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   LAG München, 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06   

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https://dejure.org/2007,334
LAG München, 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06 (https://dejure.org/2007,334)
LAG München, Entscheidung vom 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06 (https://dejure.org/2007,334)
LAG München, Entscheidung vom 15. März 2007 - 4 Sa 1152/06 (https://dejure.org/2007,334)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einer mit einem (ehemaligen) Arbeitgeber abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung; Zulässigkeit einer "Zillmerung" von Lebensversicherungsverträgen bei der Absicherung einer Versorgungszusage im Rahmen einer ...

Kurzfassungen/Presse (13)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Verluste bei Betriebsrente - Arbeitgeber haftet

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Haftungsfalle Betriebsrente (Gastbeitrag Dr. Johannes Fiala)

  • IWW (Kurzinformation)

    BAG muss über Entgeltumwandlung entscheiden

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - BAG muss über Entgeltumwandlung entscheiden

  • IWW (Kurzinformation)

    Brisantes Urteil des LAG München zur Zillmerung - Entgeltumwandlungs-Vereinbarung ist unwirksam - Arbeitgeber haftet

  • IWW (Kurzinformation)

    Entgeltumwandlung - Zillmerung - und (k)ein Ende in Sicht!

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Haftung des Arbeitgebers bei betrieblicher Altersversorgung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Entgeltumwandlung gezillmerter Tarife, Unwirksamkeit der Entgeltumwandlungsvereinbarung, Verstoß gegen das Wertgleichheitsprinzip, Entgeltumwandlung, gezillmerte Tarife, Wertgleichheitsprinzip, Entgeltumwandlungsvereinbarung

  • verbraucherschutz-agentur.de (Kurzinformation)

    Entgeltumwandlung unwirksam - Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers (Revisionsrücknahme)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge -

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Entgeltumwandlungsvereinbarung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung

  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    Abzug von Abschlusskosten von der betrieblichen Altersvorsorge ist rechtswidrig; Zillmer-Verfahren - gezillmerte Verträge sind unzulässig

Besprechungen u.ä. (14)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitgeber-Haftung bei "gezillmerter" Entgeltumwandlung?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliche Altersversorgung - Vorsicht Falle: Arbeitgeber haftet für "gezillmerte" Entgeltumwandlungen

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verunsicherung bei gezillmerten Direktversicherungen in der bAV - So argumentieren Sie bei Arbeitgebern und reduzieren Ihr Haftungsrisiko

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliche Altersversorgung - Vorsicht Falle: Arbeitgeber haften für "gezillmerte" Entgeltumwandlungen

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Entscheidung steht noch aus - Zillmerungsthematik sorgt weiter für Unsicherheit bei Arbeitgebern

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Aktuelle LAG-Entscheidung - Vorsicht Falle: Arbeitgeber haften für "gezillmerte" Entgeltumwandlungen

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Haftungsfalle bei der Entgeltumwandlung

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zulässigkeit der Zillmerung - Drohende Rückabwicklung von Millionen Betriebsrenten- und Riesterrenten-Verträgen

  • nomos.de PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    Volle Zillmerung in der betrieblichen Altersversorgung unwirksam

  • verbraucherschutz-agentur.de (Entscheidungsbesprechung)
  • nwir.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Abschlusskosten bei transparenten Lebensversicherungen und Betriebsrenten - Vernachlässigtes EU-Recht? (Prof. Dr. Harald Herrmann)

  • dr-schulte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber haften bei Verlusten im Rahmen der Entgeltumwandlung

  • dr-schulte.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber haften bei Verlusten im Rahmen der Eigentumsumwandlung

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 14.9.2007)

    §§ 1, 4 BetrAVG; § 134 BGB; § 307 BGB
    Betriebliche Altersvorsorge (BAV) Haftungsfalle für Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 978
  • ZIP 2009, 194
  • NZA 2007, 813
  • VersR 2007, 968
  • BB 2007, 1568
  • DB 2007, 1143
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus LAG München, 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06
    Eine "Zillmerung" verstößt des Weiteren gegen die zum 01.01.2005 neu und verbessert geregelte Portabilität der Betriebsrentenansprüche (§ 4 BetrAVG nF) und, zumal bei einer rein arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung, gegen die Grundsätze der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (zuletzt B. v. 15.02.2006, NJW 2006, S. 1783 f) und des BGH (etwa U. v. 12.10.2005, NJW 2005, S. 3559 f) zu den Grenzen der Zulässigkeit einer "Zillmerung" von Lebensversicherungsverträgen.

