Rechtsprechung
   BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34672
BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11 (https://dejure.org/2012,34672)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2012 - 6 AZR 339/11 (https://dejure.org/2012,34672)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 (https://dejure.org/2012,34672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,34672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

  • openjur.de

    Fragerecht des Arbeitgebers nach erledigtem Ermittlungsverfahren; Erforderlichkeit; sittenwidrige Kündigung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Fragerecht des Arbeitgebers nach erledigtem Ermittlungsverfahren - Erforderlichkeit - sittenwidrige Kündigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 DSG NW 2000, § 29 Abs 1 DSG NW 2000, § 53 BZRG, § 138 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG
    Fragerecht des Arbeitgebers nach erledigtem Ermittlungsverfahren - Erforderlichkeit - sittenwidrige Kündigung

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren bei Stellenbewerbung unzulässig

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frage an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • bag-urteil.com

    Kündigung wegen Lüge bei Einstellung - Frage nach Ermittlungsverfahren - Datenschutz

  • hensche.de

    Bewerbung, Stellenbewerber, Auskunftspflicht, Fragerecht

  • Betriebs-Berater

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Fragerecht des Arbeitgebers nach erledigtem Ermittlungsverfahren - Erforderlichkeit - sittenwidrige Kündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Fragerecht des Arbeitgebers nach erledigtem Ermittlungsverfahren - Erforderlichkeit - sittenwidrige Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stellenbewerber: Unspezifizierte Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren im Regelfall nicht erforderlich ? Grundsätzlich kein berechtigtes Interesse des potenziellen Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung - Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (42)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Keine Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Frage an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Bewerber müssen über Ermittlungen keine Auskunft geben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Fragen nach eingestellten Ermittlungsverfahren im Vorstellungsgespräch

  • faz.net (Kurzinformation)

    Was darf ich in der Bewerbung verschweigen?

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf ich in der Bewerbung Vorstrafen verschweigen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die eingestellten Ermittlungsverfahren eines Stellenbewerbers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bewerbung: Darf der Arbeitgeber nach abgeschlossenen Ermittlungsverfahren fragen?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Datenschutz von Bewerbern - Arbeitgeber darf nicht nach eingestellten Ermittlungsverfahren fragen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Frage an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber darf Stellenbewerber nicht nach eingestellte Ermittlungsverfahren fragen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Datenschutz beim Einstellungsgespräch

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Stellenbewerber müssen keine Auskunft über eingestellte strafrechtliche Ermittlungsverfahren erteilen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Fragen im Einstellungsgespräch nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Frage an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit der Frage an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Frage an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wartezeitkündigung - Frage nach eingestellten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren an den Stellenbewerber

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Bewerber nicht nach eingestellten Ermittlungsverfahren fragen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Urteil zum Fragerecht des Chefs - "Sind Sie vorbestraft?"

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Eingestellte Ermittlungsverfahren muss Bewerber nicht offenbaren

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Frage an Bewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Vorstellungsgespräch: Frage nach eingestellten Straftaten ist unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Waren bei Ihnen irgendwelche Strafverfahren anhängig?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Frage an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bewerbung: Auf Frage nach eingestelltem Ermittlungsverfahren darf gelogen werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Frage von Arbeitgeber nach eingestellten Ermittlungsverfahren ist unzulässig

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Fragen nach eingestellten Ermittlungsverfahren sind im Einstellungsgespräch unzulässig

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Fragen nach eingestellten Ermittlungsverfahren sind im Einstellungsgespräch nicht zulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Frage an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewerbung: Auf Frage nach eingestelltem Ermittlungsverfahren darf gelogen werden

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Einstellungsgespräch - Sind Fragen nach eingestellten Ermittlungsverfahren zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datenschutz schützt vor Kündigung

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Ermittlungsverfahren?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Frage an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Frage nach Ermittlungsverfahren in der Regel unzulässig

