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   BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10   

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https://dejure.org/2011,74
BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10 (https://dejure.org/2011,74)
BAG, Entscheidung vom 20.09.2011 - 9 AZR 416/10 (https://dejure.org/2011,74)
BAG, Entscheidung vom 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 (https://dejure.org/2011,74)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

  • openjur.de

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs mit dem Tod des Arbeitnehmers; keine Umwandlung in einen Urlaubsabgeltungsanspruch

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs mit dem Tod des Arbeitnehmers - keine Umwandlung in einen Urlaubsabgeltungsanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BUrlG, § 3 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 613 BGB, § 1922 Abs 1 BGB
    Erlöschen des Urlaubsanspruchs mit dem Tod des Arbeitnehmers - keine Umwandlung in einen Urlaubsabgeltungsanspruch

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Urlaubsanspruchs bzw. dessen Abgeltungsanspruchs nach Tod des Arbeitnehmers

  • hensche.de

    Urlaubsabgeltung: Vererblichkeit, Urlaub: Tod des Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs mit dem Tod des Arbeitnehmers - keine Umwandlung in einen Urlaubsabgeltungsanspruch

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs mit dem Tod des Arbeitnehmers - keine Umwandlung in einen Urlaubsabgeltungsanspruch

  • ra.de
  • rewis.io

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs mit dem Tod des Arbeitnehmers - keine Umwandlung in einen Urlaubsabgeltungsanspruch

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vererbbarkeit des Urlaubsanspruchs bei Tod des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (36)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Abgeltung des Urlaubs eines verstorbenen Arbeitnehmers

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unvererblichkeit des Urlaubsanspruchs

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Kein Urlaub nach dem Tod

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Tod eines Arbeitnehmers: Kein Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben

  • heise.de (Pressemeldung, 27.09.2011)

    Urlaub kann nicht vererbt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgeltungsanspruch des Urlaubs durch Erben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Tote brauchen keinen Urlaub

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung geht nicht auf Erben über

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Urlaubsanspruch ist nicht vererbbar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tod beendet Arbeitsverhältnis: Erben haben keinen Urlaubsabgeltungsanspruch

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Urlaubsabgeltungsansprüche sind nicht vererblich

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 25.05.2012)

    Tote haben keinen Urlaubsanspruch

  • derenergieblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Sind Urlaubsabgeltungsansprüche vererblich? - Eine arbeitsrechtliche Achterbahnfahrt

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch ist nicht vererblich

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Neue Rechtsprechung des BAG: Urlaubsabgeltungsansprüche sind nicht vererblich

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Tod des Arbeitnehmers - werden Urlaubsansprüche vererbt?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch ist unvererblich

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BAG verneint Vererblichkeit von Urlaubsansprüchen: unionskonform?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Muss der Arbeitgeber den Erben die nicht genommenen Urlaubstage des verstorbenen Arbeitnehmers auszahlen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfristen und Urlaubsabgeltung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Vererblichkeit von Urlaubsabgeltung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Vererbung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss Arbeitgeber den Erben die nicht genommenen Urlaubstage des verstorbenen Arbeitnehmers auszahlen?

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsanspruch ist nicht vererbbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung ist nicht vererbbar

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung beim Tod des Arbeitnehmers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen - Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers und wandelt sich nicht in Abgeltungsanspruch um

  • vest-llp.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schriftliches Attest schon am ersten Tag einforderbar?

Besprechungen u.ä. (5)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tod des Arbeitnehmers: Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    BAG enttäuscht Erben - Keine Abgeltung des Urlaubs eines Toten

  • derenergieblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Sind Urlaubsabgeltungsansprüche vererblich? - Eine arbeitsrechtliche Achterbahnfahrt

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vererblichkeit von Urlaubsansprüchen

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 168
  • NJW 2012, 634
  • NZA 2012, 326
  • FamRZ 2012, 545
  • BB 2012, 1346
  • BB 2012, 1867
  • DB 2012, 235
  • JR 2012, 486
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 111/91

    Urlaubsabgeltung nach dem Tod des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    a) Es entspricht bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass kein Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet wird (vgl. zuletzt BAG 20. Januar 1998 - 9 AZR 601/96 - zu I 2 b der Gründe; 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 2 der Gründe, BAGE 70, 348; 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122) .

