungsmethode i.S. von § 15 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 UStG handelt (BFH-Urteil in BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.3.a).

  • BFH, 05.06.2014 - XI R 31/09

    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus

    Die Zurechnung der Vorsteuerbeträge ist weder nach einem sog. 'Investitionsschlüssel' (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs ... vom 18. November 2004 V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503) noch nach einer räumlichen (sog. 'geographischen') Anbindung zulässig; maßgebend ist vielmehr die 'prozentuale' Aufteilung der Verwendung des gesamten Gebäudes zu steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen (vgl. EuGH-Urteil vom 4. Oktober 1995 C-291/92, Armbrecht, Slg. 1995, I-2775 RandNr.
  • BFH, 28.09.2006 - V R 43/03

    Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das

    Die Zurechnung der Vorsteuerbeträge ist weder nach einem sog. "Investitionsschlüssel" (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 2004 V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503) noch nach einer räumlichen (sog. "geographischen") Anbindung zulässig; maßgebend ist vielmehr die "prozentuale" Aufteilung der Verwendung des gesamten Gebäudes zu steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen (vgl. EuGH-Urteil vom 4. Oktober 1995 C-291/92, Armbrecht, Slg. 1995, I-2775 RandNr.

    Sachgerechte Aufteilungsmaßstäbe können der Umsatzschlüssel oder der Flächenschlüssel sein (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II. 3.).

  • BFH, 22.07.2010 - V R 19/09

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels durch § 15

    Aus den vorgenannten Bestimmungen hat der vorlegende Senat geschlossen, dass das Unionsrecht den Umsatzschlüssel als Regel-Aufteilungsmaßstab vorgibt (BFH-Urteile vom 18. November 2004 V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.3.a; vom 1. Juli 2004 V R 32/00, BFHE 205, 555, BStBl II 2004, 1022, unter II.3.a; BFH-Beschluss vom 20. April 1998 V B 129/97, BFH/NV 1999, 79).
  • BFH, 14.12.2022 - X R 24/20

    Anpassung des steuerfreien Rententeils nach Einführung der "Mütterrente"

    Aufgrund dessen ist anerkannt, dass auch ein bereits während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ergangener Änderungsbescheid zum Gegenstand des Revisionsverfahrens wird (BFH-Urteile vom 13.09.2001 - IV R 13/01, BFHE 196, 546, BStBl II 2002, 287, unter I.1., sowie vom 18.11.2004 - V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.1.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 296).
  • BFH, 07.07.2011 - V R 36/10

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur

    bb) Der Begriff der "wirtschaftlichen Zurechnung" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG ist entsprechend der Vorgaben des unionsrechtlichen Mehrwertsteuersystems auszulegen (BFH-Urteile vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, unter II.1.a, und vom 18. November 2004 V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.3.a).

    Dementsprechend ist bei richtlinienkonformer Auslegung als "sachgerecht" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ein den Vorgaben des Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG entsprechendes Aufteilungsverfahren anzuerkennen, das --objektiv nachprüfbar-- nach einheitlicher Methode die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes oder einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (vgl. BFH-Urteile in BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, unter II.1.b, und in BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.3.a).

  • BFH, 20.12.2013 - II E 18/12

    Gerichtsgebühren für Revisionsverfahren als Masseverbindlichkeit - Gebühr für

    Auf die Revision der Schuldnerin erließ der Bundesfinanzhof (BFH) am 1. Juli 2004 (V R 16/03) einen Gerichtsbescheid gemäß § 90a der Finanzgerichtsordnung (FGO), gegen den rechtzeitig ein Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt wurde.

    Einem solchen Urteil steht auch ein in demselben Verfahren ergehender weiterer Gerichtsbescheid gleich, der --wie hier der Gerichtsbescheid des BFH vom 18. November 2004 V R 16/03-- gemäß § 90a Abs. 3 FGO als Urteil wirkt.

    Nach Abschluss des vor dem BFH geführten Revisionsverfahrens V R 16/03 war das beim FG im zweiten Rechtsgang anhängige, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin zunächst unterbrochene und später vom Kostenschuldner aufgenommene Verfahren im Kostenpunkt noch nicht abgeschlossen.

    Denn erst das FG hatte, da der BFH ihm in seinem Gerichtsbescheid vom 18. November 2004 V R 16/03 die Kostenentscheidung gemäß § 143 Abs. 2 FGO übertragen hatte, über die gesamten Kosten des Verfahrens --einschließlich des vorangegangenen Revisionsverfahrens-- zu entscheiden.

  • BFH, 14.04.2008 - XI B 171/07

    Aufteilung von Vorsteuern auf unternehmerischen und nicht unternehmerischen

    Wie bereits in der Vorentscheidung ausgeführt, kann nach der Rechtsprechung des BFH eine (gemeinnützige) Körperschaft einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich haben (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176; vom 18. November 2004 V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.2.b).
  • FG Niedersachsen, 05.10.2006 - 5 K 109/05

    Vorlage zur Vorabentscheidung über Fragen des Vorsteuerabzugs; Zulässigkeit des

    Mit Urteil vom 18.11.2004 (V R 16/03) hat der BFH auf die Revision der Klägerin das Urteil des Senats vom 18.10.2001 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Urteil des BFH v. 18.11.2004 - V R 16/03 - Zurückweisung an das FG -.

    Nach den Vorgaben des BFH in der zurückweisenden Entscheidung vom 18.11.2004 (V R 16/03) sei zunächst zu klären, ob die Klägerin im Streitjahr einen nichtunternehmerischen Bereich besessen habe, für den keine Vorsteuerabzugsberechtigung bestehe.

  • FG München, 29.03.2017 - 3 K 1858/13

    Sachgerechte Schätzung der abzugsfähigen Vorsteuern nach der Philipowski-Methode

    Als "sachgerecht" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG gilt dabei nach der Rechtsprechung des BFH bei richtlinienkonformer Auslegung der Vorschrift ein den Vorgaben des Art. 173 MwStSystRL entsprechendes Aufteilungsverfahren, das - objektiv nachprüfbar - nach einheitlicher Methode die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes oder einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (vgl. BFH-Urteile vom 5. September 2013 XI R 4/10, BStBl II 2014, 95, Rz. 30, vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BStBl II 2012, 77, Rz. 21, vom 18. November 2004 V R 16/03, BStBl II 2005, 503, Rz. 50 und vom 17. August 2001 V R 1/01, BStBl II 2002, 833, Rz. 31).

    bb) Im Streitfall stellt der von der Klägerin angewendete Schätzungsmaßstab nach der Philipowski-Methode keine sachgerechte Schätzung dar, weil es an der von der Rechtsprechung geforderten (vgl. BFH-Urteile vom 5. September 2013 XI R 4/10, BStBl II 2014, 95, Rz. 30, vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BStBl II 2012, 77, Rz. 21, vom 18. November 2004 V R 16/03, BStBl II 2005, 503, Rz. 50 und vom 17. August 2001 V R 1/01, BStBl II 2002, 833, Rz. 31) objektiv nachprüfbaren einheitlichen Methode fehlt.

  • BFH, 21.09.2005 - II R 56/03

    § 16 Abs. 2 ErbStG nicht verfassungswidrig - offen bleibt die Frage nach der

  • BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07

    Keine Einbeziehung des an einen Vermieter gezahlten Entgelts für die Ansiedlung

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 12 K 1944/09

    Kann ein Steuerpflichtiger die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, die ihm bei

  • FG Düsseldorf, 10.06.2009 - 5 K 150/06

    Abzug von Vorsteuern aus Rechnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf einer AG und

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 7 K 7183/06

    Umsatzsteuerpflicht von Haftungsvergütungen von Komplementär-GmbHs

  • BFH, 19.12.2008 - V B 191/07

    Nichtzulassungsbeschwerde durch beide Beteiligte - Verletzung des Anspruchs auf

  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2007 - 13 K 142/03

    Keine Vorsteueraufteilung nach bei Gebäudenutzung entstandenen Personalkosten und

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 9 K 3180/11

    Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus den Anschaffungskosten für ein in zwei

  • FG Münster, 16.02.2010 - 15 K 5246/06

    Aufteilungsmaßstab bei nicht direkt zuzuordnenden Vorsteuern; Steuerschätzung

  • BFH, 26.01.2006 - V R 36/03

    Vorsteuer: Aufteilung bei gemischter Gebäudenutzung

  • FG Hamburg, 04.04.2012 - 2 K 9/12

    Anrechnung von Kindergeld gem. § 31 Satz 4 EStG auch bei Auszahlung an den

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 12 V 2023/09

    Abzug der Umsatzsteuer als Vorsteuer i.R.e Berechnung einer Begebung einer

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06

    Aufteilung der Vorsteuern aus Raum- und Energiekosten von Spielhallen nach dem

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2009 - 6 K 2641/06

    Flächenermittlung eines teilweise zu unternehmerischen Zwecken genutzten Gebäudes

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3175/06

    Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2781/06

    Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2007 - 7 B 7378/06

    Umsatzsteuerbarkeit der an die Komplementär-GmbH gezahlten Haftungsvergütung

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2782/06

    Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel

  • FG Hamburg, 11.12.2006 - 2 K 269/04

    Umsatzsteuerrecht: Kein Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerbefreiter Verwendung

  • FG München, 06.09.2011 - 14 V 2031/11

    AdV-Verfahren: Vorsteueraufteilung, Organschaft

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