Weitere Entscheidung unten: BAG, 22.07.2010

Rechtsprechung
   BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09   

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https://dejure.org/2010,2747
BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09 (https://dejure.org/2010,2747)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2010 - 2 AZR 491/09 (https://dejure.org/2010,2747)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2010 - 2 AZR 491/09 (https://dejure.org/2010,2747)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 KSchG, § 106 GewO, § 99 Abs 1 BetrVG, § 99 Abs 2 BetrVG, § 275 Abs 1 BGB
    Änderungskündigung - Versetzung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung (Versetzung) bei rechtskräftiger Abweisung eines Antrags auf Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung - Versetzung

  • Betriebs-Berater

    Änderungskündigung zur Herbeiführung einer Versetzung

  • hensche.de

    Änderungskündigung, Versetzung

  • Betriebs-Berater

    Individualrechtliche Versetzung ohne Zustimmung des Betriebsrats unwirksam

  • rewis.io

    Änderungskündigung - Versetzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Änderungskündigung - Versetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung [Versetzung] bei rechtskräftiger Abweisung eines Antrags auf Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderungskündigung zur Herbeiführung einer Versetzung ? Ohne erforderliche Zustimmung des Betriebsrats individualrechtlich unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungskündigung und die fehlende Zustimmung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Änderungskündigung zur Herbeiführung einer Versetzung

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Herbeiführung einer Versetzung durch Änderungskündigung: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 154
  • MDR 2011, 172
  • NZA 2010, 1235
  • BB 2010, 2628
  • BB 2011, 255
  • DB 2010, 2285
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09
    Für eine Änderungskündigung zum Zwecke der Versetzung ist die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung oder ihre gerichtliche Ersetzung als solche keine Wirksamkeitsvoraussetzung (Senat 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - BAGE 74, 291; zur Umgruppierung: Senat 28. August 2008 - 2 AZR 967/06 - BAGE 127, 342; zur Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: Senat 17. Juni 1998 - 2 AZR 336/97 - BAGE 89, 149).

    Die Kündigung als einseitige Gestaltungserklärung verträgt einen solchen Zustand der rechtlichen Ungewissheit nicht (Senat 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - aaO; Preis Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen S. 344 f.).

    Durch die rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung wird die Ausführung der mit der Änderungskündigung beabsichtigten Vertragsänderung nicht dauernd unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB (dies noch in Betracht ziehend Senat 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - zu B I 3 e ff der Gründe, BAGE 74, 291; offen gelassen von Senat 28. August 2008 - 2 AZR 967/06 - BAGE 127, 342).

    Ob die dem Arbeitnehmer angesonnene Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist, ist grundsätzlich unabhängig davon zu beurteilen, ob und wann der Arbeitgeber von der gewünschten Änderung der Vertragsbedingungen tatsächlich - durch eine dann von diesen gedeckte Ausübung seines Weisungsrechts - Gebrauch machen kann (Senat 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - zu B I 3 e cc, III der Gründe, BAGE 74, 291).

  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09
    Auch Veränderungen tatsächlicher Art sind dementsprechend jedenfalls bis zum Schluss der Anhörung vor dem Landesarbeitsgericht zu berücksichtigen (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 18, 19, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3).

    Durch die rechtskräftige Ablehnung der Zustimmungsersetzung in einem vorangegangenen Verfahren ist der Ausgang eines weiteren Ersetzungsverfahrens nicht präjudiziert (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3).

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09
    Verfahrensgegenstand ist nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung durch den Arbeitgeber zulässig war (28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 23, BAGE 117, 123; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 113, 218; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B III 3 der Gründe, BAGE 113, 109).

    Diese gegenwarts- und zukunftsbezogene Frage ist nach Maßgabe der Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beantworten (25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - aaO; 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 103, 304).

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 967/06

    Änderungskündigung - rechtskräftig verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09
    Für eine Änderungskündigung zum Zwecke der Versetzung ist die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung oder ihre gerichtliche Ersetzung als solche keine Wirksamkeitsvoraussetzung (Senat 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - BAGE 74, 291; zur Umgruppierung: Senat 28. August 2008 - 2 AZR 967/06 - BAGE 127, 342; zur Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: Senat 17. Juni 1998 - 2 AZR 336/97 - BAGE 89, 149).

    Durch die rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung wird die Ausführung der mit der Änderungskündigung beabsichtigten Vertragsänderung nicht dauernd unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB (dies noch in Betracht ziehend Senat 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - zu B I 3 e ff der Gründe, BAGE 74, 291; offen gelassen von Senat 28. August 2008 - 2 AZR 967/06 - BAGE 127, 342).