    dd) Auch verstößt die hier vorgenommene Zillmerung der Rückdeckungslebensversicherung zwischen der "N. Versorgungskasse e. V." und der "N. Lebensversicherung AG" gegen die Grundsätze der neueren Rechtsprechung des BGH (etwa U. v. 12.10.2005, NJW 2005, S. 3559 f) und des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 15.02.2006, NJW 2006, aaO = BetrAV 2006, S. 282 f; ebenso BVerfG, Be. v. 26.07.2005, NJW 2005, S. 2376 f, und NJW 2005, S. 2363 f), wonach bei einer vorzeitigen Beendigung von Lebensversicherungsverträgen mit gezillmerten Tarifen/Prämienregelungen sichergestellt sein muss, dass die ins Soll des Versicherungskontos gestellten Abschlusskosten im Verhältnis zu den vom Versicherer erbrachten Leistungen mit Blick auf die Verkürzung der Laufzeit angemessen sind und die mit dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages erfolgte Zielsetzung der Vermögensbildung nicht vereiteln dürfen - was es ausschließt, hohe Abschlusskosten, deren konkrete Berechnung dem Versicherungsnehmer (Begünstigten) zumal auch nicht bekannt ist und deren Höhe von ihm auch nicht beeinflusst werden kann, in den ersten Jahren mit der Prämie so zu verrechnen, dass der Rückkaufswert bei vorzeitiger Auflösung in dieser Zeit unverhältnismäßig gering ist oder gar gegen Null tendiert.

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96

    Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei

    Auszug aus LAG München, 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06
    Eine "Zillmerung" verstößt des Weiteren gegen die zum 01.01.2005 neu und verbessert geregelte Portabilität der Betriebsrentenansprüche (§ 4 BetrAVG nF) und, zumal bei einer rein arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung, gegen die Grundsätze der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (zuletzt B. v. 15.02.2006, NJW 2006, S. 1783 f) und des BGH (etwa U. v. 12.10.2005, NJW 2005, S. 3559 f) zu den Grenzen der Zulässigkeit einer "Zillmerung" von Lebensversicherungsverträgen.

    (1) Gezillmerte Lebensversicherungstarife sind solche, bei denen mit den eingezahlten Beträge/Beiträgen zunächst die Versicherungs- und Abschlusskosten, sämtliche Vertriebs- und Akquisitionskosten, vollständig getilgt werden, bevor die Beiträge erst danach zum Aufbau eines Deckungskapitals für die Altersversorgung führen (zur Berechnung und betriebswirtschaftlichen Bedeutung des versicherungsmathematisch durchzuführenden Verfahrens der sog. Zillmerung vgl. näher etwa BVerfG, B. vom 15.02.2006, NJW 2006, S. 1783 f - A. I. 2. der Gründe - siehe auch Jaeger, BetrAV 2006, S. 517 f, m. w. N.).

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Auszug aus LAG München, 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06
    dd) Auch verstößt die hier vorgenommene Zillmerung der Rückdeckungslebensversicherung zwischen der "N. Versorgungskasse e. V." und der "N. Lebensversicherung AG" gegen die Grundsätze der neueren Rechtsprechung des BGH (etwa U. v. 12.10.2005, NJW 2005, S. 3559 f) und des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 15.02.2006, NJW 2006, aaO = BetrAV 2006, S. 282 f; ebenso BVerfG, Be. v. 26.07.2005, NJW 2005, S. 2376 f, und NJW 2005, S. 2363 f), wonach bei einer vorzeitigen Beendigung von Lebensversicherungsverträgen mit gezillmerten Tarifen/Prämienregelungen sichergestellt sein muss, dass die ins Soll des Versicherungskontos gestellten Abschlusskosten im Verhältnis zu den vom Versicherer erbrachten Leistungen mit Blick auf die Verkürzung der Laufzeit angemessen sind und die mit dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages erfolgte Zielsetzung der Vermögensbildung nicht vereiteln dürfen - was es ausschließt, hohe Abschlusskosten, deren konkrete Berechnung dem Versicherungsnehmer (Begünstigten) zumal auch nicht bekannt ist und deren Höhe von ihm auch nicht beeinflusst werden kann, in den ersten Jahren mit der Prämie so zu verrechnen, dass der Rückkaufswert bei vorzeitiger Auflösung in dieser Zeit unverhältnismäßig gering ist oder gar gegen Null tendiert.
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LAG München, 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06
    dd) Auch verstößt die hier vorgenommene Zillmerung der Rückdeckungslebensversicherung zwischen der "N. Versorgungskasse e. V." und der "N. Lebensversicherung AG" gegen die Grundsätze der neueren Rechtsprechung des BGH (etwa U. v. 12.10.2005, NJW 2005, S. 3559 f) und des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 15.02.2006, NJW 2006, aaO = BetrAV 2006, S. 282 f; ebenso BVerfG, Be. v. 26.07.2005, NJW 2005, S. 2376 f, und NJW 2005, S. 2363 f), wonach bei einer vorzeitigen Beendigung von Lebensversicherungsverträgen mit gezillmerten Tarifen/Prämienregelungen sichergestellt sein muss, dass die ins Soll des Versicherungskontos gestellten Abschlusskosten im Verhältnis zu den vom Versicherer erbrachten Leistungen mit Blick auf die Verkürzung der Laufzeit angemessen sind und die mit dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages erfolgte Zielsetzung der Vermögensbildung nicht vereiteln dürfen - was es ausschließt, hohe Abschlusskosten, deren konkrete Berechnung dem Versicherungsnehmer (Begünstigten) zumal auch nicht bekannt ist und deren Höhe von ihm auch nicht beeinflusst werden kann, in den ersten Jahren mit der Prämie so zu verrechnen, dass der Rückkaufswert bei vorzeitiger Auflösung in dieser Zeit unverhältnismäßig gering ist oder gar gegen Null tendiert.
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 17/09

