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   BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04   

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https://dejure.org/2005,559
BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04 (https://dejure.org/2005,559)
BAG, Entscheidung vom 21.12.2005 - 7 AZR 541/04 (https://dejure.org/2005,559)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 (https://dejure.org/2005,559)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Befristung eines Arbeitsvertrages; Auslegung der Willenserklärungen der Vertragsparteien als reine Zweckbefristung; Voraussetzungen für eine wirksame Zweckbefristung des Arbeitsvertrages; Erfordernis der Schriftform hinsichtlich der Befristung und ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    TzBfG § 3 Abs. 1; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; TzBfG § 15 Abs. 1; ; TzBfG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 3 Abs. 1 § 14 Abs. 4 § 15 Abs. 1, 2
    Schriftform bei Zweckbefristung des Arbeitsvertrages - konkrete Bezeichnung des Vertragszwecks

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schriftform bei Zweckbefristung ? Konkreter Zweck, mit dessen Erreichung das Arbeitsverhältnis enden soll, muss genau bezeichnet sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 3 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt., 14 Abs. 4 TzBfG
    Befristungszweck schriftlich benennen

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Befristeter Arbeitsvertrag: Die Vereinbarung des Vertragszweckes muss schriftlich erfolgen:

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1084
  • ZIP 2006, 965
  • MDR 2006, 816
  • NZA 2006, 321
  • BB 2006, 894
  • DB 2006, 564
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 654/03

    Befristung - Vertretung

    Auszug aus BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04
    Eine Befristungskontrollklage kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats bereits vor dem vereinbarten Vertragsende erhoben werden (13. Oktober 2004 - 7 AZR 654/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 13 = EzA TzBfG § 14 Nr. 14, zu I 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 196/99

    Schlüssige Aufhebung des bisherigen beim Abschluß eines anderen Arbeitsvertrags

    Auszug aus BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04
    Zum anderen muss der Zweck, mit dessen Erreichung das Arbeitsverhältnis enden soll, so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist (BAG 16. März 2000 - 2 AZR 196/99 - RzK I 9 i Nr. 72, zu 1 der Gründe; 23. November 1988 - 7 AZR 12/88 - RzK I 9 e Nr. 6, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 394/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04
    Die Auslegung nichttypischer Willenserklärungen obliegt dem Tatrichter und kann in der Revision nur daraufhin überprüft werden, ob das Gericht der Tatsacheninstanz die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, den für die Auslegung maßgeblichen Tatsachenstoff vollständig verwertet und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (st. Rspr., vgl. BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 394/01 - AP HRG § 57b Nr. 30, zu I 2 c aa der Gründe).
  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03

    Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform

    Auszug aus BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04
    Das widerspricht nicht der Erkenntnis, dass der Sachgrund für die Befristung nicht dem Schriftformerfordernis unterliegt (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 12 = EzA TzBfG § 14 Nr. 10, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 669/96

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04
    Bei einer Zweckbefristung machen die Parteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig, dessen Eintritt sie für gewiss halten, ungewiss ist jedoch der Zeitpunkt, zu dem das Ereignis eintreten wird (vgl. etwa BAG 24. September 1997 - 7 AZR 669/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 192 = EzA BGB § 620 Nr. 147, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2004 - 9 Sa 142/04

    Zweckbefristung

    Auszug aus BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. August 2004 - 9 Sa 142/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 12/88

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses hinsichtlich der

    Auszug aus BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04
    Zum anderen muss der Zweck, mit dessen Erreichung das Arbeitsverhältnis enden soll, so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist (BAG 16. März 2000 - 2 AZR 196/99 - RzK I 9 i Nr. 72, zu 1 der Gründe; 23. November 1988 - 7 AZR 12/88 - RzK I 9 e Nr. 6, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 667/08

