Rechtsprechung
   BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14279
BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 (https://dejure.org/2011,14279)
BAG, Entscheidung vom 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 (https://dejure.org/2011,14279)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 (https://dejure.org/2011,14279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • openjur.de

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 547 Nr 1 ZPO
    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • Betriebs-Berater

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • rewis.io

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Personalvertretungsrecht; Prozessrecht - Fristlose Kündigung: Vortäuschung der Aufgabenerfüllung, Zumutbarkeit des Einhaltens der Kündigungsfrist, Interessenabwägung durch Revisionsgericht; ordentliche Kündigung: die Kündigung "bedingendes" Verhalten des ...

  • rechtsportal.de

    Kündigung; Personalvertretungsrecht; Prozessrecht - Fristlose Kündigung: Vortäuschung der Aufgabenerfüllung, Zumutbarkeit des Einhaltens der Kündigungsfrist, Interessenabwägung durch Revisionsgericht; ordentliche Kündigung: die Kündigung "bedingendes" Verhalten des ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    (Fristlose) Kündigung wegen Vortäuschens der Aufgabenerfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Vortäuschens ordnungsgemäßer Aufgabenerfüllung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

Besprechungen u.ä.

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lügen als Kündigungsgrund

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 3059
  • DB 2011, 2724
  • NZA-RR 2012, 12
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
    Liegt eine solche Pflichtverletzung vor, ist nach § 626 Abs. 1 BGB weiter zu prüfen, ob nicht eine ordentliche Kündigung genügt hätte, um künftige Vertragsstörungen seitens des Arbeitnehmers zu vermeiden (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, AP BGB § 626 Nr. 229 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32) .

    Die außerordentliche Kündigung ist unwirksam, wenn schon eine ordentliche Kündigung geeignet war, das Risiko künftiger Störungen zu vermeiden (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34 mwN, AP BGB § 626 Nr. 229 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32) .

    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 12, EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 78; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, 37, AP BGB § 626 Nr. 229 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32) .

    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 36, AP BGB § 626 Nr. 229 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; Schlachter NZA 2005, 433, 436) .

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 37 mwN, aaO) .

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
    Darauf, ob diese Umstände auch objektiv geeignet und ausreichend sind, die Kündigung zu stützen, kommt es für die Korrektheit der Unterrichtung nicht an (zu § 102 BetrVG: BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81) .

    Enthält der Dienstherr dem Personalrat bewusst ihm bekannte und seinen Kündigungsentschluss bestimmende Tatsachen vor, die nicht nur eine Ergänzung oder Konkretisierung des mitgeteilten Sachverhalts darstellen, sondern diesem erst das Gewicht eines Kündigungsgrundes verleihen oder weitere eigenständige Kündigungsgründe enthalten, ist die Unterrichtung fehlerhaft und die Kündigung unwirksam (zu § 102 BetrVG: BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - zu II 2 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
    Eine eigene Abwägung durch das Revisionsgericht ist deshalb möglich, wenn die des Berufungsgerichts fehlerhaft oder unvollständig ist und sämtliche relevanten Tatsachen feststehen (BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - Rn. 36, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17) .
  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
    Der Personalrat ist ordnungsgemäß unterrichtet, wenn der Dienstherr ihm die aus seiner subjektiven Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (zu § 102 BetrVG: BAG 22. April 2010 - 2 AZR 991/08 - Rn. 13 mwN, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 163 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 26) .
  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60

    Berufungsgericht - Vorschriftsmäßige Besetztung - Revisionsgericht - Amtsprüfung

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
    Die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts ist keine in der Rechtsmittelinstanz von Amts wegen zu prüfende Voraussetzung für die Fortsetzung des Prozesses (BAG 28. September 1961 - 2 AZR 32/60 - BAGE 11, 276; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 74 Rn. 103) .
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 12, EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 78; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, 37, AP BGB § 626 Nr. 229 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32) .
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
    Zwar kommt dem Berufungsgericht bei der im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung nach der Rechtsprechung des Senats ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 - zu II 1 f der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 179 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 5) .
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 346/10

    Unzulässigkeit der Revision - Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
    Zum anderen sollen Kritik und Diskussion des angefochtenen Urteils zu einer richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 346/10 - Rn. 10 mwN, NZA 2011, 878) .
  • LAG Sachsen, 07.10.2009 - 3 Sa 235/08

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen schwerwiegender Verletzung einer

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Oktober 2009 - 3 Sa 235/08 - wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung des Antrags auf Rücknahme und Entfernung der Abmahnungen vom 3. August 2006 und 23. Oktober 2007 im Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 6. März 2008 - 16 Ca 5432/07 - richtet.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte

    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - etwa eine Abmahnung oder eine Versetzung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG, 27. September 2012 - 2 AZR 811/11, Rn. 16, juris; BAG, 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10, Rn. 34, juris).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG, 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11, Rn. 16, juris; BAG, 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 35, juris).

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 34, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 12, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 78; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, 37, BAGE 134, 349) .

    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 35, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 36, BAGE 134, 349) .

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - aaO; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 37 mwN, aaO) .

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 543/10

    Kirchlicher Arbeitnehmer - Kündigung - Loyalitätsverstoß

    Auch die erhebliche Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann eine Kündigung sozial rechtfertigen (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 34, DB 2011, 2724; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 12, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 78 ) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht