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   FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08   

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FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08 (https://dejure.org/2009,266)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.11.2009 - 7 K 143/08 (https://dejure.org/2009,266)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. November 2009 - 7 K 143/08 (https://dejure.org/2009,266)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 in der für das Jahr 2007 geltenden Fassung; Bestimmung der Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zur Deckung von "Bedarfsspitzen" im Bundeshaushalt; Motive des Verfassungsgebers bei ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 in der für das Jahr 2007 geltenden Fassung; Bestimmung der Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zur Deckung von "Bedarfsspitzen" im Bundeshaushalt; Motive des Verfassungsgebers bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Solidaritätszuschlag spätestens ab 2007 verfassungswidrig?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Solidaritätszuschlag spätestens ab 2007 verfassungswidrig?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SolZ doch verfassungswidrig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Soli verfassungswidrig?

  • meyer-koering.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Solidaritätszuschlag doch verfassungsgemäß?

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit des Soli-Zuschlags

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Der Solidaritätszuschlag

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Ergänzungsabgabe nach Solidaritätszuschlags-Gesetz

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorlage des Solidaritätszuschlaggesetzes an das BVerfG

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Solidaritätszuschlag verfassungswidrig

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Solidaritätszuschlag wackelt: Bescheide ergehen nur noch vorläufig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Beschluss zur Vorlage des SolZG an das BVerfG

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Einspruch gegen Steuerbescheid wegen Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Solidaritätszuschlag: Finanzgericht verhandelt über Verfassungsmäßigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Solidaritätszuschlag möglicherweise verfassungswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig und ruft das Bundesverfassungsgericht an - Bundesverfassungsgericht muss nun über Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags entscheiden

  • IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Einkommensteuer - Neues Verfahren gegen den Solidaritätszuschlag

  • IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bund der Steuerzahler nimmt erneut Anlauf - Neues Verfahren gegen den Solidaritätszuschlag

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ist der Soli noch verfassungsgemäß? Mündliche Verhandlung vor dem FG Niedersachsen

  • steuerzahler.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Solidaritätszuschlag - Verfahren gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags

  • DER BETRIEB (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsmäßigkeit des SolZG

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Solidaritätszuschlag

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Soli verfassungswidrig

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einspruch gegen Solidaritätszuschlag

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Solidaritätszuschlag und Verfassung

  • steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig

Sonstiges (2)

  • steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Solidaritätszuschlag und Einspruch

  • steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erneut Klage gegen Solidaritätszuschlag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 2634
  • DB 2010, 18
  • EFG 2010, 1071
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvL 16/69

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08
    ( Beschluss vom 9. Februar 1972 1 BvL 16/69 , BVerfGE 32, S. 333, 338).

    ( Beschluss vom 9. Februar 1972 1 BvL 16/69 , BVerfGE 32, S. 333, 341 ff.).

    "Zwar wäre - wie das BVerfG mit Beschluss vom 9. Februar 1972 1 BvL 16/69 (BVerfGE 32, 333, BStBl. II 1972, 408) ausgeführt hat - der Bund nicht berechtigt, unter der Bezeichnung ,Ergänzungsabgabe' eine Steuer einzuführen, die den Vorstellungen widerspricht, die der Verfassungsgeber erkennbar mit dem Charakter einer solchen Abgabe verbunden hat.

    Der Begriff der Ergänzungsabgabe besagt lediglich, dass diese Abgabe die Einkommen- und Körperschaftsteuer, also auf Dauer angelegte Steuern, ergänzt, d.h. in einer gewissen Akzessorietät zu ihnen stehen soll (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 32, 333, [BVerfG 09.02.1972 - 1 BvL 16/69] BStBl. II 1972, 408; und in HFR 2000, 134).

    Auch ergeben sich aus dem Gesetzgebungsverfahren bezüglich des Finanzverfassungsgesetzes vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I 1955, 817), mit dem die Norm betreffend die Ertragshoheit über eine Ergänzungsabgabe in das GG eingefügt worden ist, keine Hinweise auf eine vom Gesetzgeber gewollte zeitliche Begrenzung einer Erhebung von Ergänzungsabgaben (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 32, 333, [BVerfG 09.02.1972 - 1 BvL 16/69] BStBl. II 1972, 408).

    Die der Begründung zum Finanzverfassungsgesetz entnommenen Äußerungen, auf welche die Beschwerde sich stützt, wonach die Ergänzungsabgabe dazu bestimmt ist, ,anderweitig nicht auszugleichende Bedarfsspitzen im Haushalt zu decken" (BTDrucks II/480, S. 72), sind zu unbestimmt, als dass daraus hergeleitet werden könnte, eine Ergänzungsabgabe dürfe nur befristet eingeführt werden (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 32, 333, [BVerfG 09.02.1972 - 1 BvL 16/69] BStBl. II 1972, 408).

    Zum anderen können sich während des Laufes einer eingeführten Ergänzungsabgabe für den Bund neue Aufgaben ergeben, für deren Erfüllung die bei der allgemeinen Verteilung des Steueraufkommens zur Verfügung stehenden Einnahmen nicht ausreichen, so dass die erneute Einführung der Ergänzungsabgabe und damit auch die Fortführung einer bereits bestehenden gerechtfertigt wäre (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 32, 333, [BVerfG 09.02.1972 - 1 BvL 16/69] BStBl. II 1972, 408).".

    Das Bundesverfassungsgericht nimmt in seiner Entscheidung vom 9. Februar 1972 (1 BvL 16/69 , BVerfGE 32, S. 333, 338, 341 ff.) zur ersten Ergänzungsabgabe (1968 bis 1974/76) ausdrücklich auf die Materialien zur Einführung des Finanzierungsinstruments der Ergänzungsabgabe in das Grundgesetz im Jahr 1955 (etwa Bundestags-Drucksache II/480, S. 72) Bezug; nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der Bundestag nicht berechtigt, unter der Bezeichnung "Ergänzungsabgabe" eine Steuer ein- oder fortzuführen, die den Vorstellungen widerspricht, die der Verfassungsgeber erkennbar mit dem Charakter einer solchen Abgabe verbunden hat.

    Den Annahmen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs, eine zeitliche Befristung gehöre nicht zum Wesen der Ergänzungsabgabe ( Beschluss vom 9. Februar 1972 1 BvL 16/69 , BVerfGE 32, S. 333, 342; Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 324/05 , BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692, 694), folgt das vorlegende Finanzgericht nicht.

    Das vorlegende Finanzgericht folgt auch nicht der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, eine zeitliche Beschränkung der Ergänzungsabgabe auf vorübergehende Bedarfsspitzen oder Notfälle sei mit den "Grundsätzen einer modernen Finanzplanung sowie Haushalts- und Konjunkturpolitik nicht vereinbar" ( Beschluss vom 9. Februar 1972 1 BvL 16/69 , BVerfGE 32, S. 333, 342).

    Der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts und der des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 9. Februar 1972 1 BvL 16/69 , BVerfGE 32, S. 333, 340; Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 324/05 , BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692, 694), eine Ergänzungsabgabe dürfe dauerhaft erhoben werden, wenn sich nach ihrer Einführung für den Bund neue Aufgaben ergäben, für deren Erfüllung die bei der allgemeinen Verteilung des Steueraufkommens zur Verfügung stehenden Einnahmen nicht ausreichten, so dass eine erneute Einführung der Ergänzungsabgabe und damit auch die Fortführung einer bereits bestehenden möglich sei, folgt das vorlegende Finanzgericht nicht.

    Das Bundesverfassungsgericht stellt damit in seiner Entscheidung vom 9. Februar 1972 ( 1 BvL 16/69 , BVerfGE 32, S. 333) und ihm folgend der Bundesfinanzhof mit seinem Beschluss vom 28. Juni 2006 ( VII B 324/05 , BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692) die bei der verfassungsrechtlichen Interpretation des Begriffs "Ergänzungsabgabe" maßgeblichen Vorstellungen des Verfassungsgebers nicht vollständig dar.

  • BFH, 28.06.2006 - VII B 324/05
    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08
    Gegen den ab 1995 (nicht befristet) erhobenen Solidaritätszuschlag, konkret für das dortige Streitjahr 2002, habe der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben ( BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 324/05 , BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692).

    Mit seinem ablehnenden Beschluss vom 28. April 2009 (Az. I B 199/08) habe der Bundesfinanzhof für den Solidaritätszuschlag 2004 auf BFH BStBl. II 2006, S. 692 Bezug genommen.

    Der Solidaritätszuschlag ist eine Steuer im Sinne des § 3 Abs. 1 AO (dazu BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 324/05 , BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692, 693).

    Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 28. Juni 2006 ( VII B 324/05 , BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692, 693; dortiges Streitjahr 2002) das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27. September 2005 ( 12 K 6263/03 E , EFG 2006, S. 371) bestätigt und in Bezug auf das SolZG 1995 Folgendes ausgeführt:.

    Dieter Steinhauff merkt zur Entscheidung des 7. Senats des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 2006 VII B 324/05 , BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692, Nachfolgendes an (jurisPR-SteuerR 36/2006 Anm. 4, S. 2, erschienen am 4. September 2006):.

    Andreas Rohde und Marcus Geschwandtner besprechen in NJW 2006, S. 3332 (3335) insbesondere den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 2006 VII B 324/05 (BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692) und kommen zu folgendem Ergebnis:.

    Den Annahmen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs, eine zeitliche Befristung gehöre nicht zum Wesen der Ergänzungsabgabe ( Beschluss vom 9. Februar 1972 1 BvL 16/69 , BVerfGE 32, S. 333, 342; Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 324/05 , BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692, 694), folgt das vorlegende Finanzgericht nicht.

    Der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts und der des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 9. Februar 1972 1 BvL 16/69 , BVerfGE 32, S. 333, 340; Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 324/05 , BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692, 694), eine Ergänzungsabgabe dürfe dauerhaft erhoben werden, wenn sich nach ihrer Einführung für den Bund neue Aufgaben ergäben, für deren Erfüllung die bei der allgemeinen Verteilung des Steueraufkommens zur Verfügung stehenden Einnahmen nicht ausreichten, so dass eine erneute Einführung der Ergänzungsabgabe und damit auch die Fortführung einer bereits bestehenden möglich sei, folgt das vorlegende Finanzgericht nicht.

    Das Bundesverfassungsgericht stellt damit in seiner Entscheidung vom 9. Februar 1972 ( 1 BvL 16/69 , BVerfGE 32, S. 333) und ihm folgend der Bundesfinanzhof mit seinem Beschluss vom 28. Juni 2006 ( VII B 324/05 , BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692) die bei der verfassungsrechtlichen Interpretation des Begriffs "Ergänzungsabgabe" maßgeblichen Vorstellungen des Verfassungsgebers nicht vollständig dar.

  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 1708/06

    Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß - Ergänzungsabgabe muss nicht befristet

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08
    Die gegen diesen Beschluss des Bundesfinanzhofs erhobene Verfassungsbeschwerde mit dem Az. 2 BvR 1708/06 habe die 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 11. Februar 2008 (ohne Begründung) nicht zur Entscheidung angenommen (DStZ 2008, S. 229).

    Die 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 11. Februar 2008 ( 2 BvR 1708/06 , DStZ 2008, S. 229) zum SolZG 1995 die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 2006 ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.

    Johannes R. Nebe kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 2008 (2 BvR 1708/06 , DStZ 2008, S. 229) zum Solidaritätszuschlag (NWB Nr. 18 vom 28. April 2008, S. 1619, 1620 f.):.

    Mit dem Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 2008 ( 2 BvR 1708/06 , DStZ 2008, S. 229) zum SolZG 1995 kann sich das vorlegende Finanzgericht inhaltlich nicht auseinandersetzen, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum dortigen Streitjahr 2002 ohne Begründung ergangen ist (dazu kritisch Johannes R. Nebe, NWB Nr. 18 vom 28. April 2008, S. 1619, 1620 f.).

  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1167/96

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08
    Nach der Begründung der Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde im Jahre 1999 durch die 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1167/96, HFR 2000, S. 134, NJW 2000, S. 797) sei der Solidaritätszuschlag 1991/92 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Die 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 19. November 1999 ( 2 BvR 1167/96 , HFR 2000, S. 134, NJW 2000, S. 797) die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 1996 (XI R 83, 84/94, BFH/NV 1996, S. 712) nicht zur Entscheidung angenommen und in den Gründen die Erhebung des Solidaritätszuschlags nach dem Solidaritätsgesetz 1991 nicht beanstandet:.

    Der Begriff der Ergänzungsabgabe besagt lediglich, dass diese Abgabe die Einkommen- und Körperschaftsteuer, also auf Dauer angelegte Steuern, ergänzt, d.h. in einer gewissen Akzessorietät zu ihnen stehen soll (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 32, 333, [BVerfG 09.02.1972 - 1 BvL 16/69] BStBl. II 1972, 408; und in HFR 2000, 134).

    Der Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1999 ( 2 BvR 1167/96 , HFR 2000, S. 134, NJW 2000, S. 797) steht der Entscheidung des vorlegenden Finanzgerichts deshalb nicht entgegenstehen, weil er zu einer Ergänzungsabgabe ergangen ist, die als Solidaritätszuschlag 1991/1992 lediglich für einen kurzen Zeitraum erhoben wurde und damit eine im Wesentlichen andere Rechtslage betrifft.

