Rechtsprechung
BAG, 07.06.2011 - 1 ABR 110/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Zusammenfassung von Betrieben zu neuen Organisationseinheiten
- openjur.de
Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Zusammenfassung von Betrieben zu neuen Organisationseinheiten
- Bundesarbeitsgericht
Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Zusammenfassung von Betrieben zu neuen Organisationseinheiten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b BetrVG
Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Zusammenfassung von Betrieben zu neuen Organisationseinheiten - rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b BetrVG
Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Zusammenfassung von Betrieben zu neuen Organisationseinheiten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebsverfassungsrechtliche Identität von Betriebseinheiten nach Zusammenfassung von Betrieben zu neuen Organisationseinheiten
- Betriebs-Berater
Fortgeltung einer BV nach Betriebszusammenfassung
- rewis.io
Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Zusammenfassung von Betrieben zu neuen Organisationseinheiten
- ra.de
- rewis.io
Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Zusammenfassung von Betrieben zu neuen Organisationseinheiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 3
Betriebsverfassungsrechtliche Identität von Betriebseinheiten nach Zusammenfassung von Betrieben zu neuen Organisationseinheiten - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Zusammenfassung von Betrieben zu neuen Organisationseinheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Fortgeltung einer BV nach Betriebszusammenfassung
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Der "fiktive Betrieb" - das unbekannte Wesen
Verfahrensgang
- ArbG München, 05.12.2007 - 4a BV 233/07
- LAG München, 11.03.2009 - 5 TaBV 6/08
- BAG, 07.06.2011 - 1 ABR 110/09
- LAG München, 25.07.2012 - 5 TaBV 77/11
Papierfundstellen
- NZA 2012, 110
- BB 2011, 2612
- DB 2011, 2498
- NZG 2011, 1300
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG München, 11.03.2009 - 5 TaBV 6/08
Betriebsvereinbarung, Fortgeltung bei Betriebsspaltung und -verschmelzung
Auszug aus BAG, 07.06.2011 - 1 ABR 110/09
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. März 2009 - 5 TaBV 6/08 - aufgehoben. - BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07
Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität
Auszug aus BAG, 07.06.2011 - 1 ABR 110/09
Ihre Geltung ist auf den Betriebsteil des Einheitsbetriebs beschränkt, der ihrem bisherigen Geltungsbereich entspricht (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - Rn. 27 ff., BAGE 126, 161) .
- BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied
Da ein Betrieb iSd. allgemeinen Betriebsbegriffs durch eine kollektivrechtliche Vereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG nicht seiner Identität beraubt wird (zu § 1 BetrVG vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 ABR 110/09 - Rn. 14; 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - Rn. 28, BAGE 126, 161) und er deshalb zumindest als "Abteilung" der gewillkürten betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit anzusehen wäre, blieben die durch § 15 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG geschützten Personen im Fall der Stilllegung (nur) ihres Beschäftigungsbetriebs nicht etwa ordentlich unkündbar. - BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15
Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich
Hierfür kommt es darauf an, ob die Organisation der Arbeitsabläufe, der Betriebszweck und die Leitungsstruktur, welche die Betriebsidentität prägen, bezogen auf die Zeitpunkte des Abschlusses der BV 2004 und der Maßnahme gegenüber der Klägerin iSd. BV 2004 unverändert geblieben sind (vgl. zur Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach betrieblichen Umstrukturierungen auch BAG 7. Juni 2011 - 1 ABR 110/09 - Rn. 15) . - BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 85/19
Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied
Da ein Betrieb iSd. allgemeinen Betriebsbegriffs durch eine kollektivrechtliche Vereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG nicht seiner Identität beraubt wird (zu § 1 BetrVG vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 ABR 110/09 - Rn. 14; 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - Rn. 28, BAGE 126, 161) und er deshalb zumindest als "Abteilung" der gewillkürten betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit anzusehen wäre, blieben die durch § 15 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG geschützten Personen im Fall der Stilllegung (nur) ihres Beschäftigungsbetriebs nicht etwa ordentlich unkündbar.
- BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an …
Ebenso gelten grundsätzlich die für die jeweiligen betriebsverfassungsrechtlichen Einheiten geschlossenen Betriebsvereinbarungen fort (BAG 7. Juni 2011 - 1 ABR 110/09 - Rn. 14, DB 2011, 2498) . - LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18
Einsetzung einer Einigungsstelle zu Interessenausgleichsverhandlungen und zur …
3.Einschränkungen oder Abweichungen von der gesetzlichen Fiktion des § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG infolge der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass eine bisherige betriebsverfassungsrechtliche Identität bei der Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 BetrVG nicht verloren gehe (BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 3/07; BAG vom 07.06.2011 - 1 ABR 110/09), sind jedenfalls dann nicht angezeigt, wenn die durch Tarifvertrag zusammengefassten Einheiten zuvor keine betriebliche Identität hatten, sondern allein nach § 4 Abs. 1 BetrVG als Betriebe galten.Soweit der Betriebsrat sich darauf beruft, dass das Bundesarbeitsgericht entschieden habe, dass eine bisherige betriebsverfassungsrechtliche Identität bei Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Nrn. 1-3 BetrVG nicht verloren gehe (BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 3/07; ebenso BAG vom 07.06.2011 - 1 ABR 110/09), sind diese Entscheidungen auf den vorliegenden Fall schon deshalb nicht übertragbar, weil hier unstreitig gar keine frühere betriebsverfassungsrechtliche Identität des Standortes G. in Rede steht, die aufgrund des TV Nr. 1 verloren gegangen wäre.
- LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im …
Eine kollektivrechtliche Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen bei einem neuen Arbeitgeber setzt das Fortbestehen der Betriebsidentität voraus (vgl. BAG v. 07.06.2011 - 1 ABR 110/09 - m.w.N., NZA 2012, 110). - LAG Köln, 26.09.2013 - 7 TaBV 15/13
Fortgeltung einer BetriebsvereinbarungZusammenfassung von …
Das Arbeitsgericht habe auch die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 07.06.2011 in Sachen 1 ABR 110/09 falsch auf den vorliegenden Fall angewandt.Das Arbeitsgericht habe die Vorgaben des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 07.06.2011 (1 ABR 110/09) zutreffend umgesetzt.
- BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 132/16
Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich
Hierfür kommt es darauf an, ob die Organisation der Arbeitsabläufe, der Betriebszweck und die Leitungsstruktur, welche die Betriebsidentität prägen, bezogen auf die Zeitpunkte des Abschlusses der BV 2004 und der Maßnahme gegenüber der Klägerin iSd. BV 2004 unverändert geblieben sind (vgl. zur Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach betrieblichen Umstrukturierungen auch BAG 7. Juni 2011 - 1 ABR 110/09 - Rn. 15) . - LAG Hamm, 20.10.2022 - 18 Sa 138/22
Beihilfen im Krankheitsfall; Gesamtbetriebsvereinbarung; Betriebsübergang; …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die die Organisation der Arbeitsabläufe, der Betriebszweck und die Leitungsstruktur, welche die Betriebsidentität prägen, nach der erfolgten Zusammenfassung von Betrieben zu neuen Organisationseinheiten unverändert geblieben sind ( BAG, Beschl. v. 07.06.2011 - 1 ABR 110/09; ähnlich Salamon, RdA 2007, 153, 158 ). - LAG Hessen, 23.12.2011 - 4 Ta 326/11
Zwangsvollstreckung - Zusammenfassung von Betrieben mit bisher eigenständigen …
Partei der fortgeltenden Betriebsvereinbarung ist der Betriebsrat des neuen Einheitsbetriebes ( BAG 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - BAGE 126/161, zu B II 3 b; 07. Juni 2011 - 1 ABR 110/09 - EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 4, zu B II 1; vgl. auch BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - BAGE 102/356, zu B III 2 a bb, b cc ).