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Muss ein Stellenbewerber dem "Arbeitgeber" Auskunft über eingestellte strafrechtliche Ermittlungsverfahren erteilen?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Bewerber haben Recht zur Lüge: Keine Angaben zu eingestellten Ermittlungsverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer Frage nach eingestelltem Ermittlungsverfahren im Einstellungsgespräch

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Recht auf Lüge bei Frage an Bewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber darf Bewerber nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen - Unwahrheitsgemäße Beantwortung der Frage nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eines Bewerbers rechtfertige keine Kündigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fragerecht des Arbeitgebers versus Lügerecht des Arbeitnehmers im Rahmen einer Bewerbung // Die Frage des Arbeitgebers nach bereits eingestelltem Ermittlungsverfahren

Besprechungen u.ä. (4)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Fragen nach eingestellten Ermittlungsverfahren: Was Arbeitgeber wissen dürfen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die allgemeine Frage an einen Stellenbewerber, ob gegen ihn in den vergangenen Jahren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft geführt wurden, ist unzulässig

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Lügen erlaubt - eingestelltes Ermittlungsverfahren geht den Chef nichts an

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Frage nach Ermittlungsverfahren bei der Einstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 343
  • MDR 2013, 413
  • NZA 2013, 429
  • BB 2013, 563
  • DB 2012, 20
  • DB 2013, 584
  • JR 2013, 434
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04

    Einstellungsanspruch - Strafverfahren

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11
    Zur Eignung gehören die Fähigkeit und innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296) .

    cc) Das Bundesarbeitsgericht hat nach diesen Grundsätzen ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Arbeitgebers anerkannt, sich bei einem Bewerber um ein öffentliches Amt nach anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren zu erkundigen, wenn bereits ein solches Verfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .

    Im Unterschied zu laufenden Ermittlungsverfahren, bei denen die Rechtsprechung die Frage nach solchen Verfahren zulässt, weil noch ungewiss ist, ob dem Bewerber ein Verschweigerecht nach § 53 BZRG zukommen wird (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 115, 296) , steht nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens aufgrund der Unschuldsvermutung dem Betroffenen das Verschweigerecht nach § 53 BZRG zu.

    (3) Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Einstellungen nach §§ 153 ff. StPO der Straftatverdacht nicht notwendig ausgeräumt ist (BVerfG 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231) und deshalb Nachteile durch ein Ermittlungsverfahren nicht schlechthin ausgeschlossen sind (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296) .

  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11
    Kommt es nicht zu einem richterlichen Schuldspruch, gilt die Unschuldsvermutung fort (BVerfG 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231) .

    (3) Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Einstellungen nach §§ 153 ff. StPO der Straftatverdacht nicht notwendig ausgeräumt ist (BVerfG 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231) und deshalb Nachteile durch ein Ermittlungsverfahren nicht schlechthin ausgeschlossen sind (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296) .

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11
    Dies ergibt sich aus den Wertentscheidungen des § 53 BZRG (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - zu I 1 a aa der Gründe; 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - zu II 1 b der Gründe , AP BGB § 123 Nr. 35 = EzA BGB § 123 Nr. 35) .
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11
    cc) Das Bundesarbeitsgericht hat nach diesen Grundsätzen ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Arbeitgebers anerkannt, sich bei einem Bewerber um ein öffentliches Amt nach anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren zu erkundigen, wenn bereits ein solches Verfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 144/09

    Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Unwirksamkeit wegen

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11
    Es genügt vielmehr, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen die Verletzung des Datenschutzes folgt, bzw. sich bewusst oder grob fahrlässig der Kenntnis dieser Tatsachen verschließt (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 30, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 134 = EzA BGB 2001 § 781 Nr. 2) .
  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11
    bb) Fragen nach personenbezogenen Daten vor der Eingehung eines Arbeitsverhältnisses sind danach nur dann iSv. § 29 Abs. 1 Satz 1 DSG NRW erforderlich, wenn der künftige Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage bzw. der Informationsbeschaffung im Hinblick auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses hat und das Interesse des Arbeitnehmers an der Geheimhaltung seiner Daten das Interesse des Arbeitgebers an der Erhebung dieser Daten nicht überwiegt (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 - Rn. 12 f., 26, AP SGB IX § 85 Nr. 9 = EzA AGG § 3 Nr. 7) .
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11

    Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11
    Dies ergibt sich aus den Wertentscheidungen des § 53 BZRG (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - zu I 1 a aa der Gründe; 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - zu II 1 b der Gründe , AP BGB § 123 Nr. 35 = EzA BGB § 123 Nr. 35) .
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11
    Bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld wird seine Unschuld vermutet (BVerfG 29. Mai 1990 - 2 BvR 254/88, 2 BvR 1343/88 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 82, 106) .
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11
    Das Bekanntwerden eines Gesetzesverstoßes, der nicht durch eine strafrechtliche Verurteilung geahndet worden ist, ist nicht in gleicher Weise wie der aus einer Verurteilung herrührende Strafmakel geeignet, die soziale Stellung des Betroffenen zu gefährden (BVerfG 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 - NJW 1991, 1530; BVerwG 20. März 2012 - 5 C 1.11 - Rn. 42, BVerwGE 142, 132; 28. April 1998 - 3 B 174.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 101; 26. März 1996 - 1 C 12.95 - BVerwGE 101, 24) .
  • BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07

    Verfassungsrechtliche Nachprüfung einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11
    Er steht weiter unter dem Schutz der Unschuldsvermutung (vgl. zu einer Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO BVerfG 30. November 2007 - 2 BvR 2497/07 - Rn. 4) .
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

  • BVerwG, 28.04.1998 - 3 B 174.97

    Verwendung des Inhalts staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten - Behördlicher

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2008 - 10 Sa 555/08

    Schadenersatz nach § 612a BGB nicht vor Vertragsschluss, Diskriminierung,

  • LAG Hamm, 10.03.2011 - 11 Sa 2266/10

    Auskunftspflicht des Stellenbewerbers; unwirksame Probezeitkündigung einer

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    (a) Die gesetzlichen Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung im Bundesdatenschutzgesetz konkretisieren und aktualisieren den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des durch Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts und regeln, in welchem Umfang im Anwendungsbereich des Gesetzes Eingriffe in dieses Recht zulässig sind (vgl. für das Datenschutzgesetz NRW BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 16, BAGE 143, 343) .
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Sie regeln, in welchem Umfang im Anwendungsbereich des Gesetzes Eingriffe durch öffentliche oder nichtöffentliche Stellen iSd. § 1 Abs. 2 BDSG in diese Rechtspositionen zulässig sind (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 45, BAGE 146, 303; für das DSG NRW vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 16, BAGE 143, 343) , sehen Informations- und Auskunftsansprüche der Betroffenen (§§ 19, 19a, 33, 34 BDSG) sowie Ansprüche auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten (§§ 20, 35 BDSG) vor und normieren Tatbestände, in denen Verstöße eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat darstellen (§§ 43, 44 BDSG) .
  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 17 Sa 37/20

    Immaterieller Schadensersatz - Verstoß gegen die DSGVO - Datenübermittlung in ein

    Fehlt es an der erforderlichen Ermächtigungsgrundlage oder liegen deren Voraussetzungen nicht vor, ist die Datenverarbeitung verboten (vgl. Buchner/Petri in: Kühling/Buchner Art. 6 DSGVO Rn. 11; LAG Düsseldorf 11. März 2020 - 12 Sa 186/19 - Rn. 133, NZA-RR 2020, 348; vgl. schon zum nationalen Recht: BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 16, BAGE 143, 343) .
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    cc) Die gesetzlichen Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung im BDSG konkretisieren und aktualisieren den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und regeln, in welchem Umfang im Anwendungsbereich des Gesetzes Eingriffe in dieses Recht zulässig sind (vgl. für das Datenschutzgesetz NRW BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 16) .
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Sie regeln, in welchem Umfang im Anwendungsbereich des Gesetzes Eingriffe in diese Rechtspositionen zulässig sind (für das DSG NRW vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 16) .
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Eine Einschränkung des Fragerechts kann sich insbesondere aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Bewerbers, speziellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und den dabei zu berücksichtigenden Wertentscheidungen des BZRG ergeben (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - aaO; 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - zu II 1 b der Gründe; zur Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 14 ff., BAGE 143, 343) .

    Sie regeln, in welchem Umfang im jeweiligen Anwendungsbereich der Gesetze Eingriffe in diese Rechtspositionen zulässig sind (BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 16, BAGE 143, 343) .

    Die Regelungen schließen nicht automatisierte Datenerhebungen ein (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 24; 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - aaO) .

    "Erforderlich" iSv. § 179 Abs. 1 StVollzG und § 32 Abs. 1 BDSG bzw. § 29 Abs. 1 DSG NRW ist die Informationsgewinnung nur, wenn ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers an der Beantwortung seiner Fragen bzw. der sonstigen Informationsbeschaffung besteht und das Interesse des Arbeitnehmers an der Geheimhaltung der Daten das Interesse des Arbeitgebers an ihrer Erhebung nicht überwiegt (BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 22, BAGE 143, 343) .

    Davon ist auf der Grundlage sämtlicher hier in Betracht zu ziehenden Ermächtigungsgrundlagen nur dann auszugehen, wenn die nachgefragten Umstände für die Bewertung der Eignung des Beschäftigten von maßgebender Bedeutung sind (vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 28, aaO) .

    Zur Eignung gehören die Fähigkeit und innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 22, BAGE 143, 343; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296) .

    (2) Dagegen hat auch der öffentliche Arbeitgeber grundsätzlich kein berechtigtes Interesse, den Bewerber unspezifiziert nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu fragen (BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 17 ff., BAGE 143, 343) .

    Ohne Schuldnachweis ist es nicht vertretbar, den Betroffenen mit den möglichen nachteiligen Folgen einer Eintragung zu belasten (BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 25 mwN, BAGE 143, 343) .

    Besteht ein Verschweigerecht bereits in den von § 53 BZRG ausdrücklich geregelten Fällen, gilt dies umso mehr, wenn nach Vorgängen gefragt wird, die von vornherein nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind und über die auch den in § 53 Abs. 2, § 41 Abs. 1 BZRG genannten Stellen keine Auskunft erteilt wird (BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - aaO; Schaub/Linck 15. Aufl. § 26 Rn. 35) .

    Doch steht für deren Dauer nicht fest, ob dem Arbeitnehmer das Verschweigerecht aus § 53 BZRG auch künftig noch zukommt (BAG 15. Dezember 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 26, BAGE 143, 343; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 115, 296) .

  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

    Sie regeln, in welchem Umfang im Anwendungsbereich des Gesetzes Eingriffe durch öffentliche oder nichtöffentliche Stellen iSd. § 1 Abs. 2 BDSG in diese Rechtspositionen zulässig sind (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 45, BAGE 146, 303; für das DSG NRW vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 16, BAGE 143, 343) , sehen Informations- und Auskunftsansprüche der Betroffenen (§§ 19, 19a, 33, 34 BDSG) sowie Ansprüche auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten (§§ 20, 35 BDSG) vor und normieren Tatbestände, in denen Verstöße eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat darstellen (§§ 43, 44 BDSG) .
  • ArbG Bonn, 20.05.2020 - 5 Ca 83/20

    Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren

    aa) Fragen nach personenbezogenen Daten vor der Eingehung eines Arbeitsverhältnisses sind - wie sich aus § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG ergibt - nur dann erforderlich, wenn der künftige Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage bzw. der Informationsbeschaffung im Hinblick auf die Begründung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses hat und das Interesse des Arbeitnehmers oder Auszubildenden an der Geheimhaltung seiner Daten das Interesse des Arbeitgebers an der Erhebung dieser Daten nicht überwiegt (vgl. BAG 15. November 2011 - 6 AZR 339/11 - Rn. 22 mwN) .