  • BFH, 21.07.2011 - II R 50/09

    Solidaritätszuschlag - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08
    Der dargestellten Rechtsprechung der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts und des 7. Senats des Bundesfinanzhofs zum SolZG 1995 folgen auch andere Senate des Bundesfinanzhofs und viele Finanzgerichte, vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 24. Juli 2008 II B 38/08 (BFH/NV 2008, S. 1817) und vom 28. April 2009 I B 199/08 ([...]) sowie Urteil des Finanzgerichts München vom 18. August 2009 2 K 108/08 , EFG 2010, S. 166 (Revision eingelegt - BFH-Az. II R 50/09).

    Roberto Bartone beschreibt nach einer Analyse des klageabweisenden Urteils des Finanzgerichts München vom 18. August 2009 (2 K 108/08 , EFG 2010, S. 166, Revision eingelegt - BFH-Az. II R 50/09, dortiges Streitjahr 2005) zum Thema SolZG 1995 die Auswirkungen für die Praxis folgendermaßen (jurisPR-SteuerR 47/2009 Anm. 6, S. 2 f., erschienen am 23. November 2009):.

    Die Entscheidung des BFH (Az. II R 50/09) bleibt daher abzuwarten.

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Verfassungsmäßigkeit des Einigungsvertrags und des Solidaritätszuschlags - Erlass

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08
    Zur Verteilung steuerlicher Lasten bei wachsendem staatlichen Finanzbedarf formuliert das Bundesverfassungsgericht einen allgemeinen Grundgedanken der Besteuerung des Bürgers (vgl. Beschluss vom 25. September 1992 2 BvL 5, 8, 14/91, BVerfGE 87, S. 153, 172 f., auch im Zusammenhang mit Art. 2 Abs. 1 GG sowie der grundrechtlichen Garantie des einkommensteuerlichen Existenzminimums):.

    Deshalb darf - entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 1992 (2 BvL 5, 8, 14/91, BVerfGE 87, S. 153, 172 f.) - auch ein dauerhafter Finanzbedarf des Staates nicht zu einer dauerhaften Beibehaltung einer Ergänzungsabgabe mit wechselnder Begründung führen.

  • FG München, 18.08.2009 - 2 K 108/08

    Darlegungsanforderungen bei Angriffen gegen Solidaritätszuschlag - keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08
    Der dargestellten Rechtsprechung der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts und des 7. Senats des Bundesfinanzhofs zum SolZG 1995 folgen auch andere Senate des Bundesfinanzhofs und viele Finanzgerichte, vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 24. Juli 2008 II B 38/08 (BFH/NV 2008, S. 1817) und vom 28. April 2009 I B 199/08 ([...]) sowie Urteil des Finanzgerichts München vom 18. August 2009 2 K 108/08 , EFG 2010, S. 166 (Revision eingelegt - BFH-Az. II R 50/09).

    Roberto Bartone beschreibt nach einer Analyse des klageabweisenden Urteils des Finanzgerichts München vom 18. August 2009 (2 K 108/08 , EFG 2010, S. 166, Revision eingelegt - BFH-Az. II R 50/09, dortiges Streitjahr 2005) zum Thema SolZG 1995 die Auswirkungen für die Praxis folgendermaßen (jurisPR-SteuerR 47/2009 Anm. 6, S. 2 f., erschienen am 23. November 2009):.

  • FG Münster, 27.09.2005 - 12 K 6263/03

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08
    Da das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag (im Streitjahr 2007 rund zwölf Milliarden Euro) in den allgemeinen Bundeshaushalt (ohne Zweckbestimmung) eingeht, ist der Solidaritätszuschlag keine Sonderabgabe (vgl. Urteil des FG Münster vom 27. September 2005, 12 K 6263/03 E , EFG 2006, S. 371).

    Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 28. Juni 2006 ( VII B 324/05 , BFHE 213, S. 573, BStBl. II 2006, S. 692, 693; dortiges Streitjahr 2002) das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27. September 2005 ( 12 K 6263/03 E , EFG 2006, S. 371) bestätigt und in Bezug auf das SolZG 1995 Folgendes ausgeführt:.

  • BFH, 28.04.2009 - I B 199/08

    Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08
    Mit seinem ablehnenden Beschluss vom 28. April 2009 (Az. I B 199/08) habe der Bundesfinanzhof für den Solidaritätszuschlag 2004 auf BFH BStBl. II 2006, S. 692 Bezug genommen.

    Der dargestellten Rechtsprechung der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts und des 7. Senats des Bundesfinanzhofs zum SolZG 1995 folgen auch andere Senate des Bundesfinanzhofs und viele Finanzgerichte, vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 24. Juli 2008 II B 38/08 (BFH/NV 2008, S. 1817) und vom 28. April 2009 I B 199/08 ([...]) sowie Urteil des Finanzgerichts München vom 18. August 2009 2 K 108/08 , EFG 2010, S. 166 (Revision eingelegt - BFH-Az. II R 50/09).

  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 345/73

    Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß - Keine Vorlage an das

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08
    Allgemein wird angenommen, dass der verfassungsrechtliche Begriff der Steuern mit dem einfach-gesetzlichen Steuerbegriff des § 3 Abs. 1 AO übereinstimmt (statt vieler: BVerfG-Beschluss vom 2. Oktober 1973 1 BvR 345/73 , BVerfGE 36, S. 66, 70; BVerfG-Urteil vom 6. November 1984 2 BvL 19, 20/83, 2 BvR 363, 491/83, BVerfGE 67, S. 256, 282).

    Die zweite Ergänzungsabgabe war der Solidaritätszuschlag 1991/92 nach dem Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz) vom 24. Juni 1991 (BGBl. I S. 1318); der Stabilitätszuschlag 1973/74, dessen Aufkommen Bund und Ländern gemeinsam zustand, wird nicht als Ergänzungsabgabe angesehen (dazu näher BVerfG-Beschluss vom 2. Oktober 1973 1 BvR 345/73 , BVerfGE 36, S. 66, 71).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • FG Schleswig-Holstein, 21.05.1969 - II 100/68

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem "Solidaritätszuschlag"

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher

  • BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65

    Ergänzungsabgabe

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Kirchensteuergesetz

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Grundfreibetrag

  • BFH, 24.07.2008 - II B 38/08

    Verfassungsmäßigkeit des Stabilitätszuschlagsgesetzes

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes für den

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60
  • BFH, 28.02.1996 - XI R 83/94
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Kirchenbausteuer

  • BVerfG, 07.06.2023 - 2 BvL 6/14

    Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 verfassungswidrig?

    Mit Beschluss vom 25. November 2009 - 7 K 143/08 - setzte der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts das Verfahren aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob das Solidaritätszuschlaggesetz vom 23. Juni 1993 in der für das Streitjahr 2007 geltenden Fassung verfassungswidrig sei.

    Mit Beschluss vom 21. August 2013 - 7 K 143/08 - hat der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts das Verfahren erneut ausgesetzt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 in der für das Streitjahr 2007 geltenden Fassung verfassungswidrig ist.

  • BVerfG, 08.09.2010 - 2 BvL 3/10

    Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag unzulässig

    Mit Beschluss vom 25. November 2009 - 7 K 143/08 - (EFG 2010, S. 1071 ff.) hat der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob das Solidaritätszuschlaggesetz vom 23. Juni 1993 in der für das Streitjahr 2007 geltenden Fassung verfassungswidrig sei.
  • BFH, 21.07.2011 - II R 52/10

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags - Gesetzgebungshoheit für

    Solidaritätszuschlag 2007, rechtskräftig nach Rücknahme der Revision II R 20/10; Hilgers/ Holly, Der Betrieb 2010, 1419; Hidien/Tehler, Steuerberater Woche --StBW-- 2010, 993, unter II.1.; Dötsch in Dötsch/Jost/ Pung/Witt, Kommentar zum KStG und EStG, SolZG, Rz 2; Brinkmeier in Gosch/Schwedhelm/Spiegelberger, GmbH-Beratung, Körperschaftsteuer, Tz. 5 Solidaritätszuschlag; a.A. Beschluss des Niedersächsischen FG vom 25. November 2009  7 K 143/08, EFG 2010, 1071; Schemmel, Verfassungswidriger Solidaritätszuschlag, Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler, Heft 102, 2008).
  • BFH, 09.06.2010 - II B 154/09

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen des Verfahrens vor dem BVerfG zum SolZG 2007

    NV: Ein Klageverfahren, in dem die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags zur Einkommensteuer für 2007 streitig ist, ist nach § 74 FGO auszusetzen, bis das BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 3/10 über den Vorlagebeschuss des Niedersächsischen FG vom 25. November 2009 7 K 143/08 entschieden hat.

    Entgegen der Auffassung des Finanzgerichts (FG) war das Klageverfahren nicht bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Niedersächsischen FG anhängigen Verfahrens 7 K 143/08, in dem ebenfalls  --wie im Klageverfahren-- die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags zur Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2007 streitig ist, auszusetzen.

    Das beim FG anhängige Klageverfahren ist nur so lange auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in dem Verfahren 2 BvL 3/10 über den Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG vom 25. November 2009  7 K 143/08 entschieden hat.

    Das streitige Klageverfahren war daher nicht im Hinblick auf das beim Niedersächsischen FG anhängige Verfahren 7 K 143/08 auszusetzen, obwohl dieses ebenfalls --wie das streitige Klageverfahren-- die Frage betrifft, ob der festgesetzte Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer 2007 verfassungsgemäß ist.

    Dem BVerfG liegt unter dem Aktenzeichen 2 BvL 3/10 ein Normenkontrollverfahren vor, dem der Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG vom 25. November 2009  7 K 143/08 zugrunde liegt.

  • BFH, 21.07.2011 - II R 50/09

    Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer für 2005 ist verfassungsgemäß

    Solidaritätszuschlag 2007, rechtskräftig nach Rücknahme der Revision II R 20/10; Hilgers/ Holly, Der Betrieb 2010, 1419; Hidien/Tehler, Steuerberater Woche --StBW-- 2010, 993, unter II.1.; Dötsch in Dötsch/Jost/ Pung/Witt, Kommentar zum KStG und EStG, SolZG, Rz 2; Brinkmeier in Gosch/Schwedhelm/Spiegelberger, GmbH-Beratung, Körperschaftsteuer, Tz. 5 Solidaritätszuschlag; a.A. Beschluss des Niedersächsischen FG vom 25. November 2009  7 K 143/08, EFG 2010, 1071; Schemmel, Verfassungswidriger Solidaritätszuschlag, Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler, Heft 102, 2008).
  • FG Niedersachsen, 27.05.2010 - 12 V 58/10

    Verfassungsgemäßheit des Solidaritätszuschlags; Aussetzung der Vollziehung eines

    Bislang hat lediglich der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts die Auffassung vertreten, dass die unbefristete Erhebung des Solidaritätszuschlags seit dem Jahr 1995 dem Wesen des Zuschlags als Ergänzungsabgabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG widerspreche (Beschluss vom 25. November 2009 7 K 143/08, juris).
  • FG Niedersachsen, 05.07.2011 - 1 K 136/10

    Auslegung einer Erklärung im Zweifel zu Gunsten des Steuerpflichtigen als

    Der Bund der Steuerzahler hat beim Niedersächsischen Finanzgericht Klage gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags eingereicht, Aktenzeichen 7 K 143/08.
  • FG Hamburg, 04.06.2010 - 3 V 62/10

    Solidaritätszuschlag: Keine Gewährung von AdV für Soli 2007

    Sie beziehen sich auf das beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängige konkrete Normenkontrollverfahren auf Vorlagebeschluss des FG Niedersachsen (vom 25. November 2009, 7 K 143/08, Juris, Aktenzeichen des BVerfG: 2 BvL 3/10).
  • FG Niedersachsen, 08.12.2009 - 6 K 207/09

    Auszahlung des Solidaritätszuschlag parallel zum Körperschaftsteuerguthaben

    Im Streitfall kann dahingestellt bleiben, ob die Erhebung des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2007 verfassungswidrig ist (vgl. hierzu den noch zu veröffentlichenden Vorlagebeschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25.11.2009 7 K 143/08).
  • FG Thüringen, 01.03.2010 - 2 K 816/09

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache: Verfassungsmäßigkeit des SolzG

    Dem Kläger ist einzuräumen, dass das Niedersächsische Finanzgericht mit Beschluss vom 25.11.2009 (Az. 7 K 143/08) dem BVerfG die Frage vorgelegt hat, ob der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer angesichts seiner Unbefristetheit verfassungswidrig ist.
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Rechtsprechung
   BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,580
BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08 (https://dejure.org/2010,580)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2010 - 7 ABR 103/08 (https://dejure.org/2010,580)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 (https://dejure.org/2010,580)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der Arbeitgeber als "Super-Nanny" alleinerziehender Betriebsratsmitglieder?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ist eine alleinerziehende Betriebsrätin auswärts tätig, muss der Arbeitgeber die Kosten der Kinderbetreuung ersetzen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebratsmitglieds

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers für Kinderbetreuungskosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrats auf Erstattung der Kinderbetreuungskosten

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten eines Betriebsratsmitglieds

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat: Arbeitgeber trägt auch Kinderbetreuungskosten

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Betreuungskosten von alleinerziehender Betriebsrätin sind erforderlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber muss Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds erstatten - Betriebsratsmitglied darf durch Erfüllung seiner Pflichten kein Vermögensopfer entstehen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.6.2010)

    Arbeitgeber muss Kinderbetreuung für Betriebsrätin zahlen // Alleinerziehende Mutter erfolgreich

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten können Kosten der Betriebsratstätigkeit sein

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten als erstattungsfähige Kosten für eine Betriebsratstätigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds: Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers?

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kostentragung gem. § 40 Abs. 1 BetrVG: Betriebsratsarbeit und Kinderbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 48
  • MDR 2011, 372
  • NZA 2010, 1298
  • BB 2010, 1723
  • BB 2010, 2692
  • BB 2011, 1854
  • DB 2010, 18
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06

    Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Neben dem Betriebsrat kann auch das einzelne Betriebsratsmitglied im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vom Arbeitgeber den Ersatz von Aufwendungen verlangen, die ihm durch seine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied entstanden sind (BAG 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 11 mwN, BAGE 125, 242).

    Vielmehr hat der Arbeitgeber auch die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder zu erstatten, die diesen durch die Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (BAG 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 125, 242).

    Vom Arbeitgeber nicht zu erstatten sind daher Kosten, die dem Betriebsratsmitglied unabhängig von seiner Betriebsratstätigkeit auch durch die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

    Vielmehr ist auch hier erforderlich, dass die Kosten gerade durch die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben entstanden sind und bei Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten nicht entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

    Die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG steht unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242 ).

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Eine Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung derartiger Kosten kann dabei nicht allein mit dem Hinweis verneint werden, das in einer Pflichtenkollision stehende Betriebsratsmitglied könne sich gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG für verhindert erklären (vgl. dazu, dass ein Betriebsratsmitglied allein wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit nicht an der Ausübung seines Betriebsratsamts verhindert ist, BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 2 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9).

    Die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG steht unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242 ).

    Diese Pflicht gilt auch für das einzelne Betriebsratsmitglied (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 5 der Gründe, aaO).

    Diese kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; vgl. auch 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 14 mwN, NZA 2010, 709).

  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90

    Fahrtkosten für freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Vom Arbeitgeber nicht zu erstatten sind daher Kosten, die dem Betriebsratsmitglied unabhängig von seiner Betriebsratstätigkeit auch durch die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

    Insbesondere besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 68, 224).

    Vielmehr ist auch hier erforderlich, dass die Kosten gerade durch die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben entstanden sind und bei Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten nicht entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Diese kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; vgl. auch 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 14 mwN, NZA 2010, 709).
  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    a) Die Teilnahme an den Sitzungen des Gesamtbetriebsrats gehörte zu den gesetzlichen Aufgaben der Antragstellerin in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Gesamtbetriebsrats (vgl. BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - B II 4 der Gründe, BAGE 88, 322).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden (BVerfG 10. November 1998 - 2 BvR 1057/91 ua. - zu B I 4 der Gründe, BVerfGE 99, 216 ).
  • LAG Nürnberg, 27.11.2008 - 5 TaBV 79/07

    Betriebsratsmitglied - Sitzungsteilnahme - Kinderbetreuungskosten - Erstattung

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. November 2008 - 5 TaBV 79/07 - aufgehoben.
  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Nach dieser Verfassungsnorm sind Pflege und Erziehung der Kinder "das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Dieses Elternrecht hat nicht nur Grundrechtscharakter, sondern zugleich eine die gesamte staatliche Ordnung und damit auch die Gerichte bindende Richtlinienfunktion (vgl. BVerfG 20. Oktober 1954 - 1 BvR 527/52 - zu II 2 b der Gründe, BVerfGE 4, 52; BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 31, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Nach dieser Verfassungsnorm sind Pflege und Erziehung der Kinder "das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Dieses Elternrecht hat nicht nur Grundrechtscharakter, sondern zugleich eine die gesamte staatliche Ordnung und damit auch die Gerichte bindende Richtlinienfunktion (vgl. BVerfG 20. Oktober 1954 - 1 BvR 527/52 - zu II 2 b der Gründe, BVerfGE 4, 52; BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 31, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14).
  • LAG Hessen, 22.07.1997 - 12 TaBV 146/96

    Betriebsrat: Kosten der Kinderbetreuung als Aufwand des Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Die verfassungskonforme Auslegung des § 40 Abs. 1 BetrVG führt vielmehr dazu, dass ein Betriebsratsmitglied vom Arbeitgeber in angemessener Höhe die Erstattung von (Mehr-)Aufwendungen für die Fremdbetreuung minderjähriger Kinder verlangen kann, wenn es anders die Pflichtenkollision zwischen seinen gesetzlichen Betriebsratsaufgaben und der grundrechtlich in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sowie einfachgesetzlich in § 1626 Abs. 1, § 1631 Abs. 1 BGB normierten Pflicht zur Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung der Kinder in zumutbarer Weise nicht lösen kann (im Ergebnis ebenso Hessisches Landesarbeitsgericht 22. Juli 1997 - 4/12 TaBV 146/96 - LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 56; Däubler AiB 2004, 621, 625; DKK-Wedde 12. Aufl. § 40 Rn. 39; Fitting 25. Aufl. § 40 Rn. 43; Hunold NZA-RR 1999, 113, 116; HSWGNR-Glock 7. Aufl. § 40 Rn. 38b; Kohte/Schulze-Doll online jurisPR-ArbR 8/2010 Anm. 3 unter C; Löwisch/Kaiser 6. Aufl. § 40 Rn. 36; Richardi/Thüsing 12. Aufl. § 40 Rn. 10; WPK/Kreft 4. Aufl. § 40 Rn. 24; aA Stege/Weinspach/ Schiefer 9. Aufl. § 40 Rn. 24a).
  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 255/14

    Vergütung bei Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Fahrten zwischen

    Bereits wegen des Benachteiligungsverbots des § 78 Satz 2 BetrVG dürfen dem einzelnen Betriebsratsmitglied durch die Erfüllung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 13, BAGE 135, 48) .
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Allerdings steht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 18, BAGE 135, 48; 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe) .
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 113/09

    Erforderlichkeit von Schulungskosten - Grundwissen - bevorstehendes Ende des

    Mitglieder des Betriebsrats sind wegen ihres vom Betriebsrat abgeleiteten Rechts beteiligt, solange sie Inhaber von Freistellungs- oder Kostenerstattungsansprüchen sind (vgl. BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 69, 214; zu der hier nicht in Anspruch genommenen Antragsbefugnis des einzelnen Betriebsratsmitglieds 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 10 mwN, EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 20) .

    Soweit einzelne Betriebsratsmitglieder für den Besuch betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsveranstaltungen Zahlungsverpflichtungen eingegangen sind, ist der Betriebsrat als Gremium berechtigt, den Arbeitgeber auf Kostenerstattung an das einzelne Mitglied in Anspruch zu nehmen (vgl. nur BAG 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - zu B I 1 und 2 der Gründe, BAGE 76, 214; mittelbar auch 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 10 mwN, EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 20) .

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

    Hat das Betriebsratsmitglied bereits Zahlungen geleistet oder sind bei ihm persönlich Kosten angefallen, ist der Betriebsrat als Gremium berechtigt, den Arbeitgeber auf Kostenerstattung an das einzelne Mitglied in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 113/09 - Rn. 19; 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - zu B I 1 und 2 der Gründe mwN, BAGE 76, 214; vgl. auch BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 10 mwN, BAGE 135, 48) .
  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

    (b) Auch die Entscheidung des Senats zur Erstattungspflicht von Kinderbetreuungskosten, die einem alleinerziehenden Betriebsratsmitglied wegen der Teilnahme an einer auswärtigen Tagung entstehen (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 106 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 20) , steht der vorliegenden Beurteilung nicht entgegen.

    Die darin vorgenommene Auslegung des § 40 Abs. 1 BetrVG knüpft an einen gesetzlich nicht geregelten und ohne Kostenaufwand nicht lösbaren Konflikt zwischen einer betriebsverfassungsrechtlichen Pflicht zur Ausübung des Ehrenamts und der nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG privilegierten Pflicht zur Pflege und Erziehung minderjähriger Kinder an (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 16, aaO) .

  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines

    Andererseits entscheidet das jeweilige Betriebsratsmitglied in eigener Verantwortung darüber, welcher seiner beruflichen, privaten oder betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten er im Kollisionsfall den Vorrang gibt (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 14; Fitting aaO.).
  • LAG Nürnberg, 25.04.2012 - 4 TaBV 58/11

    Betriebsversammlung - Kosten - Betriebsrat - Betriebsratskosten - Bewirtung -

    Insbesondere besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. BAG vom 23.06.2010 - 7 ABR 103/08 - AP Nr. 106 zu § 40 BetrVG 1972; vom 28.08.1991 - 7 ABR 46/90 - AP Nr. 39 zu § 40 BetrVG 1972; jeweils m. w. N.).

    Diese Pflicht gilt auch für das einzelne Betriebsratsmitglied (so BAG vom 23.06.2010, a. a. O.; vom 25.05.2005 - 7 ABR 45/04 - AP Nr. 13 zu § 24 BetrVG 1972).

  • BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch

    (a) Allerdings steht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 12; 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 18, BAGE 135, 48) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 TaBV 11/19

    Betriebsratsschulung - Kostenerstattung - Erforderlichkeit

    Er hat darauf bedacht zu sein, die durch seine Tätigkeit verursachten Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 16; 23. Juli 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 18, jeweils mwN.).
  • LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12

    Sachaufwand des Betriebsrats; Mietwagenkosten wegen auswärtiger

    Vielmehr hat der Arbeitgeber auch die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder zu erstatten, die diesen durch die Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (BAG, Beschluss vom 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - BAG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 -).

    a) Die Teilnahme an der Betriebsräteversammlung gehörte gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 BetrVG sowohl in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats als auch in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des antragstellenden Betriebsrates zu den gesetzlichen Aufgaben des Antragstellers zu 2) (vgl. BAG, Beschluss vom 23.Juni 2010 - 7 ABR 103/08 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 6 TaBV 4/13

    Beschlussverfahren, Antragsänderung, Rechtskraft, Fahrtkostenerstattung,

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Rechtsprechung
   BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2535
BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R (https://dejure.org/2010,2535)
BSG, Entscheidung vom 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R (https://dejure.org/2010,2535)
BSG, Entscheidung vom 27. April 2010 - B 2 U 11/09 R (https://dejure.org/2010,2535)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - stationäre Rehabilitation - sachlicher Zusammenhang - aktive Mitwirkung und Unterstützung der Behandlung oder Rehabilitation - Behandlungsfehler - Therapieschaden

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 15 Buchst a SGB 7, § 8 Abs 1 SGB 7, § 539 Abs 1 Nr 17 Buchst a RVO
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - stationäre Rehabilitation - aktive Mitwirkung und Unterstützung der Behandlung oder Rehabilitation - Unfallkausalität - Behandlungsfehler - Therapieschaden - kein Ausschluss: Feststellung eines ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines während einer stationären Anschlussheilbehandlung erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - stationäre Rehabilitation - sachlicher Zusammenhang - aktive Mitwirkung und Unterstützung der Behandlung oder Rehabilitation - Behandlungsfehler - Therapieschaden

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - stationäre Rehabilitation - aktive Mitwirkung und Unterstützung der Behandlung oder Rehabilitation - Unfallkausalität - Behandlungsfehler - Therapieschaden - kein Ausschluss: Feststellung eines ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - stationäre Rehabilitation - aktive Mitwirkung und Unterstützung der Behandlung oder Rehabilitation - Unfallkausalität - Behandlungsfehler - Therapieschaden - kein Ausschluss: Feststellung eines ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung während einer stationären Anschlussheilbehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 288
  • NZS 2011, 313
  • DB 2010, 18
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78

    Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R
    Darüber hinaus sollen sie gegen die Gefahren geschützt sein, die entstehen, weil sie sich in eine besondere Einrichtung begeben müssen und dort überwiegend anderen Risiken ausgesetzt sind als zu Hause (vgl BSG vom 27.6.1978 - 2 RU 20/78 - BSGE 46, 283, 285 = SozR 2200 § 539 Nr. 47; BSG vom 23.2.1983 - 2 RU 3/82 - BSGE 55, 10, 12 = SozR 2200 § 539 Nr. 88; BSG vom 1.2.1979 - 2 RU 85/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 56) .

    Anders als zu § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst a Reichsversicherungsordnung angenommen wurde und in der Literatur auch zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst a SGB VII wird, gibt die Vorschrift keinen Hinweis darauf, dass aus dem Kreis der versicherten Tätigkeit - also dem Erhalten einer Behandlung - alle Betätigungen ausgeschlossen wären, die während einer ärztlichen oder therapeutischen Behandlung vorgenommen werden (vgl zur RVO: BSG vom 27.6.1978 - 2 RU 20/78 - BSGE 46, 283, 285 f = SozR 2200 § 539 Nr. 47; BSG vom 30.9.1980 - 2 RU 13/80 - SozR 2200 § 539 Nr. 71; zum SGB VII: Riebel in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand Dezember 2008, K § 2 RdNr 230 mwN; Bieresborn in jurisPK-SGB VII, § 2 SGB VII RdNr 223 mwN) .

    Soweit das BSG zu früheren Fassungen der Vorschrift und zu Vorgängernormen möglicherweise anderes bedacht hat, kann dies nach der jetzt gültigen Gesetzesfassung nicht mehr aufrechterhalten werden ( vgl BSG vom 27.6.1978 - 2 RU 20/78 - BSGE 46, 283 = SozR 2200 § 539 Nr. 47; BSG vom 30.9.1980 - 2 RU 13/80 - SozR 2200 § 539 Nr. 71, BSG vom 29.1.1986 - 9b RU 18/85 - BSGE 59, 291 = SozR 2200 § 539 Nr. 115).