    Entgeltumwandung - gezillmerter Versicherungstarif

    c) Ob die Vereinbarung gezillmerter Verträge gegen das Wertgleichheitsgebot (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG) verstößt, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (vgl. ua. LAG München 15. März 2007 - 4 Sa 1152/06 - zu II 1 b aa der Gründe, NZA 2007, 813; LAG Köln 13. August 2008 - 7 Sa 454/08 - zu 2 der Gründe, VersR 2009, 851; Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 4. Aufl. § 1 Rn. 146; Höfer BetrAVG Stand Mai 2008 § 1 Rn. 2567.3; Langohr-Plato Betriebliche Altersversorgung 4. Aufl. Rn. 1615; ErfK/Steinmeyer 9. Aufl. § 1 BetrAVG Rn. 26; Schaub/Vogelsang ArbR-Hdb. 13. Aufl. § 84 Rn. 67; Buddenbrock/Manhart BB 2009, 1129, 1130 ff., Cisch/Kruip NZA 2007, 786, 787 ff.; Deist/Lange BetrAV 2008, 26; Diller NZA 2008, 338, 339 f.; Döring/Grau BB 2007, 1564, 1567 f.; Hartsoe BetrAV 2006, 323, 329; Kollroß/Frank DB 2007, 1146 f.; Matthießen EWiR 2009, 369 f.; Reinecke DB 2006, 555, 562; Schwintowski VuR 2007, 272 f.; Veit VersR 2008, 324, 327; Wiele VW 2008, 382).

    Wenn die zugesagte Versorgung nach den Maßstäben des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG unzureichend ist, hat der Arbeitgeber die Versorgung soweit aufzustocken, dass dem Wertgleichheitsgebot genügt ist (vgl. ua. Hanau/Arteaga/Rieble/Veit Entgeltumwandlung 2. Aufl. Teil A Rn. 271; Höfer BetrAVG Stand Mai 2008 § 1 Rn. 2565; Reinecke DB 2006, 555, 562; für eine ergänzende Vertragsauslegung ua. Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 4. Aufl. § 1 Rn. 164; für Unwirksamkeit der Entgeltumwandlungsvereinbarung LAG München 15. März 2007 - 4 Sa 1152/06 - zu II 1 der Gründe, DB 2007, 1143; für einen ergänzenden Vergütungsanspruch, soweit die zugesagte Versorgung nicht gleichwertig ist ErfK/Steinmeyer 9. Aufl. § 1 BetrAVG Rn. 27).

  • LAG Köln, 13.08.2008 - 7 Sa 454/08

    Zulässige Zillmerung bei Entgeltumwandlung

    Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, eine Entgeltumwandlungsvereinbarung mit dem Abschluss einer Altersrenten-, bzw. Lebensversicherung zu kombinieren, für die sogenannte gezillmerte Tarife gelten (entgegen LAG München vom 15.03.2007, 4 Sa 1152/06, NZA 2007, 813 ff.).

    Insbesondere sei die Entscheidung der 4. Kammer des LAG München vom 15.03.2007 (DB 2007, 1143 ff.) aus verschiedenen Gründen nicht überzeugend.

    Der Kläger hält das Urteil des Arbeitsgerichts aus Rechtsgründen für falsch und folgt weiterhin der Entscheidung des LAG München vom 15.03.2007, 4 Sa 1152/06.

