Rechtsprechung
   BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05   

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BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05 (https://dejure.org/2006,496)
BAG, Entscheidung vom 02.08.2006 - 10 AZR 572/05 (https://dejure.org/2006,496)
BAG, Entscheidung vom 02. August 2006 - 10 AZR 572/05 (https://dejure.org/2006,496)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

  • openjur.de

    Besitzstandswahrung; Anspruch auf Gleichbehandlung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Angestellten auf Gewährung eines Regionalstellenzuschlags; Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Interessenausgleich bei einer Betriebsänderung; Wahrung sozialer Besitzstände als sachlicher Grund zur Rechtfertigung einer ...

  • Judicialis

    BetrVG § 50 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § ... 75 Abs. 1; ; BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 4; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; ZPO § 559 Abs. 1 Satz 1; ; Zulagentarifvertrag für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 20. August 1993 in der Fassung des 12. Änderungs-TV vom 14. November 2002 (ZTV) § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Besitzstandswahrung als sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern - Besitzstandswahrung; Anspruch auf Gleichbehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gleichbehandlung hinsichtlich der Entlohnung ? Voraussetzungen für die Anwendung des betriebsverfassungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ? Besitzstandswahrung als sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - (Un-)Gleichbehandlung bei der Vergütung von Zulagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 55 (Ls.)
  • DB 2006, 2244
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05
    Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regelbildung auszuschließen (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8) und kommt insbesondere zur Anwendung, wenn die Betriebsparteien bei einer Regelung unterschiedliche Gruppen bilden.

    Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 18).

    Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, muss auch die Gruppenbildung sachlichen Kriterien entsprechen (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8 mwN).

  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05
    b) Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, nicht beim bloßen - sei es auch nur vermeintlichen - Normenvollzug (BAG 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Stellt sich die Unwirksamkeit dieser Regelung heraus, haben die Arbeitnehmer, denen keine Leistungen zustanden, nicht schon deshalb einen Anspruch, weil die Leistung anderen Arbeitnehmern zugeflossen ist (BAG 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02

    Jahressonderzuwendung - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05
    Der Kläger hätte als Mitglied der benachteiligten Gruppe der Tower-Mitarbeiter in Düsseldorf damit keinen unmittelbaren Anspruch auf die in Nr. 1 Buchst. b der Anlage zum Rahmen-Interessenausgleich ZORG versprochene Leistung (vgl. zur Korrektur gegen § 75 Abs. 1 BetrVG verstoßender Sozialplanbestimmungen BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321; 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - BAGE 108, 147; zur Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266; 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 259 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Sind die Unterscheidungsmerkmale nicht ohne weiteres erkennbar, und legt der Arbeitgeber seine Differenzierungsgesichtspunkte nicht dar, oder ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann die benachteiligte Arbeitnehmergruppe verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (st. Rspr. vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270; 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84).

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04

    Weihnachtsgeld - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05
    Der Kläger hätte als Mitglied der benachteiligten Gruppe der Tower-Mitarbeiter in Düsseldorf damit keinen unmittelbaren Anspruch auf die in Nr. 1 Buchst. b der Anlage zum Rahmen-Interessenausgleich ZORG versprochene Leistung (vgl. zur Korrektur gegen § 75 Abs. 1 BetrVG verstoßender Sozialplanbestimmungen BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321; 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - BAGE 108, 147; zur Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266; 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 259 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    d) Die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes lässt sich nur überprüfen, wenn die Darlegungs- und Beweislast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sachgerecht verteilt wird (BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 259 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 52).

  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05
    Dazu gehört insbesondere der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, dem wiederum der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu Grunde liegt (vgl. zum betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bei Betriebsvereinbarungen BAG 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 48 = EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    bb) Maßgeblich für das Vorliegen eines hinreichenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 48 = EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN).

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 444/00

    Zulage - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05
    Sind die Unterscheidungsmerkmale nicht ohne weiteres erkennbar, und legt der Arbeitgeber seine Differenzierungsgesichtspunkte nicht dar, oder ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann die benachteiligte Arbeitnehmergruppe verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (st. Rspr. vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270; 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05
    d) Die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes lässt sich nur überprüfen, wenn die Darlegungs- und Beweislast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sachgerecht verteilt wird (BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 259 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 52).
  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05
    Er verbietet dem Arbeitgeber nicht nur eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage (BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207).
  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05
    Deshalb gibt es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" (vgl. BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219, zu B II 2 c der Gründe).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05
    Insbesondere kann eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirken (vgl. BVerfG 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 - BVerfGE 92, 53, 69).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

  • BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02

    Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung

  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99

    Abfindung aus einem Sozialplan - Allgemeiner betriebsverfassungsrechtlicher

  • BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 517/99

    Urlaubsgeld: Gleichbehandlungsgebot im Konzern - Zeitungszusteller

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 461/92

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Musiklehrerin

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92

    Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt

  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2005 - 14 Sa 1863/04

    Gesamtbetriebsvereinbarung, betriebsverfassungsrechtlicher

  • BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 276/96

    Abfindungsanspruch: tarifvertragliche Verfallfrist bei einzelvertraglicher

  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 74/08

    Überbetriebliche Gleichbehandlung - Lohnerhöhung

    Eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Betrieben ist nur zulässig, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt (vgl. Senat 8. November 2006 - 5 AZR 5/06 mwN, BAGE 120, 97, 102; BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - Rn. 34 ff., EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 3; Senat 14. Juni 2006 - 5 AZR 584/05 - BAGE 118, 268, 272 ff.; wenn BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - BAGE 116, 136, 139 an den Betrieb anknüpft, stellt das keine Abweichung dar, da die dortige Beklagte nur einen Betrieb hatte und allein innerhalb des Betriebs differenzierte).
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

    Das Ziel, das neue Entgeltsystem unter Wahrung sozialer Besitzstände einzuführen, rechtfertigt bei Beachtung der Tarifautonomie ungeachtet der altersdiskriminierenden Wirkung der Vergütungsregelung des BAT das Anknüpfen an die in diesem Tarifvertrag erreichte Vergütung (vgl. für den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - Rn. 30 mwN, EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 3; zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen durch den Gesetzgeber unter dem Gesichtspunkt der Bestandssicherung s. BVerfG 24. September 1997 - 1 BvR 647/91 ua. - EuGRZ 1998, 36) .
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Deshalb gibt es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" (BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 3).
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Rechtsprechung
   BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3198
BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05 (https://dejure.org/2006,3198)
BAG, Entscheidung vom 11.07.2006 - 9 AZR 535/05 (https://dejure.org/2006,3198)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 (https://dejure.org/2006,3198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze und Bestimmungen zum tariflichen Urlaubsanspruch eines Angestellten; Verpflichtung zum Schadensersatz für einen nicht gewährten Urlaubstag aus dem vergangenem Kalenderjahr; Umwandlung eines Urlaubsanspruchs in einen auf Naturalrestitution gerichteten ...

  • rechtsportal.de

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch nachträgliche Urlaubsgewährung unter Anrechnung auf das Folgejahr

  • Der Betrieb

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruchs außerhalb des Urlaubsjahrs ? Unzulässigkeit einer Urlaubsgewährung im Vorgriff oder einer Anrechnung zuviel gewährter Freizeit auf den Urlaub des nächsten Jahres

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1008 (Ls.)
  • BB 2007, 2295
  • DB 2006, 2244
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Düsseldorf, 14.07.2005 - 11 Sa 615/05

    Tariflicher Arbeitszeitverkürzungs-Tag als besondere Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juli 2005 - 11 Sa 615/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.01.1974 - 5 AZR 380/73

    Unzulässige Rechtsausübung - Urlaubsanspruch - Urlaub im Vorgriff - Gesetzlicher

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    Diese Grundsätze gelten für den gesetzlichen Mindesturlaub und den an das Kalenderjahr gebundenen Tarifurlaub (so schon BAG 17. Januar 1974 - 5 AZR 380/73 - AP BUrlG § 1 Nr. 3).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    bb) Der Urlaubsanspruch entsteht nach erfüllter Wartezeit jeweils mit Beginn des Urlaubsjahres (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114).
  • BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 339/93

    Nachträgliche Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    Denn Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (Senat 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - BAGE 78, 153).
  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94

    AWbG - Gestalt-Kommunikations-Workshop auf Kreta

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    Der Schadensersatzanspruch unterliegt weder der gesetzlichen (§ 7 Abs. 3 BUrlG) noch einer tariflichen Befristung (vgl. Senat 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - BAGE 81, 173).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um, der auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichtet ist, wenn der Arbeitgeber den rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt und der Urlaub auf Grund seiner Befristung verfällt, § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 249 Abs. 1 BGB (zuletzt Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - EzA BUrlG § 7 Nr. 113, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - 6 A 304/04

    Rückwirkende Streichung des sog. AZV-Tages grundsätzlich verfassungsrechtlich

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    Das entspricht im Ergebnis auch der Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch der Beamten, wobei es allerdings keines Eingehens auf die Frage einer zulässigen Rückwirkung bedarf (vgl. für den "verbrauchten" AZV-Tag bei Beamten OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 4. August 2004 - 6 A 304/04 - IÖD 2005, 51).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten künftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    a) Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52) .
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Zwar hat der Kläger mit seiner Klageerweiterung im August 2009 den Urlaubsanspruch rechtzeitig geltend gemacht (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 18) .
  • BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 77/13

    Urlaub - tariflicher Ausschluss der Übertragbarkeit in das Folgejahr bei

    Ein solcher Antrag ist dahin gehend zu verstehen, dass von ihm sowohl der Urlaubsanspruch als Primäranspruch erfasst wird als auch ggf. ein Schadensersatzanspruch auf Gewährung von Urlaub (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 15) .
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153).
  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    Danach handelte es sich bei dem Urlaubsanspruch um einen durch das BUrlG begründeten Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, von den durch den Arbeitsvertrag entstehenden Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne dass die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts aus § 611 BGB (nunmehr § 611a Abs. 2 BGB) berührt wird (st. Rspr. vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 33, BAGE 130, 119; 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153) .
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben

    Die Ansprüche für die Kalenderjahre 2016 und später entstanden frühestens mit dem 1. Januar 2016 (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 21) und damit nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz.
  • BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 230/22

    Urlaubsabgeltung - Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Ebenso wenig wie eine Urlaubsgewährung im Vorgriff auf das nächste Urlaubsjahr zulässig ist, kann zu viel gewährter Urlaub des Vorjahres auf den Urlaubsanspruch des nächsten Jahres angerechnet werden (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 21; zum "Urlaub im Vorgriff" bereits BAG 17. Januar 1974 - 5 AZR 380/73 -; 16. März 1972 - 5 AZR 357/71 -) .
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 877/13

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Zwar hat der Kläger mit seinem Schreiben und der Klage den Urlaubsanspruch rechtzeitig geltend gemacht (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 18) .
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Schadensersatzanspruch wegen

    Wie bereits das LSG zutreffend ausgeführt hat, kann deshalb nichts anderes gelten, wenn sich der bezahlte Erholungsurlaub (§§ 1, 11 Bundesurlaubsgesetz [BUrlG]; zum Urlaubsentgelt als geschuldetem Arbeitsentgelt vgl BAGE 100, 189 = AP Nr. 55 zu § 11 BUrlG) nach Ablauf des laufenden Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) bzw des Übertragungszeitraumes des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG) in einen Schadensersatzanspruch umwandelt, der auf die Gewährung von bezahltem Ersatzurlaub als Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) gerichtet ist (hierzu BAG, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 mwN) und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen der damit einhergehenden Unmöglichkeit der Naturalleistung schließlich in Geld (§ 251 Abs. 1 BGB) zu entschädigen ist (hierzu BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAG, Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 mwN; vgl auch Düwell/Pulz NZA 2008, 786, 787).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10