    Zur Eignung gehören die Fähigkeit und innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechts-staatliche Regeln einzuhalten (vgl. BAG 15. November 2011 - 6 AZR 339/11 - Rn. 22 mwN).

    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat nach diesen Grundsätzen ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Arbeitgebers anerkannt, sich bei einem Bewerber um ein öffentliches Amt nach anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren zu erkundigen, wenn bereits ein solches Verfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (vgl. BAG 15. November 2011 - 6 AZR 339/11 - Rn. 23 ; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe).

    cc) An der Informationsbeschaffung durch die unspezifizierte Frage nach Ermittlungsverfahren jedweder Art an den Stellenbewerber besteht dagegen grundsätzlich kein berechtigtes Interesse des potentiellen Arbeitgebers (vgl. zu eingestellten Ermittlungsverfahren BAG 15. November 2011 - 6 AZR 339/11 - Rn. 24) .

  • VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21

    Kein "Recht zum Schweigen und zur Lüge" eines Bewerbers um die Aufnahme in den

    Das Verwertungsverbot des § 51 BZRG und das Verschweigerecht des § 53 BZRG greifen bei eingestellten Verfahren nicht ein, so dass der Dienstherr einen Einstellungsbewerber zulässigerweise auch nach solchen Verfahren fragen kann (a.A. BAG, Urteil vom 15. November 2012 - 6 AZR 339/11).

    Auch das vom Antragsteller zur Begründung in Bezug genommene Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 -) geht im Grundsatz von der datenschutzrechtlichen Erforderlichkeit von Fragen nach personenbezogenen Daten vor Einstellung in den öffentlichen Dienst aus, wenn der künftige öffentliche Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage bzw. der Informationsbeschaffung im Hinblick auf die Begründung des Dienstverhältnisses hat und das Interesse des Arbeitnehmers an der Geheimhaltung seiner Daten unter Berücksichtigung von Art. 33 Abs. 2 GG das Interesse des öffentlichen Arbeitgebers an der Erhebung dieser Daten nicht überwiegt.

    Das Bundesarbeitsgericht erkennt nach diesen Grundsätzen ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Arbeitgebers an, sich bei einem Bewerber um ein öffentliches Amt nach anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren zu erkundigen, wenn bereits ein solches Verfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (BAG, Urteil vom 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 -, juris Rn. 22 f.).

    Dabei sei unerheblich, welcher Sachverhalt den Ermittlungen zugrunde gelegen habe (BAG, Urteil vom 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 -, juris Rn. 24 ff.).

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses -

    Über den Wertmaßstab der guten Sitten findet damit auch das im Grundgesetz verkörperte Wertesystem Eingang in das Privatrecht (sog. mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, vgl. BVerfG 29. Mai 2006 - 1 BvR 240/98 - Rn. 25, BVerfGK 8, 126; BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 15, DB 2013, 584; 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - Rn. 16, aaO; MüKoBGB/Armbrüster 6. Aufl. § 138 Rn. 20; Palandt/Ellenberger aaO Rn. 4) .
  • VGH Bayern, 21.09.2022 - 16a D 20.2411

    Besitz jugendpornografischer Schriften durch Lehrer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 4 S 7.22

    Polizeidienst; Beamter auf Probe; Straftat während Vorbereitungsdienst;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 6 A 1622/14

    Rechtmäßigkeit einer Rücknahme der Ernennung zum Universitätsprofessor aufgrund

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2023 - 26 TaBV 920/22

    Zustimmungsfiktion - Versetzung eines vorbestraften Mitarbeiters in

  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
  • ArbG Suhl, 25.10.2023 - 6 Ca 592/23

    Beendigung Arbeitsverhältnis - vereinbarter "Vorbehalt" im Arbeitsvertrag -

  • LAG München, 10.08.2023 - 3 SaGa 14/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren, Konkurrentenstreitverfahren,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht