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   BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09   

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BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09 (https://dejure.org/2010,286)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2010 - 8 AZR 77/09 (https://dejure.org/2010,286)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 (https://dejure.org/2010,286)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher Bewerber

  • openjur.de

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung; Gleichstellungsbeauftragte; männlicher Bewerber

  • Bundesarbeitsgericht

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher Bewerber

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 5 AGG, § 6 Abs 1 S 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG
    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher Bewerber

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei der Stellenbesetzung mit einer Gleichstellungsbeauftragten; Nichteinbeziehung männlicher Bewerber in die Auswahl

  • hensche.de

    Diskriminierung: Geschlecht, Bewerbung

  • bag-urteil.com

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher Bewerber

  • Betriebs-Berater

    Gleichstellungsbeauftragte - keine geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • rewis.io

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher Bewerber

  • ra.de
  • rewis.io

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher Bewerber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei der Stellenbesetzung mit einer Gleichstellungsbeauftragten; Nichteinbeziehung männlicher Bewerber in die Auswahl

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung (hier: männlicher Bewerber um Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Mann als Gleichstellungsbeauftragter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminierung wegen des Geschlechts

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Stellenausschreibung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Trotz AGG - zulässige Beschränkung auf Bewerberinnen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    AGG: Gleichstellungsbeauftragte: Keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein männlicher Gleichstellungsbeauftragter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ist eine Stellenausschreibung mit dem Anforderungsprofil "weiblich" zulässig? Ja

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiter gesucht: Nur Frauen erwünscht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Stellenausschreibung auf weibliche Bewerberinnen nicht per se unerlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Männerdiskriminierung in bestimmten Fällen zulässig?

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Stelle der Gleichstellungsbeauftragten - Geschlecht als wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Keine Männer-Diskriminierung bei Gleichstellungsbeauftragten-Stelle nur für Frauen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zu Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts - Konkrete Ausgestaltung der zu besetzenden Stelle mit Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz vereinbar

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Mann darf nicht Frauenbeauftragter werden // Kommunen dürfen Stelle nur für Frauen ausschreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 872
  • BB 2010, 1787
  • DB 2010, 1534
  • DB 2010, 22
  • NZG 2010, 580
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
    Die objektive Eignung eines Bewerbers ist keine Tatbestandsvoraussetzung für einen Anspruch nach § 15 Abs. 1 oder 2 iVm. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG (offengelassen BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1).

    Ein Anspruch nach § 15 Abs. 1 oder 2 AGG setzt voraus, dass der Arbeitgeber gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG iVm. § 1 AGG verstoßen hat (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - mwN, AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1).

    Die hierin liegende Versagung der Chance auf Einstellung stellt eine ungünstige Behandlung dar unabhängig davon, ob eine Einstellung andernfalls erfolgt wäre (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1; zur Benachteiligung im Verfahren auch: BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276).

    Teilweise wird sie als Voraussetzung der Aktivlegitimation des Bewerbers angesehen (LAG Rheinland-Pfalz 11. Januar 2008 - 6 Sa 522/07 - LAGE AGG § 15 Nr. 3; ErfK/Schlachter 10. Aufl. § 6 AGG Rn. 3) oder dies jedenfalls erwogen (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1), teilweise im Rahmen des Begriffs der Benachteiligung bei § 3 Abs. 1 AGG geprüft (Bauer/Göpfert/Krieger AGG 2. Aufl. § 3 Rn. 15, 18, vgl. aber auch § 6 Rn. 10; Adomeit/Mohr NZA 2007, 179, 182; wohl auch Däubler/Bertzbach-Däubler AGG 2. Aufl. § 7 Rn. 9; für einen Anspruch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz in Verbindung mit der RL 2000/78/EG: BAG 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - NZA 2006, 1217).

    Damit ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber über den der Stelle zugeordneten Aufgabenbereich frei zu entscheiden hat, wie Art. 12 Abs. 1 GG es gebietet (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - mwN, aaO), aber nicht durch das Stellen hierfür nicht erforderlicher Anforderungen an Bewerber die Vergleichbarkeit der Situation selbst gestalten und den Schutz des AGG de facto beseitigen kann (vgl. Schleusener/Suckow/Voigt AGG 2. Aufl. § 15 Rn. 36; Däubler/Bertzbach-Däubler aaO, die deshalb ein erhebliches bzw. offenkundiges Eignungsdefizit verlangen).

    aa) § 8 Abs. 1 AGG stellt mit dem Erfordernis, das Merkmal nach § 1 AGG müsse eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für die Tätigkeit darstellen, nach der Rechtsprechung des Senats (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1) inhaltlich keine geringeren Anforderungen an die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung als § 611a BGB in der bis 17. August 2006 geltenden Fassung.

