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   BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12   

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https://dejure.org/2013,21677
BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12 (https://dejure.org/2013,21677)
BAG, Entscheidung vom 29.08.2013 - 2 AZR 809/12 (https://dejure.org/2013,21677)
BAG, Entscheidung vom 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 (https://dejure.org/2013,21677)
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Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Beschränkung der Prüfung anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten auf Inlandsarbeitsplätze

  • heise.de (Pressebericht, 30.09.2013)

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz im Ausland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Kündigung trotz freiem Arbeitsplatz im Ausland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Kündigung bei einer Produktionsverlagerung ins Ausland

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz im Ausland

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz im Ausland

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung trotz freiem Arbeitsplatz im Ausland

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Freier Arbeitsplatz im Ausland steht einer betriebsbedingten Kündigung nicht entgegen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Textilunternehmen muss nach Betriebsstättenschließung im Ausland gekündigte Arbeitnehmer nicht weiterbeschäftigen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung bei freiem Arbeitsplatz im Ausland

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Keine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer freien Arbeitsplatz im Ausland anzubieten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz im Ausland

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz im Ausland

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Produktionsverlagerung ins Ausland - Vorrang der Änderungskündigung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss keinen Arbeitsplatz im Ausland anbieten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz im Ausland

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer nicht im Ausland weiterbeschäftigen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Änderungskündigung bei Betriebsverlagerung ins Ausland

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz im Ausland

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss bei betriebsbedingter Kündigung keinen freien Arbeitsplatz im Ausland anbieten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verlegung des Betriebes ins Ausland

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Freie Arbeitsplätze im Ausland im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss freien Arbeitsplatz im Ausland grundsätzlich nicht anbieten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verlegung des Betriebes ins Ausland

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung und Betriebe mit Auslandsbezug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz im Ausland

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - Arbeitsplatz im Ausland

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - Arbeitgeber muss nicht Arbeitsplatz im Ausland anbieten

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf Betriebe im Ausland

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Freier Arbeitsplatz im Ausland bei betriebsbedingter Kündigung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung in ausländischem Betrieb

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Ausland bei betriebsbedingter Kündigung - Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, Arbeitnehmer im Ausland weiter zu beschäftigen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Auf "freien Arbeitsplatz" im Ausland muss nicht verwiesen werden

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Betriebsbedingte Kündigungen sind auch dann rechtens, wenn freie Arbeitsplätze im Ausland bestehen

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf einen freien Arbeitsplatz im Ausland II

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 37
  • ZIP 2013, 70
  • ZIP 2014, 594 (Ls.)
  • MDR 2014, 549
  • NZA 2014, 730
  • BB 2014, 690
  • DB 2014, 663
  • JR 2014, 497
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
    (aaa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts findet der Erste Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes - sofern eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes kein anderes Ergebnis gebietet - nur auf in Deutschland gelegene Betriebe Anwendung (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 883/07 - Rn. 13; 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 18, BAGE 125, 274) .

    Das ergibt die am Wortlaut, an der Systematik und der Entstehungsgeschichte sowie an Sinn und Zweck des § 23 KSchG orientierte Auslegung (im Einzelnen BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 23 ff., aaO) .

    Der Begriff des "Betriebes" in § 1 KSchG ist grundsätzlich nicht anders zu verstehen als in § 23 KSchG (st. Rspr., vgl. BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 16, BAGE 125, 274; 3. Juni 2004 - 2 AZR 386/03 - Rn. 28) .

    Die Entscheidung des Gesetzgebers, die Feststellung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung an die Voraussetzung zu knüpfen, dass die fragliche betriebliche Organisation in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist nicht willkürlich (vgl. BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 32, BAGE 125, 274) .

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 883/07

    Kleinbetriebsklausel - Ausländischer Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
    (aaa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts findet der Erste Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes - sofern eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes kein anderes Ergebnis gebietet - nur auf in Deutschland gelegene Betriebe Anwendung (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 883/07 - Rn. 13; 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 18, BAGE 125, 274) .

    Diese Voraussetzung sicherzustellen ist das Anliegen der Anknüpfung an den Begriff des "Betriebes" in § 23 Abs. 1 KSchG (vgl. BAG 26. März 2009 - 2 AZR 883/07  - Rn. 16) .

    (eee) Im Streitfall kann dahinstehen, ob "freie" Arbeitsplätze im Ausland dann zu berücksichtigen sind, wenn die Arbeitsverhältnisse der im ausländischen Betrieb tätigen Arbeitnehmer - etwa aufgrund einer Rechtswahl - deutschem (Kündigungs-)Recht unterliegen (die Berücksichtigung solcher Vertragsverhältnisse jedenfalls bei der Feststellung der Betriebsgröße iSd. § 23 Abs. 1 KSchG erwägend: BAG 26. März 2009 - 2 AZR 883/07 - Rn. 20) .

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
    Es oblag deshalb der Klägerin, die Umstände darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die Entscheidung der Beklagten offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 26 mwN) .

    Das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernisse ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (ultima-ratio-Prinzip) , aus dem sich ergibt, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer eine sowohl diesem als auch ihm selbst objektiv mögliche anderweitige Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, ggf. zu geänderten Bedingungen, anbieten muss (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 29; 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 112, 361) .