    Danach setzt der Anspruch auf Abgeltung von Urlaub nach § 7 Abs. 4 BUrlG voraus, dass der Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses lebt (BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 1 und 2 der Gründe, BAGE 70, 348 ) .

    Es kann deshalb kein Urlaubsabgeltungsanspruch mehr entstehen (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 3 der Gründe, aaO; 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122; so auch weiterhin das überwiegende Schrifttum: ErfK/Dörner/Gallner 11. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 51; ErfK/Preis § 613 BGB Rn. 6; HWK/Schinz 4. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 118; Arnold/Tillmanns/Zimmermann BUrlG 2. Aufl. § 1 Rn. 66; Staudinger/Richardi/Fischinger (2011) § 613 BGB Rn. 15; aA Schipper/Polzer NZA 2011, 80; ArbG Potsdam 15. Februar 2011 - 3 Ca 1512/10 -) .

    Aus diesem Grunde scheidet ebenso das Entstehen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG aus Anlass dieser Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus, weil der Arbeitnehmer als möglicher Anspruchsinhaber eines Abgeltungsanspruchs, der nur in seiner Person entstehen könnte, nicht mehr lebt (vgl. BAG 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122; fortgeführt von BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 2 der Gründe, BAGE 70, 348) .

    Die einzige Ausnahme von diesem Grundsatz bildet nach der Rechtsprechung der Tod des Arbeitnehmers (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 2 der Gründe, BAGE 70, 348; 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122) .

    Sterbe dieser, so entstehe der Anspruch nicht (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 3 der Gründe, BAGE 70, 348) .

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    Dabei kann dahinstehen, ob die Annahme des Landesarbeitsgerichts zutrifft, dass ein entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch im Hinblick auf die neuere Senatsrechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei dauernder Arbeitsunfähigkeit (vgl. grundlegend BAG 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 47 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 -  9 AZR 128/09  - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 18, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) als reine Geldforderung nunmehr vererbbar ist und nach § 1922 Abs. 1 BGB in den Nachlass fällt (vgl. hierzu näher AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 141) .

    Das mit der Surrogation begründete Merkmal der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs im fiktiv fortbestehenden Arbeitsverhältnis (Kern der sog. Surrogatstheorie; vgl. BAG 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - BAGE 81, 339) hat der Senat jedoch in seiner reformierten Rechtsprechung zur Umsetzung der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Schultz-Hoff aufgegeben (vgl. grundlegend BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 17, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) .

    Danach stellt der Urlaubsabgeltungsanspruch zumindest bei andauernder Arbeitsunfähigkeit eine auf finanzielle Vergütung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie gerichtete reine Geldforderung dar (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 17 ff., EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17; 23. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119) .

    Der gesetzliche Mindesturlaub aus dem Jahr 2008 war wegen der andauernden Arbeitsunfähigkeit nach der maßgeblichen neueren Senatsrechtsprechung nicht nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG befristet (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 18, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) .

    Zwar können die Parteien des Einzelarbeitsvertrags Urlaubsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von § 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Mindestjahresurlaubsanspruch von vier Wochen übersteigen, frei regeln, doch müssen für einen Regelungswillen der Arbeitsvertragsparteien, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Ansprüchen unterscheidet, im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB deutliche Anhaltspunkte bestehen (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 25, aaO; 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 81 ff., BAGE 130, 119 ) .

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    Dabei kann dahinstehen, ob die Annahme des Landesarbeitsgerichts zutrifft, dass ein entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch im Hinblick auf die neuere Senatsrechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei dauernder Arbeitsunfähigkeit (vgl. grundlegend BAG 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 47 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 -  9 AZR 128/09  - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 18, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) als reine Geldforderung nunmehr vererbbar ist und nach § 1922 Abs. 1 BGB in den Nachlass fällt (vgl. hierzu näher AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 141) .

    Das mit der Surrogation begründete Merkmal der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs im fiktiv fortbestehenden Arbeitsverhältnis (Kern der sog. Surrogatstheorie; vgl. BAG 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - BAGE 81, 339) hat der Senat jedoch in seiner reformierten Rechtsprechung zur Umsetzung der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Schultz-Hoff aufgegeben (vgl. grundlegend BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 17, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) .

    b) Nach Aufgabe des Merkmals der Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs (grundlegend BAG 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 -  9 AZR 128/09  - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16) kann das Entstehen eines Abgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG aus folgenden Gründen nicht mehr verneint werden: Der Arbeitnehmer hätte bei (fiktivem) Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit nicht freigestellt werden können und deshalb müsse der Abgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs ebenso wie der Urlaubsanspruch untergehen (vgl. BAG 20. Januar 2008 - 9 AZR 601/96 - zu I 2 b der Gründe; so auch noch Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 218) .

    Danach stellt der Urlaubsabgeltungsanspruch zumindest bei andauernder Arbeitsunfähigkeit eine auf finanzielle Vergütung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie gerichtete reine Geldforderung dar (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 17 ff., EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17; 23. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119) .

    Zwar können die Parteien des Einzelarbeitsvertrags Urlaubsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von § 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Mindestjahresurlaubsanspruch von vier Wochen übersteigen, frei regeln, doch müssen für einen Regelungswillen der Arbeitsvertragsparteien, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Ansprüchen unterscheidet, im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB deutliche Anhaltspunkte bestehen (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 25, aaO; 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 81 ff., BAGE 130, 119 ) .

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 517/89

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    a) Es entspricht bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass kein Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet wird (vgl. zuletzt BAG 20. Januar 1998 - 9 AZR 601/96 - zu I 2 b der Gründe; 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 2 der Gründe, BAGE 70, 348; 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122) .

    Es kann deshalb kein Urlaubsabgeltungsanspruch mehr entstehen (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 3 der Gründe, aaO; 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122; so auch weiterhin das überwiegende Schrifttum: ErfK/Dörner/Gallner 11. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 51; ErfK/Preis § 613 BGB Rn. 6; HWK/Schinz 4. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 118; Arnold/Tillmanns/Zimmermann BUrlG 2. Aufl. § 1 Rn. 66; Staudinger/Richardi/Fischinger (2011) § 613 BGB Rn. 15; aA Schipper/Polzer NZA 2011, 80; ArbG Potsdam 15. Februar 2011 - 3 Ca 1512/10 -) .

    Aus diesem Grunde scheidet ebenso das Entstehen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG aus Anlass dieser Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus, weil der Arbeitnehmer als möglicher Anspruchsinhaber eines Abgeltungsanspruchs, der nur in seiner Person entstehen könnte, nicht mehr lebt (vgl. BAG 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122; fortgeführt von BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 2 der Gründe, BAGE 70, 348) .

    Die einzige Ausnahme von diesem Grundsatz bildet nach der Rechtsprechung der Tod des Arbeitnehmers (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 2 der Gründe, BAGE 70, 348; 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122) .

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    Auf diese Weise soll verhindert werden, dass dem Arbeitnehmer wegen der Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses jeder Genuss des bezahlten Jahresurlaubsanspruchs, selbst in finanzieller Form, verwehrt wird (vgl. EuGH 20. Januar 2009 -  C-350/06 und C-520/06  - [Schultz-Hoff] Rn. 56, Slg. 2009, I-179) .

    Denn Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie steht lediglich einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses fortgedauert hat, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte (vgl. EuGH 20. Januar 2009 -  C-350/06 und C-520/06  - [Schultz-Hoff] Rn. 49, 52, Slg. 2009, I-179) .

    Mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub wird das Ziel verfolgt, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (vgl. EuGH 20. Januar 2009 -  C-350/06 und C-520/06  - [Schultz-Hoff] Rn. 22 ff., Slg. 2009, I-179) .

