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   BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 37/07   

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BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 37/07 (https://dejure.org/2008,3103)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2008 - 1 ABR 37/07 (https://dejure.org/2008,3103)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 (https://dejure.org/2008,3103)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrechte und Beteiligungspflichten eines Betriebsrats in einem Zustimmungsersetzungsverfahren hinsichtlich einer Umgruppierungen oder eine Herausgruppierung der Vergütungsgruppen

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung bei Umgruppierung ? Beteiligung des Betriebsrats bezüglich der Zuweisung zu einer Vergütungsgruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 280 (Ls.)
  • DB 2009, 71
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 37/07
    Sie haben keine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition, die durch die Entscheidung im vorliegenden Verfahren berührt sein könnte (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238, zu B I 3 der Gründe mwN).

    Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Ein- oder Umgruppierung vorgenommen hat (26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 -BAGE 112, 238, zu B II 1 der Gründe mwN).

    Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist, sondern denen einer anderen (26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - aaO, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Die Richtigkeit dieser Beurteilung unterliegt dem Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats (26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 -BAGE 112, 238, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Gibt es außerhalb der zuvor angewandten Vergütungsordnung nur einen nicht weiter gestuften Bereich, bezieht sich die Mitbeurteilung des Betriebsrats auf die Richtigkeit der Feststellung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer falle nicht mehr unter die bisherige Vergütungsordnung (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - aaO, zu B II 2 a aa der Gründe).

    Gibt es außerhalb der bislang maßgeblichen Vergütungsordnung eine weitere gestufte Vergütungsordnung und hat der Arbeitgeber eine Eingruppierung in diese nicht vorgenommen, ist die Umgruppierung unvollständig und der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber zunächst die (Neu-)Eingruppierung verlangen (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - aaO, zu B II 2 a bb der Gründe; vgl. auch 12. Dezember 2006 - 1 ABR 13/06 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 32 = EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 2, zu B II 1 b der Gründe).

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 37/07
    Gibt es außerhalb der bislang maßgeblichen Vergütungsordnung eine weitere gestufte Vergütungsordnung und hat der Arbeitgeber eine Eingruppierung in diese nicht vorgenommen, ist die Umgruppierung unvollständig und der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber zunächst die (Neu-)Eingruppierung verlangen (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - aaO, zu B II 2 a bb der Gründe; vgl. auch 12. Dezember 2006 - 1 ABR 13/06 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 32 = EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 2, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 37/07
    Die Richtigkeit der betreffenden Beurteilung unterliegt der Mitbeurteilung des Betriebsrats (23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - BAGE 107, 338, zu B I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung von "AT-Angestellten"?

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 37/07
    Diese dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Lohn- und Gehaltsgruppenordnung in gleichen oder vergleichbaren Fällen und soll innerbetriebliche Lohngerechtigkeit und Transparenz der im Betrieb vorgenommenen Eingruppierungen gewährleisten (BAG 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 131, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Sie hat keine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition, die durch die Entscheidung im vorliegenden Verfahren berührt sein könnte (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - Rn. 8, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 126 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 4; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - mwN, BAGE 112, 238, 244).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Fehlt es bereits hieran, kann und muss der Betriebsrat zur Sicherung seiner Mitbestimmungsrechte verlangen, dem Arbeitgeber zunächst die Ein- oder Umgruppierung in die maßgebende Vergütungsordnung aufzugeben und ihn sodann zur Einholung seiner - des Betriebsrats - Zustimmung sowie bei deren Verweigerung zur Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 126 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 4; 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - zu B II 2 b bb der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 1; 18. Januar 1991 - 1 ABR 53/90 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 68, 104, 108; 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - zu B III 2 d der Gründe, BAGE 60, 330, 343).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.05.2023 - 12 TaBV 1/23