    Der gegenteiligen Auffassung der 4. Kammer des LAG München in ihrer Entscheidung vom 15.03.2007 (4 Sa 1152/06), der sich der Kläger angeschlossen hat, ist nicht zu folgen.

    Gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG sowie wegen der Divergenz zu der Entscheidung des LAG München, 4 Sa 1152/06, vom 15.03.2007 war die Revision zuzulassen.

  • ArbG Freiburg, 06.05.2009 - 12 Ca 387/08

    Umfang der Aufklärungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers - Zur

    Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung, die den Abschluss einer gezillmerten Direktversicherung zum Gegenstand hat, ist nicht gem. § 134 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG unwirksam (entgegen LAG München vom 15.03.2007, 4 Sa 1152/06, NZA 2007, 813 und im Anschluss an LAG Köln vom 13.08.2008, 7 Sa 454/08, BeckRS 2009 50427 = DB 2009, 237).

    Die Klägerin ist - unter Berufung auf das Urteil des LAG vom München vom 15. März 2007 (4 Sa 1152/06, NZA 2007, 813) - der Ansicht, dass die Entgeltumwandlungsvereinbarung unwirksam sei und sie weiterhin den Anspruch auf die zu Unrecht abgeführten Bestandteile ihrer Ausbildungsvergütung habe.

    Nach der Entscheidung des LAG München vom 15. März 2007 (4 Sa 1152/06, NZA 2007, 813) ist eine Entgeltumwandlungsvereinbarung, welche die Einzahlung der umgewandelten Gehaltsbestandteile in eine gezillmerte Lebensversicherung vorsieht, unwirksam.

    Da der Arbeitgeber nicht nur eine Zahlstation sei, sondern gem. § 1 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG für den Erfolg des von ihm gewählten Durchführungsweges hafte und die Zillmerung der Direktversicherung keine Wertgleichheit zwischen eingezahlten Beiträgen und Versorgungsanwartschaften schaffe, sei die Entgeltumwandlungsvereinbarung gem. § 134 BGB unwirksam (LAG München vom 15. März 2007, a. a. O., Rn. 28).

    In der Entgeltumwandlungsvereinbarung in eine gezillmerte Lebensversicherung liege eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB (LAG München vom 15. März 2007, a. a. O., Rn. 29 ff.).

    Es liege ein Verstoß gegen den Grundsatz der Portabilität von Betriebsrentenansprüchen (§ 4 BetrAVG) vor (LAG München vom 15. März 2007, a. a. O., Rn. 33 ff.).

    Die Zillmerung sei auch nicht vereinbar mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes, nach der bei einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsverhältnisses - unter Berücksichtigung der verkürzten Laufzeit - die in Abzug gebrachten Abschlusskosten in einem angemessenen Verhältnis zu den bereits erbrachten Leistungen stehen müssten (LAG München vom 15. März 2007, a. a. O., Rn. 36).

    b) Die Entscheidung des LAG München vom 15. März 2007 ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum auf Kritik gestoßen (LAG Köln, Urteil vom 13. August 2008, 7 Sa 454/08, BeckRS 2009, 50427; LAG München, Urteil vom 11.07.2007, NZA 2008, 362; Kollroß / Frank, DB 2007, 1143; Reich / Rutzmoser, DB 2007, 2314; Cisch / Kruip, NZA 2007, 786; Diller, NZA 2008, 338).

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2009 - 11 Sa 107/08

    Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung bei gezillmertem

    Selbst wenn man eine Unwirksamkeit dieses Versorgungsweges annehmen sollte, folgt daraus kein Anspruch auf - vollständige oder teilweise - Nachzahlung der umgewandelten Entgeltanteile (entgegen LAG München vom 15.3.2006 - 4 Sa 1152/06).

    Die vom Landesarbeitsgericht B-Stadt in dem Urteil vom 11.07.2007 - 4 Sa 1152/06 - vertretene Auffassung vermöge nicht zu überzeugen.

    Beanstandet wurden bei gezillmerten Tarifen insoweit extreme Auswirkungen, wenn etwa nach kurzer Vertragsdauer der Rückkaufswert "gegen Null tendiert" (BGH vom 12.10.05 aaO.; BVerfG Nichtannahmebeschluß vom 15.2.06, AWJ 06, 161 [richtig: NJW 2006, 1783 - d. Red.] ), oder etwa im Fall des LAG B-Stadt vom 15.3.2007 - 4 Sa 1152/06 nach 3 Jahren nur etwa 10% betrug.