  • BSG, 30.09.1980 - 2 RU 13/80

    Zum Versicherungsschutz nach RVO § 539 Abs 1 Nr 17 Buchst a während einer

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R
    Anders als zu § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst a Reichsversicherungsordnung angenommen wurde und in der Literatur auch zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst a SGB VII wird, gibt die Vorschrift keinen Hinweis darauf, dass aus dem Kreis der versicherten Tätigkeit - also dem Erhalten einer Behandlung - alle Betätigungen ausgeschlossen wären, die während einer ärztlichen oder therapeutischen Behandlung vorgenommen werden (vgl zur RVO: BSG vom 27.6.1978 - 2 RU 20/78 - BSGE 46, 283, 285 f = SozR 2200 § 539 Nr. 47; BSG vom 30.9.1980 - 2 RU 13/80 - SozR 2200 § 539 Nr. 71; zum SGB VII: Riebel in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand Dezember 2008, K § 2 RdNr 230 mwN; Bieresborn in jurisPK-SGB VII, § 2 SGB VII RdNr 223 mwN) .

    Soweit das BSG zu früheren Fassungen der Vorschrift und zu Vorgängernormen möglicherweise anderes bedacht hat, kann dies nach der jetzt gültigen Gesetzesfassung nicht mehr aufrechterhalten werden ( vgl BSG vom 27.6.1978 - 2 RU 20/78 - BSGE 46, 283 = SozR 2200 § 539 Nr. 47; BSG vom 30.9.1980 - 2 RU 13/80 - SozR 2200 § 539 Nr. 71, BSG vom 29.1.1986 - 9b RU 18/85 - BSGE 59, 291 = SozR 2200 § 539 Nr. 115).

  • LG Kassel, 30.11.2007 - 5 O 1488/06

    Krankenhaushaftung: Beweislast des Krankenhausträgers beim Sturz eines

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R
    Die Verantwortlichkeit der Therapeutin könnte aber in dem der Behandlung nachgehenden Bereich noch fortbestehen, wenn es im Einzelfall zu den Pflichten der Therapeutin gehörte, Patienten beim Auf- oder Absteigen von einem medizinischen Gerät zu helfen (vgl auch LG Kassel vom 30.11.2007 - 5 O 1488/06 - NJW-RR 2008, 898, 899) .
  • BSG, 23.02.1983 - 2 RU 3/82

    Zustellung einer Urteilsausfertigung ohne Unterschrift des Vorsitzenden -

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R
    Darüber hinaus sollen sie gegen die Gefahren geschützt sein, die entstehen, weil sie sich in eine besondere Einrichtung begeben müssen und dort überwiegend anderen Risiken ausgesetzt sind als zu Hause (vgl BSG vom 27.6.1978 - 2 RU 20/78 - BSGE 46, 283, 285 = SozR 2200 § 539 Nr. 47; BSG vom 23.2.1983 - 2 RU 3/82 - BSGE 55, 10, 12 = SozR 2200 § 539 Nr. 88; BSG vom 1.2.1979 - 2 RU 85/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 56) .
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach grundsätzlich erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl nur BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10 mwN).
  • BSG, 27.11.1986 - 2 RU 10/86

    Zur inneren Ursache beim Sturz auf einen Krankenzimmerboden - stationäre

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R
    Unfälle, die allein wesentlich durch eine fehlerhafte Behandlung eines Arztes oder eines Therapeuten, wie zB Physiotherapeuten, Schwestern und Pfleger, bei dem Erhalt ärztlich angeordneter Behandlungen verursacht werden, sind mangels Wesentlichkeit der Verrichtung des Versicherten für den Unfall keine Arbeitsunfälle (vgl BSG vom 15.12.1981 - 2 RU 79/80; BSG vom 27.11.1986 - 2 RU 10/86) .
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85

    Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden Paragraph bei stationärer Behandlung

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R
    Soweit das BSG zu früheren Fassungen der Vorschrift und zu Vorgängernormen möglicherweise anderes bedacht hat, kann dies nach der jetzt gültigen Gesetzesfassung nicht mehr aufrechterhalten werden ( vgl BSG vom 27.6.1978 - 2 RU 20/78 - BSGE 46, 283 = SozR 2200 § 539 Nr. 47; BSG vom 30.9.1980 - 2 RU 13/80 - SozR 2200 § 539 Nr. 71, BSG vom 29.1.1986 - 9b RU 18/85 - BSGE 59, 291 = SozR 2200 § 539 Nr. 115).
  • BSG, 15.12.1981 - 2 RU 79/80

    Unfallversicherungsschutz bei stationärer Behandlung - Verfahrensrüge bei

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R
    Unfälle, die allein wesentlich durch eine fehlerhafte Behandlung eines Arztes oder eines Therapeuten, wie zB Physiotherapeuten, Schwestern und Pfleger, bei dem Erhalt ärztlich angeordneter Behandlungen verursacht werden, sind mangels Wesentlichkeit der Verrichtung des Versicherten für den Unfall keine Arbeitsunfälle (vgl BSG vom 15.12.1981 - 2 RU 79/80; BSG vom 27.11.1986 - 2 RU 10/86) .
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R
    Die Vorinstanzen waren durch den vor dem OLG geschlossenen gerichtlichen Vergleich an einer Sachentscheidung nicht gehindert; dies hat das BSG von Amts wegen zu prüfen (BSG vom 27.9.1994 - 10 RAr 1/93 - BSGE 75, 92 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 ).
  • BSG, 01.02.1979 - 2 RU 85/78
    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R
    Darüber hinaus sollen sie gegen die Gefahren geschützt sein, die entstehen, weil sie sich in eine besondere Einrichtung begeben müssen und dort überwiegend anderen Risiken ausgesetzt sind als zu Hause (vgl BSG vom 27.6.1978 - 2 RU 20/78 - BSGE 46, 283, 285 = SozR 2200 § 539 Nr. 47; BSG vom 23.2.1983 - 2 RU 3/82 - BSGE 55, 10, 12 = SozR 2200 § 539 Nr. 88; BSG vom 1.2.1979 - 2 RU 85/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 56) .
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 34/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität - stationäre

    Der Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst a RVO besteht für alle Patienten, die eine stationäre Behandlung auf Kosten der genannten Träger erhalten (vgl BSG Urteile vom 29.10.1980 - 2 RU 41/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 72 und vom 30.9.1980 - 2 RU 13/80 - SozR 2200 § 539 Nr. 71) , sowohl bei der passiven Entgegennahme der stationären Behandlung als auch während der aktiven Teilnahme an einer solchen (vgl zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst a SGB VII BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 2 U 11/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 14) .

    Versicherte Verrichtung ist nach § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst a RVO jedes aktive Handeln und passive Erdulden der durch die stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus geprägten Vorgänge (vgl BSG Urteil vom 10.3.1994 - 2 RU 22/93 - USK 9473; vgl zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst a SGB VII BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 2 U 11/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 14 RdNr 17) .

    Der Senat hat bereits 2010 klargestellt, dass bei dem hier maßgebenden Versicherungstatbestand des § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst a RVO (heute § 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst a SGB VII) eine fehlerhafte therapeutische Behandlung durch einen Arzt oder einen von ihm eingeschalteten Therapeuten jedenfalls den sachlichen Zusammenhang der Verrichtung mit der versicherten Tätigkeit nicht berührt (Urteil vom 27.4.2010 - B 2 U 11/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 14, RdNr 20) .

    Eine fehlerhafte therapeutische ärztliche oder pflegerische Behandlung berührt aber nicht den sachlichen Zusammenhang der konkreten Verrichtung mit der versicherten Tätigkeit (vgl BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 2 U 11/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 14 RdNr 17 ff zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst a SGB VII) .

    Das Risiko von Behandlungsfehlern während einer stationären Behandlung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht vom Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst (vgl zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst a SGB VII BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 2 U 11/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 14 RdNr 17 ff; zu § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst a RVO BSG Urteile vom 24.6.1981 - 2 RU 51/79 -, vom 30.9.1980 - 2 RU 13/80 - SozR 2200 § 539 Nr. 71; BSG Urteile vom 31.10.1978 - 2 RU 70/78 - USK 78132 und vom 27.6.1978 - 2 RU 20/78 - BSGE 46, 283).

    Die Versicherten sollen vor Gefahren geschützt werden, die entstehen, weil sie sich in eine besondere Einrichtung begeben müssen und dort überwiegend anderen Risiken ausgesetzt sind als zu Hause (vgl BSG Urteile vom 1.2.1979 - 2 RU 85/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 56 mwN und vom 27.4.2010 - B 2 U 11/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 14 zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst a SGB VII) .

  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 12/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Der Versicherungsschutz besteht für alle Patienten, die eine stationäre bzw teilstationäre Behandlung zur Rehabilitation auf Kosten der genannten Träger erhalten, sowohl bei deren passiver Entgegennahme als auch während der aktiven Teilnahme (vgl zur stationären Behandlung zuletzt BSG Urteile vom 7.5.2019 - B 2 U 34/17 R - BSGE 128, 104 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 50, RdNr 17 zu § 539 Abs. 1 Nr. 17a RVO und vom 27.4.2010 - B 2 U 11/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 14 RdNr 17 zu § 2 Abs. 1 Nr. 15a SGB VII) .

    Versicherte Verrichtung nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst a SGB VII ist jedes aktive Handeln und passive Erdulden der durch die stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus geprägten Vorgänge (vgl BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 2 U 11/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 14 RdNr 17; vgl auch Urteil vom 7.5.2019 - B 2 U 34/17 R - BSGE 128, 104 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 50, RdNr 20 zu § 539 Abs. 1 Nr. 17a RVO) .

    So erfordert das Erhalten einer Leistung zur Rehabilitation nicht nur deren passives Hinnehmen, sondern mitunter auch die aktive Mitwirkung des Rehabilitanden, ohne die die Ziele der Krankenbehandlung oder Rehabilitation nicht zu erreichen sind ( vgl BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 2 U 11/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 14 RdNr 17).

    Unter Versicherungsschutz stehen Rehabilitanden deshalb dann, wenn sie sich in der Einrichtung zu den angeordneten Behandlungen begeben oder Handlungen vornehmen, die vom Behandelnden angeordnet werden oder für die Durchführung der angeordneten Behandlung oder Rehabilitation notwendig sind, dh unmittelbar dem versicherten Erhalten der Behandlung dienen (vgl BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 2 U 11/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 14 RdNr 17 unter Verweis auf BSG Urteil vom 27.6.1978 - 2 RU 20/78 - BSGE 46, 283 = SozR 2200 § 539 Nr. 47; vom 23.2.1983 - 2 RU 3/82 - BSGE 55, 10 = SozR 2200 § 539 Nr. 88; vom 1.2.1979 - 2 RU 85/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 56).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2014 - L 4 U 702/13

    Anerkennung eines Unfalls während einer Rehabilitationsmaßnahme als

    Zur Begründung hat sie ihr Vorbringen aus dem Widerspruchsverfahren im Wesentlichen wiederholt und sich durch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.04.2012 - B 2 U 11/09 R in ihrer Auffassung bestätigt gesehen.

    Gesetzlicher Hintergrund der Norm ist es, Versicherte sowohl gegen drohende Gesundheitsgefahren aus der Behandlung, an der mitzuwirken sie verpflichtet sind (§§ 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I), zu schützen als auch gegen Gefahren, die entstehen, weil sie sich in eine besondere Einrichtung begeben müssen und dort überwiegend anderen Risiken ausgesetzt sind als zu Hause (vgl. BSG Urt. v. 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R - juris Rn. 17 mwN).

    Soweit Versicherte eine nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst a SGB VII versicherte Verrichtung ausüben, entfällt die Versicherung kraft Gesetzes nicht, weil sie bei Erhalt der Behandlung auch durch den Behandelnden geschädigt werden (BSG Urt. v. 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R - juris Rn. 20; Mutschler, a.a.O., § 2 Rn. 154b).

    Das von außen auf den Körper wirkende Ereignis liegt nicht nur bei einem besonders ungewöhnlichen Geschehen, sondern auch bei einem alltäglichen Vorgang, wie dem Stolpern über die eigenen Füße oder dem Aufschlagen auf dem Boden vor, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (vgl. zB BSG Urt. v. 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - juris Rn. 14 mwN; BSG Urt. v. 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R - juris Rn. 22; Urt. v. 17.2.2009 - B 2 U 18/07 R - juris Rn. 10; Urt. v. 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R - juris Rn. 16; Urt. v. 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - juris Rn. 12; Urt. v. 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R - juris Rn. 25; Urt. v. 29.02.1984 - 2 RU 24/83 - juris Rn. 15; LSG NRW Urt. v. 06.05.2014 - L 15 U 563/12 - juris Rn. 32).

    Der Versicherte soll gegen die besonderen Risiken geschützt werden, die sich aus der Entgegennahme der Behandlung bzw. dem Verweilen in fremder Umgebung ergeben und denen er bei im Normalfall anzutreffenden häuslichen Gegebenheiten nicht begegnet wäre (vgl. BSG Urt. v. 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R - juris Rn. 17 mwN; Urt. v. 30.06.1999 - B 2 U 28/98 R - juris Rn. 20 mwN).

    Grund hierfür ist, dass Unfälle, die allein wesentlich durch eine fehlerhafte Behandlung eines Arztes oder eines Therapeuten, wie zB Physiotherapeuten, Schwestern und Pfleger, bei dem Erhalt ärztlich angeordneter Behandlungen verursacht werden, mangels Wesentlichkeit der Verrichtung des Versicherten für den Unfall und damit mangels Ursachenzusammenhangs keine Arbeitsunfälle sind (BSG Urt. v. 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R - juris Rn. 23).

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Rechtsprechung
   BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2261
BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R (https://dejure.org/2010,2261)
BSG, Entscheidung vom 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R (https://dejure.org/2010,2261)
BSG, Entscheidung vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R (https://dejure.org/2010,2261)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Mittagspause - Mittagessen in der Wohnung der Freundin - Zeitdauer des Weges in Relation zur verbleibenden Essenszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weg; Mittagstisch

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Mittagspause - Mittagessen - Wohnung der Freundin

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Mittagspause - Mittagessen in der Wohnung der Freundin - Zeitdauer des Weges in Relation zur verbleibenden Essenszeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Mittagspause - Mittagessen in der Wohnung der Freundin - Zeitdauer des Weges in Relation zur verbleibenden Essenszeit

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anspruch auf Feststellung des Versicherungsfalls eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Wegeunfall bei Mittagspause in der Wohnung der Freundin

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wegeunfall bei mittäglichem Besuch der Freundin

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Weg zum Mittagessen im Arbeitsalltag ist unfallversichert

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BSG erweitert Unfallschutz in der Mittagspause

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Verkehrsunfälle als Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung" von Horst Marburger, original erschienen in: NZV 2012, 159 - 162.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 18
 
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Wird zitiert von ... (221)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 1243/04

    Zur Berechnung des Zuschlags an zusätzlichen Entgeltpunkten gem § 71 Abs 2 SGB 6

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gehe im Nichtannahmebeschluss vom 10.3.2008 (1 BvR 1243/04 - SozR 4-2600 § 71 Nr. 3) davon aus, dass "die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bei der Anwendung der Vorschrift des § 71 Abs. 2 Satz 1 SGB VI auf die jeweiligen von einer der drei genannten Gruppen von beitragsgeminderten Zeiten umfassenden Zeiträume insgesamt abstellen durften".

    Der von der Beklagten angeführte (Nichtannahme-) Beschluss des BVerfG vom 10.3.2008 (SozR 4-2600 § 71 Nr. 3) spricht unabhängig von der Frage seiner Bindungswirkung in formeller wie in materieller Hinsicht nicht gegen die Auffassung des Senats.

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R
    Zudem erfasste es nunmehr als fiktive Anrechnungszeiten wegen Berufsausbildung ausdrücklich auch die - seit dem 1.1.1997 - in § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a, Satz 2, 3 SGB VI geregelten ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen, die bis dahin grundsätzlich als Beitragszeiten behandelt und im Rahmen von § 70 Abs. 3 SGB VI besonders bewertet worden waren (vgl hierzu im Einzelnen BVerfG in SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 = BVerfGE 117, 272).

    Derartige Zeiten der Berufsausbildung hatten damit "eine Art Doppelfunktion", weil sie zum einen fiktiv als beitragsfreie Zeiten eingestuft wurden, während es sich andererseits tatsächlich um Beitragszeiten handelte und sich damit beitragsgeminderte Zeiten ergaben (vgl zur Rechtslage durch das WFG, BVerfG SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 = BVerfGE 117, 272 ff).

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R
    Dies wird durch die Begründung des Entwurfs des RRG 1992 (BT-Drucks 11/4124, 171) bestätigt:.
  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 18/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - anwendbares Recht - Rentenantrag - Rentenbeginn -

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R
    Maßgeblich sind diese Vorschriften mit Rücksicht auf den Beginn der Rente des Klägers im April 1999 in der jeweils zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung (vgl § 300 Abs. 1, Abs. 2 SGB VI ; BSG SozR 4-2600 § 300 Nr. 2 RdNr 9 f).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 45/03 R

    Bestandsrente aus überführten Renten des Beitrittsgebietes - besitzgeschützter

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R
    Zutreffend hat das LSG zunächst ausgeführt, dass Klagegegenstand nur ein wertfeststellender Verwaltungsakt ist, der gemäß § 96 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ) vorhergehende wertfeststellende Verwaltungsakte ersetzt (BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 4 RdNr 14).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Das Zurücklegen eines Weges durch einen Beschäftigten mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder einzunehmen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich versichert (vgl BSG vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 48 RdNr 20; BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R - UV-Recht Aktuell 2010, 897, Juris RdNr 15; BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 6/00 R - Juris RdNr 20 mwN; BSG vom 27.6.2000 - B 2 U 22/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 38 S 135 f mwN) .
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 27.4.2010 (B 2 U 23/09 R - UV-Recht Aktuell 2010, 897, Juris RdNr 15) hierzu klargestellt, dass das Zurücklegen eines Wegs durch einen in Vollzeit Beschäftigten in der betrieblichen Mittagspause mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel für die Mittagsmahlzeit zu besorgen oder dort das Mittagessen einzunehmen, um seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten, bereits nach Einführung des (damaligen) § 545a RVO durch das Zweite Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung vom 14.7.1925 (RGBl I 97) in einer Entscheidung des Reichsversicherungsamts vom 18.10.1927 (EuM 21, 281 f) als eine solche regelmäßig unaufschiebbare, notwendige Handlung angesehen worden ist, die geeignet ist, die Arbeitskraft des Versicherten zu erhalten und ihm damit zu ermöglichen, die betriebliche Tätigkeit fortzusetzen.

    Ging es in den bisher entschiedenen Fallkonstellationen regelmäßig um die Nahrungsaufnahme in konkret hierfür vorgesehenen betrieblichen Pausen (BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R, aaO) oder um Wege zu betrieblichen Kantinen (BSG vom 26.4.1973 - 2 RU 213/71 - USK 73105) , mithin um eine direkte zeitliche und örtliche Einbindung der Nahrungsaufnahme in eine objektiv bestehende betriebliche Ablauforganisation, so würde im vorliegenden Fall die Anerkennung eines "home office" als (zusätzlichen) Ort der Tätigkeit dazu führen, dass es völlig ins zeitliche Belieben des jeweiligen Versicherten gestellt wäre, wann und wie er durch einen Weg zur Nahrungsaufnahme den Versicherungsschutz der Wegeunfallversicherung begründen könnte.

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Er kann wählen, ob er stattdessen sein Begehren mit einer Kombination aus einer Anfechtungsklage gegen den das Nichtbestehen des von ihm erhobenen Anspruchs feststellenden Verwaltungsakt und einer Verpflichtungsklage verfolgen will (vgl zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R - Juris RdNr 9; BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 29/07 R - Juris RdNr 14; aA BSG vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 - Juris RdNr 13 zur Auslegung eines Antrags auf Verurteilung zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls als Feststellungsklage; vgl zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage für die Feststellung von Unfallfolgen Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 8 RdNr 15c, 51. Lfg, V/2011; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Kommentar, 9. Aufl 2008, § 54 RdNr 20b) .
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Rechtsprechung
   BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09 (A)   

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https://dejure.org/2010,764
BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09 (A) (https://dejure.org/2010,764)
BAG, Entscheidung vom 20.05.2010 - 6 AZR 319/09 (A) (https://dejure.org/2010,764)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 319/09 (A) (https://dejure.org/2010,764)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Lebensaltersstufen im öffentlichen Tarifrecht - Diskriminierung wegen des Alters?

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Jüngere Mitarbeiter wollen das gleiche Geld wie Ältere

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes beim Entgelt?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes beim Entgelt?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminiert der TVöD jüngere Arbeitnehmer beim Entgelt?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    ARBEITSRECHT - Werden junge Arbeitnehmer diskriminiert ?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG legt EuGH Frage zur möglichen Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes beim Entgelt vor - Verstößt die auf Lebensaltersstufen bezogene Grundvergütung des BAT gegen das Verbot der Altersdiskriminierung?

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    EuGH soll über Altersdiskriminierung entscheiden // Vorlagebeschluss des BAG zum öffentlichen Dienst

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mögliche Diskriminierung durch tarifliche Lebensaltersstufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 311
  • MDR 2011, 238
  • NZA 2010, 768
  • DB 2010, 1352
  • DB 2010, 18
  • NZG 2010, 821
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    Sie stellt sicher, dass die Koalitionen in gebührender Unabhängigkeit unter Beachtung bestimmter Grenzen die Beschäftigungsbedingungen aushandeln können (Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 77 - 80, 205).

    Außer Zweifel steht allerdings, dass die Koalitionen trotz Tarifautonomie nicht zwingende unionsrechtliche Vorgaben umgehen und Diskriminierungsverbote aushebeln dürfen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08  - Rn. 225; Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 13. November 1990 in der Rechtssache - C-184/89 - [Nimz] Rn. 20, Slg. 1991, I-297; vgl. auch KOM [1999] 565 endg., S. 15).

    bb) Ob diese Konzeption des Ausgleichs kollidierender Grundrechtspositionen im nationalen Verfassungsrecht auf den Ausgleich kollidierender Grundrechte im Unionsrecht übertragen werden kann oder wie auf andere Weise ein Ausgleich zwischen Tarifautonomie und Gleichheitssatz zu finden ist, hat allein der Gerichtshof zu entscheiden (vgl. zur grundsätzlichen Übertragbarkeit von für nationale Grundrechtskataloge entwickelten Rechtsfiguren auf die Ebene der Europäischen Union MünchKommEuWettbR/Skouris/Kraus Einleitung Rn. 355; für einen Ausgleich am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 189 ff.).

    Die Frage 3. b) ist deshalb ebenso wie schon die Frage 2. a) auch dahin zu verstehen, ob das nationale Gericht bei seiner Entscheidung zu beachten hat, dass Tarifvertragsparteien wegen der besonderen Kenntnisse ihres Wirtschaftsbereichs, also ihrer Sachnähe, die speziellen Merkmale der jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse gebührend berücksichtigen können (vgl. zu dieser Funktion von Tarifverträgen EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 74, Slg. 2007, I-8531; zum Beurteilungsspielraum der Tarifvertragsparteien siehe auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 211).

    Letztlich geht es darum, welche Folgen es hat, wenn mit dem Ziel der Schaffung einer diskriminierungsfreien Regelung die Rechte der Beschäftigten von beiden Tarifvertragsparteien in dem Umfang berücksichtigt worden sind, wie es konsensfähig war (vgl. zur Vermutung der Berücksichtigung der Rechte der Arbeitnehmer in Tarifverträgen Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 28. April 2010 in der Rechtssache - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 121; zur Berücksichtigung des Kompromisscharakters von Tarifverträgen Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 208, 210, 212).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1990 - C-184/89

    Helga Nimz gegen Freie und Hansestadt Hamburg. - Aufstieg in eine höhere

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    Außer Zweifel steht allerdings, dass die Koalitionen trotz Tarifautonomie nicht zwingende unionsrechtliche Vorgaben umgehen und Diskriminierungsverbote aushebeln dürfen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08  - Rn. 225; Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 13. November 1990 in der Rechtssache - C-184/89 - [Nimz] Rn. 20, Slg. 1991, I-297; vgl. auch KOM [1999] 565 endg., S. 15).

    aa) Der Gerichtshof hat bei Verstößen von Tarifnormen gegen das Gebot der Entgeltgleichheit in Art. 157 AEUV die nationalen Gerichte verpflichtet, diskriminierende Tarifnormen außer Anwendung zu lassen (EuGH 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Rn. 18 ff., Slg. 1991, I-297; 27. Juni 1990 - C-33/89 - [Kowalska] Rn. 19, Slg. 1990, I-2591).

    Der Gerichtshof hat zwar im Urteil vom 7. Februar 1991 (- C-184/89 - [Nimz] Slg. 1991, I-297) angenommen, dass im Falle einer mittelbaren Diskriminierung durch eine Bestimmung eines Tarifvertrags das nationale Gericht verpflichtet ist, diese Bestimmung - ohne dass es ihre vorherige Beseitigung durch Tarifverhandlungen oder auf anderen Wegen beantragen oder abwarten müsste - außer Acht zu lassen und auf die Angehörigen der durch diese Diskriminierung benachteiligten Gruppe die gleiche Regelung wie auf die übrigen Arbeitnehmer anzuwenden hat.

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    Den Ausschluss gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartner von tariflichen familienstandsbezogenen Leistungen hat es als Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG angesehen (BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - und - 6 AZR 156/09 -).

    Die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen ist deshalb durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes begrenzt (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 -).

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    3 Die Einzelheiten der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage ergeben sich aus den Ausführungen unter B I im Vorlagebeschluss des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 (A) -.

    Hinsichtlich der weiteren Begründung der Frage 1. wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen unter D im Vorlagebeschluss des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2010 - 6 AZR 148/09 (A) - verwiesen.

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    a) Das Recht auf Durchführung kollektiver Maßnahmen ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs als Grundrecht anerkannt (EuGH 18. Dezember 2007 - C-341/05 - [Laval un Partneri] Rn. 90 f., Slg. 2007, I-11767).

    b) Der Gerichtshof hat bisher lediglich zur Kollision von Grundfreiheiten und Grundrechten Stellung genommen (EuGH 12. Juni 2003 - C-112/00 - [Schmidberger] Rn. 81, Slg. 2003, I-5659; 11. Dezember 2007 - C-438/05 - [International Transport Workers" Federation und Finnish Seamen"s Union ("Viking Line")] Rn. 77 ff., Slg. 2007, I-10779; 18. Dezember 2007- C-341/05 - [Laval un Partneri] Rn. 101, Slg. 2007, I-11767).