    Arbeitsbefreiung angestellter Musikschullehrer an beweglichen Ferientagen

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 Sa 944/07

    Befristung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG

  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 531/09

    Dachdeckerhandwerk - Urlaubsgeld

  • LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10

    Entstehen des Urlaubsanspruchs während des Bezugs von Erwerbsminderungsrente -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen

  • LAG Niedersachsen, 12.01.2009 - 8 Sa 151/08

    Sonderurlaub zur Teilnahme an gewerkschaftlichen Veranstaltung für Sachbearbeiter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 10 Sa 657/08

    Gewährung von Resturlaub ohne Übertragungsgrund

  • LAG München, 01.08.2017 - 7 Sa 948/16

    Freistellung; Urlaubsanrechnung

  • LAG Hessen, 25.03.2015 - 2 Sa 1236/14

    Auslegung der Freistellungserklärung des Arbeitgebers hinsichtlich der Gewährung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei dem Bezug einer

  • ArbG Hamburg, 15.06.2016 - 14 Ca 371/15

    Versetzungsklausel - Zahlungsansprüche - Entfernung von Abmahnungen aus der

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Rechtsprechung
   BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04   

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https://dejure.org/2006,1495
BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04 (https://dejure.org/2006,1495)
BAG, Entscheidung vom 03.05.2006 - 1 ABR 63/04 (https://dejure.org/2006,1495)
BAG, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 1 ABR 63/04 (https://dejure.org/2006,1495)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren - haushaltsrechtliches Besserstellungsverbot

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beachtung der haushaltsrechtlichen Besserstellungsverbote bei der Aufstellung von Sozialplänen; Tarifliche Abfindungsregelungen als Höchstgrenzen; Bewilligung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung durch den Bund

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1
    Bestimmtheit des Antrags; Anwendung des § 256 Abs. 1 ZPO im Beschlussverfahren; haushaltsrechtliches Besserstellungsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Bestimmtheit des Antrags im Beschlussverfahren ? Bezugnahme auf ein haushaltsrechtliches Besserstellungsverbot ? Bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses kein zulässiger Gegenstand eines Feststellungsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 285
  • DB 2006, 2244
  • AnwBl 2006, 204
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04
    Bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses können jedoch nicht zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden (vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, zu B I 1 der Gründe; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04
    Der Verfahrensgegenstand muss so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (BAG 17. Juni 1997 - 1 ABR 10/97 -, zu B 1 der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 ABR 2/00 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 50 = EzA ZPO § 253 Nr. 20, zu B I 1 der Gründe; 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188, zu B I 1 der Gründe).
  • LAG München, 06.07.2004 - 6 TaBV 40/03
    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04
    Auf die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 6. Juli 2004 - 6 TaBV 40/03 - teilweise aufgehoben.
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04
    Insbesondere der auf die Klärung einer bloßen Rechtsfrage oder den Bestandteil einer solchen Rechtsfrage gerichtete Feststellungsantrag ist unzulässig (vgl. BGH 7. Juni 2001 - I ZR 21/99 - GRUR 2001, 1036, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 80/89

    Tarifzuständigkeit: Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04
    Ein Rechtsverhältnis ist jedes durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandene rechtliche Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (BAG 10. Mai 1989 - 4 AZR 80/89 - BAGE 62, 44).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04
    a) § 256 Abs. 1 ZPO findet in Beschlussverfahren entsprechend Anwendung (vgl. etwa BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - BAGE 105, 19, zu B III 1 a der Gründe mwN).
  • BAG, 24.01.2001 - 7 ABR 2/00

    Bestimmtheit eines Antrags im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04
    Der Verfahrensgegenstand muss so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (BAG 17. Juni 1997 - 1 ABR 10/97 -, zu B 1 der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 ABR 2/00 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 50 = EzA ZPO § 253 Nr. 20, zu B I 1 der Gründe; 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00

    Beschäftigungszeit - Befristete Rente

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04
    Bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses können jedoch nicht zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden (vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, zu B I 1 der Gründe; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist auf das Beschlussverfahren und die in ihm gestellten Anträge entsprechend anwendbar (BAG 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 -BAGE 52, 160, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04
    Der Verfahrensgegenstand muss so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (BAG 17. Juni 1997 - 1 ABR 10/97 -, zu B 1 der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 ABR 2/00 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 50 = EzA ZPO § 253 Nr. 20, zu B I 1 der Gründe; 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (etwa BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 63/04 - Rn. 19 mwN, AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61; 20. Mai 2008 - 1 ABR 19/07 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 81 Nr. 4 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 19).
  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

    Bloße Elemente oder Vorfragen einer Rechtsbeziehung können dagegen ebenso wie abstrakte Rechtsfragen nicht Gegenstand eines Feststellungsbegehrens sein (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 63/04 - Rn. 19 mwN, AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

    Die Erstellung eines Rechtsgutachtens ist den Gerichten verwehrt (etwa BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 63/04 - Rn. 19 mwN, AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61; 20. Mai 2008 - 1 ABR 19/07 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 81 Nr. 4 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 19) .
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Rechtsprechung
   BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05   

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https://dejure.org/2006,1009
BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 (https://dejure.org/2006,1009)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 (https://dejure.org/2006,1009)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 (https://dejure.org/2006,1009)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Angestellten im öffentlichen Dienst auf den sog. Ehegattenanteil im Ortszuschlag bei Anwendung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT); Folgen des Stehens des Ehegatten ebenfalls im Angestelltenverhältnis des öffentlichen Dienstes; Prüfung der Auslegung ...

  • Judicialis

    BAT § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1; ; BBesG § 40 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Ehegattenanteil im Ortszuschlag bei unterschiedlichen Tarifklassen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Ehegattenanteil im Ortszuschlag ? Regelung bei Beschäftigung beider Ehegatten im öffentlichen Dienst ? Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz bei Begrenzung des Zuschlags angesichts seiner sozialen, familienbezogenen Ausgleichsfunktion

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 123
  • BB 2006, 2088
  • DB 2006, 2244
  • NZA-RR 2006, 608
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 389/03

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Sie ist darauf gerichtet, bei Ehegatten, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und einen Familien- oder Ortszuschlag oder eine dem Familien- oder Ortszuschlag entsprechende Leistung erhalten, den einheitlichen Sachverhalt der Eheschließung nicht mehrfach zu berücksichtigen (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 -AP BAT § 34 Nr. 10).

