Rechtsprechung
BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 453/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Transfergesellschaft - Wegfall der Refinanzierungszahlungen
- IWW
- openjur.de
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung; Transfergesellschaft; Wegfall der Refinanzierungszahlungen
- Bundesarbeitsgericht
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Transfergesellschaft - Wegfall der Refinanzierungszahlungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 626 Abs 1 BGB, § 113 S 1 InsO, § 113 S 2 InsO, § 620 Abs 1 BGB, § 15 Abs 3 TzBfG
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Transfergesellschaft - Wegfall der Refinanzierungszahlungen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
- bag-urteil.com
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Transfergesellschaft - Wegfall der Refinanzierungszahlungen
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Wegfall der Refinanzierung einer Transfergesellschaft - Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- Betriebs-Berater
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall der Refinanzierungszahlungen
- arbeitsrecht-hessen.de
Wegfall der Refinanzierung einer Transfergesellschaft - Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung durch die Transfergesellschaft
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall der Refinanzierungsmöglichkeit der Transfergesellschaft
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
(Drohende) Insolvenz als solche ist kein «wichtiger Grund» für außerordentliche Kündigung
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber wegen Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers?
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Transfergesellschaft - Wegfall der Refinanzierungszahlungen
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 10.03.2010 - 7 Ca 2534/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2011 - 7 Sa 278/10
- BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 453/11
Papierfundstellen
- NZA 2013, 959
- BB 2013, 1523
- DB 2013, 1366
Wird zitiert von ... (17)
- BSG, 12.03.2019 - B 13 R 19/17 R
Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Arbeitgeber in diesem Sinne kann auch der Träger einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit sein (vgl BAG Urteil vom 24.1.2013 - 2 AZR 453/11 - AP Nr. 242 zu § 626 BGB = NZA 2013, 959 - Juris RdNr 13 ff) , der ebenso wie der ursprüngliche Arbeitgeber in Insolvenz fallen kann (vgl zu einem solchen Fall BAG Urteil vom 19.3.2014 - 5 AZR 299/13 (F) - AP Nr. 23 zu § 611 BGB = DB 2014, 1494). - BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 372/13
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus betrieblichen Gründen
Dem Arbeitgeber ist es, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen entfällt, selbst im Insolvenzfall zuzumuten, die Kündigungsfrist einzuhalten ( BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 14; 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 22 ) .b) Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung kommt - unter Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist - allenfalls in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde ( BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 15; 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 22 ) .
- BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes
Dem Arbeitgeber ist es, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen entfällt, selbst im Insolvenzfall zuzumuten, die Kündigungsfrist einzuhalten (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 22 mwN) .Ist die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung - wie im Streitfall - ausgeschlossen, kann der Arbeitgeber aber berechtigt sein, eine außerordentliche Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist zu erklären, wenn er den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 22; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17) .
- BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung - Kündigung …
Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) unter Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ausnahmsweise in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz vollständigen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (vgl bereits BAGE 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAGE 48, 220 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB; zuletzt BAG, Urteil vom 24.1.2013 - 2 AZR 453/11 - NZA 2013, 959) . - BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 598/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes
Dem Arbeitgeber ist es, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen entfällt, selbst im Insolvenzfall zuzumuten, die Kündigungsfrist einzuhalten (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 22 mwN) . - BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 299/13
Transferarbeitsverhältnis - Vergütungspflicht
Diese Kündigung löste das Arbeitsverhältnis nicht auf (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 -) .Davon hat der Senat aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzprozess (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 -) auszugehen.
- BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1001/12
Interne Qualifizierungs- und Vermittlungsgesellschaft - (kein) Vorrang der …
Der Begriff der "Arbeit" ist weit zu verstehen und umfasst auch eine vertraglich vereinbarte Teilnahme an angebotenen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen (vgl. BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 17; 9. Mai 2011 - 10 AZB 1/11 - Rn. 19) . - BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes
Dem Arbeitgeber ist es, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen entfällt, selbst im Insolvenzfall zuzumuten, die Kündigungsfrist einzuhalten (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 22 mwN) .Ist die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung - wie im Streitfall - ausgeschlossen, kann der Arbeitgeber aber berechtigt sein, eine außerordentliche Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist zu erklären, wenn er den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 22; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17) .
- BSG, 20.05.2020 - B 13 R 23/18 R
Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Arbeitgeber in diesem Sinne kann auch der Träger einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit sein (vgl BAG Urteil vom 24.1.2013 - 2 AZR 453/11 - AP Nr. 242 zu § 626 BGB = NZA 2013, 959 - juris RdNr 13 ff; Stock, Die Einsetzung einer Transfergesellschaft, 2010, S 40 ff mwN, 372 Punkt 9) .Dies kann jedoch ebenso dahinstehen wie die Frage, ob der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit als solcher Arbeitgebereigenschaft zukommen kann (vgl BAG Urteil vom 24.1.2013 - 2 AZR 453/11 - AP Nr. 242 zu § 626 BGB = NZA 2013, 959 - juris RdNr 3, 13 ff, in welchem als Arbeitsvertragspartei der Träger einer solchen Einheit benannt wird) .
- BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 966/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes
a) Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung kommt - unter Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist - allenfalls dann in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 22; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17) . - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 7 AL 84/18
Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung - …
- ArbG Herne, 15.10.2013 - 3 Ca 1433/13
Gleichbehandlungsgrundsatz, Sozialplan
- ArbG Düsseldorf, 21.03.2018 - 12 Ca 6881/17
Betriebsbedingte Kündigung eines Flugzeugkapitäns wegen der beabsichtigten und …
- ArbG Düsseldorf, 21.03.2018 - 12 Ca 6882/17
- ArbG Herne, 09.10.2013 - 5 Ca 1436/13
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche betriebsbedingte …
- ArbG Düsseldorf, 11.04.2018 - 3 Ca 6910/17
Fluggesellschaft Stilllegung Betriebsteilübergang