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   BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04   

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BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04 (https://dejure.org/2006,170)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2006 - IX ZB 239/04 (https://dejure.org/2006,170)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04 (https://dejure.org/2006,170)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfassung eines Erstattungsanspruches von einer Abtretungserklärung; Entlassung eines Anspruches auf Steuerrückerstattung aus der Insolvenzbeschlagnahme; Anordnung einer Nachtragsverteilung; Gegenstand der Insolvenzmasse; Zuordnung von Steuererstattungsansprüchen zum ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Einkommensteuererstattung als Teil der Insolvenzmasse

  • zvi-online.de

    InsO §§ 35, 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, § 287 Abs. 2, § 292 Abs. 1
    Massezugehörigkeit eines Steuererstattungsanspruchs bei Verwirklichung des ihn begründenden Sachverhalts vor oder während des Insolvenzverfahrens

  • Judicialis

    InsO § 35; ; InsO § 36 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 36 Abs. 4; ; InsO § 287 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 292 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des Steuerschuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattung von Einkommensteuerzahlungen: Insolvenzmasse?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkommensteuererstattung nach Beendigung des Insolvenzverfahrens ? Erstattungsanspruch von der Abtretung gem. § 287 Abs. 2 InsO nicht erfasst ? Nachtragsverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1127
  • ZIP 2006, 340
  • MDR 2006, 891
  • NZI 2006, 246
  • WM 2006, 539
  • DB 2006, 387
  • Rpfleger 2006, 218
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94

    Konkurseröffnung - Abtretungsanzeige

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Vor diesem Zeitpunkt steht nicht fest, ob für das Kalenderjahr eine Einkommensteuer entstanden ist, die niedriger ist als die Vorauszahlungen, die der Steuerpflichtige geleistet hat (BFHE 128, 146, 147; 179, 547, 550 f).

    Maßgebend ist danach nicht der Zeitpunkt der Vollentstehung des Rechts, sondern der Zeitpunkt, in dem nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt worden ist (BFHE 128, 146, 147; 172, 308, 310; 179, 547, 551).

    Der Erstattungsanspruch stand lediglich unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Jahresende die geschuldete Einkommensteuer geringer sein würde als die Summe der Anrechnungsbeträge, so dass sich gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 37 Abs. 2 AO ein Erstattungsbetrag ergab (vgl. BFH BStBl II 1979, 639, 640; BFHE 179, 547, 551; Tipke/Kruse, AO Stand September 2005 § 251 Rn. 102; Jaeger/Henckel, InsO § 35 Rn. 109).

    Derartige Steuererstattungsanspüche werden daher zu Recht allgemein als zur Insolvenzmasse gehörig angesehen (BFHE 170, 300, 301; 179, 547, 551 und ständig; AG Göttingen NZI 2001, 270, 271; AG Dortmund ZInsO 2002, 685; Jaeger/Henckel, InsO § 35 Rn. 109; Uhlenbruck, InsO § 35 Rn. 68; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze § 1 KO Anm. 2 B d; Kübler/Prütting/Holzer, § 35 Rn. 84; MünchKomm-InsO/Lwowski, § 35 Rn. 422; Tipke/Kruse aaO § 251 Rn. 102; Pahlke/Koenig, AO § 251 Rn. 104; Hess, InsO 2. Aufl. § 35 f Rn. 250; HK-InsO/Eickmann, 3. Aufl. § 35 Rn. 24; Nerlich/Römermann/Andres, § 35 Rn. 59; Braun/Bäuerle, InsO 2. Aufl. § 35 Rn. 70; Frotscher, Besteuerung in der Insolvenz 5. Aufl. S. 52).

  • BFH, 22.05.1979 - VIII R 58/77

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Einkommensteuererstattungsanspruch -

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Vor diesem Zeitpunkt steht nicht fest, ob für das Kalenderjahr eine Einkommensteuer entstanden ist, die niedriger ist als die Vorauszahlungen, die der Steuerpflichtige geleistet hat (BFHE 128, 146, 147; 179, 547, 550 f).

    Maßgebend ist danach nicht der Zeitpunkt der Vollentstehung des Rechts, sondern der Zeitpunkt, in dem nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt worden ist (BFHE 128, 146, 147; 172, 308, 310; 179, 547, 551).

    Der Erstattungsanspruch stand lediglich unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Jahresende die geschuldete Einkommensteuer geringer sein würde als die Summe der Anrechnungsbeträge, so dass sich gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 37 Abs. 2 AO ein Erstattungsbetrag ergab (vgl. BFH BStBl II 1979, 639, 640; BFHE 179, 547, 551; Tipke/Kruse, AO Stand September 2005 § 251 Rn. 102; Jaeger/Henckel, InsO § 35 Rn. 109).