    In den Fällen des Familien- und Ortszuschlags haben der Gesetzgeber und die Tarifvertragsparteien ein solches Korrektiv nicht für notwendig erachtet, denn die in § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG und § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 und 2 BAT verwandten Begriffe "Familienzuschlag der Stufe 1" und "Ortszuschlag der Stufe 2" sind feststehende Gesetzes- bzw. Tarifbegriffe, deren Anspruchsvoraussetzungen sich aus § 40 Abs. 1 BBesG bzw. § 29 Abschnitt B Abs. 2 BAT ergeben (vgl. BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - aaO; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 -aaO).

    Zwar sind sie als Vereinigungen des privaten Rechts keine Grundrechtsadressaten iSd. Art. 1 Abs. 3 GG und nicht unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, ihre Grundrechtsbindung folgt aber aus der Schutzfunktion der Grundrechte, die Gesetzgebung und Rechtsprechung dazu verpflichtet, die Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien in einer Weise zu begrenzen, dass sachwidrige oder diskriminierende Differenzierungen nicht wirksam werden können (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).

    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 53; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).

    Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (BVerfG 2. Dezember 1992 - 1 BvR 296/88 - BVerfGE 88, 5, 12; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - aaO).

    c) Der Ortszuschlag der Stufe 2 stellt wie der Familienzuschlag der Stufe 1 keine Gegenleistung für erbrachte Leistungen, sondern einen sozialen Ausgleich dar, der sich aus den mit einer Ehe typischerweise verbundenen finanziellen Belastungen ungeachtet einer konkreten Bedarfssituation ergibt (vgl. BVerfG 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 - NZA 1999, 878; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97

    Höhe des Ortszuschlages - Ehegattenanteil

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Hinweise des Senats: Fortführung und Ergänzung der Rspr. des Senats 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 und 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477.

    Sie ist darauf gerichtet, bei Ehegatten, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und einen Familien- oder Ortszuschlag oder eine dem Familien- oder Ortszuschlag entsprechende Leistung erhalten, den einheitlichen Sachverhalt der Eheschließung nicht mehrfach zu berücksichtigen (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 -AP BAT § 34 Nr. 10).

    Dieser Regelungszweck erklärt sich aus der Entstehungsgeschichte der Tarifvorschrift, auf die der Senat in der Entscheidung vom 6. August 1998 (- 6 AZR 166/97 -aaO, zu II 4 der Gründe) bereits hingewiesen hat.

    In den Fällen des Familien- und Ortszuschlags haben der Gesetzgeber und die Tarifvertragsparteien ein solches Korrektiv nicht für notwendig erachtet, denn die in § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG und § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 und 2 BAT verwandten Begriffe "Familienzuschlag der Stufe 1" und "Ortszuschlag der Stufe 2" sind feststehende Gesetzes- bzw. Tarifbegriffe, deren Anspruchsvoraussetzungen sich aus § 40 Abs. 1 BBesG bzw. § 29 Abschnitt B Abs. 2 BAT ergeben (vgl. BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - aaO; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 -aaO).

    cc) Soweit die Ausführungen des Senats in den Entscheidungen vom 6. August 1998 (- 6 AZR 166/97 - aaO) und vom 13. Dezember 2001 (- 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477), die auf Kritik der Literatur und der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) gestoßen sind (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Januar 2006 § 29 - Ortszuschlag Erl. 8 S. 33 f.; Stellungnahmen der TdL bei Böhm/Spiertz/Sponer/ Steinherr BAT Stand Januar 2006 § 29 BAT Rn. 65), dahin verstanden werden konnten, dass ein Ortszuschlag der Stufe 2 nur dann gekürzt werden könnte, wenn dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in mindestens gleicher Höhe zustünde, sieht sich der Senat deshalb zu folgender Klarstellung veranlasst: § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT lässt für die Anwendung der Kürzungsregelung genügen, dass dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in der sich aus der Anlage zum jeweils gültigen Vergütungstarifvertrag ergebenden Höhe zustünde.

    Die Rechtsprechung des Senats (6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477) zu den Fällen, in denen kein Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine entsprechende Leistung gezahlt wurde, lässt sich nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 712/00

    Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Hinweise des Senats: Fortführung und Ergänzung der Rspr. des Senats 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 und 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477.

    cc) Soweit die Ausführungen des Senats in den Entscheidungen vom 6. August 1998 (- 6 AZR 166/97 - aaO) und vom 13. Dezember 2001 (- 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477), die auf Kritik der Literatur und der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) gestoßen sind (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Januar 2006 § 29 - Ortszuschlag Erl. 8 S. 33 f.; Stellungnahmen der TdL bei Böhm/Spiertz/Sponer/ Steinherr BAT Stand Januar 2006 § 29 BAT Rn. 65), dahin verstanden werden konnten, dass ein Ortszuschlag der Stufe 2 nur dann gekürzt werden könnte, wenn dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in mindestens gleicher Höhe zustünde, sieht sich der Senat deshalb zu folgender Klarstellung veranlasst: § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT lässt für die Anwendung der Kürzungsregelung genügen, dass dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in der sich aus der Anlage zum jeweils gültigen Vergütungstarifvertrag ergebenden Höhe zustünde.

    Die Rechtsprechung des Senats (6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477) zu den Fällen, in denen kein Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine entsprechende Leistung gezahlt wurde, lässt sich nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    c) Der Ortszuschlag der Stufe 2 stellt wie der Familienzuschlag der Stufe 1 keine Gegenleistung für erbrachte Leistungen, sondern einen sozialen Ausgleich dar, der sich aus den mit einer Ehe typischerweise verbundenen finanziellen Belastungen ungeachtet einer konkreten Bedarfssituation ergibt (vgl. BVerfG 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 - NZA 1999, 878; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (BVerfG 2. Dezember 1992 - 1 BvR 296/88 - BVerfGE 88, 5, 12; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - aaO).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden können (st. Rspr. des BAG, vgl. 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 664/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 664/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 185, zu II 1 a der Gründe).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 53; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Zwar sind sie als Vereinigungen des privaten Rechts keine Grundrechtsadressaten iSd. Art. 1 Abs. 3 GG und nicht unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, ihre Grundrechtsbindung folgt aber aus der Schutzfunktion der Grundrechte, die Gesetzgebung und Rechtsprechung dazu verpflichtet, die Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien in einer Weise zu begrenzen, dass sachwidrige oder diskriminierende Differenzierungen nicht wirksam werden können (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 30.11.1982 - 3 AZR 1230/79
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07

    Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

    Das folgt bereits aus dem Wortlaut dieser Tarifvorschrift, auf den es bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst ankommt (BAG 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123, 125 mwN).
  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

    Ihre Grundrechtsbindung folgt aber aus der Schutzfunktion der Grundrechte, die Gesetzgebung und Rechtsprechung dazu verpflichtet, die Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien in einer Weise zu begrenzen, dass sachwidrige oder diskriminierende Differenzierungen nicht wirksam werden können (Senat 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 -BAGE 111, 8; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10 = EzBAT BAT § 29 Nr. 38).

    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen; vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 53; Senat 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10 = EzBAT BAT § 29 Nr. 38).

    aa) Dem Ortszuschlag der Stufe 2 kommt eine soziale, familienbezogene Ausgleichsfunktion zu (Senat 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10 = EzBAT BAT § 29 Nr. 38).

  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Soweit es nach den dargestellten Maßstäben bei der Prüfung des Rechtfertigungsgrundes auf die Einschätzungsprärogative des Urhebers der Regelung ankommt, entspricht dem in Bezug auf die hier interessierende Gleichheitsproblematik der Einschätzungsspielraum der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - AP BAT § 29 Nr. 19 m.w.N.).
  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06

    Tarifauslegung - Vergütung von Wegezeiten

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr. des BAG zB 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - BAGE 98, 35; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204; Senat 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - AP BAT § 29 Nr. 19 zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 682/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Ihm kommt somit in erster Linie eine soziale, familienstandsbezogene Ausgleichsfunktion zu (Senat 17. Juli 2008 - 6 AZR 635/07 - ZTR 2008, 613; 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123).

    Soweit die Übergangsregelung dazu führt, dass sich auf Grund des etwas geringeren beamtenrechtlichen Familienzuschlags das Familieneinkommen um monatlich 0, 81 Euro verringert, ist hierin kein sachlich evident unvertretbarer Sachverhalt zu sehen, der zu einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG führen könnte (vgl. BAG 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123; BVerwG 18. September 2007 - 2 B 27/07 - Rn. 10 zu einer Vergütungsdifferenz von 1, 65 Euro beim Familienzuschlag).

  • LAG Niedersachsen, 08.08.2007 - 2 Sa 1768/06

    Berechnung des Vergleichsentgeltes unter Berücksichtigung des Ehegattenzuschlags

    Ist der dortige Ortszuschlag betragsmäßig geringer als der volle Ortszuschlag der Stufe 2 des Klägers ist dies unerheblich (dazu BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 - in NZA-RR 2006 Seite 608).

    Sie ist darauf gerichtet, bei Ehegatten die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und einen Familien- oder Ortszuschlag oder einen dem Familien- oder Ortszuschlag entsprechende Leistung zu erhalten, den einheitlichen Sachverhalt der Eheschließung nicht mehrfach zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 - in NZA-RR 2006 Seite 608 ff. Rn. 16).

    Die Regelung über die Berücksichtigung des familienbezogenen Ortszuschlages im Rahmen der Vergütung der Angestellten im öffentlichen Dienst und der Beamten soll damit gewährleisten, dass ein Paar insgesamt nur einmal einen Ortszuschlag der Stufe 2 erhält (BAG aaO, - 6 AZR 437/05 -).

  • BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11

    Altersteilzeit; Anwendungsvorrang; Arbeitszeit; Billigkeitsentscheidung;

    Im Übrigen kommt der Bezugnahme auf den Höchstbetrag nur bei der Eingrenzung der Berücksichtigung entsprechender tarifvertraglicher Leistungen eine sinnvolle Begrenzungsfunktion zu (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123 Rn. 18), während sie im Falle der dienstrechtlichen Zuschlagsberechtigung sachfremd wäre.
  • LAG Hamm, 08.11.2006 - 18 Sa 1149/06

    Tariflicher Krankengeldzuschuss, Betriebsunfall, Arbeitsunfall, Wegeunfall

    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden können (vgl. BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 - ZTR 2006, 593; BAG, Urteil vom 21.07.2003 - 4 ABR 54/02 - NZA 2004, 1107; BAG, Urteil vom 28.05.1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagement Nr. 52).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil vom 27.04.2006, a.a.O.).

    Sie brauchen hierbei nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 - a.a.O.).

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 734/07

    Höhe einer jährlichen Zuwendung für einen Teilzeitbeschäftigten nach § 2 des TV

    b) Das folgt bereits aus dem Wortlaut des § 3 II Abs. 1 Satz 3 ÜTV, auf den es bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst ankommt (BAG 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123, 125 mwN).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 6 Sa 135/08

    Vergleichsentgelt, Ortszuschlag, Berechnung, Überleitung, TVöD

    Ihre Grundrechtsbindung folgt aber aus der Schutzfunktion der Grundrechte, die Gesetzgebung und Rechtsprechung dazu verpflichtet, die Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien in einer Weise zu begrenzen, dass sachwidrige oder diskriminierende Differenzierungen nicht wirksam werden können (BAG 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123; 27.05.2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8).

