Rechtsprechung
   BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07   

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https://dejure.org/2009,781
BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07 (https://dejure.org/2009,781)
BAG, Entscheidung vom 14.01.2009 - 3 AZR 529/07 (https://dejure.org/2009,781)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 529/07 (https://dejure.org/2009,781)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe eines Versicherungsscheins - Unverfallbarkeitsfrist bei Übergangsregelung

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversogung - Übergangsregelung bei Unverfallbarkeitsfrist

  • Betriebs-Berater

    Unverfallvbarkeitsfristen bei Betriebsrente

  • Judicialis

    BetrAVG § 1; ; BetrAVG § 1b Abs. 5 S. 1; ; BetrAVG § 30f Abs. 1 S. 1 Hs. 2; ; BGB § 952; ; BGB § 985; ; ZPO § 50

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Unverfallbarkeitsfrist und Übergangsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Herausgabe eines Versicherungsscheins; Unverfallbarkeitsfrist bei Übergangsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beginn und Ende der Unverfallbarkeitsfristen ? Unverfallbarkeit nach der Übergangsregelung in § 30f BetrAVG ? Kein andere Beurteilung bei gleichzeitigem Ablaufen der Unverfallbarkeitsfrist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ? Voraussetzungen bezüglich einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Wann tritt Unverfallbarkeit ein?

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Wann tritt Unverfallbarkeit ein?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unverfallbarkeitsfrist bei Versorgungszusagen aus der Zeit vor dem 1. Januar 2001

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Unverfallbarkeitsfrist bei Versorgungszusagen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beginn und Ende der Unverfallbarkeitsfristen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unverfallbarkeitsfrist bei Versorgungszusagen aus der Zeit vor dem 1.1.2001

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Unverfallbarkeitsfrist bei Versorgungszusagen aus der Zeit vor dem 1. Januar 2001

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Unverfallbarkeitsfrist bei Versorgungszusagen vor dem 1.1.2001

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 226
  • BB 2009, 2702
  • BB 2010, 447
  • DB 2009, 2724
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07
    Das Eigentum an diesem Papier steht nach § 952 Abs. 2 BGB dem Inhaber des Anspruchs auf die Versicherungsleistungen zu (BAG 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 92, 1).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07
    Die Beklagte ist als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts aktiv und passiv parteifähig (ständige Rechtsprechung des BGH seit dem Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 - BGHZ 146, 341).
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R

    Künstlersozialabgabe - Bild- und Tonträger - Hersteller - Kameramann -

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07
    Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben sich das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 2. September 2002 (- 1 BvR 1103/02 - NJW 2002, 3533 = ZIP 2002, 2214), der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 18. Mai 2004 (- IX R 83/00 - BFHE 206, 162), das Bundessozialgericht mit Urteil vom 4. März 2004 (- B 3 KR 12/03 R - SozR 4-5425 § 24 Nr. 5) und das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 1. Dezember 2004 (- 5 AZR 597/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 113, 50; bestätigt ua. durch 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 14, AP ZPO § 50 Nr. 17 = EzA TzBfG § 8 Nr. 17) angeschlossen.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2007 - 20 Sa 106/06

    Zur Berechnung der 5-Jahres-Frist des § 30f S 1 Halbs 2 BetrAVG

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20. Juli 2007 - 20 Sa 106/06 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - zur Parteifähigkeit einer

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07
    Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben sich das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 2. September 2002 (- 1 BvR 1103/02 - NJW 2002, 3533 = ZIP 2002, 2214), der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 18. Mai 2004 (- IX R 83/00 - BFHE 206, 162), das Bundessozialgericht mit Urteil vom 4. März 2004 (- B 3 KR 12/03 R - SozR 4-5425 § 24 Nr. 5) und das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 1. Dezember 2004 (- 5 AZR 597/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 113, 50; bestätigt ua. durch 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 14, AP ZPO § 50 Nr. 17 = EzA TzBfG § 8 Nr. 17) angeschlossen.
  • BAG, 08.06.1993 - 3 AZR 670/92

    Vereinbarte Unverfallbarkeit bei Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07
    Bei einer Entgeltumwandlung war in der Regel davon auszugehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine von vornherein vertraglich unverfallbare Anwartschaft einräumen wollte (zu dieser Auslegungsregel vgl. ua. BAG 8. Juni 1993 - 3 AZR 670/92 - zu 4 b der Gründe, BAGE 73, 209; 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 - zu I 1 b aa der Gründe, AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 7).
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07
    Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben sich das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 2. September 2002 (- 1 BvR 1103/02 - NJW 2002, 3533 = ZIP 2002, 2214), der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 18. Mai 2004 (- IX R 83/00 - BFHE 206, 162), das Bundessozialgericht mit Urteil vom 4. März 2004 (- B 3 KR 12/03 R - SozR 4-5425 § 24 Nr. 5) und das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 1. Dezember 2004 (- 5 AZR 597/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 113, 50; bestätigt ua. durch 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 14, AP ZPO § 50 Nr. 17 = EzA TzBfG § 8 Nr. 17) angeschlossen.
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 83/00

    Mietvertrag zwischen einer GbR und ihrem Gesellschafter

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07
    Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben sich das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 2. September 2002 (- 1 BvR 1103/02 - NJW 2002, 3533 = ZIP 2002, 2214), der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 18. Mai 2004 (- IX R 83/00 - BFHE 206, 162), das Bundessozialgericht mit Urteil vom 4. März 2004 (- B 3 KR 12/03 R - SozR 4-5425 § 24 Nr. 5) und das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 1. Dezember 2004 (- 5 AZR 597/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 113, 50; bestätigt ua. durch 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 14, AP ZPO § 50 Nr. 17 = EzA TzBfG § 8 Nr. 17) angeschlossen.
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 622/94

    Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung im Konkurs

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07
    Bei einer Entgeltumwandlung war in der Regel davon auszugehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine von vornherein vertraglich unverfallbare Anwartschaft einräumen wollte (zu dieser Auslegungsregel vgl. ua. BAG 8. Juni 1993 - 3 AZR 670/92 - zu 4 b der Gründe, BAGE 73, 209; 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 - zu I 1 b aa der Gründe, AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 7).
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 597/03

    Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07
    Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben sich das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 2. September 2002 (- 1 BvR 1103/02 - NJW 2002, 3533 = ZIP 2002, 2214), der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 18. Mai 2004 (- IX R 83/00 - BFHE 206, 162), das Bundessozialgericht mit Urteil vom 4. März 2004 (- B 3 KR 12/03 R - SozR 4-5425 § 24 Nr. 5) und das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 1. Dezember 2004 (- 5 AZR 597/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 113, 50; bestätigt ua. durch 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 14, AP ZPO § 50 Nr. 17 = EzA TzBfG § 8 Nr. 17) angeschlossen.
  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 4 Sa 51/19

    Betriebliche Altersversorgung - Unverfallbarkeit einer Anwartschaft nach § 30f

    bb) Diese Auslegung entspricht der einhelligen Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (Bepler in jurisPR-ArbR 51/2017 Anm. 1; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 30f Rn. 11; HdbArbR/Börner 4. Aufl. § 207 Rn. 83; HWK/Schipp § 30f BetrAVG Rn. 5; ebenso, wenn auch in leicht missverständlicher Formulierung: Höfer in Höfer BetrAVG Bd. I EL 19/April 2016 § 30f Rn. 12; eindeutig für identische Formulierung in § 30f Abs. 1 Satz 1 2.Hs. BetrAVG: BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 529/07-).

    Zu § 30f Abs. 1 Satz 1 2. Hs. BetrAVG hat das BAG bereits erkannt, dass für die Unverfallbarkeit die Zusagezeiträume ab dem Übergangsstichtag (dort: 1. Januar 2001) zu rechnen sind (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 529/07 -).

    Hinzu kommt, dass die identische Rechtsfrage zu Abs. 1 derselben Norm bereits geklärt ist (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 529/07 -) und ein Anlass für eine abweichende Beurteilung bei Abs. 3 nicht erkennbar ist.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - LVG 70/10

    Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Sichau, Jeggau und Kassieck gegen

    Gleiches gilt, wenn die Vorschrift auf ein konkretes Datum (z.B. 01.01. eines Jahres) abstellt (vgl. BAG, Urt. v. 14.01.2009 - 3 AZR 529/07 -, NZA 2010, 226).
  • BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 19.14

    Ablösung; Änderung; Altersversorgung, betriebliche; Altersrente; Aufstocken;

    Für die vier Zusatzversorgungsanwartschaften lief die Unverfallbarkeitsfrist von fünf Jahren seit der Erteilung der Zusagen (zur Berechnung nach § 1b Abs. 1 Satz 1 BetrAVG i.V.m. § 187 Abs. 2 Satz 1, § 188 Abs. 2 Halbs. 2 BGB; vgl. BAG, Urteil vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 529/07 - NZA 2010, 226 f.) mit dem 31. Dezember 2005 ab.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2020 - 3 Sa 65/19

    Übergangsregelung zur Unverfallbarkeit - betriebliche Altersversorgung

    Dieses hat mit Urteil vom 14. Januar 2009 (3 AZR 529/07 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 17 = NZA 2010, 226) zur Übergangsregelung des § 30 f Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BetrAVG, wonach es in den dort genannten Fällen genügt, wenn "die Zusage ab dem 1. Januar 2001 fünf Jahre bestanden hat", entschieden, dass die dortige Unverfallbarkeitsfrist mit Ablauf des 31. Dezember 2005 endet.
  • OLG München, 19.05.2011 - 23 U 5276/09

    Abfindung des GmbH-Geschäftsführer-Gesellschafters: Anwendbarkeit spezieller

    Für Versorgungszusagen, die vor den 01.01.2001 erteilt wurden und auf die somit § 1 b BetrAVG keine Anwendung findet, war bei einer Entgeltumwandlung in der Regel davon auszugehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine von vornherein vertraglich unverfallbare Anwartschaft einräumen wollte (BAG Urteil vom 14.01.2009 Az. 3 AZR 529/07, Tz. 13).

    Das Eigentum an diesen Papieren steht nach § 952 Abs. 2 BGB mit Beendigung des Dienstverhältnisses dem Inhaber des Anspruchs auf die Versicherungsleistungen zu (BAG Urteil vom 14.01.2009 Az. 3 AZR 529/07, Tz. 17).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2021 - 15 Sa 1443/20

    Anspruch auf Übertragung der betrieblichen Altersversorgung - ausgeschiedener

    Diesem Ergebnis steht nicht die Entscheidung des BAG vom 14.01.2009 - 3 AZR 529/07 - juris entgegen.
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Rechtsprechung
   BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,693
BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08 (https://dejure.org/2009,693)
BAG, Entscheidung vom 01.07.2009 - 4 AZR 250/08 (https://dejure.org/2009,693)
BAG, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 4 AZR 250/08 (https://dejure.org/2009,693)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Ablösung einer nachwirkenden Tarifnorm durch Vereinbarung von untertariflichen Arbeitsbedingungen

  • Betriebs-Berater

    Nachwirkung eines Tarifvertrags

  • Judicialis

    TVG § 4 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    TVG § 4 Abs. 5
    Voraussetzungen für die Ablösung einer nachwirkenden Tarifnorm durch Vereinbarung von untertariflichen Arbeitsbedingungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Ablösung der Nachwirkung eines Tarifvertrags durch ?andere Abmachung? ? Abschluss bereits vor Eintritt der Nachwirkung zulässig ? Erforderlich auf Abänderung der Tarifregelung gerichteter Regelungswille