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    Dabei kann dahinstehen, ob die Annahme des Landesarbeitsgerichts zutrifft, dass ein entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch im Hinblick auf die neuere Senatsrechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei dauernder Arbeitsunfähigkeit (vgl. grundlegend BAG 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 47 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 -  9 AZR 128/09  - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 18, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) als reine Geldforderung nunmehr vererbbar ist und nach § 1922 Abs. 1 BGB in den Nachlass fällt (vgl. hierzu näher AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 141) .

    Das mit der Surrogation begründete Merkmal der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs im fiktiv fortbestehenden Arbeitsverhältnis (Kern der sog. Surrogatstheorie; vgl. BAG 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - BAGE 81, 339) hat der Senat jedoch in seiner reformierten Rechtsprechung zur Umsetzung der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Schultz-Hoff aufgegeben (vgl. grundlegend BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 17, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) .

    b) Nach Aufgabe des Merkmals der Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs (grundlegend BAG 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 -  9 AZR 128/09  - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16) kann das Entstehen eines Abgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG aus folgenden Gründen nicht mehr verneint werden: Der Arbeitnehmer hätte bei (fiktivem) Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit nicht freigestellt werden können und deshalb müsse der Abgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs ebenso wie der Urlaubsanspruch untergehen (vgl. BAG 20. Januar 2008 - 9 AZR 601/96 - zu I 2 b der Gründe; so auch noch Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 218) .

  • EuGH, 06.04.2006 - C-124/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ENTGEGEN, DASS BEZAHLTER MINDESTJAHRESURLAUB IM

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    Damit geht auch die Richtlinie grundsätzlich von einem Abgeltungsverbot im laufenden Arbeitsverhältnis aus (vgl. so bereits zur Vorgängerrichtlinie 93/104/EG in der Fassung der Richtlinie 2000/34 /EG: EuGH 6. April 2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging] Rn. 29 ff., Slg. 2006, I-3423) .

    Deshalb steht Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die es während der Dauer des Arbeitsverhältnisses erlauben, dass die Tage eines Jahresurlaubs, die nicht in einem bestimmten Jahr genommen werden, durch eine finanzielle Vergütung in einem späteren Jahr ersetzt werden (vgl. so bereits zur Vorgängerrichtlinie 93/104/EG in der Fassung der Richtlinie 2000/34 /EG: EuGH 6. April 2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging] Rn. 29 ff., Slg. 2006, I-3423 ) .

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 601/96

    Voraussetzungen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs für einen Alleinerben

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    a) Es entspricht bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass kein Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet wird (vgl. zuletzt BAG 20. Januar 1998 - 9 AZR 601/96 - zu I 2 b der Gründe; 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 2 der Gründe, BAGE 70, 348; 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122) .

    b) Nach Aufgabe des Merkmals der Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs (grundlegend BAG 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 44 ff., BAGE 130, 119; fortgeführt von BAG 23. März 2010 -  9 AZR 128/09  - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16) kann das Entstehen eines Abgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG aus folgenden Gründen nicht mehr verneint werden: Der Arbeitnehmer hätte bei (fiktivem) Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit nicht freigestellt werden können und deshalb müsse der Abgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs ebenso wie der Urlaubsanspruch untergehen (vgl. BAG 20. Januar 2008 - 9 AZR 601/96 - zu I 2 b der Gründe; so auch noch Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 218) .

  • BAG, 21.04.1966 - 5 AZR 510/65

    Tarifliches Vorrangprinzip - Abänderung zuungunsten des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nicht nur bei Beendigung wegen Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag, sondern etwa auch bei Eintritt einer auflösenden Bedingung (vgl. zum Erreichen der Altersgrenze: BAG 21. April 1966 - 5 AZR 510/65 - AP BUrlG § 7 Nr. 3) .
  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
    dd) Dem steht nicht entgegen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für das Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG grundsätzlich nicht auf die Art der Beendigung ankommt (vgl. etwa BAG 18. Oktober 1990 - 8 AZR 490/89 - zu 3 b der Gründe, BAGE 66, 134) .
  • BAG, 18.06.1980 - 6 AZR 328/78

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

  • LAG Hamm, 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09

    Vererblichkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Beendigung des

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 277/99

    Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers

  • ArbG Potsdam, 15.02.2011 - 3 Ca 1512/10

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers und Abgeltung des

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99

    Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

    Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwerbe der Arbeitnehmer keine Vermögensposition, die als Teil seines Vermögens nach § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf die Erben übergehe und sich als Vollrecht, werdendes Recht oder Anwartschaft nach seinem Tod in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG umwandeln könne (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .

    § 7 Abs. 4 BUrlG lässt damit seinem Wortlaut nach die Auslegung zu, dass Urlaub abzugelten ist, weil das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet und dadurch unmittelbar ("wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses") die Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung eintritt (vgl. Kamanabrou RdA 2017, 162, 165; Schipper/Polzer NZA 2011, 80, 81; aA noch BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 22 ff., BAGE 139, 168) .

    § 7 Abs. 4 BUrlG bestimmt als spezialgesetzliche Regelung des Leistungsstörungsrechts die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und verdrängt damit die allgemeinen Regelungen der §§ 275 ff. BGB, die ansonsten bei Unmöglichkeit von Leistungen gelten (BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 23 mwN, BAGE 139, 168) .

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15

    Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit

    b) Die Zustimmung des Betriebsleiters war entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht hinsichtlich des übergesetzlichen Urlaubs, den die Parteien des Einzelarbeitsvertrags grundsätzlich frei regeln können (vgl. BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 43 mwN, BAGE 139, 168) , Voraussetzung für die Übertragung.
  • BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 196/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis -

    § 7 Abs. 4 BUrlG iVm. § 1922 Abs. 1 BGB kann nach nationalem Recht nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass urlaubsrechtliche Ansprüche eines Arbeitnehmers, der im laufenden Arbeitsverhältnis stirbt, auf dessen Erben übergehen (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .
  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 224/14

    Urlaubsdauer - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Die Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG will eine Ausnahme vom finanziellen Abgeltungsverbot allein für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulassen, um den Arbeitnehmer in diesem Fall vor einem völligen Anspruchsverlust zu schützen (BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 22, BAGE 139, 168) .
  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 572/16

    Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden

    Kann Letztere durch den Wegfall der Arbeitspflicht tatsächlich nicht gewährt werden, liegt keine Unmöglichkeit iSv. § 251 Abs. 1 BGB, sondern ein durch § 7 Abs. 4 BUrlG besonders geregelter Fall des Leistungsstörungsrechts (vgl. BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 23, BAGE 139, 168) vor.
  • BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Vielmehr ist er vererbbar (so auch: ErfK/Gallner 15. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 81; AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. Bd. 2 § 7 BUrlG Rn. 141; Schubert RdA 2014, 9, 14  ff.; Höpfner RdA 2013, 65, 69 f.; bisher offengelassen von BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 12, BAGE 139, 168) .
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

    Die Beklagte teilte der Klägerin mit Schreiben vom 9. Oktober 2013 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. September 2011 (- 9 AZR 416/10 -) mit, die Abgeltung von Urlaub setze voraus, dass der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch lebe.

    Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwerbe der Arbeitnehmer keine Vermögensposition, die als Teil seines Vermögens nach § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf die Erben übergehe und sich als Vollrecht, werdendes Recht oder Anwartschaft nach seinem Tod in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG umwandeln könne (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .

    § 7 Abs. 4 BUrlG lässt damit seinem Wortlaut nach die Auslegung zu, dass Urlaub abzugelten ist, weil das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet und dadurch unmittelbar ("wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses") die Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung eintritt (vgl. Kamanabrou RdA 2017, 162, 165; Schipper/Polzer NZA 2011, 80, 81; aA noch BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 22 ff., BAGE 139, 168) .

    § 7 Abs. 4 BUrlG bestimmt als spezialgesetzliche Regelung des Leistungsstörungsrechts die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und verdrängt damit die allgemeinen Regelungen der §§ 275 ff. BGB, die ansonsten bei Unmöglichkeit von Leistungen gelten (BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 23 mwN, BAGE 139, 168) .