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09
    Die von der Beklagten ohne die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats ausgesprochene Versetzung ist auch individualrechtlich unwirksam (vgl. Senat 5. April 2001 - 2 AZR 580/99 - zu II 2 c cc (2) der Gründe mwN, BAGE 97, 276).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Versetzung dient neben dem Schutz der Belegschaft dem Schutz des von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmers (Senat 5. April 2001 - 2 AZR 580/99 - aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2009 - 12 Sa 1590/08

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2009 - 12 Sa 1590/08 - wird zurückgewiesen, soweit dieses die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 24. Juli 2008 - 1 Ca 671/08 - zu Ziff. 2 zurückgewiesen hat.
  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09
    Der Arbeitnehmer hat beim Fehlen der Zustimmung des Betriebsrats das Recht, die Arbeit zu den geänderten Bedingungen zu verweigern (BAG 29. September 2004 - 1 AZR 473/03 - zu II 4 b der Gründe mwN) .
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09
    § 275 Abs. 1 BGB verlangt nicht nur eine vorübergehende, sondern setzt die dauernde Unmöglichkeit zur Leistung voraus (BGH 19. Oktober 2007 - V ZR 211/06 - Rn. 15, 24, BGHZ 174, 61; Palandt/Grüneberg BGB 69. Aufl. § 275 Rn. 10 mwN).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09
    Verfahrensgegenstand ist nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung durch den Arbeitgeber zulässig war (28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 23, BAGE 117, 123; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 113, 218; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B III 3 der Gründe, BAGE 113, 109).
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09
    Für eine Änderungskündigung zum Zwecke der Versetzung ist die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung oder ihre gerichtliche Ersetzung als solche keine Wirksamkeitsvoraussetzung (Senat 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - BAGE 74, 291; zur Umgruppierung: Senat 28. August 2008 - 2 AZR 967/06 - BAGE 127, 342; zur Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: Senat 17. Juni 1998 - 2 AZR 336/97 - BAGE 89, 149).
  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05

    Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG

  • LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 Sa 1743/05

    Änderungskündigung

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07

    Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte

    Der Arbeitnehmer hat beim Fehlen der Zustimmung des Betriebsrats das Recht, die Arbeit zu den geänderten Bedingungen zu verweigern (BAG, 22. April 2010 - 2 AZR 491/09, Rn. 13, juris).

    Der Arbeitnehmer hat beim Fehlen der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung das Recht, die Arbeit zu den geänderten Bedingungen zu verweigern (BAG, 22. April 2010 - 2 AZR 491/09, Rn. 13, juris).

  • LAG Düsseldorf, 10.09.2014 - 12 Sa 505/14

    Beendigung alternierender Telearbeit

    a)Eine ohne Zustimmung des Betriebsrats ausgesprochene Versetzung ist auch individualrechtlich unwirksam, weil das Mitbestimmungsrecht bei der Versetzung neben dem Schutz der Belegschaft auch dem Schutz des von der Versetzung betroffenen Arbeitnehmers dient (BAG 05.04.2001 - 2 AZR 580/99, NZA 2001, 893 Rn. 36; BAG 22.04.2010 - 2 AZR 491/09, DB 2010, 2285 Rn. 13).

    Unabhängig davon darf der Kläger die Arbeit gemäß dem Schreiben vom 19.11.2013, d.h. zu den geänderten Arbeitsbedingungen verweigern, weil der Betriebsrat der Versetzung nicht zugestimmt hat (BAG 29.09.2004 - 1 AZR 473/03, juris Rn. 45; BAG 22.04.2010 a.a.O. Rn. 13).

  • BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17

    Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung

    Diese haben trotz des gleichen Rechtsschutzziels prozessual unterschiedliche Gegenstände (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 26, aaO; vgl. auch BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 28; 22. April 2010 - 2 AZR 491/09 - Rn. 18, BAGE 134, 154; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 113, 102) .
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Rechtsprechung
   BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09   

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https://dejure.org/2010,3635
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BAG, Entscheidung vom 22.07.2010 - 6 AZR 480/09 (https://dejure.org/2010,3635)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Klagefrist

  • openjur.de

    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses; Klagefrist

  • Bundesarbeitsgericht

    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Klagefrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 S 1 KSchG, § 15 Abs 3 TzBfG
    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Klagefrist

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klagefrist bei nicht vorbehaltener ordentlicher Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • bag-urteil.com

    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Klagefrist

  • Betriebs-Berater

    Befristung - Klagefrist bei nicht vorbehaltener Kündigung

  • hensche.de

    Befristung, Kündigung: Klagefrist, Kündigungsfrist, Kündigungsschutzklage

  • Betriebs-Berater

    Klagefrist bei Verstoß gegen Kündigungsverbot

  • rewis.io

    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Klagefrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Klagefrist

  • RA Kotz

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Klagefrist § 4 KSchG

  • rechtsportal.de

    KSchG § 4; TzBfG § 15 Abs. 3
    Klagefrist bei nicht vorbehaltener ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Befristetes Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsvorbehalt ? Klagefrist des § 4 KSchG einzuhalten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klagefrist bei nicht vorbehaltener ordentlicher Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung - Klagefrist bei nicht vorbehaltener Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Dreiwochenfrist für Kündigungsschutzklage immer auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzklage erforderlich für Arbeitnehmer, denen innerhalb eines unkündbaren Zeitraums gekündigt wurde

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei unzulässiger Kündigung ist trotzdem Kündigungsschutzklagefrist von 3 Wochen einzuhalten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Drei-Wochen-Frist für Einreichung der Kündigungsschutzklage immer wichtiger

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3258
  • NZA 2010, 1142
  • BB 2010, 2367
  • BB 2011, 256
  • DB 2010, 2172
  • DB 2010, 2285
  • AnwBl 2010, 259
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09
    Darum seien die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht dazu in der Entscheidung vom 15. Dezember 2005 (- 2 AZR 148/05 -) aufgestellt habe, auf die vorliegende Konstellation übertragbar.

    Er strebt nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem anderen Zeitpunkt als der Arbeitgeber an (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 15 ff., BAGE 116, 336; bestätigt durch BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 215/05 - Rn. 12 ff., AP KSchG 1969 § 4 Nr. 57).

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 215/05

    Kündigungsfrist und Klagefrist

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09
    Er strebt nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem anderen Zeitpunkt als der Arbeitgeber an (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 15 ff., BAGE 116, 336; bestätigt durch BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 215/05 - Rn. 12 ff., AP KSchG 1969 § 4 Nr. 57).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06

    Kündigungsschutz - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09
    Die Klagefrist des § 4 KSchG ist auch einzuhalten, wenn die ordentliche Kündigung gegen das Kündigungsverbot des § 15 Abs. 3 TzBfG verstößt, weil der befristete Vertrag weder die Möglichkeit vorsieht, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen noch die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags vereinbart ist, der ein solches Kündigungsrecht enthält (KR/Friedrich 9. Aufl. § 4 KSchG Rn. 15; ErfK/Kiel 10. Aufl. § 4 KSchG Rn. 4; BBDK/Kriebel KSchG Stand April 2010 § 4 Rn. 20; Fornasier/Werner NJW 2007, 2729, 2733; vgl. für den tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Ausschluss der ordentlichen Kündigung allgemein BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - Rn. 17, BAGE 124, 367).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2009 - 11 Sa 616/08

    Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 15 Abs 3 TzBfG

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Januar 2009 - 11 Sa 616/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05

    § 4 KSchG nF bei Kündigungszugang vor dem 1. Januar 2004

    Auszug aus BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09
    Auch der Umstand, dass das Arbeitsverhältnis noch nicht dem Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes unterfiel, entband den Kläger nicht von der Verpflichtung, die Klagefrist des § 4 KSchG einzuhalten (Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 283/05 - Rn. 17 f., BAGE 117, 68).
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Die Befristung der Klagemöglichkeit und die nach Fristablauf eintretende Fiktion der Rechtswirksamkeit der Kündigung bezwecken die Herstellung alsbaldiger Klarheit über Fortbestand oder Ende des Arbeitsverhältnisses (allgemeine Ansicht, vgl. nur BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 480/09 - Rn. 8, NZA 2010, 1142; von Hoyningen-Huene/Linck § 4 Rn. 4 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2017 - 8 Sa 289/16

    Kündigungsfrist - ordentliche Kündigung - befristeter Formulararbeitsvertrag

    Die Klägerin hat die auch bei Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Kündigungsverbot des § 15 Abs. 3 TzBfG zu wahrende 3-wöchige Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG (vgl. BAG 22.07.2010 - 6 AZR 480/09 - NZA 2010, 1142) mit ihrer am 06.10.2015 beim Arbeitsgericht eingegangenen gegen die Kündigung vom 28.09.2015 gerichteten Klage gewahrt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12

    Auslegung eines befristeten Formulararbeitsvertrags - Vereinbarung der

    Die Klagefrist des § 4 KSchG ist auch einzuhalten, wenn die ordentliche Kündigung gegen das Kündigungsverbot des § 15 Abs. 3 TzBfG verstößt, weil der befristete Vertrag weder die Möglichkeit vorsieht, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen noch die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags vereinbart ist, der ein solches Kündigungsrecht enthält (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 480/09 - zitiert nach juris; KR/Friedrich 10. Aufl. § 4 KSchG Rn. 15; ErfK/Kiel 13. Aufl. § 4 KSchG Rn. 4; vgl. für den tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Ausschluss der ordentlichen Kündigung allgemein BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - zitiert nach juris).
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