    Betriebsratsvergütung - Eingruppierung - Umgruppierung - Mitbestimmung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat deshalb in Fällen, in denen der Arbeitgeber eine Ein- oder Umgruppierung vorgenommen hat, ohne zuvor versucht zu haben, die nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erforderliche Zustimmung des Betriebsrats einzuholen, über den Wortlaut des § 101 BetrVG hinaus zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts die nachträgliche Einholung seiner Zustimmung sowie bei deren Verweigerung die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG verlangen (BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 14/20 - Rn. 21 mwN; 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - Rn. 14 mwN).
  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 26/17

    Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine Regelungsabrede - maßgebende

    Der Antrag bezieht sich weiterhin auch nicht auf die Ersetzung der Zustimmung zu einer Eingruppierung - als erstmalige Einreihung in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung -, sondern auf eine Umgruppierung als erneute Einreihung in eine Vergütungsordnung (ausf. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - Rn. 19 mwN; 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 12) , hier die Lohngruppen des LG-RTV .
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18

    Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung;

    Dies zeigt bereits der von der Fachkammer zitierte Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 -, juris Rn. 25, nach welchem eine Umgruppierung voraussetzt, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers den Merkmalen einer anderen - höheren oder niedrigeren - Vergütungsgruppe entspricht als derjenigen, in die er bisher eingruppiert ist (ebenso BAG, Beschl. v. 1.6.2011 - 7 ABR 138/09 -, juris Rn. 31; v. 22.4.2009, a.a.O., Rn. 51; v. 17.6.2008 - 1 ABR 37/07 -, juris Rn. 14; v. 18.9.2002 - 1 ABR 56/01 -, BAGE 102, 346, juris Rn. 22, und v. 20.3.1990 - 1 ABR 20/89 -, BAGE 64, 254, juris Rn. 29 f.).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 96/09

    NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend

    Es soll innerbetriebliche Lohngerechtigkeit und Transparenz der im Betrieb vorgenommenen Eingruppierungen gewährleisten (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 126 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 4; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - zu B II 2 a aa und bb der Gründe, BAGE 112, 238) .
  • LAG Niedersachsen, 07.04.2009 - 11 TaBV 91/08

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Entscheidung der Arbeitgeberin über

    Schon die Entscheidung des Arbeitgebers im Vorfeld, ob eine Einstellung auf der Basis des TVöD oder des NV Bühne erfolgen soll, stellt aber eine mitbestimmungspflichtige Eingruppierungsentscheidung dar(im Anschluß an BAG vom 26.10.2004 - 1 ABR 37/03 und vom 17.06.2008 - 1 ABR 37/07).

    Das Mitbeteiligungsrecht diene der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen (Beschluss 12.12.06 - 1 ABR 13/06 - AP § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Nr. 32; vom 17.06.2008 - 1 ABR 37/07 - AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 126).

  • LAG Hessen, 24.03.2009 - 4 TaBV 117/08

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Einstellung - Eingruppierung

    Hier kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber stattdessen im Fall der Verletzung seiner Beteiligungsrechte in entsprechender Anwendung von § 101 Satz 1 BetrVG verlangen, seine Zustimmung nachträglich einzuholen und im Fall von deren Verweigerung ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG durchzuführen (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14, zu B I; 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 126, zu B II 2 a) .

    In diesem Fall dient die Beteiligung des Betriebsrats dazu, dessen Mitbeurteilung bei der Auswahlentscheidung des Arbeitgebers im Interesse einer einheitlichen Anwendung der Vergütungsordnung im Betrieb und der Gewährleistung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und der Transparenz der im Betrieb vorgenommenen Eingruppierungen zu ermöglichen (so zur Einordnung eines Arbeitnehmers in den AT-Bereich BAG 17. Juni 2008 a. a. O., zu B III 2 a; vgl. auch BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 2, zu B II 2 a aa) .

  • LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08

    Betriebsratsbeteiligung bei Umgruppierung - Firmenvergütungstarifvertrag des

    Vielmehr kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die nachträgliche Einholung einer Zustimmung zu dieser Maßnahme verlangen (vgl. etwa BAG 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14, zu B I; 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 126, zu B II 2 a) , was der Betriebsrat bezüglich der verfahrensgegenständlichen Umgruppierungen auch getan hat.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 11 TaBV 3/09

    Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Einstellung und Versetzung -

    Die Frage, ob die Arbeitnehmer nach den Vertragsänderungen nicht mehr einer bestimmten Vergütungsgruppe der bisher maßgeblichen Vergütungsordnung, sondern einem außerhalb dieser Vergütungsordnung liegenden Bereich zuzuordnen sind, ist im Interesse der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und Transparenz vom Betriebsrat mit zu prüfen (vgl. BAG 17.06.2008 - 1 ABR 37/07 - AP Nr. 126 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Zuordnung der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppen

  • LAG Hamm, 06.11.2009 - 10 TaBV 179/08

    Eingruppierung von Helfern an Rollenschneidern in der Verpackungsindustrie;

  • LAG Niedersachsen, 15.12.2008 - 6 TaBV 51/08

    Mitbestimmung bei frei verhandelter Vergütungsvereinbarung als kollektive

  • LAG Hamm, 09.10.2009 - 10 TaBV 165/08

    Umgruppierung von Maschinenführern am Rollenschneider

  • LAG Hessen, 14.05.2013 - 4 TaBV 305/12

    Eingruppierung - Umgruppierung; Eingruppierung - Umgruppierung

  • LAG Hessen, 13.02.2012 - 4 Ta 52/12

    Beteiligtenstellung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren - keine

  • ArbG Duisburg, 29.01.2009 - 1 BV 116/08

    Arbeitsplatzbewertung Beamte

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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 Ta BV 4/08   

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https://dejure.org/2008,7709
LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 Ta BV 4/08 (https://dejure.org/2008,7709)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.07.2008 - 3 Ta BV 4/08 (https://dejure.org/2008,7709)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 3 Ta BV 4/08 (https://dejure.org/2008,7709)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung der Regelungskompetenz der Tarifparteien durch wirksame Erfassung mehrerer selbstständiger Betriebe in einem Zuordnungstarifvertrag; Weitergeltung von nach altem Recht abgeschlossenen Tarifverträgen trotz Novellierung des § 3 Betriebsverfassungsgesetz ...

  • Betriebs-Berater

    Regelungskompetenz bei Zuordnungstarifvertrag

  • Betriebs-Berater

    Regelungskompetenz bei Zuordnungstarifvertrag

  • Judicialis

    BetrVG 1972 § 1; ; BetrVG 1972 § 3; ; BetrVG 1972 § 4; ; BetrVG 2001 § 3; ; BetrVG § 9; ; BetrVG § 21a

  • rechtsportal.de

    Betrieb; selbständiger Betrieb; Betriebsübergang; Betriebsrat; Betriebsratsamt; erlöschen; Zuordnungstarifvertrag; unwirksam; Dienlichkeit; Regionalbetrieb; Vertretungsstrukturen; Eingliederung

  • Der Betrieb

    Zuordnungstarifvertrag kann auch selbstständige Betriebe erfassen ? Reduzierung der Zahl der Betriebsratsmitglieder im Rahmen der Bildung von Regionalbetrieben kein Unwirksamkeitsgrund ? Amtszeit der Betriebsräte der Altbetriebe endet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 71
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00

    Betriebsverfassungsrechtlicher Zuordnungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08
    Ein Zuordnungstarifvertrag kann mehrere selbständige Betriebe im Sinne des § 1 BetrVG wirksam erfassen, ohne dass die Tarifparteien ihre Regelungskompetenz dadurch überschreiten (mit BAG vom 24.1.2001 - u.a.: 4 ABR 4/00).

    Vielmehr ist, insbesondere wegen des damaligen Erfordernisses der behördlichen Zustimmung nach § 3 Abs. 2 BetrVG 1972, Zurückhaltung bei der gerichtlichen Überprüfung eines Zuordnungstarifvertrags geboten (vgl. BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - Rz. 57 m. w. N.; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 11/00 - Rz. 57; BAG vom 24.01.2001, 4 ABR 4/00 - Leitsatz 3, jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Regelung des alten § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1972 erfasste auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebsteile, die die Voraussetzungen des § 4 S. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG erfüllen und lediglich deshalb als selbständige Betriebe "gelten" (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 4/00 und BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 11/00).