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    Den Ausschluss gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartner von tariflichen familienstandsbezogenen Leistungen hat es als Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG angesehen (BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - und - 6 AZR 156/09 -).
  • EuGH, 15.01.1998 - C-15/96

    Schöning-Kougebetopoulou

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    Ebenso hat er bei Verstößen gegen die durch Art. 45 AEUV gewährleistete Freizügigkeit (EuGH 15. Januar 1998 - C-15/96 - [Schöning-Kougebetopoulou] Rn. 31 ff., Slg. 1998, I-47) entschieden.
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    So hat es den Ausschluss von einer tariflichen Besitzstandszulage wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 19 ff., NZA 2009, 391) oder von tariflichem Sonderurlaub zur Kinderbetreuung (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 20 ff., ZTR 2009, 322) ebenso beanstandet wie die Benachteiligung alleinerziehender Eltern bei der Berechnung des Vergleichsentgelts wegen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst ihrer Söhne (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 -).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    Die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen ist deshalb durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes begrenzt (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 -).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
    So hat es den Ausschluss von einer tariflichen Besitzstandszulage wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 19 ff., NZA 2009, 391) oder von tariflichem Sonderurlaub zur Kinderbetreuung (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 20 ff., ZTR 2009, 322) ebenso beanstandet wie die Benachteiligung alleinerziehender Eltern bei der Berechnung des Vergleichsentgelts wegen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst ihrer Söhne (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 -).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

  • EuGH, 28.09.1994 - C-408/92

    Smith u.a. / Avdel Systems

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2010 - C-45/09

    Rosenbladt - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a - Unmittelbare

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Da die Klägerin keine Indizien für eine auch nur mittelbare Altersdiskriminierung durch das auf Berufserfahrung abstellende Stufensystem des TVöD aufgezeigt hat, war keine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH über die Vorlage des Senats vom 20. Mai 2010 (- 6 AZR 319/09 (A) -) geboten.
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 177/10

    Tarifvertragliche Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung - einzelvertragliche

    (5) In welchen Grenzen Tarifvertragsparteien bei der Rechtfertigung einer Altersdiskriminierung ein Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum in Bezug auf die ihren Regelungen zugrunde liegenden Tatsachen und Interessen zuzugestehen ist (zur Problematik: BAG 20. Mai 2010 - 6 AZR 319/09 (A) - Rn. 20 ff., BAGE 134, 311) , bedarf im Streitfall keiner vertieften Erörterung.

    Sie müssen ihre Rechte im Einklang mit dem Unionsrecht ausüben (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 [Hennings] - Rn. 67, NZA 2011, 1100; 15. Juli 2010 - C-271/08 - Rn. 43, NZA 2011, 564; BAG 20. Mai 2010 - 6 AZR 319/09 (A) - Rn. 20, BAGE 134, 311) .

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung

    bb) Zu einer anderen Beurteilung der Vorlagepflicht geben auch die Vorlagebeschlüsse des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2010 (- 6 AZR 319/09 (A) - AP BAT § 27 Nr. 10 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 16 und - 6 AZR 148/09 (A) - AP BAT § 27 Nr. 9 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 15) keinen Anlass.
  • VG Berlin, 24.06.2010 - 5 K 17.09

    Beamter; Amtsrat; Besoldung; Besoldungsstufen; Anwendbarkeit des AGG im

    Auf die Frage, ob eine Bezahlung nach Lebensalter mit der Richtlinie vereinbar ist, kommt es deshalb hier anders als in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bundesarbeitsgericht, Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof v. 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (A) und 6 AZR 319/09 (A) - jeweils in Juris; Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07 - Juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urt. v. 6.01.2010 - 2 Sa 1121/09 - Juris) nicht an.
  • VG Berlin, 25.03.2011 - 26 K 203.09

    Keine Altersdiskriminierung durch Besoldungsüberleitung

    Auf die Frage, ob eine Bezahlung nach Lebensalter mit der Richtlinie vereinbar ist, kommt es deshalb hier anders als in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bundesarbeitsgericht, Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof v. 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (A) und 6 AZR 319/09 (A) - jeweils in Juris; Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07 - Juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urt. v. 6.01.2010 - 2 Sa 1121/09 - Juris) nicht an.
  • VG Weimar, 15.11.2011 - 4 K 1163/10

    Keine altersbezogene Diskriminierung durch die Erfahrensstufenregelung für

    den Europäischen Gerichtshof (vgl. BAG, Beschlüsse vom 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (9) im Verfahren zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07 - und 6 AZR 319/09 (A) im Verfahren zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 06.02.2009 - 8 Sa 1016/08 - während das Revisionsverfahren zum Urteil des Hess- LArbG vom 22.04.2009 - 2 Sa 1689/08 - mit weiterem Beschluss vom 20.05.2010 - 6 AZR 481/09 (A) im Hinblick auf die Vorlage zu 6 AZR 148/09 ausgesetzt wurde).
  • VG Hannover, 16.11.2012 - 13 A 4677/12

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsdienstalter;

    Auf die Frage, ob eine Bezahlung nach Lebensalter mit der Richtlinie vereinbar ist, kommt es deshalb hier anders als in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bundesarbeitsgericht, Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof v. 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (A) und 6 AZR 319/09 (A) - jeweils in Juris; Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07 - Juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urt. v. 6.01.2010 - 2 Sa 1121/09 - Juris) nicht an.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1251
BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09 (https://dejure.org/2010,1251)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09 (https://dejure.org/2010,1251)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 2664/09 (https://dejure.org/2010,1251)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 105 Abs 2a GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 99 Abs 1 S 3 AO 1977, MeldeG BY 1983
    Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG wegen Residenzpflicht oder aufgrund eines etwaigen Erhebungsdefizits - Zudem auch keine Verletzung von Art 6 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG wegen eines Erhebungsdefizits bei der Zweitwohnungsteuer und aufgrund der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer bei einer bestehenden Residenzpflicht am Ort der Zweitwohnung; Verletzung des Art. 6 Abs. 1 GG ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG wegen Residenzpflicht oder aufgrund eines etwaigen Erhebungsdefizits - Zudem auch keine Verletzung von Art 6 Abs 1 GG

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG wegen Residenzpflicht oder aufgrund eines etwaigen Erhebungsdefizits - Zudem auch keine Verletzung von Art 6 Abs 1 GG

  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ) wegen eines Erhebungsdefizits bei der Zweitwohnungsteuer und aufgrund der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer bei einer bestehenden Residenzpflicht am Ort der Zweitwohnung; Verletzung des Art. ...

  • datenbank.nwb.de

    Residenzpflicht eines Beamten verhindert nicht Zweitwohnungsteuerpflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweitwohnungsteuer für Beamte mit Residenzpflicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizist muss die Zweitwohnungssteuer zahlen auch wenn er in München eine Zweitwohnung nehmen muss

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen Zweitwohnungsteuer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Steuer für zweite Wohnung ist zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 457
  • DB 2010, 18
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

    Das Innehaben einer Zweitwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung finanzieller Mittel erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

    Unerheblich für die Einordnung einer Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG ist, dass das Innehaben der Zweitwohnung durch eine Berufsausübung veranlasst wurde und nach Maßgabe des Einkommensteuerrechts als Werbungskosten bei der Einkünfteermittlung abzuziehen ist (vgl. BVerfGE 114, 316 ).

    Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen (Diskriminierungsverbot, vgl. BVerfGE 76, 1 ; 99, 216 ; 114, 316 ).

    In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 (BVerfGE 114, 316) waren kommunale Zweitwohnungsteuersatzungen wegen einer Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG für nichtig erklärt worden.

    Durch diese Schlechterstellung verheirateter Personen gegenüber nicht verheirateten wurde das eheliche Zusammenleben in verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Weise belastet (vgl. BVerfGE 114, 316 ).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

    Das Innehaben einer Zweitwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung finanzieller Mittel erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Einen Eingriff in den Schutzbereich der Familie stellen alle staatlichen Maßnahmen dar, die Ehe und Familie schädigen, stören oder sonst beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 81, 1 ).

    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 15, 328 ; 23, 74 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 1991 - 1 BvR 1477/90 -, NJW 1992, S. 1093).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen (Diskriminierungsverbot, vgl. BVerfGE 76, 1 ; 99, 216 ; 114, 316 ).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, führen allein noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/86

    Schlüsselgewalt

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Einen Eingriff in den Schutzbereich der Familie stellen alle staatlichen Maßnahmen dar, die Ehe und Familie schädigen, stören oder sonst beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 81, 1 ).
  • BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 15, 328 ; 23, 74 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 1991 - 1 BvR 1477/90 -, NJW 1992, S. 1093).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, führen allein noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ).
  • BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90

    Verfassungsmäßigkeit der Residenzpflicht eines Notars

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 15, 328 ; 23, 74 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 1991 - 1 BvR 1477/90 -, NJW 1992, S. 1093).
  • BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07

    Kurbeiträge auch für erwachsene Begleitpersonen von Kindern

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
    Jedenfalls solange die Höhe der Zweitwohnungsteuer - wie hier - mit neun Prozent der Kaltmiete keine so erhebliche Belastung begründet, dass sie unabhängig vom Einzelfall einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über den vorwiegenden Aufenthalt erwarten lässt, entfaltet sie auch keine eingriffsgleiche Wirkung in Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2008 - 1 BvR 3269/07 -, NVwZ-RR 2008, S. 723 ).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61

    Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15

    Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz

    Entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 143, 301 ) kann sich eine solche Pflicht nicht aus der Zuständigkeitsnorm des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, sondern allenfalls aus den Grundrechten ergeben (oben Rn. 83; vgl. BVerfGE 114, 316 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 2664/09 -, Rn. 54; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2016 - 1 BvR 871/13 u.a. -, Rn. 41 ff.).
  • BFH, 20.10.2010 - I R 117/08

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG können strukturell gegenläufige Erhebungsregeln im Zusammenwirken mit der zu vollziehenden Steuernorm eine Verletzung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG begründen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. Februar 2010  1 BvR 2664/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 651; BVerfG-Urteil vom 9. März 2004  2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56; BVerfG-Urteil vom 27. Juni 1991  2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17

    Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz

    Da eine Ermittlung der Wohnverhältnisse der Steuerpflichtigen wegen der Nähe zur Sphäre privater Lebensführung und wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) nur eingeschränkt möglich ist, darf der Satzungsgeber im Interesse der Verwaltungsvereinfachung sowie zur Vermeidung doppelten Ermittlungsaufwands der Meldebehörde einerseits und der Steuerbehörde andererseits als Hauptwohnung auch ohne Rücksicht auf die einzelnen Umstände der Wohnungsnutzung die gegenüber der Meldebehörde gemeldete Wohnung bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.2.2010, a. a. O., Rn. 46; BVerwG, Urteile vom 13.5.2009 - 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 = juris Rn. 18; vom 17.9.2008 - 9 C 17.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 24 = juris Rn. 17).

    Der allgemeine Gleichheitssatz verlangt für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch eine Steuersatzung rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.3.2015 - 1 BvR 2880/11 - BVerfGE 139, 1 = juris Rn. 40; Urteil vom 17.12.2014 - 1 BvL 21/12 - BVerfGE 138, 136 = juris Rn. 123; Beschluss vom 17.2.2010 - 1 BvR 2664/09 - NVwZ-RR 2010, 457 = juris Rn. 46).

    Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, führen allein noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.2.2010, a. a. O., Rn. 46; Urteil vom 27.6.1991 - 2 BvR 1493/89 - BVerfGE 84, 239 = juris Rn. 110 ff.).

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Rechtsprechung
   BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2530
BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R (https://dejure.org/2010,2530)
BSG, Entscheidung vom 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R (https://dejure.org/2010,2530)
BSG, Entscheidung vom 17. März 2010 - B 12 KR 4/09 R (https://dejure.org/2010,2530)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Beitragspflicht von zur Sicherung einer Darlehensforderung abgetretenen Kapitalerträgen - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 240 Abs 1 SGB 5 vom 21.12.1992, § 240 Abs 2 S 1 SGB 5 vom 21.12.1992, § 240 Abs 4 S 2 SGB 5 vom 21.12.1992, § 20 Abs 4 EStG, Art 3 Abs 1 GG
    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Beitragspflicht von zur Sicherung einer Darlehensforderung abgetretenen Kapitalerträgen - Verfassungsmäßigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht von zur Sicherung einer Darlehensforderung abgetretenen Kapitalerträgen aus einer Lebensversicherung

  • rewis.io

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Beitragspflicht von zur Sicherung einer Darlehensforderung abgetretenen Kapitalerträgen - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Beitragspflicht von zur Sicherung einer Darlehensforderung abgetretenen Kapitalerträgen - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de

    EStG § 20; GG Art. 3; SGB V § 240
    Beitragspflicht von zur Sicherung einer Darlehensforderung abgetretenen Kapitalerträgen aus einer Lebensversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 13
  • DB 2010, 18
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 21.12.1993 - 12 RK 28/93

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Versorgungsbezüge - Ehescheidung

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R
    Eine Minderung der beitragsrechtlichen Leistungsfähigkeit trete damit nicht ein, weil entweder der Abtretende von einer Verbindlichkeit befreit werde oder er kraft freiwilligen Entschlusses über die Verwendung seiner Einkünfte verfüge, was die Beitragsbemessung ebenfalls nicht beeinflussen könne (vgl BSG, Urteile vom 21.12.1993 - 12 RK 28/93 - SozR 3-2500 § 237 Nr. 3, und vom 28.1.1999 - B 12 KR 24/98 R - SozR 3-2500 § 237 Nr. 7; vgl auch BVerfG, Beschlüsse vom 20.8.2001 - 1 BvR 487/99 - FamRZ 2002, 311, und vom 22.2.1995 - 1 BvR 117/95 - USK 95148) .