    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen; vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 53; BAG 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123).

    Richtig ist, dass dem Ortszuschlag der Stufe 2 eine soziale, familienbezogene Ausgleichsfunktion zukommt (BAG 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123; 24.06.2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).

  • ArbG Berlin, 03.08.2012 - 28 Ca 7089/11

    Vergütungszuschläge für Nachtarbeit - arbeitsrechtlicher

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 905/08

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 635/07

    Ortszuschlag - Konkurrenzklausel - Auswirkungen des Inkrafttretens des TVöD

  • LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 332/07

    Reduzierung des Vergleichsentgelts um den ehegattenbezogenen Anteil des

  • BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 481/08

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2008 - 11 Sa 2246/07

    Berücksichtigung des Ortszuschlags der Stufe 1 des § 29 Abschnitt B Abs. 1

  • LAG Niedersachsen, 05.09.2007 - 15 Sa 1353/06

    Frage des Vorliegens eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Zuge

  • LAG Niedersachsen, 23.06.2008 - 6 Sa 1749/07

    Verstoß von Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 28.05

    Beamtenbesoldung: Verhältnis von Ortszuschlag und Familienzuschlag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2006 - 3 Sa 262/06

    Tarifliche Sonderzahlung - § 2 TV Elektrohandwerk Rheinland-Pfalz

  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 523/08

    Funktionszulage - andere Gesamttätigkeit

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 842/07

    Höhe einer jährlichen Zuwendung für einen Teilzeitbeschäftigten nach § 2 des TV

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 389/08

    Höherwertige Tätigkeit - Anspruch auf Zulage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.06.2007 - 8 Sa 788/07

    Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 104.07

    Eingreifen der Kürzungsregelung des § 40 Abs. 4 S. 1 Bundesbesoldungsgesetz

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 639/07

    Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 638/07

    Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 19 TaBV 8/06

    Einfachste Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 1 TVöD - hier verneint für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - 21 A 4945/04

    Hälftige Herabsetzung des Familienzuschlags im Falle der Gewährung eines bereits

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 680/05

    Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

  • VG Frankfurt/Main, 13.11.2015 - 9 K 2555/13

    Für die Bemessung der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG gilt § 287 Abs. 1 ZPO.

  • LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 2130/05

    Tarifauslegung - Urlaubsabgeltung - Vertrauensschutz - Tarifvertragsänderung

  • LAG Köln, 16.07.2009 - 13 Sa 330/09

    Kindergeldbezogene Entgeltbestandteile

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2007 - 21 Sa 20/07

    MTV Pro Seniore

  • LAG Hamm, 04.02.2010 - 17 Sa 2223/07

    Berechnung des Vergleichsentgelts nach Übergangsrecht im öffentlichen Dienst bei

  • LAG Köln, 19.11.2007 - 14 Sa 715/07

    Schichtzulage bei Teilzeittätigkeit

  • LAG Saarland, 22.11.2006 - 2 Sa 127/05

    Tarifauslegung - Verwaltungsangestellte in der Flugsicherung - Vorruhestand -

  • LAG Düsseldorf, 09.12.2008 - 6 Sa 1138/08

    Vergütungsansprüche eines Vertretungslehrers bei Unterbrechung des

  • LAG Düsseldorf, 08.06.2009 - 10 Sa 195/09

    Auslösung; Wochenendheimfahrt; Rückfahrt zur Baustelle am Sonntag

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2008 - 6 Sa 75/08

    Berücksichtigung des sog. Verheiratetenzuschlags nach Überleitung vom

  • ArbG München, 07.05.2008 - 29b Ca 559/07

    Wiederaufleben von Besitzstandszulagen

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4609
LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05 (https://dejure.org/2006,4609)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05 (https://dejure.org/2006,4609)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 (https://dejure.org/2006,4609)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kündigung eines Schwerbehinderten; Nachweis der Schwerbehinderung; Mitwirkungspflichten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 85 SGB IX; § 90 Abs. 2 a SGB IX
    Kündigung eines Schwerbehinderten; Nachweis der Schwerbehinderung; Mitwirkungspflichten

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderter - Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit zweier fristgerechter Kündigungen und mehrerer Abmahnungen; Kündigung eines Schwerstbehinderten ohne Zustimmung des Integrationsamts; Auswirkungen der fehlenden Offenkundigkeit der Schwerstbehinderteneigenschaft bei Zugang der Kündigung auf den ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 85 SGB IX; § 90 Abs. 2 a SGB IX
    Kündigung eines Schwerbehinderten; Nachweis der Schwerbehinderung; Mitwirkungspflichten

  • rewis.io
  • Der Betrieb

    Kündigung eines Schwerbehinderten: Anforderungen an den Nachweis der Schwerbehinderung ? Voraussetzungen für den Wegfall der Zustimmung des Integrationsamts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Kündigung eines Schwerbehinderten; Nachweis der Schwerbehinderung: Mitwirkungspflichten, § 85 SGB IX, § 90 Abs. 2a SBB IX

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 2140
  • DB 2006, 2244
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Düsseldorf, 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04

    Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes - laufendes Feststellungsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05
    Dabei weist die Bestimmung zwei alternierende Ausnahmetatbestände aus (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 und Urteil vom 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05 - (n.v.) und etwa Schlewing, NZA 2005, S. 1218, 1220; a.A. ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - NZA-RR 2005, 138 ff.).

    2 a SGB IX im Wege richterlicher Rechtsfortbildung aufgestellten Grundsatz, dass allein der Anerkennung als Schwerbehinderter konstitutive Bedeutung für den Sonderkündigungsschutz zukommt, dies selbst dann, wenn diese nach Zugang der Kündigung rückwirkend zu einem vor Ausspruch der Kündigung liegenden Zeitraum erfolgt - so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - und ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - jeweils a.a.O.; ArbG Bonn - Urteil vom 25.11.2004 - NZA-RR 2005, 193 f.; Rehwald/Kossak, AiB 2004, 604, 606; Griebeling NZA 2005, 494, 497. Nach alledem kodifiziert die 1. Alternative lediglich die ständige Rechtsprechung des BAG, dass der Sonderkündigungsschutz nicht beansprucht werden kann, wenn die Schwerbehinderung bei Zugang der Kündigung zwar objektiv vorlag aber weder beantragt noch offenkundig war -Rolfs/Barg, a. a. O., S 1682.