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    a) Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen wird von der Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht erfasst (Fortführung von BGH, ZVI 2005, 437).

    Wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat, wird der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen von der Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht erfasst, weil er öffentlich-rechtlicher Natur ist und nicht den Charakter eines Einkommens hat, das dem Berechtigten aufgrund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zusteht (BGH, Urt. v. 21. Juli 2005 - IX ZR 115/04, ZVI 2005, 437, 438).

  • BGH, 25.10.1984 - IX ZR 110/83

    Altersruhegeld im Konkurs

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Gegenstände, die nicht gepfändet werden können, gehören gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht zur Insolvenzmasse (vgl. BGHZ 92, 339, 340 f).

    Der Anspruch hängt in diesem Fall nur noch vom Zeitablauf ab (vgl. BGHZ 92, 339, 341).

  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 97/03

    Instanzenzug bei Entscheidung des Insolvenzgerichts als Vollstreckungsgericht

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Gemäß § 36 Abs. 4 InsO ist für die Entscheidung dieser Frage wie in den Fällen des § 89 Abs. 3 InsO das Insolvenzgericht als besonderes Vollstreckungsgericht zuständig (BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 97/03, ZIP 2004, 732).

    Deshalb war hier gemäß § 793 ZPO die sofortige Beschwerde gegeben (BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 aaO; v. 17. Februar 2004 - IX ZB 306/03, ZInsO 2004, 441).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das Insolvenzgericht zurückzuverweisen (§ 577 Abs. 4 ZPO; vgl. BGHZ 160, 176, 185 f).
  • AG Göttingen, 27.02.2001 - 74 IK 136/00

    Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit; Antrag

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Derartige Steuererstattungsanspüche werden daher zu Recht allgemein als zur Insolvenzmasse gehörig angesehen (BFHE 170, 300, 301; 179, 547, 551 und ständig; AG Göttingen NZI 2001, 270, 271; AG Dortmund ZInsO 2002, 685; Jaeger/Henckel, InsO § 35 Rn. 109; Uhlenbruck, InsO § 35 Rn. 68; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze § 1 KO Anm. 2 B d; Kübler/Prütting/Holzer, § 35 Rn. 84; MünchKomm-InsO/Lwowski, § 35 Rn. 422; Tipke/Kruse aaO § 251 Rn. 102; Pahlke/Koenig, AO § 251 Rn. 104; Hess, InsO 2. Aufl. § 35 f Rn. 250; HK-InsO/Eickmann, 3. Aufl. § 35 Rn. 24; Nerlich/Römermann/Andres, § 35 Rn. 59; Braun/Bäuerle, InsO 2. Aufl. § 35 Rn. 70; Frotscher, Besteuerung in der Insolvenz 5. Aufl. S. 52).
  • BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91

    Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Maßgebend ist danach nicht der Zeitpunkt der Vollentstehung des Rechts, sondern der Zeitpunkt, in dem nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt worden ist (BFHE 128, 146, 147; 172, 308, 310; 179, 547, 551).
  • BFH, 09.05.1961 - I 168/60 U

    Schwebendes Rechtsmittel bei Konkurseröffnung über die Körperschaftssteuer eines

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Die Steuerfestsetzung hat auf den Entstehungszeitpunkt keinen Einfluss; denn sie hat für das Steuerschuldverhältnis nur deklaratorischen Charakter (BFHE 73, 300, 301; Jaeger/Henckel, InsO § 35 Rn. 109).
  • BGH, 01.12.2005 - IX ZB 17/04

    Zulässigkeit der Nachtragsverteilung im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Eine solche Anordnung ist auch im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig (BGH, Beschl. v. 1. Dezember 2005 - IX ZB 17/04, z.V.b.).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 104/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Pfändung

  • AG Dortmund, 21.03.2002 - 257 IK 17/00

    Pfändbarkeit einer Steuererstattung im Insolvenzverfahren; Einstufung einer

  • BFH, 09.02.1993 - VII R 12/92

    Nach Konkurseröffnung entstandene Erstattungsansprüche gehören zur Konkursmasse,

  • BGH, 17.02.2004 - IX ZB 306/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • BFH, 18.08.1998 - VII R 114/97

