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   BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11   

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https://dejure.org/2012,22362
BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 (https://dejure.org/2012,22362)
BAG, Entscheidung vom 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 (https://dejure.org/2012,22362)
BAG, Entscheidung vom 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 (https://dejure.org/2012,22362)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    AGG - Entschädigung wegen Diskriminierung, obwohl die Stelle unbesetzt blieb?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Stellenausschreibung - Benachteiligung aufgrund des Alters

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Entschädigungsklage - Arbeitgeber kann auch haften ohne neu eingestellt zu haben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Suchen Mitarbeiter zwischen 25 und 35 Jahren" ist altersdiskriminierend - Entschädigung auch bei Nichtbesetzung der Stelle

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Altersdiskriminierung durch Nicht-Einladung zum Vorstellungsgespräch

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Altersdiskriminierung wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch bei Altersdiskriminierung im Einstellungsverfahren

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Neues zum AGG

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Vorwurf wegen Altersdiskriminierung - Bewerber abgelehnt - keine Entschädigung

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung unabhängig von der Besetzung des Arbeitsplatzes

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung auch bei Nichtbesetzen einer Stelle

  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Diskriminierung wegen des Alters

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Altersdiskriminierendes Stellenangebot - Entschädigung trotz Nichtbesetzung der offenen Stelle

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Entschädigung von Bewerber wegen Diskriminierung trotz unbesetzter Stelle

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung, auch wenn die Stelle nicht vergeben wurde

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Risiko Stellenausschreibung - Entschädigungsanspruch wegen Altersdiskriminierung trotz Nichtbesetzung der offenen Stelle

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Altersdiskriminierende Stellenausschreibung - Entschädigung trotz Nichtbesetzung der offenen Stelle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung, obwohl die Stelle gar nicht besetzt wurde

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung in Stellenausschreibung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Einladung zum Bewerbungsgespräch: Entschädigungsanspruch aus dem AGG wegen Diskriminierung?

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung auch, wenn kein Bewerber eingestellt wird!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    (Un)Zulässigkeit von Stellenausschreibungen mit Altersangaben

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierende Stellenausschreibung - Entschädigungsanspruch auch bei Nichtbesetzung einer Stelle

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters - Älterer Bewerber kann bei Ausbleiben einer Neueinstellung Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz haben

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eine verbotene Bewerberdiskriminierung wegen "zu hohen" Alters kann auch Entschädigungsansprüche nach sich ziehen, wenn niemand eingestellt wird

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Altersdiskriminierung: Entschädigung auch dann möglich, wenn die Stelle ganz unbesetzt bleibt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3805
  • MDR 2012, 11
  • NZA 2013, 37
  • DB 2012, 2811
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11
    Für den persönlichen Anwendungsbereich nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG ist es unerheblich, ob der Bewerber für die in Aussicht genommene Stelle objektiv geeignet ist (vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - EzA AGG § 15 Nr. 16; 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 - AP AGG § 3 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 12) .

    Vielmehr kann die fehlende subjektive Ernsthaftigkeit allenfalls den Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB begründen (vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - aaO) .

    Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass der Kläger objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Er muss dafür Indizien vortragen, die geeignet sind, den Schluss auf die fehlende Ernsthaftigkeit zuzulassen (vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - EzA AGG § 15 Nr. 16) .

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11
    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10) .

    bb) Die Verletzung der Verpflichtung, einen Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG auszuschreiben (§ 11 AGG) , kann die Vermutung begründen, die Benachteiligung sei wegen des in der Ausschreibung bezeichneten Merkmals erfolgt (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10) .

    Damit muss sie Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren als das Alter, die zu der weniger günstigen Behandlung des Klägers geführt haben (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10) und in ihrem Motivbündel dessen Alter keine Rolle gespielt hat.

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11
    Für den persönlichen Anwendungsbereich nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG ist es unerheblich, ob der Bewerber für die in Aussicht genommene Stelle objektiv geeignet ist (vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - EzA AGG § 15 Nr. 16; 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 - AP AGG § 3 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 12) .

    Die objektive Eignung ist also keine ungeschriebene Voraussetzung der Bewerbereigenschaft, sondern Kriterium der "vergleichbaren Situation" iSd. § 3 Abs. 1 AGG (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 - AP AGG § 3 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 12) .

    Bewerber, welche die auf der zu besetzenden Stelle auszuübenden Tätigkeiten grundsätzlich verrichten können, ohne aber jede Voraussetzung des Anforderungsprofils zu erfüllen, bedürfen des Schutzes vor Diskriminierung, weil gerade Anforderungsprofile in Stellenanzeigen häufig Qualifikationen benennen, deren Vorhandensein der Arbeitgeber sich für den Idealfall zwar wünscht, die aber keinesfalls zwingende Voraussetzung einer erfolgreichen Bewerbung sind (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 - AP AGG § 3 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 12) .

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11
    Durch das Stellen von Anforderungen an Bewerber, die nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung durch die Erfordernisse der wahrzunehmenden Aufgaben unter keinem nachvollziehbaren Gesichtspunkt gedeckt sind, darf der Arbeitgeber aber die Vergleichbarkeit der Situation nicht willkürlich gestalten und dadurch den Schutz des AGG de facto beseitigen (BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - AP AGG § 22 Nr. 2 = EzA AGG § 22 Nr. 2) .

    Unter Berücksichtigung der für den Nachweis der objektiven Eignung geltenden abgestuften Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - AP AGG § 22 Nr. 2 = EzA AGG § 22 Nr. 2; Adomeit/Mohr AGG 2. Aufl. § 3 Rn. 49) wird das Landesarbeitsgericht unter Beachtung der genannten Maßstäbe zu prüfen haben, ob der Kläger für die ausgeschriebenen Stellen objektiv geeignet war.

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11
    Deshalb ist für die objektive Eignung nicht (allein) das Anforderungsprofil maßgeblich, welches der Arbeitgeber erstellt hat, sondern die Anforderungen, welche an die jeweilige Tätigkeit nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung gestellt werden (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13) .

    Im Übrigen ist die objektive Eignung von der individuellen und persönlichen Qualifikation des Bewerbers zu trennen, die nur als Kriterium der Auswahlentscheidung auf der Ebene der Kausalität zwischen Benachteiligung und verbotenem Merkmal eine Rolle spielt (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - aaO) .

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11
    Selbst eine später vorgenommene Einstellung oder tatsächliche Beschäftigung eines zuvor benachteiligten Bewerbers beseitigt dessen ungünstigere Behandlung nicht (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - AP AGG § 15 Nr. 3 = EzA AGG § 15 Nr. 7) .

    Dies stellt eine ungünstigere Behandlung dar, unabhängig davon, ob der Kläger bei "passendem" Alter eingestellt worden wäre (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - mwN, AP AGG § 15 Nr. 3 = EzA AGG § 15 Nr. 7) .

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11
    Unerheblich ist, dass sich die Ausschreibung vorrangig auf eine "freiberufliche Mitarbeit" bezog und ein Arbeitsverhältnis nur für den Fall der Eignung in Aussicht gestellt wurde (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - AP AGG § 7 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 6) .

    Dabei ist zu beachten, dass die Entschädigung geeignet sein muss, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber zu haben und dass sie in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - AP AGG § 7 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 6; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - mwN, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11
    Dabei ist zu beachten, dass die Entschädigung geeignet sein muss, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber zu haben und dass sie in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - AP AGG § 7 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 6; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - mwN, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11
    Ebenfalls keinen Einfluss auf die Beurteilung der Vergleichbarkeit der Situation kann aus gesetzessystematischen Erwägungen das Vorliegen des verbotenen Merkmals selbst haben (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2) .
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11
    Durch die Verwendung der Wörter "Indizien" und "vermuten" bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass es hinsichtlich der Kausalität zwischen einem der in § 1 AGG genannten Gründe und einer ungünstigeren Behandlung genügt, Hilfstatsachen vorzutragen, die zwar nicht zwingend den Schluss auf die Kausalität zulassen, die aber die Annahme rechtfertigen, dass die Kausalität gegeben ist (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - EzA AGG § 22 Nr. 3) .
  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06

    Benachteiligung wegen Behinderung

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 10/07

    Rechtsmitteleinlegung - Revision - Prozessbeteiligung

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 875/08

    Revisionsbegründung - Bezugnahme auf Nichtzulassungsbeschwerde

  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03

    Nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Ausbildungsstelle und Garantie der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 17 Sa 1410/10

    Entschädigungsanspruch eines abgelehnten Bewerbers - objektive Eignung des

  • LAG Düsseldorf, 01.02.2002 - 9 Sa 1451/01

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2006 - 4 Sa 727/06

    Schwerbehinderung: Schadensersatzanspruch bei Benachteiligung von

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den - rechtshindernden - Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (vgl. ua. BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 26; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 37; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 54) .

