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   BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05   

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BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05 (https://dejure.org/2006,106)
BAG, Entscheidung vom 09.11.2006 - 2 AZR 812/05 (https://dejure.org/2006,106)
BAG, Entscheidung vom 09. November 2006 - 2 AZR 812/05 (https://dejure.org/2006,106)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Rechtsprechungsänderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufgabe des Dominoeffekts in der Rechtsprechung; Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Verwendung eines Punktesystems; Sozialauswahl bei Massenentlassungen; Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf eine fehlerhafte Sozialauswahl; Maßgeblichkeit des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (betriebsbedingte) - Sozialauswahl und Punktesystem

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

  • hensche.de

    Sozialauswahl, Sozialauswahl: Dominotheorie

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; BetrVG § 95

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1, 3; BetrVG § 95
    Kündigungsrecht - Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; Unternehmerentscheidung; Sozialauswahl: Punktetabelle, Berufung mehrerer gekündigter Arbeitnehmer auf fehlerhafte (?) Einordnung eines von der Kündigung ausgenommenen Arbeitnehmers als sozial schwächer ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl nach zulässigem Punktesystem ohne abschließende Einzelfallbetrachtung wirksam ? Bei Auswahlfehler kann Arbeitgeber fehlende Ursächlichkeit für konkreten Arbeitnehmer einwenden ? Änderung der Rechtsprechung ? Fehlende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung - Das Bundesarbeitsgericht ändert seine Rechtsprechung zu fehlerhafter Sozialauswahl

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung (Rechtsprechungsänderung)

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Dominotheorie aufgegeben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Geringerer Kündigungsschutz bei fehlerhafter Sozialauswahl! Werden Kündigungen leichter?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Rechtsprechungsänderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht ändert Rechtsprechung zur fehlerhaften Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung - Domino-Theorie wird aufgegeben

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.11.2006)

    Massenentlassungen künftig schwerer angreifbar // "Domino-Theorie" aufgegeben

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    KSchG § 1 Abs. 1, 3 ; BetrVG § 95
    Kündigungsrecht - Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; Unternehmerentscheidung; Sozialauswahl: Punktetabelle, Berufung mehrerer gekündigter Arbeitnehmer auf fehlerhafte (?) Einordnung eines von der Kündigung ausgenommenen Arbeitnehmers als sozial schwächer ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsrecht - Wichtige Rechtsprechungsänderung: Aufgabe der "Domino-Theorie" bei der Sozialauswahl

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 15.11.2006)

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Wichtige Rechtsprechungsänderung // Bisherige Rechtsprechung: Ein Fehler führte zur Unwirksamkeit aller Kündigungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 137
  • NJW 2007, 2429
  • NZA 2007, 549
  • BB 2007, 1172
  • BB 2007, 1393
  • DB 2007, 1087
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05
    Nimmt der Arbeitgeber die Sozialauswahl allein durch Vollzug eines zulässigen Punktesystems vor, so kann er auf die Rüge nicht ordnungsgemäßer Sozialauswahl mit Erfolg einwenden, der gerügte Auswahlfehler habe sich auf die Kündigungsentscheidung nicht ausgewirkt, weil der Arbeitnehmer nach der Punktetabelle ungeachtet des Auswahlfehlers zur Kündigung angestanden hätte (Aufgabe der bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung, vgl. BAG 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34).

    Soweit der Senat bisher eine gegenteilige Auffassung vertreten hat (18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 -BAGE 47, 80; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34), hält er daran nicht fest.

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats, die das Landesarbeitsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, können dann, wenn auch nur ein vergleichbarer sozial stärkerer Arbeitnehmer von der betriebsbedingten Kündigung ausgenommen worden ist, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG vorliegen, sich beliebig viele sozial schwächere zur gleichen Zeit gekündigte Arbeitnehmer auf den Auswahlfehler berufen (18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34).

    Diesem Maßstab genügt das von der Beklagten verwendete Schema, das einem vom Senat in den Entscheidungen vom 18. Januar 1990 (- 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34) und 5. Dezember 2002 (- 2 AZR 549/01 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 49) unbeanstandet gelassenen System entspricht.