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05
    Dabei weist die Bestimmung zwei alternierende Ausnahmetatbestände aus (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 und Urteil vom 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05 - (n.v.) und etwa Schlewing, NZA 2005, S. 1218, 1220; a.A. ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - NZA-RR 2005, 138 ff.).

    2 a SGB IX im Wege richterlicher Rechtsfortbildung aufgestellten Grundsatz, dass allein der Anerkennung als Schwerbehinderter konstitutive Bedeutung für den Sonderkündigungsschutz zukommt, dies selbst dann, wenn diese nach Zugang der Kündigung rückwirkend zu einem vor Ausspruch der Kündigung liegenden Zeitraum erfolgt - so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - und ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - jeweils a.a.O.; ArbG Bonn - Urteil vom 25.11.2004 - NZA-RR 2005, 193 f.; Rehwald/Kossak, AiB 2004, 604, 606; Griebeling NZA 2005, 494, 497. Nach alledem kodifiziert die 1. Alternative lediglich die ständige Rechtsprechung des BAG, dass der Sonderkündigungsschutz nicht beansprucht werden kann, wenn die Schwerbehinderung bei Zugang der Kündigung zwar objektiv vorlag aber weder beantragt noch offenkundig war -Rolfs/Barg, a. a. O., S 1682.

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05
    Allerdings verlangte das BAG zur Vermeidung illoyal verspäteter Geltendmachung von Rechten, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung über seine Schwerbehinderung oder den beim Versorgungsamt gestellten Anerkennungsantrag unterrichte (BAG, Urteile vom 23.02.1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwerbG und vom 05.07.1990 - 2 AZR 8/90 - = AP Nr. 1 zu § 15 SchwerbG 1986).
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05
    Allerdings verlangte das BAG zur Vermeidung illoyal verspäteter Geltendmachung von Rechten, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung über seine Schwerbehinderung oder den beim Versorgungsamt gestellten Anerkennungsantrag unterrichte (BAG, Urteile vom 23.02.1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwerbG und vom 05.07.1990 - 2 AZR 8/90 - = AP Nr. 1 zu § 15 SchwerbG 1986).
  • LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05

    Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05
    Dabei weist die Bestimmung zwei alternierende Ausnahmetatbestände aus (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 und Urteil vom 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05 - (n.v.) und etwa Schlewing, NZA 2005, S. 1218, 1220; a.A. ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - NZA-RR 2005, 138 ff.).
  • BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74

    Tendenzbetriebe: Arten - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Bildung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05
    Damit verbietet sich zugleich die Annahme, dass der Gesetzgeber die Ausnahmevorschrift des § 90 Abs. 2 a SGB IX mit einer solchen gestaffelten Fristenregelung hatte verknüpfen wollen, da in der Auslegung gesetzlicher Vorschriften im Zweifel stets derjenigen Auslegung einer Norm der Vorzug zu geben ist, die im Einklang mit dem Grundgesetz steht - vgl. BAG, Urteil vom 14.11.1975 - 1 ABR 107/74 - AP Nr. 5 zu § 118 BetrVG 1972.
  • ArbG Bonn, 25.11.2004 - 7 Ca 2459/04

    Unwirksame Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne Zustimmung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05
    2 a SGB IX im Wege richterlicher Rechtsfortbildung aufgestellten Grundsatz, dass allein der Anerkennung als Schwerbehinderter konstitutive Bedeutung für den Sonderkündigungsschutz zukommt, dies selbst dann, wenn diese nach Zugang der Kündigung rückwirkend zu einem vor Ausspruch der Kündigung liegenden Zeitraum erfolgt - so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - und ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - jeweils a.a.O.; ArbG Bonn - Urteil vom 25.11.2004 - NZA-RR 2005, 193 f.; Rehwald/Kossak, AiB 2004, 604, 606; Griebeling NZA 2005, 494, 497. Nach alledem kodifiziert die 1. Alternative lediglich die ständige Rechtsprechung des BAG, dass der Sonderkündigungsschutz nicht beansprucht werden kann, wenn die Schwerbehinderung bei Zugang der Kündigung zwar objektiv vorlag aber weder beantragt noch offenkundig war -Rolfs/Barg, a. a. O., S 1682.
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

    Dagegen bleibt nach § 90 Abs. 2a 2. Alt. SGB IX bei bestehender Schwerbehinderung der Sonderkündigungsschutz trotz fehlenden Nachweises bestehen, wenn der Antrag so frühzeitig vor Kündigungszugang gestellt worden ist, dass eine Entscheidung vor Ausspruch der Kündigung - bei ordnungsgemäßer Mitwirkung des Antragstellers - binnen der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX möglich gewesen wäre (Senat 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - DB 2007, 1702; so auch ErfK/Rolfs 7. Aufl. § 90 SGB IX Rn. 5; Bitzer NZA 2006, 1082; Lorenz FA 2007, 198; Rolfs/Barg BB 2005, 1678; Göttling NZA-RR 2007, 281; LAG Köln 16. Juni 2006 - 12 Sa 168/06 - NZA-RR 2007, 133; LAG Düsseldorf 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - LAG Düsseldorf 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - LAG Nürnberg 4. Oktober 2005 - 6 Sa 263/05 - aA KR-Etzel 8. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 53d; Schlewing NZA 2005, 1218; Griebeling NZA 2005, 494; Grimm/Brock/Windeln DB 2005, 282; OVG Rheinland-Pfalz 7. März 2006 - 7 A 11298/05 - NZA 2006, 1108).
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 613/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - aufgehoben.
  • ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06

    Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim

    Wurde hingegen durch Bescheid des Versorgungsamtes vor Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer ein Grad der Behinderung von unter 50 und erst nach Zugang der Kündigungserklärung im Rechtsmittelverfahren ein solcher von wenigstens 50 festgestellt, so besteht Sonderkündigungsschutz auch dann nicht, wenn im letzteren Falle festgestellt wurde, der Grad der Behinderung von wenigstens 50 habe bereits vor Zugang der Kündigungserklärung vorgelegen (ebenso: OVG Koblenz vom 07. März 2006 - 7A 11298/05 - NZA 2006, 1108; ArbG Essen vom 25. Oktober 2005 - 2 Ca 1592/05 - n. v.; KR-Etzel, 8. Aufl., §§ 85-90SGB IX, Rz. 53c; Cramer in NZA 2004, 698, 704; Düwell in BB 2004, 2811, 2812; Grimm/Brock/Windeln in DB 2005, 282, 283; Kuhlmann in Behindertenrecht 2004, 181, zu III; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl., § 90 Rz. 23; Schlewing in NZA 2005, 1218, 1221; für den Fall eines Gleichstellungsantrages im Sinne von § 68 Abs. 2 SGB IX ebenso: BAG vom 01. März 2007 - 2 AZR 217/06 - NZA 2007, Heft 6, S. IX [Pressemitteilung]; LAG Rheinland-Pfalz vom 16. März 2005 - 9 Sa 961/04 - juris.de; LAG Rheinland-Pfalz vom 12. Oktober 2005 - 10 Sa 502/05 - NZA-RR 2006, 186; LAG Baden-Württemberg vom 14. Juni 2006 - 10 Sa 43/06 - LAGE § 85 SGB IX Nr. 2 = EzA-SD 2006, Nr. 22, S. 8 = ArbuR 2006, 412 m. zust. Anm. Gagel in jurisPR-ArbR 40/2006, Anm. 3; a. A.: LAG Düsseldorf vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 = Behindertenrecht 2005, 198; LAG Düsseldorf vom 17. Januar 2006 - 8 Sa 1052/05 - EzA-SD 2006, Nr. 9, S. 15; LAG Düsseldorf vom 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - DB 2006, 2244 [LS] = BB 2006, 2140 [LS]; LAG Köln vom 16. Juni 2006 - 12 Sa 168/06 - NZA-RR 2007, 133).

    Jedoch ist sowohl dem Gesetzeswortlaut als auch der vom Bundestagsausschuss für Gesundheit und soziale Sicherung dafür gegebenen Begründung hinreichend deutlich zu entnehmen, dass nach der ersten Alternative des § 90 Abs. 2a SGB IX Sonderkündigungsschutz nur dann besteht, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch positiv festgestellt wurde; die weitergehende Frage, ob diese Feststellung auch dem Arbeitgeber vorgelegt worden sein muss, ist zu verneinen (so auch: LAG Düsseldorf vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - a.a.O.; LAG Düsseldorf vom 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - a.a.O., zu B II 1b der Gründe; ArbG Bonn vom 25. November 2004 - 7 Ca 2459/04 - NZA-RR 2005, 193; Griebeling in NZA 2005, 494, 496 f.; Grimm/Brock/Windeln, a.a.O., S. 285; Kuhlmann, a.a.O., S. 182; a.A.: Cramer in NZA 2004, 698, 704; Bauer/Powietzka, a.a.O., S. 507).Hierauf kommt es im vorliegenden Fall jedoch nicht entscheidend an, weil im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei der Klägerin ein ihre Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch feststellender Bescheid nicht vorgelegen hat, sondern vielmehr ihr dahingehender Antrag abgelehnt worden war.

  • LAG Köln, 27.11.2006 - 14 Sa 396/06

    Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

    Einigkeit besteht aber darüber, dass jedenfalls dann, wenn das - erfolgreiche - Antragsverfahren mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung eingeleitet wurde und keine Notwendigkeit fachärztlicher Begutachtung besteht, der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte eingreift, siehe LAG Rheinland-Pfalz 12.10.2005 - 10 Sa 502/05, NZA-RR 2006, 186, LAG Düsseldorf 29.3.2006 - 17 Sa 1321/05 - Betriebsberater 2006, 2140 Henssler/Willemsen/Kalb Arbeitsrecht Kommentar 2.Aufl. 2006 § 85 SGB IX Rz. 12 ff Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 7. Aufl. § 90 SGB IX Rz 5.
  • LAG Hamm, 25.01.2007 - 8 Sa 1561/06

    Kündigung, verhaltensbedingte Gründe, Krankenhaus, Oberarzt, Treuepflicht,

    Dementsprechend steht dem Arbeitnehmer nach der im Schrifttum wohl überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. die Nachweise bei KR-Etzel, 8. Aufl. 2007, §§ 85 - 90 SGB IX Rz 53 e) kein Sonderkündigungsschutz zu, wenn bei Zugang der Kündigung die in § 69 Abs. 1 S. 2 SGB IX in Bezug genommene Frist von drei bzw. sieben Wochen, binnen derer das Versorgungsamt eine Entscheidung über den Anerkennungsantrag zu treffen hat, noch nicht abgelaufen ist (A. A. LAG Düsseldorf, Urt. v. 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05 - DB 06, 2244).
  • ArbG Karlsruhe, 18.07.2006 - 6 Ca 163/06

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung - Kündigung während laufendem

    c) Andererseits wird darauf hingewiesen, dass nach der Gesetzesnovellierung - positiv formuliert - der Sonderkündigungsschutz nur dann bestehen soll, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwerbehinderung nachgewiesen ist oder der Arbeitnehmer bei einem laufenden Antragsverfahren den Abschluss des Verfahrens nicht durch fehlende Mitwirkung behindert (so ArbG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2005, 10 Ca 610/05, BeckRS 2005 Nr. 44037, LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2006, 17 Sa 1321/05, BeckRS 2006 Nr. 42592 und LAG Düsseldorf vom 22.03.2005, 6 Sa 1938/04, BeckRS 2005 Nr. 42902).
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