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Ablösung des nachwirkenden Tarifvertrages durch zuvor getroffene arbeitsvertragliche Vereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Andere Abmachung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "Andere Abmachung" nach § 5 Abs. 4 TVG

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 4 TVG
    Vergütungsverzicht bei Tarifbindung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Änderungsvertrag während der Laufzeit eines Tarifvertrages

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zu „anderen Abmachungen“ während eines noch laufenden Tarifvertrages - Ein Änderungsvertrag, der nur noch den tariflichen Mindestlohn vorsieht, stellt keine „andere Abmachung“ nach § 4 V TVG dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 248 (Ls.)
  • BB 2009, 2589
  • DB 2009, 2724
  • NZA-RR 2010, 30
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 789/07

    Ablösung eines Tarifvertrags durch eine andere Abmachung

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08
    Diese Nachwirkung des abgelaufenen Tarifvertrages entfällt, soweit eine andere Abmachung getroffen wird, die denselben Regelungsbereich erfasst (BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - Rn. 21 mwN, EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 789/07 - Rn. 27, AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 37 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 43).

    Die Abrede muss aber vom Regelungswillen der Parteien her darauf gerichtet sein, eine bestimmte bestehende Tarifregelung in Anbetracht ihrer absehbar bevorstehenden Beendigung und des darauf folgenden Eintritts der Nachwirkung abzuändern (ausf. BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 789/07 - Rn. 28 f., AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 37 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 43).

  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 439/06

    Ablösung eines nachwirkenden HausTV

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08
    Diese Nachwirkung des abgelaufenen Tarifvertrages entfällt, soweit eine andere Abmachung getroffen wird, die denselben Regelungsbereich erfasst (BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - Rn. 21 mwN, EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 789/07 - Rn. 27, AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 37 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 43).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 260/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08
    Hinweise des Senats: Parallelsachen - 4 AZR 250/08 - (vorliegend, führend), - 4 AZR 253/08 -, - 4 AZR 260/08 -.
  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 166/90

    Tarifvertraglicher Urlaubsanspruch; Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08
    bb) Aus dem Erfordernis der "anderen Abmachung" zur Ablösung des nachwirkenden Tarifvertrages ergibt sich, dass frühere arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die während der zwingenden und unmittelbaren Geltung eines Tarifvertrages verdrängt wurden, nicht automatisch wieder aufleben und das Arbeitsverhältnis im Nachwirkungszeitraum abweichend vom abgelaufenen Tarifvertrag gestalten können (BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 166/90 - BAGE 67, 222; Däubler/Deinert TVG 2. Aufl. § 4 Rn. 488; Kempen/Zachert/Stein TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 16; Kempen/Zachert/Kempen § 4 Rn. 565; ErfK/Franzen 9. Aufl. § 4 TVG Rn. 64; Hromadka/Maschmann/Wallner Der Tarifwechsel Rn. 298; Stein Tarifvertragsrecht Rn. 138; Gamillscheg Kollektives Arbeitsrecht Bd. I S. 878; Könitz Die Reichweite der Nachwirkung von Tarifverträgen nach § 4 Abs. 5 TVG S. 163; K. Schmidt RdA 2004, 152, 159; Frieges DB 1996, 1281; Frölich NZA 1992, 1105, 1111).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08
    Es kann zu ihren Gunsten unterstellt werden, dass der Wechsel tarifrechtlich wirksam war (vgl. dazu BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - AuR 2009, 177 (Kurzwiedergabe)).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08
    Es kann zu ihren Gunsten unterstellt werden, dass der Wechsel tarifrechtlich wirksam war (vgl. dazu BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - AuR 2009, 177 (Kurzwiedergabe)).
  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Tarifvertrag; Tarifbindung; OT-Mitgliedschaft; Nachwirkung; andere Abmachung;

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08
    Auch in seiner Entscheidung vom 12. Dezember 2007 ist der Senat davon ausgegangen, dass die verdrängten arbeitsvertraglichen Vereinbarungen nur dann "automatisch" wieder Wirkung erlangen können, wenn die günstigeren Tarifnormen vollständig, also ohne Nachwirkung wegfallen (12. Dezember 2007 - 4 AZR 998/06 - Rn. 41, AP TVG § 4 Nr. 29 = EzA TVG § 4 Nr. 44: "Ende des Tarifvertrages unter Ausschluss der Nachwirkung").
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.02.2008 - 2 Sa 421/07

    Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Februar 2008 - 2 Sa 421/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 253/08
    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08
    Hinweise des Senats: Parallelsachen - 4 AZR 250/08 - (vorliegend, führend), - 4 AZR 253/08 -, - 4 AZR 260/08 -.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08
    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08
    Es kann zu ihren Gunsten unterstellt werden, dass der Wechsel tarifrechtlich wirksam war (vgl. dazu BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - AuR 2009, 177 (Kurzwiedergabe)).
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 123/21

    Rechtskraft - Vorrang einer Einzelabrede - betriebliche Altersversorgung

    Soweit deshalb deren Ablösung durch eine individuelle Abrede im Raum steht, muss es sich um eine Abrede handeln, die sich auf eine bestimmte kollektive Regelung in Anbetracht des Ablaufs oder des anstehenden oder erfolgten Ablaufs der Jahresfrist bezieht (vgl. BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 250/08 - Rn. 23) .
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 260/08

    OT-Mitgliedschaft - Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages

    Hinweise des Senats: Parallelsachen - 4 AZR 260/08 - (vorliegend), - 4 AZR 250/08 - (führend), - 4 AZR 253/08 -.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2009 - 4 Sa 7/09