    Danach ist mit dem Tod des Erblassers nicht nur dessen Vermögen als Ganzes auf die Klägerin als Erbin übergegangen, sondern sie ist als Rechtsnachfolgerin zugleich in sämtliche Rechtsverhältnisse des Erblassers in dem Zustand eingetreten, in welchem sie sich zum Zeitpunkt seines Todes befanden (vgl. BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 41 ff. mwN, BAGE 139, 168; 7. Oktober 1981 - 4 AZR 173/81 - BAGE 36, 274) .

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    a) Die Berechnung des Urlaubsentgeltanspruchs des Klägers erfolgt für den gesetzlichen und den übergesetzlichen Urlaub nach § 611 Abs. 1 BGB iVm. §§ 1, 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, denn die Parteien haben für den übergesetzlichen Urlaubsanspruch keine von den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes abweichenden Vereinbarungen über die Bemessung des Urlaubsentgelts getroffen (vgl. BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 43 mwN, BAGE 139, 168) .
  • BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis -

    § 7 Abs. 4 BUrlG iVm. § 1922 Abs. 1 BGB kann nach nationalem Recht nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass urlaubsrechtliche Ansprüche eines Arbeitnehmers, der im laufenden Arbeitsverhältnis stirbt, auf dessen Erben übergehen (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs -

    Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwerbe der Arbeitnehmer keine Vermögensposition, die als Teil seines Vermögens nach § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf die Erben übergehe und sich als Vollrecht, werdendes Recht oder Anwartschaft nach seinem Tod in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG umwandeln könne (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .

    § 7 Abs. 4 BUrlG lässt damit seinem Wortlaut nach die Auslegung zu, dass Urlaub abzugelten ist, weil das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet und dadurch unmittelbar ("wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses") die Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung eintritt (vgl. Kamanabrou RdA 2017, 162, 165; Schipper/Polzer NZA 2011, 80, 81; aA noch BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 22 ff., BAGE 139, 168) .

    § 7 Abs. 4 BUrlG bestimmt als spezialgesetzliche Regelung des Leistungsstörungsrechts die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und verdrängt damit die allgemeinen Regelungen der §§ 275 ff. BGB, die ansonsten bei Unmöglichkeit von Leistungen gelten (BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 23 mwN, BAGE 139, 168) .

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 278/16

    Urlaubsabgeltung - Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs -

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 328/16

    Urlaubsabgeltung - Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden

  • ArbG Berlin, 07.10.2015 - 56 Ca 10968/15

    Urlaubsanspruch und Tod des Arbeitnehmers

  • LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers (EuGH-Vorlage)

  • BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11

    Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2012 - 11 Sa 647/11

    Kürzung eines über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaubsanspruchs

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung

  • SG Düsseldorf, 05.03.2015 - S 45 R 1190/14

    Paketzustellerin unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 613/16

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

  • ArbG Wuppertal, 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14

    Urlaubsabgeltung, Erben

  • ArbG Wuppertal, 25.03.2015 - 3 Ca 2643/14

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

  • VG Karlsruhe, 16.07.2015 - 3 K 24/15

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Tod des Beamten - Vererbbarkeit des

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2016 - 4 Sa 888/15

    Urlaubsabgeltung; Tod des Arbeitnehmers

  • ArbG Wesel, 15.07.2015 - 6 Ca 703/15

    Tod des Arbeitnehmers - Urlaubsabgeltung

  • SG Karlsruhe, 03.06.2015 - S 7 R 194/14

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommen nach Rentenbeginn - einmalig

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2012 - 12 Sa 751/12

    Anspruch aus Direktversicherung

  • LAG Hamburg, 20.06.2023 - 4 Sa 3/23

    Zulässigkeit der Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen auch für Zeiten der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2022 - 26 Sa 841/21

    Nettolohnklage

  • ArbG Köln, 11.01.2012 - 9 Ca 7302/11

    Urlaub während Erkrankung, Fluguntauglichkeit, Urlaubsgeld ohne Urlaubsgewährung

  • VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Beamten

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 10 R 2837/15
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