    Keine Antragsveranlagung durch Pfändungsgläubiger

  • BFH, 29.02.2000 - VII R 109/98

    Kein Veranlagungswahlrecht für Pfändungsgläubiger

  • BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 115/03

    Durchsetzung eines gepfändeten Einkommensteuererstattungsanspruchs gegenüber dem

  • BGH, 13.02.2014 - IX ZB 23/13

    Restschuldbefreiung im laufenden Insolvenzverfahren: Wegfall des

    Auf die frist- und formgerecht eingelegte Beschwerde des Schuldners wegen der Anordnung der Nachtragsverteilung für die Veranlagungsjahre 2011 und 2012 in dem Beschluss vom 27. November 2012 änderte das Insolvenzgericht den Beschluss insoweit ab, als die Aufteilung des Steuererstattungsanspruchs für das Veranlagungsjahr 2012 nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04 - zu erfolgen habe.

    Die Nachtragsverteilung durfte gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO wegen der Steuererstattungsansprüche des Schuldners gegen das zuständige Finanzamt aus Lohn- und Einkommensteuer und Solidaritätsbeiträgen für die Veranlagungsjahre 2011 und 2012 nicht angeordnet werden, auch wenn die Steuererstattungsansprüche für diese Veranlagungsjahre ohne die Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 35 Abs. 1 InsO als Neuerwerb in die Masse gefallen wären, sofern der Schuldner während des laufenden Insolvenzverfahrens die Lohnsteuer abgeführt (§ 38 EStG) oder Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (§ 37 EStG) geleistet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, NJW 2006, 1127 Rn. 13 ff).

    Sie gilt entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts nicht nur hinsichtlich des Neuerwerbs, welcher der Abtretungserklärung unterfallen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 247/08, BGHZ 183, 258 Rn. 30 ff, 37), was für die Ansprüche auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen nicht zutraf (BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - IX ZR 115/04, BGHZ 163, 391, 392 f; Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, NJW 2006, 1127 Rn. 9), sondern auch für den Neuerwerb, der nicht unter die Abtretung nach § 287 Abs. 2 InsO gefallen wäre (BGH, Beschluss vom 22. April 2010 - IX ZB 196/09, NZI 2010, 577 Rn. 9).

  • BGH, 13.01.2022 - IX ZR 64/21

    Zugehörigkeit des Anspruchs auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur

    Zu dieser Rechtslage und im Blick auf eine mögliche Nachtragsverteilung nach § 203 Abs. 1 InsO hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse gehört, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZInsO 2006, 139 Rn. 11 ff).

    Der Anspruch hängt in diesem Fall nur noch vom Zeitablauf ab (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006, aaO Rn. 15).

    Geht der Einkommensteuererstattungsanspruch - wie hier - auf die vom Arbeitslohn des Schuldners einbehaltene Lohnsteuer zurück, wird der Rechtsgrund für den Anspruch bereits mit der Abführung der Lohnsteuer gelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006, aaO Rn. 16).

    Die Finanzbehörde ist bereits dann etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt verwirklicht worden ist (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006, aaO Rn. 17).

    Der Insolvenzschuldner erlangt mit der Vorauszahlung eine Anwartschaft auf den am Ende des Veranlagungszeitraums entstehenden Erstattungsanspruch, so dass dieser in die Masse fällt, wenn vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder während dessen Dauer der ihn begründende Sachverhalt verwirklicht ist (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006, aaO Rn. 18).

    Eine Nachtragsverteilung nach § 203 Abs. 1 InsO kann etwa nur dann angeordnet werden, wenn es sich um einen Gegenstand der (ursprünglichen) Masse handelt und nicht um neu erworbenes insolvenzfreies Vermögen des Schuldners (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - IX ZB 17/04, ZIP 2006, 143 Rn. 7; vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZInsO 2006, 139 Rn. 12 ff; vom 9. Oktober 2014 - IX ZA 20/14, NZI 2014, 1064 Rn. 7).

    Entscheidend ist vielmehr, wann der Rechtsgrund für den Vermögenszufluss im insolvenzrechtlichen Sinne gelegt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1988, aaO; Beschluss vom 1. Dezember 2005, aaO; vom 12. Januar 2006, aaO Rn. 15; vom 9. Oktober 2014, aaO).

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 77/08

    Rechte des Schuldners gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters

    Die Rechtsbeschwerde ist danach zulässig, weil sie vom Beschwerdegericht in seiner Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners zugelassen worden ist (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZIP 2006, 340, 341 Rn. 5; v. 5. April 2006 - IX ZB 169/04, ZVI 2007, 78 Rn. 3 f; v. 6. Juli 2006 - IX ZB 220/04, KTS 2007, 353, v. 15. November 2007 aaO Rn. 7).
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