    (2) Der Anwendbarkeit des Punkteschemas steht nicht entgegen, dass es keine abschließende Einzelfallbetrachtung der Beklagten vorsieht (vgl. zu diesem Erfordernis Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1117; APS/Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 728; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. Rn. 475 alle unter Bezugnahme auf die zur früheren Rechtslage ergangenen Entscheidungen des Senats 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 49 und 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05
    Ihm steht bei der Gewichtung der Sozialkriterien deshalb ein Wertungsspielraum zu (Senat 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 49).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt - auch für die ab 1. Januar 2004 geltende Fassung des KSchG, die insoweit identisch ist mit § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG in der Fassung des Gesetzes zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz 1996) -, keinem der im Gesetz genannten Kriterien eine Priorität gegenüber den anderen zu (2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 63; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - aaO; 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 42).

    Diesem Maßstab genügt das von der Beklagten verwendete Schema, das einem vom Senat in den Entscheidungen vom 18. Januar 1990 (- 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34) und 5. Dezember 2002 (- 2 AZR 549/01 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 49) unbeanstandet gelassenen System entspricht.

    (2) Der Anwendbarkeit des Punkteschemas steht nicht entgegen, dass es keine abschließende Einzelfallbetrachtung der Beklagten vorsieht (vgl. zu diesem Erfordernis Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1117; APS/Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 728; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. Rn. 475 alle unter Bezugnahme auf die zur früheren Rechtslage ergangenen Entscheidungen des Senats 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 49 und 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34).

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05
    Nimmt der Arbeitgeber die Sozialauswahl allein durch Vollzug eines zulässigen Punktesystems vor, so kann er auf die Rüge nicht ordnungsgemäßer Sozialauswahl mit Erfolg einwenden, der gerügte Auswahlfehler habe sich auf die Kündigungsentscheidung nicht ausgewirkt, weil der Arbeitnehmer nach der Punktetabelle ungeachtet des Auswahlfehlers zur Kündigung angestanden hätte (Aufgabe der bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung, vgl. BAG 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34).

    Hierauf könne sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80) auch der Kläger berufen, da es ausreiche, wenn nur ein vergleichbarer sozial stärkerer Arbeitnehmer von der betriebsbedingten Kündigung ausgenommen worden sei.

    Soweit der Senat bisher eine gegenteilige Auffassung vertreten hat (18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 -BAGE 47, 80; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34), hält er daran nicht fest.

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats, die das Landesarbeitsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, können dann, wenn auch nur ein vergleichbarer sozial stärkerer Arbeitnehmer von der betriebsbedingten Kündigung ausgenommen worden ist, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG vorliegen, sich beliebig viele sozial schwächere zur gleichen Zeit gekündigte Arbeitnehmer auf den Auswahlfehler berufen (18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34).

    Da der Arbeitgeber die sozialen Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG bei der Auswahl der zu Kündigenden nur ausreichend zu berücksichtigen hat, ist der Senat bereits bisher davon ausgegangen, dass ihm ein Wertungsspielraum zusteht, so dass nur deutlich schutzbedürftigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Auswahl rügen können (Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 63; 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80).

  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04

    Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie

    Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05
    bb) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt ein Punkteschema für die soziale Auswahl allerdings auch dann eine nach § 95 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie dar, wenn es der Arbeitgeber nicht generell auf alle künftigen, sondern nur auf konkret bevorstehende betriebsbedingte Kündigungen anwenden will (vgl. 26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 43).

    Gerade das Fehlen einer solchen Unwirksamkeitsnorm ist einer der Gründe dafür, dem Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch zu gewähren (BAG 26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - aaO; vgl. Jacobs/Burger SAE 2006, 256).

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05
    Da der Arbeitgeber die sozialen Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG bei der Auswahl der zu Kündigenden nur ausreichend zu berücksichtigen hat, ist der Senat bereits bisher davon ausgegangen, dass ihm ein Wertungsspielraum zusteht, so dass nur deutlich schutzbedürftigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Auswahl rügen können (Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 63; 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt - auch für die ab 1. Januar 2004 geltende Fassung des KSchG, die insoweit identisch ist mit § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG in der Fassung des Gesetzes zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz 1996) -, keinem der im Gesetz genannten Kriterien eine Priorität gegenüber den anderen zu (2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 63; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - aaO; 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 42).

  • BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 1008/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl bei Arbeitsplatzverzicht des Vaters

    Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05
    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat es in seiner Entscheidung vom 31. August 1994 (- 10 (19) Sa 1907/93 -LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 13; vgl. auch LAG Niedersachsen 23. Februar 2001 - 16 Sa 1427/00 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36), der der Senat nicht gefolgt ist (7. Dezember 1995 - 2 AZR 1008/94 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 35), als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn sich ein Arbeitnehmer auf eine fehlerhafte Sozialauswahl beruft, obwohl sich diese nicht zu seinen Gunsten ausgewirkt hat.

    In ähnlicher Richtung hat der Senat bereits am 7. Dezember 1995 (- 2 AZR 1008/94 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 35) - allerdings anlässlich einer individuellen Abschlussprüfung bei der Sozialauswahl - entschieden, dass ein Arbeitgeber das Angebot eines sozial schutzwürdigeren und deshalb nicht zur Kündigung vorgesehenen Arbeitnehmers berücksichtigen darf, für den Fall einer Weiterbeschäftigung seines zur Kündigung vorgesehenen Sohnes auf seinen Arbeitsplatz zu verzichten (vgl. Bröhl BB 2006, 1050, 1055).

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05
    dd) Nicht überzeugen kann auch der Einwand, die Ermittlung der nach § 1 Abs. 3 KSchG zu kündigenden Arbeitnehmer dürfe - wegen des individualrechtlichen Konzepts des KSchG - nicht durch die Arbeitsgerichte erfolgen; die Schaffung von Punktesystemen durch die Gerichte sei in Ermangelung einer Rechtsgrundlage unzulässig (vgl. Senat 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung

    Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt - auch für die ab 1. Januar 2004 geltende Fassung des KSchG, die insoweit identisch ist mit § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG in der Fassung des Gesetzes zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz 1996) -, keinem der im Gesetz genannten Kriterien eine Priorität gegenüber den anderen zu (2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 63; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - aaO; 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 42).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05
    Vor allem aber kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung auf den Zeitpunkt des Kündigungszugangs an (vgl. nur 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 - BAGE 114, 258; 22. September 2005 - 2 AZR 365/04 - 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 64 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05
    Dies führt jedoch mangels einer § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG entsprechenden Norm nicht zur Unwirksamkeit der in Anwendung des - nicht mitbestimmten - Punktesystems ausgesprochenen Kündigung (BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 442/05 -).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 23/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 365/04

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 15/01

    Sozialauswahl

  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 241/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • LAG Hamm, 31.08.1994 - 10 (19) Sa 1907/93

    Kündigung aus betriebsbedingten Gründen; Fehlerhafte Sozialauswahl; Fehlen eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2005 - 6 Sa 893/04

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung;

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 817/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 813/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2001 - 16 Sa 1427/00

    Berufung auf eine fehlerhafte Sozialauswahl; Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

    Auch wenn im Rahmen der Ermessensausübung subjektiv Fehler gemacht wurden, weil beispielsweise nicht alle Faktoren in die Überlegungen einbezogen wurden, kann der Inhalt der Entscheidung bei objektiver Betrachtung billigem Ermessen entsprechen (vgl. dazu nur BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 42 [teilunwirksame Berechnungsbestimmung]; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a dd der Gründe, BAGE 104, 55; vgl. auch 9. November 2006 - 2 AZR 812/05 - Rn. 24, BAGE 120, 137 [zur Sozialauswahl nach § 1 KSchG]) .
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 271/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Leiharbeitsverhältnis - Sozialauswahl

    Sie hat nicht dargelegt, dass mindestens drei der gekündigten Arbeitnehmer sozial schutzwürdiger gewesen seien als er (vgl. zur Aufgabe der sog. Dominotheorie bei Sozialauswahl nach einem Punktesystem, BAG 9. November 2006 - 2 AZR 812/05 - BAGE 120, 137) .
  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    Der Arbeitgeber hat in solchen Fällen im Prozess die Möglichkeit aufzuzeigen, dass und aus welchen Gründen soziale Gesichtspunkte gegenüber dem klagenden Arbeitnehmer deshalb ausreichend berücksichtigt wurden, weil ihm selbst dann, wenn ein seitens des Arbeitnehmers gerügter Auswahlfehler unterblieben wäre, gekündigt worden wäre (grundlegend BAG 9. November 2006 - 2 AZR 812/05 - Rn. 23, BAGE 120, 137) .
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