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04
    Das widerspricht nicht der Erkenntnis, dass der Sachgrund für die Befristung nicht dem Schriftformerfordernis unterliegt (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 12 = EzA TzBfG § 14 Nr. 10, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Danach muss eine auflösende Bedingung ebenso wie die Zweckbefristung zum einen hinreichend bestimmt sein (vgl. BAG 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 - Rn. 36 mwN) .
  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14

    Befristung - Vertretung - Elternzeit

    Da der zweckbefristete Arbeitsvertrag nach § 15 Abs. 2 TzBfG frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über die Zweckerreichung endet, wird in Fällen, in denen der Zweck bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist erreicht ist, die Klagefrist gemäß § 17 Sätze 1 und 3, § 15 Abs. 2 TzBfG erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund Zweckerreichung beendet, in Lauf gesetzt (BAG 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 - Rn. 23) .

    Zum anderen muss der Zweck, mit dessen Erreichung das Arbeitsverhältnis enden soll, so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist (BAG 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 - Rn. 36) .

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05

    Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung frü betreutes Wohnen in der

    Soll das Ende eines Dienstvertrags an eine Zweckbefristung oder Zweckbedingung geknüpft, also von dem sicheren oder unsicheren Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig gemacht werden, so bedarf auch eine solche Bestimmung der Vertragsdauer einer Einigung der Vertragsparteien (Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. Aufl., § 620 BGB Rdn. 8; vgl. auch BAG NJW 2006, 1084, 1086; AnwaltKomm-BGB/Franzen, § 620 Rdn. 6).
  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 774/09

    Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag -

    Der Vertragszweck ist vom (Sach-)Grund zu unterscheiden, auch wenn dieser mit dem Vertragszweck regelmäßig übereinstimmen dürfte (vgl. BAG 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 - zu B II 2 b bb (1) aE der Gründe, AP TzBfG § 14 Nr. 18 = EzA TzBfG § 14 Nr. 25) .
  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 222/15

    Zweckbefristung - Schließung einer Betriebsstätte

    Worauf sich die Vertragsparteien geeinigt haben, ist im Zweifel durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 35/11 - Rn. 29; 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 15, BAGE 138, 242; 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 - Rn. 36; 19. Januar 2005 - 7 AZR 250/04 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 113, 184) .

    Außerdem muss der Zweck, mit dessen Erreichung das Arbeitsverhältnis enden soll, so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist (BAG 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 - Rn. 36) .

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 35/11

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Zweckerreichung - Prognose zum

    Zum anderen muss der Zweck, mit dessen Erreichung das Arbeitsverhältnis enden soll, so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist (BAG 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 - Rn. 36, AP TzBfG § 14 Nr. 18 = EzA TzBfG § 14 Nr. 25) .

    a) Bei einer Zweckbefristung machen die Parteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig, dessen Eintritt sie für gewiss halten, dessen Zeitpunkt dagegen ungewiss ist (BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 15, EzA TzBfG § 15 Nr. 3; 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 - Rn. 36, AP TzBfG § 14 Nr. 18 = EzA TzBfG § 14 Nr. 25) .

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Betriebsteilübergang

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Klage nach § 17 TzBfG jedoch auch schon vor dem Ablauf der vereinbarten Befristung erhoben werden (BAG 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 - AP TzBfG § 14 Nr. 18 = EzA TzBfG § 14 Nr. 25).
  • LAG Hamm, 18.11.2010 - 17 Sa 1345/10

    Unwirksame Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses eines Krankenpflegers in

    Die Klage kann auch bei einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag vor dem vereinbarten Vertragsende erhoben werden (BAG 21.12.2005 - 7 AZR 541/04, DB 2006, 564).

    Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dann abhängig von dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses, dessen Eintritt die Parteien für gewiss halten, dessen Zeitpunkt für sie jedoch ungewiss ist (BAG 21.12.2005 a.a.O.; KR-Bader, 9. Aufl., § 3 TzBfG Rdn. 20).

    Die Bezeichnung des Vertragszwecks tritt an die Stelle der Datumsangabe (BAG 21.12.2005 a.a.O.).