    Abzustellen ist auf die konkret vom Arbeitnehmer auszuübende Tätigkeit, die sich nach dem vom Arbeitgeber festgelegten Unternehmenskonzept richtet (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - aaO).

    Das Differenzierungsmerkmal darf nicht nur für unbedeutende, für den Arbeitsplatz nicht charakteristische Tätigkeiten notwendig sein (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - aaO).

    Die Bestimmung des spezifischen beruflichen Tätigkeitsbereichs und der daraus abzuleitenden beruflichen Anforderungen ist Teil der nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Unternehmerfreiheit (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1).

    Auch im Bereich des öffentlichen Dienstes obliegt es dem Dienstherrn, die Dienstposten nach organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten auszugestalten (BVerfG 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 ua. - mwN, NVwZ 2008, 69; BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - mwN, aaO).

    Dies bedingt eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen dem verfolgten unternehmerischen Zweck einerseits und dem Nachteil für den Beschäftigten oder Bewerber andererseits (vgl. BT-Drucks. 16/1780 S. 35; BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - aaO).

    Die Abwägung der getroffenen Grundrechte und des europäischen Primärrechts (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1) ergibt, dass der männlichen Bewerbern damit zugefügte Nachteil im Hinblick auf den verfolgten Zweck verhältnismäßig ist.

    Deshalb kann der Arbeitgeber das Vorhandensein eines in § 1 AGG genannten Merkmals nicht verlangen, wenn er in willkürlicher Weise einen Arbeitsplatz eingerichtet hat, für dessen Besetzung gerade ein in § 1 AGG genanntes Merkmal unverzichtbar ist (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - mwN, aaO).

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 365/97

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung einer

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
    Für eine Auslegung über den Wortlaut hinaus besteht auch angesichts des § 3 Abs. 1 AGG kein Bedürfnis (vgl. unter II 3 a bb (1), anders noch zu § 611a BGB: BAG 12. November 1998 - 8 AZR 365/97 - BAGE 90, 170 = AP BGB § 611a Nr. 16 = EzA BGB § 611a Nr. 14; 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - BGleiG E.II.2.1 BGB § 611a Nr. 2).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 12. November 1998 (- 8 AZR 365/97 - BAGE 90, 170 = AP BGB § 611a Nr. 16 = EzA BGB § 611a Nr. 14).

    Es kommt nämlich nicht darauf an, ob das weibliche Geschlecht generell für das Amt der nach § 5a NGO zu bestellenden kommunalen Gleichstellungsbeauftragten iSd. § 8 Abs. 1 AGG eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt (verneinend für die nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens zu bestellende Gleichstellungsbeauftragte mit dem dort festgelegten Aufgabenbereich: BAG 12. November 1998 - 8 AZR 365/97 - BAGE 90, 170 = AP BGB § 611a Nr. 16 = EzA BGB § 611a Nr. 14), sondern, ob dies im Hinblick auf die konkret von der Beklagten gesuchte Gleichstellungsbeauftragte der Fall ist.

    Zwar kann ein Mann grundsätzlich in gleicher Weise wie eine Frau an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen mitwirken (so auch BAG 12. November 1998 - 8 AZR 365/97 - BAGE 90, 170 = AP BGB § 611a Nr. 16 = EzA BGB § 611a Nr. 14) und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickeln.

    Diese Wertung deckt sich mit der des Senats in der Entscheidung vom 12. November 1998 (- 8 AZR 365/97 - BAGE 90, 170 = AP BGB § 611a Nr. 16 = EzA BGB § 611a Nr. 14), wonach es einer Gemeinde überlassen bleibt, über die jeweilige Gemeindeordnung hinausgehende geschlechtsspezifische Voraussetzungen für die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten zu schaffen und diese insbesondere vorliegen können, wenn Betreuungssituationen im Verhältnis zu Bürgerinnen auftreten, die ausschließlich von Frauen wahrgenommen werden können.

  • BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
    Für eine Auslegung über den Wortlaut hinaus besteht auch angesichts des § 3 Abs. 1 AGG kein Bedürfnis (vgl. unter II 3 a bb (1), anders noch zu § 611a BGB: BAG 12. November 1998 - 8 AZR 365/97 - BAGE 90, 170 = AP BGB § 611a Nr. 16 = EzA BGB § 611a Nr. 14; 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - BGleiG E.II.2.1 BGB § 611a Nr. 2).

    Ob die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung Voraussetzung der Aktivlegitimation ist (BAG 27. April 2000 - 8 AZR 295/99 - aaO), kann hier offenbleiben.

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
    Die hierin liegende Versagung der Chance auf Einstellung stellt eine ungünstige Behandlung dar unabhängig davon, ob eine Einstellung andernfalls erfolgt wäre (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1; zur Benachteiligung im Verfahren auch: BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276).

    Es reicht für die Kausalität des verbotenen Merkmals iSd. § 7 Abs. 1, § 3 Abs. 1 AGG aus, wenn in einem Motivbündel, das die Entscheidung beeinflusst hat, das Merkmal als Kriterium enthalten gewesen ist (BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276).

  • RG, 16.01.1900 - 40/00

    Ist es zulässig, daß mit der Bildung der Geschworenenbank gemäß § 281 St.P.O. von

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
    Wegen der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG können sie die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten im Einzelnen ausgestalten und Prioritäten in deren Tätigkeit setzen, um so auf örtliche Besonderheiten zu reagieren (BVerfG 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228; VGH Nordrhein-Westfalen 15. Januar 2002 - 40/00 - NVwZ 2002, 1502).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00

    Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
    Wegen der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG können sie die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten im Einzelnen ausgestalten und Prioritäten in deren Tätigkeit setzen, um so auf örtliche Besonderheiten zu reagieren (BVerfG 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228; VGH Nordrhein-Westfalen 15. Januar 2002 - 40/00 - NVwZ 2002, 1502).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
    Auch im Bereich des öffentlichen Dienstes obliegt es dem Dienstherrn, die Dienstposten nach organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten auszugestalten (BVerfG 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 ua. - mwN, NVwZ 2008, 69; BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - mwN, aaO).
  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
    Wegen der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG können sie die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten im Einzelnen ausgestalten und Prioritäten in deren Tätigkeit setzen, um so auf örtliche Besonderheiten zu reagieren (BVerfG 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228; VGH Nordrhein-Westfalen 15. Januar 2002 - 40/00 - NVwZ 2002, 1502).
  • LAG Niedersachsen, 03.11.2003 - 5 Sa 70/03

    Tarifgerechte Eingruppierung einer hauptamtlichen Frauenbeauftragten;

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
    Es begegnet insofern keinen Bedenken, wenn die Beklagte aufgrund ihres hohen Anteils zugewanderter Frauen an der Bevölkerung einen Schwerpunkt in der Integrationsarbeit mit ausländischen Frauen setzt, denn diese betrifft Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (vgl. hierzu LAG Niedersachsen 3. November 2003 - 5 Sa 70/03 E - ZTR 2004, 308) und dient der Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft.
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
    Wegen der nach Art. 12 GG geschützten Unternehmerfreiheit kann der Arbeitgeber grundsätzlich bestimmen, welchen unternehmerischen Zweck er verfolgt (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2008 - 6 Sa 522/07

    Unzulässige Benachteiligung eines Bewerbers - fehlende Ernsthaftigkeit der

  • LAG Niedersachsen, 05.12.2008 - 16 Sa 236/08

    Vereinbarkeit der positiven Maßnahme durch § 5a Niedersächsische Gemeindeordnung

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05

    Arbeitsvertrag mit beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung - Gleichbehandlung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung -

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    aa) Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass der Kläger objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13; 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2) .

    Zwar könnte ein krasses Missverhältnis zwischen Anforderungsprofil der zu vergebenden Stelle und der Qualifikation des Bewerbers die Ernsthaftigkeit der Bewerbung in Frage stellen (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2; MünchKommBGB/Thüsing aaO; DFL/Kappenhagen/Kramer 4. Aufl. § 11 AGG Rn. 5) .