    Verbandsaustritt des Arbeitgebers während der Einführungsphase des

    aa) Dieser Arbeitsvertrag mag eine "andere Abmachung" im Sinne des § 4 Abs. 5 TVG sein, weil er ersichtlich darauf abzielte, schon vor Eintritt der Nachwirkung die bestehende tarifliche Regelung abzuändern (zuletzt BAG 22.10.2008 - 4 AZR 789/07 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 37; BAG 01.07.2009 - 4 AZR 250/08 - Pressemitteilung Nr. 68/09).
  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 552/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - Abschluss

    Notwendig für eine solche Abmachung ist aber, dass sie von ihrem Regelungswillen darauf gerichtet ist, die absehbar und unmittelbar bevorstehende Nachwirkung eines beendeten Tarifvertrages zu beseitigen oder deren Eintritt zu verhindern (BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 250/08 - Rn. 23, AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 51 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 44; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 789/07 - Rn. 30, BAGE 128, 175) .
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 253/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

    Hinweise des Senats: Parallelsachen - 4 AZR 253/08 - (vorliegend), - 4 AZR 250/08 - (führend), - 4 AZR 260/08 -.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2009 - 4 Sa 8/09

    Nachbindung des Tarifvertrags bei Verbandsaustritt während der Einführungsphase

    aa) Dieser Arbeitsvertrag mag eine "andere Abmachung" im Sinne des § 4 Abs. 5 TVG sein, weil er ersichtlich darauf abzielte, schon vor Eintritt der Nachwirkung die bestehende tarifliche Regelung abzuändern (zuletzt BAG 22.10.2008 - 4 AZR 789/07 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 37; BAG 01.07.2009 - 4 AZR 250/08 - Pressemitteilung Nr. 68/09).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5573
LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09 (https://dejure.org/2009,5573)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09 (https://dejure.org/2009,5573)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2009 - 6 Sa 1121/09 (https://dejure.org/2009,5573)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Tatverdachts bei Anhörung des Arbeitnehmers zur beabsichtigten Kündigung; Unwirksame Verdachtskündigung bei unzureichender Anhörung des Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmeranhörung bei Verdachtskündigung

  • RA Kotz

    Verdachtskündigung - Arbeitnehmeranhörung

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 1
    Eröffnung des Tatverdachts bei Anhörung des Arbeitnehmers zu beabsichtigter Kündigung; unwirksame Verdachtskündigung bei unzureichender Anhörung des Arbeitnehmers

  • Der Betrieb

    Anhörung des Arbeitnehmers zur Verdachtskündigung ? Erforderlich Verdeutlichung bestehenden Verdachts mit Kündigungsabsicht ? Gelegenheit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalt einzuräumen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung - Arbeitnehmer muss sich über einen Anwalt äußern können!

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bei Verdachtskündigung ist vorherige Anhörung erforderlich

  • loh.de (Kurzinformation)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung als Verdachtskündigung

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2702
  • DB 2009, 2724
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09
    Dabei war im Hinblick auf die Pflicht zur Unterrichtung des Betriebsrates gem. § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG von der Darstellung der Beklagten gegenüber dem Betriebsrat auszugehen (zur Vortrag beschränkenden Wirkung des Anhörungsverfahrens BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 zu B I 1 a d.Gr.).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09
    2.1.2 Die Anhörung vom 29. Januar 2009 entsprach deshalb nicht den Anforderungen, weil die Beklagte versäumt hat, kurzfristig einen neuen Anhörungstermin anzusetzen, um dem Kläger Gelegenheit zu geben, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (zu diesem Erfordernis BAG, Urteil vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 43 R 18) oder ihm eine Frist für die angebotene Stellungnahme durch einen Rechtsanwalt zu setzen, wodurch zugleich der Lauf der zweiwöchigen Ausspruchsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB gehemmt gewesen wäre.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11

    Abmahnung - Anhörung - Arbeitszeitbetrug - Verdachtskündigung

    Die Erfüllung der Aufklärungspflicht ist Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09).
  • LAG Hamm, 13.11.2014 - 15 Sa 979/14

    Präventionsverfahren; betriebliches Eingliederungsmanagement; Teilnahmerecht

    (b) Zwar wird im Zusammenhang mit der Anhörung des Arbeitnehmers im Rahmen einer Verdachtskündigung zunehmend die Auffassung vertreten, dem Arbeitnehmer sei bei der Anhörung die Zuziehung eines Rechtsanwalts zuzugestehen (BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06, NZA 2008, 809 Rn. 18; LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09, LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8; LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11, NZA-RR 2012, 353; vgl. auch LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11, juris).
  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag -

    Bedacht zu nehmen ist aber auch darauf, dass gerade die Zielperson des Kollektivs eben persönlich "betroffen" und daher - im krassen Unterschied zu den übrigen Beteiligten - auf situativen Beistand gesteigert angewiesen ist 280Dies unterschätzt Wolf Hunold, Anm. LAG Berlin [6.11.2009] AuA 2010, 683: "Ein normal begabter Arbeitnehmer sollte die Anhörung allein, ohne anwaltliche Assistenz bewältigen können (...)", weil alle "Begabung" in Belastungssituationen ihren in Normallagen gegebenen Stellenwert einzubüßen pflegt.Dies unterschätzt Wolf Hunold, Anm. LAG Berlin [6.11.2009] AuA 2010, 683: "Ein normal begabter Arbeitnehmer sollte die Anhörung allein, ohne anwaltliche Assistenz bewältigen können (...)", weil alle "Begabung" in Belastungssituationen ihren in Normallagen gegebenen Stellenwert einzubüßen pflegt.

    LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; dass. 30.3.2012 (Fn. 278) [II.2.

    In diesem Zusammenhang ist dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern (...)".S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; dass. 30.3.2012 (Fn. 278) [II.2.

    280) Dies unterschätzt Wolf Hunold, Anm. LAG Berlin [6.11.2009] AuA 2010, 683: "Ein normal begabter Arbeitnehmer sollte die Anhörung allein, ohne anwaltliche Assistenz bewältigen können (...)", weil alle "Begabung" in Belastungssituationen ihren in Normallagen gegebenen Stellenwert einzubüßen pflegt.

    281) S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; dass. 30.3.2012 (Fn. 278) [II.2.

  • ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13

    Unwirksame Verdachtskündigung einer Kassiererin - fehlerhafte vorherige Anhörung

    Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]; 16.12.2010 a.a.O.; 30.03.2012 a.a.O.; s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]).(Rn.165).

    LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; ebenso schon Jochen Corts, Das Arbeitsrecht im BGB, 2. Auflage (2002), § 626 BGB Rn. 178; Ulrich Fischer, Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Verdachtskündigung, BB 2003, 522, 523 [IV.2.]: "Die bloße Aufforderung des Arbeitgebers, zu bestimmten Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb und außerhalb des Dienstes Stellung zu nehmen, ohne Hinweis auf eine bestehende Kündigungsabsicht, wird der Bedeutung der Anhörungsverpflichtung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nicht gerecht.

    Der Arbeitnehmer muss wissen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Rede steht, weil er nur so sachgerecht entscheiden kann, ob er sich einlässt oder nicht".S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; ebenso schon Jochen Corts, Das Arbeitsrecht im BGB, 2. Auflage (2002), § 626 BGB Rn. 178; Ulrich Fischer, Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Verdachtskündigung, BB 2003, 522, 523 [IV.2.]: "Die bloße Aufforderung des Arbeitgebers, zu bestimmten Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb und außerhalb des Dienstes Stellung zu nehmen, ohne Hinweis auf eine bestehende Kündigungsabsicht, wird der Bedeutung der Anhörungsverpflichtung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nicht gerecht.

    Bedacht zu nehmen ist aber auch nicht zuletzt darauf, dass gerade die Zielperson des Kollektivs eben persönlich "betroffen" und damit - im signifikanten Unterschied zu allen übrigen Beteiligten - auf emotionalen und fachlichen Beistand gesteigert angewiesen ist 172Dies unterschätzt Wolf Hunold, Anm. LAG Berlin [6.11.2009] AuA 2010, 683: "Ein normal begabter Arbeitnehmer sollte die Anhörung allein, ohne anwaltliche Assistenz bewältigen können (...)", weil alle "Begabung" in Belastungssituationen ihren in Normallagen gegebenen Stellenwert einzubüßen pflegt.Dies unterschätzt Wolf Hunold, Anm. LAG Berlin [6.11.2009] AuA 2010, 683: "Ein normal begabter Arbeitnehmer sollte die Anhörung allein, ohne anwaltliche Assistenz bewältigen können (...)", weil alle "Begabung" in Belastungssituationen ihren in Normallagen gegebenen Stellenwert einzubüßen pflegt.

    170) S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; ebenso schon Jochen Corts, Das Arbeitsrecht im BGB, 2. Auflage (2002), § 626 BGB Rn. 178; Ulrich Fischer, Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Verdachtskündigung, BB 2003, 522, 523 [IV.2.]: "Die bloße Aufforderung des Arbeitgebers, zu bestimmten Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb und außerhalb des Dienstes Stellung zu nehmen, ohne Hinweis auf eine bestehende Kündigungsabsicht, wird der Bedeutung der Anhörungsverpflichtung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nicht gerecht.

    172) Dies unterschätzt Wolf Hunold, Anm. LAG Berlin [6.11.2009] AuA 2010, 683: "Ein normal begabter Arbeitnehmer sollte die Anhörung allein, ohne anwaltliche Assistenz bewältigen können (...)", weil alle "Begabung" in Belastungssituationen ihren in Normallagen gegebenen Stellenwert einzubüßen pflegt.

  • ArbG Berlin, 15.04.2016 - 28 Ca 1714/16

    Kündigung wegen Freizeitaktivitäten während einer Arbeitsunfähigkeit

    Deshalb wird in der instanzgerichtlichen Judikatur mit vollem Recht darauf bestanden, dass (auch) der Betroffene im Vorhinein damit bekannt gemacht wird, was für ihn selber auf dem Spiel stehe 122 S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; ebenso schon Jochen Corts , Das Arbeitsrecht im BGB, 2. Auflage (2002), § 626 BGB Rn. 178; Ulrich Fischer , Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Verdachtskündigung, BB 2003, 522, 523 [IV.2.]: "Die bloße Aufforderung des Arbeitgebers, zu bestimmten Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb und außerhalb des Dienstes Stellung zu nehmen, ohne Hinweis auf eine bestehende Kündigungsabsicht, wird der Bedeutung der Anhörungsverpflichtung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nicht gerecht.

    S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; ebenso schon Jochen Corts , Das Arbeitsrecht im BGB, 2. Auflage (2002), § 626 BGB Rn. 178; Ulrich Fischer , Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Verdachtskündigung, BB 2003, 522, 523 [IV.2.]: "Die bloße Aufforderung des Arbeitgebers, zu bestimmten Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb und außerhalb des Dienstes Stellung zu nehmen, ohne Hinweis auf eine bestehende Kündigungsabsicht, wird der Bedeutung der Anhörungsverpflichtung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nicht gerecht.

    122 ) S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; ebenso schon Jochen Corts , Das Arbeitsrecht im BGB, 2. Auflage (2002), § 626 BGB Rn. 178; Ulrich Fischer , Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Verdachtskündigung, BB 2003, 522, 523 [IV.2.]: "Die bloße Aufforderung des Arbeitgebers, zu bestimmten Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb und außerhalb des Dienstes Stellung zu nehmen, ohne Hinweis auf eine bestehende Kündigungsabsicht, wird der Bedeutung der Anhörungsverpflichtung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nicht gerecht.