    Für den Fall, dass die Anrechungsklausel wegen Verstoßes gegen das Wertgleichheitsgebot des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG verstoßen sollte - was hier unentschieden bleibt - ist eine Korrektur in der Weise vorzunehmen, dass ein Erfüllungsanspruch auf wertgleiche Leistungen anzunehmen ist (so etwa Höfer BetrAVG Band I § 1 Rn. 2565; Langohr-Plato jurisPraxisReport-ArbR 28/2007 Nr. 1 zu LAG B-Stadt 4 Sa 1152/06; anders Blomeyer/Otto BetrAVG 4. Aufl. § 1 Rn. 163).

  • FG Münster, 28.04.2016 - 9 K 843/14

    Entstehen einer körperschaftsteuerlichen Gewinnrealisierung durch

    Hierzu führte die Klägerin die Urteile des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 17.1.2005 (19 Ca 3152/04, Betriebliche Altersversorgung 2005, 692) und des Landesarbeitsgericht München vom 15.3.2007 (4 Sa 1152/06, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis 2007, 978) an.
  • FG Münster, 21.12.2011 - 9 K 3802/08

    Gewinnrealisierung und Rückstellungspflicht bei Vereinnahmung von

    Hierzu führte die Klägerin die Urteile des ArbG Stuttgart vom 17.1.2005 (19 Ca 3152/04, BetrAV 2005, 692) und des LAG München vom 15.3.2007 (4 Sa 1152/06, ZIP 2007, 978) an.
  • ArbG Siegburg, 27.02.2008 - 2 Ca 2831/07

    Entgeltumwandlung, Zillmerung, Wertgleichheit

    Zwar hat das Landesarbeitsgericht München in seinem Urteil vom 15.03.2007 (DB 2007, 1143 ff) angenommen, dass eine Entgeltumwandlungsvereinbarung rechtsunwirksam sei, wenn das dafür aufgewendete Entgelt auf einen Lebensversicherungsvertrag gezahlt werde, dem ein sogenannter gezillmerter Tarif zugrunde liege, da dieser gegen das zwingende gesetzliche Verbot der Umwandlung des Entgelts in eine wertgleiche Anwartschaft (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG) verstoße ebenso wie gegen § 307 BGB und die Portabilität von Betriebsrentenansprüchen; dieser Ansicht ist jedoch nicht zu folgen.

    c) Schließlich wird die Ansicht vertreten, eine Zillmerung sei im Rahmen der Entgeltumwandlung generell unwirksam (LAG München, Urteil vom 15.03.2007, DB 2007, 1143; Reinecke DB 2006, 555, 562).

    Daher wird die Unwirksamkeit der gesamten Entgeltumwandlungsvereinbarung in der Literatur zu recht abgelehnt (So Langohr-Plato, Anmerkung so LAG München, Urteil vom 15.03.2007, 4 Sa 1152/06, Juris PR-ArbR 28/2007 Anmerkung 1; Cisch/Kruip, NZA 2007, 786 ff).

  • LAG München, 11.07.2007 - 10 Sa 12/07

    Altersversorgung betriebliche; Schadenersatz wegen Verletzung der

    Der Klage nicht zum Erfolg zu verhelfen vermag dabei auch der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des LAG München vom 15.03.2007 (4 Sa 1152/06 = DB 2007, 1143).
  • LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 87/08

    Bemessung des Insolvenzgeldes - Arbeitsentgelt - Beitrag zur betrieblichen

    Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, dass die vorliegende Entgeltumwandlung unwirksam sein könnte, weil die Entgeltansprüche des Klägers nicht in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt worden wären (vgl. hierzu LAG München, Urteil vom 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06 veröffentlicht in juris).
  • LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von der Vergütungsforderung eines

    Es hätte für die Arbeitgeberin die Möglichkeit bestanden, auf die Anfrage des Betriebsrats sinnvoll zu reagieren, etwa indem die Angelegenheit bis zur anstehenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. einerseits LAG München Urteil vom 15. März 2007 - 4 Sa 1152/06 - NZA 2007, 813, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 3 AZR 376/07; andererseits LAG Köln Urteil vom 13. Aug. 2008 - 7 Sa 454/08 - Juris, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 3 AZR 17/09) ausgesetzt oder seitens der Arbeitgeberin mit der Versicherung eine Absprache getroffen wird, dass für den Fall der rechtskräftigen Klärung der maßgeblichen Rechtsfrage eine Anpassung der Vereinbarung erfolge, so dass die Arbeitnehmer keine Nachteile erlitten.
  • ArbG Elmshorn, 05.08.2008 - 3 Ca 1824d/07

    Zillmerung im Rahmen von Entgelt- umwandlungsverträgen ist zulässig

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