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Vielmehr ist die objektive Eignung eines Bewerbers eine Frage, ob eine "vergleichbare Situation" iSd. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG vorliegt, welche Voraussetzung für die Annahme einer unmittelbaren Benachteiligung ist (vgl. Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - NZA 2010, 872; 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - NJW 2010, 2970).

    Ob die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung Tatbestandsvoraussetzung für Ansprüche nach §§ 15, 6 AGG ist, hat der Senat bislang ausdrücklich offengelassen (vgl. Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - NZA 2010, 872) , sie bedarf auch hier keiner Entscheidung.

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Ebenfalls keinen Einfluss auf die Beurteilung der Vergleichbarkeit der Situation kann aus gesetzessystematischen Erwägungen das Vorliegen des verbotenen Merkmals selbst haben (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2) .
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Die objektive Eignung eines Bewerbers ist keine Tatbestandsvoraussetzung für einen Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 AGG (Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534) .

    Eine unmittelbare Benachteiligung iSd. § 3 Abs. 1 AGG liegt dann vor, wenn die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft (vgl. Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534) .

    Durch das Stellen von Anforderungen an Bewerber, die nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung durch die Erfordernisse der wahrzunehmenden Aufgaben unter keinem nachvollziehbaren Gesichtspunkt gedeckt sind, darf er allerdings die Vergleichbarkeit der Situation nicht willkürlich gestalten und dadurch den Schutz des AGG de facto beseitigen (Bestätigung und Fortführung von: Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534) .

    Eine unzulässige Benachteiligung nach § 7 AGG kann bereits dann vorliegen, wenn einer der in § 1 AGG genannten Gründe, zu denen auch das Geschlecht zählt, Bestandteil eines Motivbündels war, das die streitbefangene Entscheidung beeinflusst hat (st. Rspr., vgl. Senat 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - NZA 2010, 1006; 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534) .

  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13

    Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

    Das Merkmal, das im Zusammenhang mit einem der in § 1 AGG genannten Benachteiligungsgründe steht, - oder sein Fehlen - kann nur dann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG sein, wenn davon die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeit abhängt (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 26) .
  • LAG Niedersachsen, 24.02.2023 - 16 Sa 671/22

    Unmittelbare Benachteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 AGG ; Rechtfertigung einer

    Diese ist ihrerseits nur wirksam, wenn bezüglich des geregelten Sachverhalts die europarechtlichen Vorgaben des Art. 14 Abs. 2 RL 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) - und damit auch des § 8 AGG - inhaltlich erfüllt sind und die Beschränkung im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 3 Abs. 2 und 3 GG verfassungsgemäß ist (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09, Rn. 27).

    Ausreichend ist jedoch, dass solche Fallgestaltungen gerade im Bereich sexueller Belästigungen oder aufgrund geschlechtsbezogener persönlicher Herabsetzungen möglich sind (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09, Rn. 31).

    Insoweit ist davon auszugehen, dass Erwartungen Dritter, die auf deren Schamgefühl beruhen, ebenso wie die Notwendigkeit einer bestimmten Geschlechtszugehörigkeit zur Authentizität der Aufgabenwahrnehmung legitim sind und damit das weibliche Geschlecht der Stelleninhaberin ebenfalls unverzichtbare Voraussetzung für die Stellenbesetzung ist (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09, Rn. 36).

    Gleiches gilt, wenn ein Vertrauensverhältnis zu einer bestimmten Gruppe erforderlich ist und dieses erfordert, dass der fragliche Arbeitnehmer selbst dieser Gruppe angehört, wie dies der Fall ist, wenn Opfer von Diskriminierung beraten und betreut werden (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09, Rn. 36).

    Auch wenn es für die Frage, ob das vom Arbeitgeber geforderte Merkmal für die von diesem vorgegebene berufliche Anforderung eine prägende Bedeutung hat, nicht auf einen zeitlichen Anteil ankommt (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 26), kann die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten ohne das Merkmal des weiblichen Geschlechts jedenfalls insoweit nicht ordnungsgemäß ausgeübt werden.

    Um die Anforderungen von Art. 1 Abs. 1 , Art. 3 Abs. 1 GG , § 1 AGG sicherzustellen, muss der verfolgte unternehmerische Zweck aber rechtmäßig sein, darf also nicht gegen eine Verbotsnorm verstoßen, und die gestellte Anforderung muss angemessen sein (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 Rn. 33 mwN).