    Entgegen der Auffassung der Revision wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht von der Höhe der liquiden Mittel bestimmt und können im Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung auch Einnahmen, die der Erfüllung von Verbindlichkeiten dienen, zur Beitragsbemessung herangezogen werden (vgl zum im Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Bruttoprinzip Urteile des Senats vom 21.12.1993 - 12 RK 28/93 - SozR 3-2500 § 237 Nr. 3, und vom 28.1.1999 - B 12 KR 24/98 R - SozR 3-2500 § 237 Nr. 7).

  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Beitragsbemessung - kein

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R
    Auch ohne ausdrückliche Satzungsbestimmung sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Besteuerung unterliegen, beitragspflichtige Einnahmen freiwillig versicherter Mitglieder (vgl BSG, Urteile vom 23.9.1999 - B 12 KR 12/98 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 31, und vom 9.8.2006 - B 12 KR 8/06 R - BSGE 97, 41 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 8 mwN).

    Einen solchen Abzug sehen weder § 240 SGB V noch die Satzung der Beklagten vor, ein solcher ist auch nicht rechtlich geboten, weil durch ihn die Höhe der zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Einnahmen aus Kapitalvermögen durch diese rein steuerrechtliche Privilegierung nicht berührt wird (vgl BSG, Urteil des Senats vom 9.8.2006 - B 12 KR 8/06 R - BSGE 97, 41 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 8 mwN) .

  • BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 24/98 R

    KVdR - beitragspflichtige Einnahmen - Betriebsrente - Versorgungsbezug -

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R
    Eine Minderung der beitragsrechtlichen Leistungsfähigkeit trete damit nicht ein, weil entweder der Abtretende von einer Verbindlichkeit befreit werde oder er kraft freiwilligen Entschlusses über die Verwendung seiner Einkünfte verfüge, was die Beitragsbemessung ebenfalls nicht beeinflussen könne (vgl BSG, Urteile vom 21.12.1993 - 12 RK 28/93 - SozR 3-2500 § 237 Nr. 3, und vom 28.1.1999 - B 12 KR 24/98 R - SozR 3-2500 § 237 Nr. 7; vgl auch BVerfG, Beschlüsse vom 20.8.2001 - 1 BvR 487/99 - FamRZ 2002, 311, und vom 22.2.1995 - 1 BvR 117/95 - USK 95148) .

    Entgegen der Auffassung der Revision wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht von der Höhe der liquiden Mittel bestimmt und können im Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung auch Einnahmen, die der Erfüllung von Verbindlichkeiten dienen, zur Beitragsbemessung herangezogen werden (vgl zum im Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Bruttoprinzip Urteile des Senats vom 21.12.1993 - 12 RK 28/93 - SozR 3-2500 § 237 Nr. 3, und vom 28.1.1999 - B 12 KR 24/98 R - SozR 3-2500 § 237 Nr. 7).

  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v.H. auf 10

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R
    Im Hinblick auf das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl BFH, Urteil vom 1.3.2005 - VIII R 92/03 - BFHE 209, 285, 290) spricht die steuerrechtliche Zuordnung von Einnahmen als steuerbare Einkünfte jedoch in der Regel dafür, dass sie auch beitragsrechtlich als Einnahmen des Steuerpflichtigen zum Lebensunterhalt zu werten sind.
  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 50/90

    Zulässigkeit der Verwertung von Sicherheiten ohne eigenes wirtschaftliches

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R
    Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573) , dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206) .
  • BVerfG, 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeikt der unterschiedlichen Bemessung von

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R
    Zum anderen ist die unterschiedliche beitragsrechtliche Berücksichtigung von Kapitaleinkünften verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl BSG, Urteil vom 24.11.1992 - 12 RK 8/92 - BSGE 71, 244 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2; BVerfG, Beschluss vom 3.2.1993 - 1 BvR 1920/92 - SozR 3-2500 § 240 Nr. 11) .
  • BVerfG, 22.02.1995 - 1 BvR 117/95

    Fortgeltende Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R
    Eine Minderung der beitragsrechtlichen Leistungsfähigkeit trete damit nicht ein, weil entweder der Abtretende von einer Verbindlichkeit befreit werde oder er kraft freiwilligen Entschlusses über die Verwendung seiner Einkünfte verfüge, was die Beitragsbemessung ebenfalls nicht beeinflussen könne (vgl BSG, Urteile vom 21.12.1993 - 12 RK 28/93 - SozR 3-2500 § 237 Nr. 3, und vom 28.1.1999 - B 12 KR 24/98 R - SozR 3-2500 § 237 Nr. 7; vgl auch BVerfG, Beschlüsse vom 20.8.2001 - 1 BvR 487/99 - FamRZ 2002, 311, und vom 22.2.1995 - 1 BvR 117/95 - USK 95148) .
  • BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R

    Freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - beitragspflichtige Einnahmen -

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R
    Der Kläger konnte sein Begehren zulässig mit einer Teilanfechtungsklage verfolgen (vgl BSG, Urteil vom 6.9.2001 - B 12 KR 14/00 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 41) .
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92

    Verwaltungsakt - Einzugsermächtigung - Nichtgebrauch - Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R
    Zum anderen ist die unterschiedliche beitragsrechtliche Berücksichtigung von Kapitaleinkünften verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl BSG, Urteil vom 24.11.1992 - 12 RK 8/92 - BSGE 71, 244 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2; BVerfG, Beschluss vom 3.2.1993 - 1 BvR 1920/92 - SozR 3-2500 § 240 Nr. 11) .
  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragspflicht von

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R
    Die Satzungsbestimmungen der Krankenkassen können auch rechtmäßig regeln, dass einmalige Einnahmen mit einem Zwölftel des zu erwartenden Jahresbetrages monatlich für das betreffende Jahr anzusetzen sind (vgl BSG, Urteil vom 22.3.2006 - B 12 KR 8/05 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 6 mwN) .
  • BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R

    Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Beiträge zur sozialen

  • BSG, 23.09.1999 - B 12 KR 12/98 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Einnahmen aus Vermietung

  • BFH, 12.09.2007 - VIII R 12/07

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Steuerschädliche

  • KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08

    Lebensversicherungsvertrag: Abtretung der Rechte zur Sicherung von Forderungen

  • BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 487/99

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtberücksichtigung der Teilabtretung

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der

  • LSG Hessen, 21.02.2011 - L 1 KR 327/10

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Dies war nur nach der bis 31. Dezember 2008 geltenden Rechtslage der Fall (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 2010 - B 12 KR 4/09 R): Nach § 240 SGB V in der Fassung des Gesundheits-Reformgesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477) war die Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder durch die Satzung der Krankenkassen zu regeln (Abs. 1 Satz 1).
  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 1/16 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Beitragspflicht

    Verfügungen des originär Berechtigten über den Zahlbetrag beeinflussen die Beitragspflicht grundsätzlich nicht (BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 KR 19/14 R - SozR 4-2500 § 226 Nr. 2 RdNr 18 ; vgl auch BSG Urteil vom 17.3.2010 - B 12 KR 4/09 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 14 RdNr 20 f ; BSG Urteil vom 28.1.1999 - B 12 KR 24/98 R - SozR 3-2500 § 237 Nr. 7 S 19 ff und BSG Urteil vom 21.12.1993 - 12 RK 28/93 - SozR 3-2500 § 237 Nr. 3 S 9, jeweils Abtretung im Rahmen des Versorgungsausgleichs) .
  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 59/13

    Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Leistungen aus einer

    Grundsätzlich sind Kapitalerträge aus einer zur Sicherung einer Darlehensforderung abgetretenen Lebensversicherung als Einnahmen eines freiwillig Krankenversicherten, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können, auch dann beitragspflichtig, wenn sie zur Tilgung des Darlehens an das Kreditinstitut ausgezahlt werden (BSG, Urteil vom 17. März 2010, B 12 KR 4/09 R).

    Das BSG führt in der Entscheidung vom 17. März 2010 (B 12 KR 4/09 R, RdNr. 20, 21 - zit. nach juris) dazu aus: "Im Rahmen von § 240 SGB V gilt vielmehr, dass dann, wenn dem Grunde nach beitragspflichtige Einnahmen von Versicherten abgetreten werden, dies eine für die Beitragsbemessung grundsätzlich unbeachtliche Verwendung der Einnahmen ist.

    Hierdurch wird deutlich, dass der Fall der Gewährung eines Policen- Darlehens vergleichbar ist mit den durch das BSG bereits geklärten Fälle der Abtretung, Pfändung oder eines Versorgungsausgleichs (BSG, Urteil vom 17. März 2010, a.a.O.).

    Das LSG Baden-Württemberg weist daher in den Entscheidungsgründen auch zutreffend darauf hin, dass sich der Fall von dem dem Urteil des BSG vom 17. März 2010 (a.a.O.) zugrunde liegendem Sachverhalt unterscheidet.

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Rechtsprechung
   BFH, 18.02.2010 - V R 28/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,782
BFH, 18.02.2010 - V R 28/08 (https://dejure.org/2010,782)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2010 - V R 28/08 (https://dejure.org/2010,782)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - V R 28/08 (https://dejure.org/2010,782)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester - Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • openjur.de

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester; Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 20 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst n
    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester - Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • Bundesfinanzhof

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester - Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 20 Buchst a UStG 1999, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst n EWGRL 388/77
    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester - Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester

  • rewis.io

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester - Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • rewis.io

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester - Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • rechtsportal.de

    Erbringung umsatzsteuerfreier kultureller Leistungen durch einen Orchestermusiker gegenüber seinem Orchester; Bescheinigung über die Erfüllung "gleicher kultureller Aufgaben" i.S.v. § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 Umsatzsteuergesetz ( UStG ) als erforderliche Anerkennung als ...

  • rechtsportal.de

    Erbringung umsatzsteuerfreier kultureller Leistungen durch einen Orchestermusiker gegenüber seinem Orchester; Bescheinigung über die Erfüllung "gleicher kultureller Aufgaben" i.S.v. § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 Umsatzsteuergesetz ( UStG ) als erforderliche Anerkennung als ...

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester; Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG

  • Der Betrieb

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Aufgabe der restriktiven Rechtsprechung - Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Orchestermusiker

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erbringung umsatzsteuerfreier kultureller Leistungen durch einen Orchestermusiker gegenüber seinem Orchester; Bescheinigung über die Erfüllung "gleicher kultureller Aufgaben" i.S.v. § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) als erforderliche Anerkennung als ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerbefreiung: Ist ein einzelner Musiker ein Orchester?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfreie Leistungen durch Musiker

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 474
  • NJW 2010, 10
  • NJ 2010, 11
  • BB 2010, 1117
  • DB 2010, 18
  • DB 2010, 935
  • BStBl II 2010, 876
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 169/00

    Strafverfahren gegen Konzertveranstalter Hoffmann abgeschlossen

    Auszug aus BFH, 18.02.2010 - V R 28/08
    Da eine unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung von Gesangssolisten und kulturellen Gruppen durch Auslegung des Begriffs der "Einrichtung" nach der Rechtsprechung des EuGH nicht zu rechtfertigen ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Anschluss hieran zu Recht entschieden, dass "die im Rahmen der Konzertveranstaltungen erbrachten Leistungen der ausführenden Gesangssolisten gegenüber dem Veranstalter ebenso steuerfrei [sind] wie die gesamte konzertante Veranstaltung", wenn die zuständige Kulturbehörde --wie in dem vom BGH entschiedenen Streitfall-- dem Konzertveranstalter eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG erteilt (BGH-Urteil vom 18. Juni 2003  5 StR 169/00, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2003, 545, unter B.).

    a) Entgegen der Auffassung des FA sind Leistungen einzelner Musiker auch dann steuerfrei, wenn Bescheinigungen nur für Teile ihrer Tätigkeit --hier die Mitwirkung im Orchester des Klägers-- vorliegen (vgl. BGH-Urteil in UR 2003, 545).

    c) Das FA beruft sich schließlich zu Unrecht darauf, dass im Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BGH (in UR 2003, 545) zu Grunde lag, im Streitfall keine Bescheinigung für jede einzelne Konzertveranstaltung vorlag, sondern die Bescheinigung die Gesamttätigkeit der benannten Musiker, soweit diese im Orchester des Klägers ausgeübt wurde, umfasste.

  • EuGH, 03.04.2003 - C-144/00

    DER GRUNDSATZ DER STEUERLICHEN NEUTRALITÄT VERBIETET ES, EINZELKÜNSTLER AUF DEM

    Auszug aus BFH, 18.02.2010 - V R 28/08
    Ein Orchestermusiker kann als Unternehmer gegenüber dem Orchester, in dem er tätig ist, nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der Richtlinie 77/388/EWG umsatzsteuerfreie kulturelle Leistungen erbringen (Anschluss an EuGH-Urteil vom 3. April 2003 C-144/00, Hoffmann, Slg. 2003, I-2921, BFH/NV Beilage 2003, 153, Änderung der BFH-Rechtsprechung).

    Denn wie der EuGH mit Urteil vom 3. April 2003 C-144/00, Hoffmann (Slg. 2003, I-2921, BFH/NV Beilage 2003, 153) entschieden hat, können nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der Richtlinie 77/388/EWG auch Leistungen einzelner Musiker steuerfrei sein.