    Die Vereinbarung einer Zweckbefristung erfordert aber nicht nur eine unmissverständliche Einigung über den Vertragszweck, die schriftlich erfolgt, sondern der Zweck, mit dessen Erreichen das Arbeitsverhältnis enden soll, muss so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist (BAG 21.12.2005 a.a.O.; 16.03.2000 - 2 AZR 196/99, RzK I 9 i Nr. 72; 23.11.1988 - 7 AZR 12/88, RzK I 9 e Nr. 6).

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15

    Befristung - Vertragsauslegung

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit setzt die Befristung eines Arbeitsvertrags (§ 3 Abs. 1 TzBfG) eine klare und verständliche Vereinbarung der Parteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Fristablauf oder - im Fall der Zweckbefristung - über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Zweckerreichung voraus (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 35/11 - Rn. 23; 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 - Rn. 36; KR-Bader 11. Aufl. § 3 TzBfG Rn. 9; ErfK/Müller-Glöge 17. Aufl. § 3 TzBfG Rn. 5) .
  • ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13

    Anwendbarkeit der Dreiwochenfrist des § 4 KSchG - einvernehmliche Beendigung der

    Da bei einer Zweckbefristung die Dauer des Arbeitsverhältnisses allein von dem Vertragszweck abhängt, muss im Fall der Zweckbefristung der Vertragszweck schriftlich vereinbart werden (BAG [21.12.2005] - 7 AZR 541/04 - juris Rn. 37 = NJW 2006, 1084).

    Der Zweck, mit dessen Erreichung das Arbeitsverhältnis enden soll, muss so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist (BAG [21.12.2005] - 7 AZR 541/04 - juris Rn. 36).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 388/15

    Unwirksame Befristung des Arbeitsvertrages einer nicht-wissenschaftlichen

  • LAG Hamm, 09.05.2014 - 10 Sa 595/13
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 355/15

    Befristung eines Arbeitsvertrages - Diskontinuitätsgrundsatz - Fraktion -

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 673/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG Thüringen, 21.06.2022 - 1 Sa 115/21

    Befristungskontrolle - Befristungsabrede - Schriftformerfordernis

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07

    Zur Zulässigkeit einer Befristung nach § 14 Abs 2 S 1 Nr 7 TzBfG bei einer mit

  • LAG Hessen, 30.04.2008 - 18 Sa 1500/07

    Kündigung eines formunwirksam befristeten Arbeitsverhältnisses durch den

  • LAG Hamburg, 19.05.2016 - 8 Sa 2/16

    Mittelbare Vertretung - Dokumentation der Vertretungskette bei Befristung

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 1470/09

    Nichtige Umgehung des gesetzlich bestimmten Übergangs des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 670/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.2017 - 8 Sa 418/16

    Befristung - Vertretung - Befristungsdauer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 15 Sa 825/09

    Unwirksamkeit einer Zweckbefristung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2006 - 2 Sa 887/05

    Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers: Ergänzung des Sachvortrags und

  • LAG Sachsen, 18.03.2015 - 5 Sa 314/14

    Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung eines Warenlagers

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 676/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 675/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 677/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 671/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 678/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG München, 10.12.2008 - 10 Sa 765/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Doppelbefristung

  • LAG Hessen, 20.02.2006 - 10 Sa 653/05

    Arzt im Praktikum - Zweckbefristung

  • LAG Nürnberg, 02.03.2011 - 2 Sa 307/09

    Befristung, beabsichtigte Übernahme eines Auszubildenden als sonstiger Sachgrund

  • ArbG Rheine, 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09

    Befristung, vorübergehender Bedarf

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 680/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.09.2013 - 6 Sa 327/12

    Unwirksame Zweckbefristung - allgemeiner Vertretungsbedarf

  • ArbG Hamburg, 15.01.2009 - 29 Ca 324/08

    Arbeitsvertragsbefristung - Sachgrundbefristung

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