    Soweit teilweise in der Rechtsprechung des Senats zusätzlich die "subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung" gefordert wurde (ua. BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 - Rn. 28; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 50, BAGE 131, 232; vgl. jedoch offenlassend oder entgegengesetzt ua.: BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 18; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 51 bis 56; 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 32) , hält der Senat hieran nicht fest.

    Die Frage, ob eine Bewerbung "nicht ernsthaft" war, weil eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern um eine Entschädigung geltend zu machen, betrifft vielmehr die Frage, ob diese sich unter Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) den formalen Status als Bewerber iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 AGG verschafft und damit für sich den persönlichen Anwendungsbereich des AGG treuwidrig eröffnet hat, weshalb der Ausnutzung dieser Rechtsposition der durchgreifende Rechtsmissbrauchseinwand entgegenstehen könnte (vgl. auch BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 25; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 18; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24) .

    a) Solche Gründe können zwar idR nicht darin liegen, dass der Arbeitgeber - wie hier - später von einer Einstellung oder Beschäftigung eines anderen Bewerbers absieht, die Stelle also nach Beginn der eigentlichen Bewerberauswahl unbesetzt bleibt (vgl. im Einzelnen BAG 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 23 mwN) .

    Sofern das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis gelangen sollte, das Benachteiligungsverbot des AGG sei verletzt und dem Kläger stehe nach § 15 Abs. 2 AGG dem Grunde nach eine Entschädigung zu, wird es zu beachten haben, dass auch bei der Beurteilung der angemessenen Höhe der festzusetzenden Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG alle Umstände des Einzelfalls, wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns und der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen sind (vgl. ua. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 44, BAGE 148, 158; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 38; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 38; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 82 mwN, BAGE 129, 181) .

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 759/13

    Bewerbung - Schwerbehinderteneigenschaft - Form der Mitteilung - Kenntnis des

    Hier liegt die Benachteiligung in der Versagung einer Chance (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 22; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 -; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 24; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 29) .

    Denn durch die Verwendung der Begriffe "Indizien" und "vermuten" bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass es hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen einem der in § 1 AGG genannten Gründe und einer ungünstigeren Behandlung genügt, Hilfstatsachen vorzutragen, die zwar nicht zwingend den Schluss auf die Kausalität zulassen, die aber gleichwohl die Annahme rechtfertigen, dass die Kausalität gegeben ist (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 32, AP AGG § 3 Nr. 9; 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - Rn. 29, AP AGG § 22 Nr. 3) .

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Soweit teilweise in der Rechtsprechung des Senats zusätzlich die "subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung" gefordert wurde (ua. BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 - Rn. 28; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 50, BAGE 131, 232; vgl. jedoch offenlassend oder entgegengesetzt ua.: BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 18; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 51 bis 56; 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 32) , hält der Senat hieran nicht fest.

    Die Frage, ob eine Bewerbung "nicht ernsthaft" war, weil eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern um eine Entschädigung geltend zu machen, betrifft vielmehr die Frage, ob diese sich unter Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) den formalen Status als Bewerber iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 AGG verschafft und damit für sich den persönlichen Anwendungsbereich des AGG treuwidrig eröffnet hat, weshalb der Ausnutzung dieser Rechtsposition der durchgreifende Rechtsmissbrauchseinwand entgegenstehen könnte (vgl. auch BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 25; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 18; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24) .

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den - rechtshindernden - Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (vgl. ua. BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 26; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 37; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 54) .

    a) Solche Gründe können zwar in der Regel nicht darin liegen, dass der Arbeitgeber später von einer Einstellung oder Beschäftigung eines anderen Bewerbers absieht, die Stelle also nach Beginn der eigentlichen Bewerberauswahl unbesetzt bleibt (vgl. im Einzelnen BAG 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 23 mwN) .

    a) Auch bei der Beurteilung der angemessenen Höhe der festzusetzenden Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG sind alle Umstände des Einzelfalls, wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns und der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen (vgl. ua. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 44, BAGE 148, 158; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 38; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 38; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 82 mwN, BAGE 129, 181) .

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