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   BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12   

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https://dejure.org/2014,8446
BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12 (https://dejure.org/2014,8446)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2014 - 5 AZR 920/12 (https://dejure.org/2014,8446)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 (https://dejure.org/2014,8446)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - überraschende Klausel - rückwirkende Vertragsänderung - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit; gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge; überraschende Klausel; rückwirkende Vertragsänderung; vertragliche Ausschlussfrist; Günstigkeitsvergleich

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - überraschende Klausel - rückwirkende Vertragsänderung - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 4 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB
    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - überraschende Klausel - rückwirkende Vertragsänderung - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer rückwirkenden Änderung des Arbeitsvertrages; Anspruch eines ehemals arbeitslosen Leiharbeitnehmers auf "Equal Pay"

  • bag-urteil.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - überraschende Klausel - rückwirkende Vertragsänderung - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich ...

  • rewis.io

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - überraschende Klausel - rückwirkende Vertragsänderung - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer rückwirkenden Änderung des Arbeitsvertrages

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer rückwirkenden Änderung des Arbeitsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Equal pay-Anspruch: Rückwirkende Vertragsänderung unter Überschrift ?Vertragsdauer? ist überraschende Klausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Änderung eines Arbeitsvertrages wegen Abweichung vom Äquivalenzprinzip unzulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 808
  • DB 2014, 1143
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
    Diese waren jedoch wegen fehlender Tariffähigkeit der CGZP von Anfang an unwirksam (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 21 ff.) .

    Dies gilt auch für den Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG, der als ein die arbeitsvertragliche Vergütungsabrede korrigierender gesetzlicher Entgeltanspruch mit der Überlassung entsteht (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 42) .

    c) Die Vereinbarung 2010, mit der die Geltung der vom Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) mit der CGZP und einer Reihe von christlichen Arbeitnehmervereinigungen geschlossenen Tarifverträge vereinbart werden sollte, ist mangels Kollisionsregel intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 26 ff.) .

    Wegen der weitreichenden Folgen von Ausschlussfristen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 26, BAGE 115, 372) muss aus der Klausel ersichtlich sein, welche Rechtsfolgen der Arbeitnehmer zu gewärtigen hat und was er zu tun hat, um deren Eintritt zu verhindern (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48) .

    Der Arbeitnehmer könnte ersehen, dass "alle beiderseitigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder seiner Beendigung verfallen", wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen in der in der Klausel bezeichneten Weise geltend gemacht werden (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48 f.) .

    cc) Die Vereinbarung 2010, mit der - in einer auf von § 2 Abs. 1 beschränkten Änderung des Arbeitsvertrags 2009 - die Geltung der vom Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) mit der CGZP und einer Reihe von christlichen Arbeitnehmervereinigungen geschlossenen Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung vereinbart werden sollte, ist, wie schon unter A. ausgeführt, mangels Kollisionsregel intransparent (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 26 ff.) .

    Die auf den Monat Juli 2011 entfallende Differenzvergütung, die zu dem in § 5 Abs. 5 Arbeitsvertrag 2009 für die Vergütung bestimmten Zeitpunkt am 21. August 2011 fällig wurde (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 42) , ist aufgrund Verzugs nach § 286 Abs. 2 Nr. 1, § 288 Abs. 1 BGB erst ab 22. August 2011 zu verzinsen.

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
    Zu den von § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB geschützten Rechten gehört auch seine Verwirklichung (vgl. BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 31, BAGE 116, 66) .

    Dies führte - vermittelt durch die Rückwirkungsklausel - für bei Abschluss des Arbeitsvertrags 2009 bereits entstandene und fällige Ansprüche dazu, dass die Frist zur Geltendmachung bei Inkrafttreten der Ausschlussklausel entweder bereits abgelaufen wäre oder aber so verkürzt würde, dass die erforderliche Mindestfrist zur Geltendmachung von drei Monaten ab Fälligkeit (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 7 der Gründe, BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 36, BAGE 116, 66) nicht gewahrt wäre.

    Anderenfalls liefe die Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB weitgehend leer (vgl. BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 39, BAGE 116, 66) .

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
    Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 15) .

    Lässt sich jedoch eine Klausel unschwer so formulieren, dass das Gewollte klar zu erkennen ist, führt eine Formulierung, bei der das Gewollte allenfalls durch eine umfassende Auslegung ermittelbar ist, zu vermeidbaren Unklarheiten (BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 18) .

  • BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
    Entstehungs- und Fälligkeitszeitpunkt einer Forderung können auseinanderfallen (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - Rn. 31, BAGE 107, 347; ErfK/Preis 14. Aufl. §§ 194 - 218 BGB Rn. 52) .

    Ein Anspruch entsteht, sobald die dafür festgelegten tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - aaO) .

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
    Dabei ist der gesamte Vertragsinhalt zu berücksichtigen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 28, BAGE 115, 372; 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 29) .

    Wegen der weitreichenden Folgen von Ausschlussfristen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 26, BAGE 115, 372) muss aus der Klausel ersichtlich sein, welche Rechtsfolgen der Arbeitnehmer zu gewärtigen hat und was er zu tun hat, um deren Eintritt zu verhindern (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48) .

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
    Im Einzelfall muss der Verwender darauf besonders hinweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorheben (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 b cc (1) der Gründe, BAGE 114, 33; 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 34, BAGE 138, 136) .

    Dieses Gleichgewicht wird gestört, wenn der Arbeitnehmer durch einseitigen Verzicht oder Erlass ohne rechtfertigende sachliche Gründe und kompensatorische Gegenleistung Ansprüche verliert (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 44, BAGE 138, 136) .

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
    Dies führte - vermittelt durch die Rückwirkungsklausel - für bei Abschluss des Arbeitsvertrags 2009 bereits entstandene und fällige Ansprüche dazu, dass die Frist zur Geltendmachung bei Inkrafttreten der Ausschlussklausel entweder bereits abgelaufen wäre oder aber so verkürzt würde, dass die erforderliche Mindestfrist zur Geltendmachung von drei Monaten ab Fälligkeit (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 7 der Gründe, BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 36, BAGE 116, 66) nicht gewahrt wäre.

    Wer die Möglichkeit nutzen kann, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das vollständige Risiko einer Unwirksamkeit der Klausel tragen (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 8 a der Gründe mwN, BAGE 115, 19) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
    Maßstab ist in diesem Falle das Arbeitsentgelt, das der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit unmittelbar beim Entleiher eingestellt worden wäre (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 242/12 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
    Eine Streichung von § 9 Abs. 2 und Abs. 5 Arbeitsvertrag 2009 unter Aufrechterhaltung der Ausschlussfristenregelung im Übrigen in Anwendung des sog. blue-pencil-Tests scheidet aus, weil es sich um eine einheitliche Regelung handelt, die inhaltlich nicht teilbar ist (vgl. BAG 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - Rn. 26 ff. mwN; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 37, BAGE 141, 340) .
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
    Sie setzt voraus, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und das Unterbleiben der Ergänzung des Vertrags keine angemessene, den typischen Interessen der Vertragsparteien Rechnung tragende Lösung bietet (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - BAGE 113, 140) .
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 592/11

    Günstigkeitsvergleich von Zuschlägen zum Stundenlohn

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

  • LAG Hamm, 22.08.2012 - 3 Sa 1851/11

    Gewährungvon Arbeitsbedingungen nach dem equal-pay-Gebot - Tarifgemeinschaft

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09

    Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen

  • LAG Düsseldorf, 10.09.2014 - 12 Sa 505/14

    Beendigung alternierender Telearbeit

    Nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (BAG 19.02.2014 - 5 AZR 920/12, DB 2014, 1143 Rn. 20 m.w.N.).
  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18

    Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Es bleibt ihnen auch unbenommen, - transparente - Kollisionsregeln (zu den Anforderungen BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 45 ff.) für das Verhältnis einer ausdrücklich in den Arbeitsvertrag aufgenommenen Klausel zu den in Bezug genommenen tariflichen Regelungen aufzustellen (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Eine Klausel verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten enthält und Spielräume eröffnet (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 930/12 - Rn. 20; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 38) .
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