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08

    Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit;

    Sie sind von der Nutzung konkreter Flächen entkoppelte Beihilfen zur Verbesserung der Einkommensverhältnisse des Betriebsinhabers (EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - Rs. C-470/08 - AUR 2010, 78 Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 1.08 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 89 Rn. 20 m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15

    Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung

    Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 8 [Leitsatz]; 16.12.010 a.a.O.; 30.03.2012 a.a.O.; s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]".S. dazu bereits BAG 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 18], wonach man "dem Arbeitnehmer die Zuziehung eines Rechtsanwalts für die Anhörung zuzugestehen" habe; zum Stand der Judikatur insoweit etwa auch ArbG Berlin 12.7.2013 - 28 Ca 3420/13 - BB 2013, 2100 = AE 2013, 173 (Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter 'Verdachtskündigung' verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen ( LAG Berlin-Brandenburg 30.02.2012 - 10 Sa 1171/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).

    Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 8 [Leitsatz]; 16.12.010 a.a.O.; 30.03.2012 a.a.O.; s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]".

    Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 8 [Leitsatz]; 16.12.010 a.a.O.; 30.03.2012 a.a.O.; s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]".

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Verdacht des Arbeitszeitbetrugs

    Allein die Befragung des Arbeitnehmers zu bestimmten, ihm im Gespräch vorgehalten Vorwürfen reicht für eine ordnungsgemäße Anhörung nicht aus (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. November 2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE Nr. 8 zu § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlungen = ArbuR 2010, 78).

    In diesem Zusammenhang ist dem Arbeitnehmer auch Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern (BAG vom 13. März 2008 - 2 AZR 961/06 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 Sa 2022/10 - DB 2011, 424 = ArbR 2011, 100; LAG Berlin-Brandenburg vom 06. November 2009 - 6 Sa 1121/09 - a. a. O.).

    Denn das Ergebnis einer Anhörung ist ohne Einfluss auf ihre Erforderlichkeit (LAG Berlin-Brandenburg vom 06. November 2009 - 6 Sa 1121/09 - a. a. O.).

  • OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 5 U (Lw) 198/08

    Beendigung des Landpachtvertrags: Pflicht des Pächters zur Übertragung

    Es handelt sich vielmehr um Zahlungsansprüche, die gemäß ihrem nach Nr. 21 der Erwägungsgründe zur VO (EG) Nr. 1782/2003 verfolgten Zweck und ihrer Ausgestaltung in der Verordnung von der konkreten landwirtschaftlichen Nutzung der gepachteten Flächen entkoppelt sind (s. Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Januar 2010 - Rs. C-470/08 - veröffentlicht unter AUR 2010, 78 - BGH NJW-RR 2007, 1279).

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Januar 2010 (AUR 2010, 78) bestätigt, dass Zahlungsansprüche gemäß ihrem nach Nr. 21 der Erwägungsgründe zur VO (EG) Nr. 1782/2003 verfolgten Zweck und ihrer Ausgestaltung in der Verordnung selbst von der Nutzung der gepachteten Flächen entkoppelte Ansprüche auf eine Beihilfe zur Verbesserung der Einkommensverhältnisse des Betriebsinhabers sind.

    Die Erforderlichkeit einer Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve an Verpächter in besonderer Lage zeigt zudem, dass die Zahlungsansprüche auch nach dem Ende der Pachtzeit beim Pächter verbleiben (vgl. EuGH AUR 2010, 78).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10

    Verdachtskündigung - ordnungsgemäße Anhörung des Arbeitnehmers

    In diesem Zusammenhang ist dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern (LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - Der Betrieb 2009, 2724; für das Recht des Arbeitnehmers auf Zuziehung eines Rechtsanwalts auch BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809).
  • ArbG Berlin, 18.05.2012 - 28 Ca 3881/12

    Verdachtskündigung - Inhalt der Anhörung - Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16

    Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz

  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11

    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung;

  • LAG Hessen, 01.08.2011 - 16 Sa 202/11

    Verstoß gegen Sachbezugsregelung - Anhörung bei Verdachtskündigung ohne erbetenen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 2 L 169/09

    Zuordnung einer beihilfefähigen Fläche iSd Art. 44 Abs. 2 EGV 1782/2003 zu einem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 2 L 170/09

    Zuordnung beihilfefähiger Fläche iSd Art. 44 Abs. 2 EGV 1782/2003 zu einem

  • ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10

    Aufhebungsvertrag, Gebot fairen Verhandelns

  • ArbG Bonn, 24.10.2012 - 5 Ca 2319/12

    Gestattung der Teilnahme des Rechtsanwalts des Arbeitnehmers bei einem i.R.e.

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Rechtsprechung
   BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3868
BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07 (https://dejure.org/2009,3868)
BAG, Entscheidung vom 26.05.2009 - 3 AZR 797/07 (https://dejure.org/2009,3868)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 (https://dejure.org/2009,3868)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist bei Ansprüchen der Betriebsrentner auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen bzw. der Arbeitgeber auf Rückforderungsansprüche

  • Judicialis

    BetrAVG § 18a; ; BGB § 195; ; BGB § 199; ; BGB §§ 387 ff.; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; ; BGB § 818 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist bei Ansprüchen der Betriebsrentner auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen bzw. der Arbeitgeber auf Rückforderungsansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Auslegung tariflicher Ausschlussklauseln ? Erfordernis einer eindeutigen Regelung bezüglich der Ruhegeldraten ? Anderenfalls Maßgeblichkeit der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1279
  • DB 2009, 2724
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 250/81

    Tarifvertrag - Tarifliche Versorgungskasse - Versorgungsleistung -

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Eine Ausnahme ist insoweit lediglich die Entscheidung vom 19. Juli 1983 (- 3 AZR 250/81 - BAGE 43, 188).

    Auch vorliegend kann offen bleiben, ob an der Entscheidung vom 19. Juli 1983 (- 3 AZR 250/81 - BAGE 43, 188) über § 16 BRTV-Bau überhaupt festzuhalten ist; jedenfalls ist die streitgegenständliche Ausschlussklausel des § 31 MTV deutlich enger gefasst; hier unterliegen nur Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und nicht solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, dem Verfall.

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 573/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn Personen mit geringen oder mittleren Einkünften über keine weiteren Einkünfte verfügen, so dass sie die Nettobezüge verwenden, um den laufenden Lebensunterhalt für sich und eventuell ihre Familie zu bestreiten (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 573/06 - zu A II 1 c aa (1) der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 37).
  • BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 4/81

    Versorgungsordnung - Altersrente

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Diese Entscheidung betrifft die Ausschlussfrist des § 16 BRTV-Bau und weicht von der vorangegangenen Entscheidung vom 19. April 1983 (- 3 AZR 4/81 - zu II der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 6 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 6) ab.
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Der Kläger kann jedoch hieraus nichts zu seinen Gunsten ableiten, weil ihm nach den für seine Betriebsrente maßgeblichen Bestimmungen der Satzung der VAP, die die Tarifpartner mit Ziff. 10.8.1.1 und 10.8.1.2 der Anlage zum TV Kapitalkontenplan ausdrücklich in Bezug genommen haben, das Entreicherungsrisiko zugewiesen war (zur Verteilung des Entreicherungsrisikos bei der Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages vgl. BGH 6. Dezember 1991 - V ZR 311/89 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 116, 251; 6. Dezember 1991 - V ZR 310/89 - zu III 1 a der Gründe, NJW-RR 1992, 589; zur Verteilung des Entreicherungsrisikos bei unverbindlichen Optionsscheingeschäften vgl. BGH 12. Mai 1998 - XI ZR 79/97 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, ZIP 1998, 1063).
  • BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung an Erklärungen

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Die Aufrechnungserklärung braucht nicht ausdrücklich abgegeben zu werden; es genügt klare Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (vgl. BGH 16. Januar 1958 - VII ZR 66/57 - BGHZ 26, 241; BVerfG 26. Februar 1993 - 2 BvR 1463/92 - NJW-RR 1993, 764).
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Der Kläger kann jedoch hieraus nichts zu seinen Gunsten ableiten, weil ihm nach den für seine Betriebsrente maßgeblichen Bestimmungen der Satzung der VAP, die die Tarifpartner mit Ziff. 10.8.1.1 und 10.8.1.2 der Anlage zum TV Kapitalkontenplan ausdrücklich in Bezug genommen haben, das Entreicherungsrisiko zugewiesen war (zur Verteilung des Entreicherungsrisikos bei der Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages vgl. BGH 6. Dezember 1991 - V ZR 311/89 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 116, 251; 6. Dezember 1991 - V ZR 310/89 - zu III 1 a der Gründe, NJW-RR 1992, 589; zur Verteilung des Entreicherungsrisikos bei unverbindlichen Optionsscheingeschäften vgl. BGH 12. Mai 1998 - XI ZR 79/97 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, ZIP 1998, 1063).
  • LAG Saarland, 29.08.2007 - 1 Sa 43/07
    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 29. August 2007 - 1 Sa 43/07 - teilweise aufgehoben.
  • BGH, 16.01.1958 - VIII ZR 66/57

    Aufrechnung durch Abtretungserklärung

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Die Aufrechnungserklärung braucht nicht ausdrücklich abgegeben zu werden; es genügt klare Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (vgl. BGH 16. Januar 1958 - VII ZR 66/57 - BGHZ 26, 241; BVerfG 26. Februar 1993 - 2 BvR 1463/92 - NJW-RR 1993, 764).
  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 216/88

    Ruhegeld und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine tarifliche Ausschlussklausel sich nur dann auf Ruhegeldraten bezieht, wenn die Tarifvertragsparteien dies im Tarifvertrag deutlich zum Ausdruck bringen (vgl. 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - zu 2 c der Gründe mwN, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 107 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 83).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 310/89

    Vertragsverletzung - Pflichtwidrige Geschäftsbesorgung - PVV - PFV -

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Der Kläger kann jedoch hieraus nichts zu seinen Gunsten ableiten, weil ihm nach den für seine Betriebsrente maßgeblichen Bestimmungen der Satzung der VAP, die die Tarifpartner mit Ziff. 10.8.1.1 und 10.8.1.2 der Anlage zum TV Kapitalkontenplan ausdrücklich in Bezug genommen haben, das Entreicherungsrisiko zugewiesen war (zur Verteilung des Entreicherungsrisikos bei der Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages vgl. BGH 6. Dezember 1991 - V ZR 311/89 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 116, 251; 6. Dezember 1991 - V ZR 310/89 - zu III 1 a der Gründe, NJW-RR 1992, 589; zur Verteilung des Entreicherungsrisikos bei unverbindlichen Optionsscheingeschäften vgl. BGH 12. Mai 1998 - XI ZR 79/97 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, ZIP 1998, 1063).
  • BGH, 03.04.2019 - IV ZR 90/18

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verjährung des Stammrechts nach der Reform des

    Der Sonderregelung in § 18a BetrAVG, die die eigenständige Verjährung des Rentenstammrechts vorsieht, bedurfte es, um die insoweit geltende besondere Verjährungsfrist von 30 Jahren festzuschreiben (vgl. BT-Drucks. 14/7052 S. 213 li. Sp.; BAG DB 2014, 2534 Rn. 64 f.; NZA 2009, 1279 Rn. 42).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    das Rentenstammrecht, gemeint (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - Rn. 42) .
  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Dies gilt insbesondere für Tarifbestimmungen, die lediglich Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, nicht aber solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen lassen (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - Rn. 40, AP BetrAVG § 18a Nr. 1) .
  • LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 1 Abs. 1 S.1 BetrAVG

    Eine am Zweck tariflicher Ausschlussfristen orientierte Auslegung ergibt daher regelmäßig, dass sie auf Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung keine Anwendung findet (vgl. BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 40, BAGE 138, 332; 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - aaO) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn Personen mit geringen oder mittleren Einkünften über keine weiteren Einkünfte verfügen, so dass sie die Nettobezüge verwenden, um den laufenden Lebensunterhalt für sich und ggf. ihre Familie zu bestreiten (vgl. etwa BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - Rn. 29; 6. Juni 2007 - 4 AZR 573/06 - Rn. 32) .
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich - Umgehungsgeschäft

    (2) Aus dieser, sich auf die Angaben nach § 7 sowie § 8 Ziff. 2 TV SozSich beziehenden differenzierten Rückzahlungsbestimmung als gesonderte Fallkonstellation kann entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts zwar nicht geschlussfolgert werden, dass andere, von ihrem Anwendungsbereich nicht erfasste ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen nicht mehr rückgängig gemacht werden können (in diesem Sinne auch BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - Rn. 24 zu einem Rückzahlungsanspruch nach dem Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung bei der Deutschen Telekom AG vom 1. Februar 1996 [TV Kapitalkontenplan]) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2020 - 1 L 23/20

    Rückforderung von Dienstbezügen: Billigkeitsentscheidung bei überwiegendem

    Der Empfänger ist nach § 818 Abs. 3 BGB nicht mehr bereichert, wenn das Erlangte ersatzlos weggefallen ist und kein Überschuss mehr zwischen dem vorhandenen Vermögen und demjenigen Vermögen besteht, das auch ohne die ursprüngliche Bereicherung vorhanden wäre (vgl. BAG, Urteile vom 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 -, juris Rn. 15, und vom 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 -, juris Rn. 29).

    Die Darlegungs- und Beweislast für den Wegfall der Bereicherung liegt bei dem Empfänger der Überzahlung, da es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2008, a. a. O.; BAG, Urteile vom 23. Mai 2001, a. a. O. Rn. 17, und vom 26. Mai 2009, a. a. O.; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 5. Dezember 2019, a. a. O. Rn. 22).

    - 2 C 15.10 und 2 C 4.11 -, juris Rn. 14 bzw. 8; s. auch BAG, Urteil vom 26. Mai 2009, a. a. O.; OVG LSA, Beschluss vom 19. März 2002 - 3 L 391/01 -, juris Rn. 12; OVG Bln-Bbg Urteil vom 5. Dezember 2019, a. a. O. Rn. 23 m. w. N.).

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 215/17

    Höhe des Beilhilfeanspruchs nach Altersteilzeit

    Beihilfeansprüche ausgeschiedener Arbeitnehmer entstehen erst zu einem Zeitpunkt, in dem zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis mehr besteht (vgl. für Ruhegeldansprüche BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - Rn. 39 f.; für ein tarifliches Übergangsgeld nach dem "Tarifvertrag über die Übergangsversorgung für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Flugdatenbearbeiter im FVK" vom 7. Juli 1993 in der Neufassung vom 19. November 2004 BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - Rn. 60 ff.) .
  • LAG Düsseldorf, 25.04.2016 - 9 Sa 1383/15

    Rückforderung eines Zuschusses zum Anpassungsgeld für Arbeitnehmer im

    a)§ 818 Abs. 3 BGB findet nur Anwendung auf die bereicherungsrechtlichen Ansprüche aus §§ 812, 816, 817 und 822 BGB sowie auf alle Fälle der Rechtsfolgenverweisung in das Bereicherungsrecht (vgl. BAG v. 26.05.2009 - 3 AZR 797/07, NZA 2009, 1279; Palandt/Sprau, Einf. § 812 BGB Rz.8; Prütting/Wegen/Weinrich, § 812 BGB Rz. 17).

    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn Personen mit geringen oder mittleren Einkünften über keine weiteren Einkünfte verfügen, so dass sie die Nettobezüge verwenden, um den laufenden Lebensunterhalt für sich und eventuell ihre Familie zu bestreiten (BAG v. 26.05.2009 - 3 AZR 797/07, Rn. 29, juris; BAG v. 06.06.2007 - 4 AZR 573/06, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 37).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2014 - 3 Sa 453/13

    Anspruch auf Versorgungsvertrag - Versorgungsordnung - betriebliche Übung -

    So geht zum Beispiel die Rechtsprechung des BAG (04.04.2001 EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 11; 26.05.2009 NZA 2009, 1279; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, a. a. O., Kap. 3, Rn. 4667) davon aus, dass selbst tarifvertragliche Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einschließlich monatlich fällig werdender laufender Rentenzahlungen nur dann tariflichen Ausschlussfristen überhaupt unterliegen, wenn sich dies eindeutig und unmissverständlich aus dem Tarifvertrag ergibt.

    Das gilt selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis während der Zahlung der Betriebsrente noch besteht (BAG 26.05.2009, a.a.O.).

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 340/08

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - 4 B 14.17

    Beamteter Lehrer; Rückforderung überzahlter Bezüge; Wegfall der Bereicherung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2022 - 6 Sa 313/20

    Rückzahlung von Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich

  • LAG Köln, 08.03.2012 - 13 Sa 1232/11

    Erwerbsminderungsrente; Beschäftigungszeit; Rentenbaustein

  • LAG Düsseldorf, 03.05.2010 - 14 Sa 71/10

    Widerruflichkeit der Anpassung einer Betriebsrente als eine nach § 315 BGB

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