    Der Abschluss eines Zuordnungstarifvertrages ist in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG a. F. auch für mehrere "selbständige" Betriebe möglich (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 - Leitsatz 2 sowie Rz. 59 m. w. n.), wenn und weil der Zweck der Regelung - erleichterte Bildung von Arbeitnehmervertretungen - dies rechtfertigt (Fitting, 19. Aufl. Rz. 44 zu § 3; DKK-Trümner, 7. Aufl., Rz. 40 u. 41 zu § 3 BetrVG).

    Wird ein Betrieb erst während der Laufzeit eines Zuordnungstarifvertrages von dessen Geltungsbereich erfasst, so endet die Amtszeit des für diesen Betrieb gewählten Betriebsrates mit der Geltung des Zuordnungstarifvertrages (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 -, Rz. 68; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 -, Rz. 66 - jeweils zitiert nach JURIS, m. w. N.).

  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00

    Rechtsfragen des Zuordnungstarifvertrages

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08
    Vielmehr ist, insbesondere wegen des damaligen Erfordernisses der behördlichen Zustimmung nach § 3 Abs. 2 BetrVG 1972, Zurückhaltung bei der gerichtlichen Überprüfung eines Zuordnungstarifvertrags geboten (vgl. BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - Rz. 57 m. w. N.; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 11/00 - Rz. 57; BAG vom 24.01.2001, 4 ABR 4/00 - Leitsatz 3, jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Regelung des alten § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1972 erfasste auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebsteile, die die Voraussetzungen des § 4 S. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG erfüllen und lediglich deshalb als selbständige Betriebe "gelten" (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 4/00 und BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 11/00).

    Wird ein Betrieb erst während der Laufzeit eines Zuordnungstarifvertrages von dessen Geltungsbereich erfasst, so endet die Amtszeit des für diesen Betrieb gewählten Betriebsrates mit der Geltung des Zuordnungstarifvertrages (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 -, Rz. 68; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 -, Rz. 66 - jeweils zitiert nach JURIS, m. w. N.).

  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 11/00

    Rechtsfragen des Zuordnungstarifvertrages

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08
    Vielmehr ist, insbesondere wegen des damaligen Erfordernisses der behördlichen Zustimmung nach § 3 Abs. 2 BetrVG 1972, Zurückhaltung bei der gerichtlichen Überprüfung eines Zuordnungstarifvertrags geboten (vgl. BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - Rz. 57 m. w. N.; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 11/00 - Rz. 57; BAG vom 24.01.2001, 4 ABR 4/00 - Leitsatz 3, jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Regelung des alten § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1972 erfasste auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebsteile, die die Voraussetzungen des § 4 S. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG erfüllen und lediglich deshalb als selbständige Betriebe "gelten" (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 4/00 und BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 11/00).

    (Fitting, 24. Aufl. Rz. 136 zu § 1 BetrVG und Rz. 52 zu § 3 BetrVG; vgl. auch BAG vom 24.1.2001- 4 ABR 11/00 Rz. 67).

  • LAG Düsseldorf, 18.05.1999 - 6 TaBV 101/98

    Beschwerde des Betriebsrats gegen die Anfechtung einer Betriebsratswahl durch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08
    Das führe mit LAG Düsseldorf vom 18.05.1999 - 6 TaBV 101/98 zur Unwirksamkeit dieser Betriebsänderung und damit zum dauerhaften Weiterbestehen des Antragstellers.

    Aus dem - in wesentlichen Teilen unleserlichen - zur Akte gereichten Beschluss des LAG Düsseldorf vom 18.05.1999 - 6 TaBV 101/98 - kann die Kammer eine derartige Rechtsposition nicht entnehmen.