    Um den Schutz der Rechte des Bewerbers nach Art. 1 Abs. 1 GG , Art. 3 Abs. 1 GG zu gewährleisten, hat jedoch eine Missbrauchskontrolle stattzufinden (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 36).

    Insoweit ist davon auszugehen, dass Erwartungen Dritter, die auf deren Schamgefühl beruhen, ebenso wie die Notwendigkeit einer bestimmten Geschlechtszugehörigkeit zur Authentizität der Aufgabenwahrnehmung legitim sind und ihnen kein diskriminierender Charakter innewohnt (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 36).

    Ein dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unterfallendes Merkmal kann als Eignungsmerkmal iSd. Art. 33 Abs. 2 GG herangezogen werden, wenn aufgrund der Anforderungen des Amtes Bewerber ohne die fragliche Eigenschaft ungeeignet sind und besondere verfassungsrechtliche Gründe für die Schaffung eines solchen Amts sprechen (BAG 10. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 38).

    Auf die teilweise unzutreffende Begründung einer tatsächlich gerechtfertigten unterschiedlichen Behandlung kann ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG nicht gestützt werden (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 39).

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    aa) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG liegt eine unmittelbare Benachteiligung vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, wobei die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpfen muss (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 50, AP AGG § 22 Nr. 2 = EzA AGG § 22 Nr. 2; 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 19, AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2) .
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2017 - LVerfG 7/16

    Die Beschränkung des aktiven und passiven Rechts zur Wahl der

    Zwar kann auch ein Mann an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen mitwirken und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickeln (vgl. auch BAG, Urt. v. 18.03.2010 - 8 AZR 77/09 -, juris Rn. 30).

    Sein Hauptanliegen sieht der Gesetzgeber im Rahmen seines Einschätzungsspielraums jedenfalls derzeit allein mit "dieser" Gleichstellungsbeauftragten hinreichend gefördert, und für deren Wahl sind für ihn die angegriffenen Beschränkungen unverzichtbare Voraussetzung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BAG, Urt. v. 18.03.2010, a.a.O.).

    Hinzu kommt, dass die Gleichstellungsbeauftragte auch die Aufgabe hat, Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung in der Dienststelle zu begleiten, und es gerade insoweit von erheblicher Bedeutung sein kann, nicht nur das passive, sondern auch das aktive Wahlrecht auf die weiblichen Beschäftigten zu beschränken (vgl. auch BAG, Urt. v. 18.03.2010 - 8 AZR 77/09 -, juris Rn. 30 zu für den Gesetzgeber unverzichtbaren Beschränkungen).

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer

    Im Übrigen ist die objektive Eignung einer Bewerberin keine Voraussetzung für ihre Aktivlegitimation bezüglich der Ansprüche nach § 15 AGG (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 16, AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2) .

    aa) Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass die Klägerin objektiv für die Stelle einer Sozialpädagogin in dem Teilprojekt "Integrationslotse Hamburg" geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich!) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 22, AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2) .

    Die objektive Eignung ist also keine ungeschriebene Voraussetzung der Bewerbereigenschaft, sondern Kriterium der "vergleichbaren Situation" iSd. § 3 Abs. 1 AGG (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - aaO) .

    bb) Maßgeblich für die objektive Eignung ist dabei nicht das formelle Anforderungsprofil, welches der Arbeitgeber erstellt hat, sondern die Anforderungen, die an die jeweilige Tätigkeit nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung gestellt werden (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 22, AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2; Bauer/Göpfert/Krieger AGG 2. Aufl. § 3 Rn. 15, anders aber § 6 Rn. 10; Däubler/Bertzbach/Däubler § 7 Rn. 9) .

  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 138/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Noch vor der Begehung der ersten verfahrensgegenständlichen Tat stellte das Bundesarbeitsgericht jedoch klar, dass die objektive Eignung keine Tatbestandsvoraussetzung für einen Anspruch nach § 15 AGG sei und ließ insbesondere ausdrücklich offen, ob die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung Voraussetzung für die Begründetheit des Anspruchs sei (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2010 - 8 AZR 77/09, NZA 2010, 872, 873), wobei es in einer späteren Entscheidung die Frage der subjektiven Ernsthaftigkeit der Bewerbung aber wieder prüfte (vgl. BAG, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 466/09, NZA 2011, 203, 204 f.).
  • VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18

    Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes zur Wahl der

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10

    Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs

  • LAG Düsseldorf, 09.06.2015 - 16 Sa 1279/14

    Altersdiskriminierung durch Ausschreibung einer offenen Stelle für

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.11.2017 - 2 Sa 262d/17

    Entschädigung, Diskriminierung, Geschlecht, Männlicher Bewerber, Benachteiligung,

  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 3/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

  • ArbG Koblenz, 09.02.2022 - 7 Ca 2291/21

    Benachteiligende Stellenausschreibung - Entschädigung einer abgelehnten

  • VG Arnsberg, 14.08.2013 - 2 K 2669/11

    Die Stelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist in Nordrhein-Westfalen

  • ArbG Köln, 10.02.2016 - 9 Ca 4843/15

    "Frauen an die Macht!!"

  • ArbG Göttingen, 23.11.2011 - 4 Ga 3/11

    Stellenbesetzung - Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • LAG Nürnberg, 20.11.2018 - 7 Sa 95/18

    Geschlechterdiskriminierung

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2012 - 4 Sa 246/12

    Entschädigungsanspruch, Stellenbewerbung, Benachteiligung, Altersdiskriminierung,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10

    Keine Geschlechts- und Altersdiskriminierung - vorrangige Berücksichtigung von

  • LAG Hessen, 28.05.2019 - 15 Sa 116/19

    Der in einer Stellenanzeige solitär verwandte Begriff "Berufseinsteiger" ist dem

  • LAG Hessen, 21.08.2014 - 5 Sa 98/14

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung durch Ausschreibung einer Stelle für

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2010 - 4 Sa 18/10

    Diskriminierung wegen Behinderung - Pflicht zur Einladung zum

  • BAG, 06.04.2022 - 5 AZR 325/21

    Bewerbungen für internationale Friedenseinsätze - ZIF-Expertenpool

  • LAG Hessen, 27.11.2014 - 9 Sa 577/14

    Entschädigungsanspruch wegen Altersdiskriminierung i.R.e.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 16 Sa 298/12

    Beweislastregelung in § 22 AGG - Benachteiligung im Bewerbungsverfahren

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10

    Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2014 - 1 Sa 215/14

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten ,

  • VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21

    Schadensersatzanspruch einer Bürgermeisterin nach dem Allgemeinen

  • LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13

    Diskriminierung und objektive Eignung

  • LAG Köln, 23.01.2013 - 3 Sa 686/12

    Benachteiligungsverbot bei Stellenbesetzung; Kausalität

  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2011 - 14 Ca 908/11

    Falsche Anrede in der Ablehnung einer Bewerbung

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.12.2014 - 1 Sa 236/14

    Entschädigung, Diskriminierung, vergleichbare Situation, Stellenausschreibung,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2013 - 25 Sa 2304/12

    Benachteiligung aufgrund Behinderung im Bewerbungsverfahren - Darlegungslast des

  • VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 322.18

    Positiver HIV-Status steht einer Einstellung bei der Feuerwehr nicht zwingend

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11

    Unmittelbare Benachteiligung schwerbehinderter Altersteilzeitarbeitnehmer durch §

  • ArbG Köln, 28.06.2011 - 14 Ca 9350/10

    Geltendmachung einer Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG wegen angeblicher

  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 14 Ta 519/10

    Prozesskostenhilfe für Entschädigungsklage wegen Benachteilung eines

  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816

    Die Stellenausschreibung und die Bewerberermittlung zur Wiederbesetzung einer

  • LAG Hamm, 07.08.2012 - 10 Sa 916/12

    Diskriminierungsverbot Schwerbehinderter; Unzulässige unterschiedliche Behandlung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 4 N 42.14

    Wahl der Frauenvertreterin; aktives und passives Wahlrecht für Männer (verneint);

  • ArbG Köln, 27.03.2019 - 20 Ca 7129/18
  • ArbG Nürnberg, 10.01.2022 - 3 Ca 2832/21

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bewerber, Mindestlohn, Benachteiligungsverbot,

  • LAG Köln, 06.10.2010 - 6 Sa 1055/10

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht der

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 23 Ca 2236/16

    Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, Einladung zum Vorstellungsgespräch

  • VG Berlin, 30.06.2023 - 5 L 708.22

    Besetzung einer Professorenstelle: Anforderungen an eine Bewerberauswahl;

  • ArbG Cottbus, 21.09.2010 - 6 Ca 453/10
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