  • BFH, 20.08.2009 - V R 25/08

    Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst. bb

    Auszug aus BFH, 18.02.2010 - V R 28/08
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf sein zu § 4 Nr. 21 UStG ergangenes Urteil vom 20. August 2009 V R 25/08 (BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15, unter II.4.).
  • BFH, 24.02.2000 - V R 23/99

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Musiker-Duo

    Auszug aus BFH, 18.02.2010 - V R 28/08
    Soweit der Senat bisher davon ausgegangen ist, dass die durch Einzelmusiker erbrachten Leistungen zwingend steuerpflichtig sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Februar 2000 V R 23/99, BFHE 191, 88, BStBl II 2000, 302), hält er hieran nicht fest.
  • BFH, 22.08.2019 - V R 14/17

    Steuerfreie Leistungen eines Dirigenten

    Die Leistungen eines Dirigenten, dem die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass er die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie z.B. ein Orchester oder Kammermusikensemble, sind nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG steuerfrei (Änderung der Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 18.02.2010 - V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876).

    Die Bescheinigung entscheidet nach § 182 AO verbindlich darüber, ob die Einrichtung die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG bezeichneten Einrichtungen erfüllen (BFH-Urteile vom 18.02.2010 - V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876, und vom 20.08.2009 - V R 25/08, BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15).

    Das entspricht im Ergebnis der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, der in seinem Urteil in BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876 die Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester als steuerfrei angesehen hat.

    Der erkennende Senat hält also im Ergebnis (so auch Abschn. 4.20.2. Abs. 1 Satz 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses i.d.F. des Streitjahres), nicht in der Begründung an seiner Entscheidung in BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876 fest.

    Die Landesdirektion Dresden als zuständige Landesbehörde hat durch Bescheid vom 04.11.2014 rückwirkend (zur Zulässigkeit BFH-Urteil in BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876, Rz 26, m.w.N.) für das Streitjahr bescheinigt, dass der Kläger die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG genannten Einrichtungen als Dirigent erfüllt.

  • BFH, 04.05.2011 - XI R 44/08

    Weder Umsatzsteuerbefreiung noch ermäßigter Steuersatz für die Inszenierung einer

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des EuGH, der sich der BFH angeschlossen hat, die Mitgliedstaaten nicht berechtigt sind, bei der Anerkennung als gleichartige Einrichtung Einzelkünstler anders zu behandeln als kulturelle Gruppen (vgl. EuGH-Urteile vom 3. April 2003 Rs. C-144/00 --Hoffmann--, Slg. 2003, I-2921, BFH/NV Beilage 2003, 153; vom 23. Oktober 2003 Rs. C-109/02 --Kommission/Deutschland--, Slg. 2003, I-12691, BFH/NV Beilage 2004, 37, Rz 23, m.w.N.; BFH-Urteil vom 18. Februar 2010 V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876).

    Zwar konnte in der Rechtsprechung des BFH bisher offenbleiben, ob und inwieweit für die Mitgliedstaaten eine Ermächtigung besteht, für bestimmte kulturelle Dienstleistungen eine Steuerfreiheit anzuordnen und andere kulturelle Dienstleistungen von der Steuerfreiheit auszunehmen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876).

  • BFH, 21.02.2013 - V R 27/11

    Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden -

    a) Die Wirkung der Bescheinigung bezieht sich grundsätzlich auf den in ihr bezeichneten Gegenstand und Zeitraum, auch wenn letzterer vor der Bekanntgabe der Bescheinigung liegt (BFH-Urteile vom 18. Februar 2010 V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876; in BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15; vom 24. September 1998 V R 3/98, BFHE 187, 334, BStBl II 1999, 147).
  • BFH, 08.03.2012 - V R 30/09

    Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen - Nachweis der erforderlichen

    bb UStG (BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 25/08, BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15) sowie zur rückwirkenden Anerkennung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der Richtlinie 77/388/EWG (BFH-Urteil vom 18. Februar 2010 V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876).

    Im BFH-Urteil in BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15 beruhte die Rückwirkung auf dem Vorliegen eines --im Streitfall nicht vorhandenen-- Grundlagenbescheids (§ 171 Abs. 10 der Abgabenordnung), im BFH-Urteil in BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876 auf einer Bescheinigung der Bezirksregierung.

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 35/12

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf theaterähnliche Autorenlesung gegen Entgelt

    Eine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. n der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) scheidet ebenfalls aus, weil die Klägerin keine anerkannte Einrichtung im Sinne dieser Bestimmung ist (vgl. dazu z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Februar 2010 V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876, Rz 25).
  • FG Münster, 08.10.2018 - 5 K 1215/16

    Umsatzsteuer - Frage der Steuerbefreiung der Umsätze aus Tätigkeit als

    Der eindeutige Wortlaut des § 4 Nr. 20 a) Satz 2 UStG lasse folglich die Einbeziehung einzelner Personen nicht zu (BFH, Urt. vom 18.02.2010 - V R 28/08, BStBl. II 2010, 876, Rdn. 20).

    Handelt es sich bei den Leistungen der Orchester nach § 4 Nr. 20 a) Satz 1 UStG um kulturelle Dienstleistungen, so sind auch die Leistungen der einzelnen Orchestermusiker gegenüber ihrem Orchester als steuerfreie kulturelle Dienstleistungen anzusehen (BFH, Urt. vom 18.02.2010 - V R 28/08, BStBl. II 2010, 876; a.A: Stadie, UStG, § 4 Nr. 20 Rdn. 7).

    Die in dieser Bestimmung vorgesehenen Steuerbefreiungen seien nicht auf Umsätze juristischer Personen beschränkt, sondern könnten sich auch auf Umsätze natürlicher Personen erstrecken (EuGH, Urt. vom 03.04.2003, C-144/00, BStBl. II 2003, 679, Rdn. 24, "Hoffmann"; BFH, Urt. vom 28.08.2010 - V R 28/08, BStBl. II 2010, 876 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung; Wäger, in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 4 Nr. 20 Rdn. 117).

  • FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10

    Bindung an eine bestandskräftige Bescheinigung der Landesbehörde nach § 4 Nr. 21

    Aus der Entscheidung des BFH, auf die der Beklagte Bezug nimmt (BFH-Urteil vom 18.02.2010 V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876), folgt entgegen der Auffassung des Beklagten nicht, dass die Klägerin in dem Bescheid namentlich hätte genannt werden müssen.
  • BFH, 30.04.2014 - XI R 34/12

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für eine Feuerwerksveranstaltung

    Eine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. n der MwStSystRL scheidet ebenfalls aus, weil die Klägerin keine anerkannte Einrichtung im Sinne dieser Bestimmung ist (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 18. Februar 2010 V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876, Rz 25).
  • FG Münster, 29.04.2013 - 9 V 2400/12

    Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel an der

    Zum einen ist der Toleranzrahmen der Escape-Klausel mit - nach der im Streitjahr gültigen Fassung - 1 % nicht nur knapp bemessen, sondern eine Überschreitung dieser Grenze führt zur Anwendung der Zinsschranke auf den gesamten Zinsaufwand (in einer Verlustsituation somit unter Umständen zur vollständigen Nichtabziehbarkeit sämtlicher Zinsaufwendungen), d.h. ohne Begrenzung auf maximal den (ggf. pauschaliert ermittelten) anteiligen Zinsaufwand, der auf die im Vergleich zum Konzern überhöhte Fremdfinanzierung entfällt (Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wegen einer gemessen an der Zielsetzung quantitativ überhöhten Einschränkung des Zinsaufwands für Fremddarlehen) und ohne Berücksichtigung der Frage, ob der Betrieb nur deshalb die Voraussetzungen der Escape-Klausel nicht erfüllt, weil der Konzern insgesamt über eine hohe Eigenkapitalquote verfügt (vgl. z.B. Lenz/Dörfler, DB 2010, 18, welche vorschlagen, den Zinsabzug auch von einem bestimmen Fremdkapital-/Eigenkapital-Verhältnis abhängig zu machen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 2310/06

    Steuerfreiheit der Umsätze eines gegenüber einem Theater selbständig tätigen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Bescheinigung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin vom 17.10.2007 einen Grundlagenbescheid im Sinne des § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO darstellt (in diesem Sinne: Finanzgericht - FG - des Saarlandes, Urteil vom 12.11.1992 1 K 195/92, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 477; FG Köln, Urteil vom 21.08.2008 7 K 3380/06, [...], Revision anhängig unter dem Az. V R 28/08; Oelmaier in Sölch/Ringleb, UStG, § 4 Nr. 20, Rz. 31) oder ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darstellt.
  • BFH, 15.02.2022 - XI R 30/21

    Steuerbefreiung für Umsätze eines Gästeführers in einem Museum

  • FG Niedersachsen, 16.09.2010 - 16 K 295/09

    Verwirkung einer Steuerfestsetzung bei Grundlagenbescheiden; Umsatzsteuerfreiheit

  • FG Niedersachsen, 27.05.2010 - 16 K 290/09

    Ermäßigter Steuersatz für Konzerte und vergleichbare Darbietungen eines

  • FG Düsseldorf, 22.12.2021 - 5 K 1106/20

    Erteilung einer Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde auf Antrag des FA zur

  • VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02605

    Umsatzsteuerfreiheit von Erlösen aus pädagogischen Führungen in einem Tierpark;

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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08, 1 BvR 1433/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,996
BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08, 1 BvR 1433/08 (https://dejure.org/2010,996)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08, 1 BvR 1433/08 (https://dejure.org/2010,996)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 2010 - 1 BvR 1373/08, 1 BvR 1433/08 (https://dejure.org/2010,996)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften sog rentenferner Versicherter der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 ATV, § 32 Abs 4 ATV, § 33 Abs 1 ATV
    Nichtannahmebeschluss: zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften sog rentenferner ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften der sogenannten rentenfernen Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Bedeutung des Tenors der gerichtlichen Entscheidungen und ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften sog rentenferner ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften sog rentenferner ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften der sogenannten rentenfernen Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Bedeutung des Tenors der gerichtlichen Entscheidungen und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden zu Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL nicht zur Entscheidung angenommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Startgutschriften gescheitert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 203
  • FamRZ 2010, 797
  • DVBl 2010, 65
  • DB 2010, 18
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08
    Auch der Bundesgerichtshof verwies in seiner in Bezug genommenen Leitentscheidung darauf, dass die Tarifvertragsparteien verschiedene Möglichkeiten hätten, den Beanstandungen Rechnung zu tragen (BGHZ 174, 127 ), und kam zu dem Ergebnis, dass er sich mit Blick auf die Tarifautonomie einer ersatzweisen Regelung zur Schließung von Lücken zu enthalten habe (BGHZ 174, 127 ).

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, nach der im Falle unwirksamer Tarifregelungen eine gerichtliche Lückenschließung nur in engen Grenzen zulässig ist (vgl. BGHZ 174, 127 ; BAGE 36, 218 ; 40, 345 ; 57, 334 ; 77, 94 ; 91, 358 ; 97, 251 ; 110, 277 ).

  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus dem Tenor der Entscheidung ergeben; er allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten (vgl. BVerfGE 28, 151 ).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn in Urteilsgründen Ausführungen enthalten sind, die den Betroffenen für sich genommen so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Bereichs festzustellen ist (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ).

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08
    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, nach der im Falle unwirksamer Tarifregelungen eine gerichtliche Lückenschließung nur in engen Grenzen zulässig ist (vgl. BGHZ 174, 127 ; BAGE 36, 218 ; 40, 345 ; 57, 334 ; 77, 94 ; 91, 358 ; 97, 251 ; 110, 277 ).
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus dem Tenor der Entscheidung ergeben; er allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten (BVerfGE 28, 151 ; 74, 358 ; 82, 106 ; BVerfGK 17, 203 ).

    Deshalb kann eine Verfassungsbeschwerde nicht darauf gestützt werden, dass ein Gericht lediglich in den Gründen seiner Entscheidung eine Rechtsauffassung vertreten hat, die der Beschwerdeführer für grundrechtswidrig erachtet (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfGK 10, 263 ; 17, 203 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2012 - 2 BvR 800/12, 2 BvR 1003/12 -, juris, Rn. 8).

    d) Der in der Senatsrechtsprechung auf den Angeklagten im Strafprozess beschränkte Obersatz, wonach in einzelnen Ausführungen der Entscheidungsgründe eine Grundrechtsverletzung des Angeklagten erblickt werden könne, wenn sie - für sich genommen - diesen so belasteten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Bereichs festzustellen sei (BVerfGE 28, 151 ), wurde in jüngeren Kammerentscheidungen allgemein zwar auf den "Betroffenen" ausgedehnt (BVerfGK 17, 203 ; vgl. auch die Parallelentscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2010 - 1 BvR 1433/08 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2012 - 2 BvR 800/12, 2 BvR 1003/12 -, juris, Rn. 8).

    Entscheidend ist allein das Vorliegen rechtlicher Nachteile bei dem jeweiligen Beschwerdeführer (BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ; 28, 151 ; 74, 358 ; 82, 106 ; BVerfGK 17, 203 ).

  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 125/18

    Unwirksame Versetzung - Schadensersatz - Reisekosten

    Eine ergänzende Tarifauslegung scheidet aus, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung bleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 14. September 2016 - 4 AZR 1006/13 - Rn. 21 mwN; 3. Juli 2014 - 6 AZR 753/12 - Rn. 37, BAGE 148, 323; 23. April 2013 -  3 AZR 23/11  - Rn. 29 mwN; vgl. auch BVerfG 29. März 2010 - 1 BvR 1373/08  - Rn. 29 ) .
  • BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die urheberrechtliche Störerhaftung

    Deshalb kann eine Verfassungsbeschwerde nicht darauf gestützt werden, dass ein Gericht lediglich in den Gründen seiner Entscheidung eine Rechtsauffassung vertreten hat, die der Beschwerdeführer für grundrechtswidrig erachtet (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfGK 10, 263 ; 17, 203 ).
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