  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08
    bb) Der Entscheidung des BAG vom 24.01.2001 - 1 ABR 4/00 - steht entgegen der Ansicht des Betriebsrates auch nicht die Entscheidung des 7. Senats vom 10.11.2004 - 7 ABR 17/04 - entgegen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 20 TaBV 949/09

    Tarifvertragliche Bildung neuer betriebsverfassungsrechtlicher Strukturen;

    Zu diesem Ergebnis kamen bezogen auf die hier interessierende Veräußerung der M. Baumärkte an die t. Baumarkt GmbH bereits mehrere mit im Wesentlichen gleich gelagerten Fällen befasste Landesarbeitsgerichte (vgl. z.B. LAG Berlin-Brandenburg vom 10. Oktober 2008 - 9 TaBV 970/08 - ; LAG Schleswig Holstein vom 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08 - LAG Niedersachsen vom 22.08 2008 - 12 TaBV 14/08- LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 08.10.2008 - 2 TaBV6/08 - alle juris).

    Mit der Einbeziehung in den Regionalbetrieb verliert er seinen Status als Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (LAG Schleswig Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

    Dass dieses gewollt und gewünscht war, ergibt sich aus dem Verhandlungsprotokoll vom 13.09.1999 in Verbindung mit der ersten und der zweiten Protokollnotiz zum TV 2007 vom 06./18. August 2007 (LAG Schleswig-Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

    Der Abschluss eines Zuordnungstarifvertrages ist in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG a. F. auch für mehrere "selbständige" Betriebe möglich (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 -), wenn und weil der Zweck der Regelung - erleichterte Bildung von Arbeitnehmervertretungen - dies rechtfertigt (Fitting, 19. Aufl. Rz. 44 zu § 3 ; DKK-Trümner, 7. Aufl., Rz. 40 u. 41 zu § 3 BetrVG ; LAG Schleswig Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

    Die Gerichte dürfen nur eine beschränkte Rechtskontrolle ausüben (vergl. nur DKK-Trümner, Rz. 33 zu § 3; LAG Schleswig-Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

    Der Zuordnungs-TV 1999 erfüllt daher auch die Voraussetzungen des novellierten § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 2001 (LAG Schleswig-Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

    (vgl. z.B. DKK-Trümner, Rz. 172 zu § 3 BetrVG ; LAG Schleswig-Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

    Soweit § 3 des Zuordnungs-TV 1999 nach altem Recht bezogen auf neue Betriebsstätten wegen der Zustimmungserforderlichkeit unter Umständen noch rechtlich zweifelhaft war, ist § 3 Zuordnungs-TV 1999 jedenfalls mit Inkrafttreten der Betriebsverfassungsgesetznovelle vom 28.07.2001 wirksam geworden (LAG Schleswig-Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

    Da die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BetrVG 2001 geschaffenen Organisationseinheiten gemäß § 3 Abs. 5 BetrVG als Betriebe im Sinne des BetrVG gelten, muss man schon aus diesem Grunde konsequenterweise davon ausgehen, dass der veräußerte Betrieb nicht mehr mit der alten Organisationseinheit identisch ist und folglich seine Identität verliert (LAG Schleswig-Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

  • LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11

    Zuordnungstarifvertrag - Bildung von Regionalbetriebsräten;

    Die Bildung von Regionalbetriebsräten dient aufgrund der Unternehmensstrukturen und der Zusammenarbeit der Unternehmen einer wirksamen und zweckmäßigen Arbeitnehmervertretung (ebenso für den Betriebsrat des Baumarktes K LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 10. Okt. 2008 - 9 TaBV 970/08 - Bl. 84 ff. d. A., für weitere Baumärkte LAG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 8. Okt. 2008 - 2 TaBV 6/08 - Bl. 95 ff. d. A., Juris und LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 9. Juli 2008 - 3 TaBV 4/08 - Bl. 100 ff. d. A.).
  • LAG Hamm, 23.01.2009 - 10 TaBV 67/08

    Amtszeit eines Betriebsrats; Beendigung der Amtszeit aufgrund eines

    Dies haben inzwischen mehrere Landesarbeitsgerichte zutreffend entschieden (LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08 - LAG Niedersachsen, 22.08.2008 - 12 TaBV 14/08 - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2008 - 2 TaBV 6/08 - LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 9 TaBV 970/08 - LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2008 - 14 TaBV 1143/08 -).
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 19.02.2008 - 6 Ta BV 80/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9094
LAG Nürnberg, 19.02.2008 - 6 Ta BV 80/07 (https://dejure.org/2008,9094)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19.02.2008 - 6 Ta BV 80/07 (https://dejure.org/2008,9094)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 6 Ta BV 80/07 (https://dejure.org/2008,9094)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Beschwerdestelle - AGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

  • Wolters Kluwer

    Erfüllen der gesetzlichen Verpflichtungen i.S.d. § 13 Allgemeines Gleichheitsgesetz (AGG) eines Arbeitgebers durch Errichtung einer Beschwerdestelle; Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Erreichbarkeit der Beschwerdestelle und für die Behandlung der Beschwerde; ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 13 AGG; § 98 ArbGG; § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
    Beschwerdestelle - AGG - Betriebsrat - Mitbestimmung - Verfahrensregeln - Initiativrecht

  • Judicialis

    AGG § 13; ; ArbGG § 98; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    AGG § 13; ArbGG § 98; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Mitbestimmung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Errichtung und Besetzung der Beschwerdestelle nach § 13 AGG ? Einigungsstelle offensichtlich unzuständig ? Allein Aufbauorganisation des Arbeitgebers betroffen, nicht Ordnung des Betriebs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dbb.de PDF, S. 19 (Leitsatz)

    § 13 AGG
    Kein Mitbestimmungsrecht bei Errichtung und Besetzung der Beschwerdestelle nach § 13 AGG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 71
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamburg, 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07

    Einsetzung einer Einigungsstelle zur Errichtung einer Beschwerdestelle und zur

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.02.2008 - 6 TaBV 80/07
    Ein Mitbestimmungsrecht scheidet insoweit offensichtlich aus (so auch LAG Hamburg vom 17.04.2007, 3 TaBV 6/07, zitiert nach juris, Rn. 60; Stein in Wendeling-Schröder/Stein, AGG, § 13 Rn. 22; Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, 2. Aufl. 2008, § 13 Rn. 6a; Westhauser/Sediq, NZA 2008, 78 ff., insbes. 79 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hessen, 08.05.2007 - 4 TaBV 70/07

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle bei Beschwerden nach § 13 AGG

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.02.2008 - 6 TaBV 80/07
    Entgegen der Ansicht der Landesarbeitsgerichte Saarland (a.a.O.), Hamburg (a.a.O.) und Hessen (Beschluss vom 08.05.2007, 4 TaBV 70/07) ist das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG für den Ort der Beschwerdestelle und die Besetzung offensichtlich ausgeschlossen.
  • LAG München, 17.10.2007 - 11 TaBV 73/07

    Bestimmung eines Einigungsstellenvorsitzenden

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.02.2008 - 6 TaBV 80/07
    Eine ausführliche, zeitlich langwierige Prüfung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen wäre mit dem Zweck des § 98 ArbGG, eine schnelle Bildung der Einigungsstelle zu ermöglichen, nicht zu vereinbaren (LAG München vom 17.10.2007, 11 TaBV 73/07, LAGE § 98 ArbGG Nr. 50).
  • LAG Saarland, 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einigungsstelle über die Errichtung der

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.02.2008 - 6 TaBV 80/07
    Soweit andere Auffassungen, wie sie insbesondere im Beschluss des LAG Saarland vom 06.06.2007 (2 TaBV 2/07, zitiert nach juris) aufgeführt sind, vertreten werden, verkennen diese den Zweck des Beschwerdeverfahrens nach § 13 AGG.
  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 3 TaBV 1/12

    Kein im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchsetzbarer Anspruch des

    Zu dieser Bestimmung wird allgemein die Auffassung vertreten, dass hinsichtlich der Frage, ob überhaupt eine Beschwerdestelle eingerichtet werden soll, kein Mitbestimmungsrecht besteht (BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - BAGE 131, 225; LAG Nürnberg 19. Februar 2008 - 6 TaBV 80/07 - DB 2009, 71; LAG Hamburg 17. April 2007 - 3 TaBV 6/07 - LAGE § 13 AGG Nr. 1).
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