    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Umsetzung nicht in Betracht kam (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 30; 1. März 2007 - 2 AZR 650/05 - Rn. 21) .

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
    Es genügt, dass sie sich konkret und greifbar abzeichnet (vgl. BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 19; 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - Rn. 22) .

    Das ist der Fall, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf objektive Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, mit Ablauf der Kündigungsfrist werde mit einiger Sicherheit ein die Entlassung erforderlich machender betrieblicher Grund vorliegen (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - aaO; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240) .

    Andernfalls kann eine zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeiten führende Entscheidung nicht sicher prognostiziert werden (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - aaO) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2011 - 5 Sa 219/11

    Auslegung des Betriebsbegriffs in § 1 KSchG - Kündigung wegen vollständiger

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
    Als "Betrieb" iSv. § 1 KSchG seien nur die in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen organisatorischen Einheiten bzw. Teile eines Unternehmens anzusehen (im Ergebnis ebenso LAG Berlin-Brandenburg 5. Mai 2011 - 5 Sa 219/11 - und - 5 Sa 220/11 -; LAG Hamburg 11. Mai 2011 - 5 Sa 1/11 -; Bader/Bram/Bram § 1 KSchG Rn. 305; Hoffmann-Remy/Zaumseil DB 2012, 1624; Horcher FA 2010, 43, 44; aA LAG Hamburg 22. März 2011 - 1 Sa 2/11 -; SES/Schwarze § 1 Rn. 315; Gravenhorst jurisPR-ArbR 41/2012 Anm. 4; Deinert JbArbR Bd. 50 S. 77, 96; mit Einschränkungen auch HWK/Quecke 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 277; Wisskirchen DB 2007, 340, 345 f.) .

    Auch könnte die Verpflichtung des Arbeitgebers, freie Arbeitsplätze in einem im Ausland gelegenen Betrieb in die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, Satz 3 KSchG einzubeziehen, zulasten der Beschäftigungschancen Dritter gehen, obwohl diese uU nicht die Möglichkeit hatten, einen deutschen Arbeitnehmern vergleichbaren Bestandsschutz zu erwerben (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. Mai 2011 - 5 Sa 219/11 - zu I 2.1.2 der Gründe) .

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
    bb) Im Kündigungszeitpunkt war danach die Prognose gerechtfertigt, im Umfang entsprechender personeller Überkapazitäten werde das Beschäftigungsbedürfnis für Mitarbeiter im Produktionsbereich am Standort W mit Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist entfallen (zur Produktionsverlagerung ins Ausland: vgl. BAG 18. September 1997 -  2 AZR 657/96 - Rn. 12 ff.; zur Schließung von Dienststellen/Standorten bei gleichzeitiger Konzentration von Aufgaben an einem anderen Standort: siehe BAG 12. August 2010 - 2 AZR 558/09 - Rn. 17; 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 31) .

    Sie war entweder deshalb, weil sich der Arbeitnehmer nicht auf eine Weiterbeschäftigung im Ausland berufen hatte (vgl. BAG 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 -) , oder aus anderen Gründen (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 608/11 - Rn. 89) nicht entscheidungserheblich.

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 33; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21) .

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - aaO) .

  • BVerfG, 12.03.2009 - 1 BvR 1250/08

    Keine Verletzung durch arbeitsgerichtliche Entscheidung, die den

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Verständnis des kündigungsschutzrechtlichen Betriebsbegriffs von Verfassungs wegen nicht beanstandet (vgl. BVerfG 12. März 2009 - 1 BvR 1250/08 -) .
  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
    (fff) Das Ergebnis widerspricht nicht der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts, nach der von einem - den Tatbestand der Betriebs(teil)stilllegung ausschließenden - Betriebs(teil)übergang iSv. § 613a BGB auch bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt auszugehen sein kann (BAG 26. Mai 2011 - 8 AZR 37/10 - Rn. 36, 45) .
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
    Sie war entweder deshalb, weil sich der Arbeitnehmer nicht auf eine Weiterbeschäftigung im Ausland berufen hatte (vgl. BAG 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 -) , oder aus anderen Gründen (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 608/11 - Rn. 89) nicht entscheidungserheblich.
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

  • LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11

    Betriebsbedingte Kündigung eines ausländischen Arbeitgebers - Anwendbarkeit des

  • LAG Hamburg, 22.03.2011 - 1 Sa 2/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betrieb iSd § 1 KschG -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2011 - 5 Sa 220/11

    Auslegung des Betriebsbegriffs in § 1 KSchG - Kündigung wegen vollständiger

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05

    Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 558/09

    Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach Dienststellenverlegung

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

  • BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86

    Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 268/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der

  • LAG Düsseldorf, 05.07.2012 - 15 Sa 759/12
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09

    Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Es ist nicht Sache der Gerichte, ihm eine "bessere" oder "richtigere" betriebliche Organisation vorzuschreiben (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 146, 37) .
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur daraufhin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13; 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 33; jeweils mwN).

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung faktisch umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Er gebietet dem Arbeitgeber, vor einer Beendigungskündigung dem Arbeitnehmer von sich aus eine mögliche anderweitige Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, ggf. zu geänderten (gleichwertigen oder schlechteren) Bedingungen, anzubieten (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 1001/12 - aaO; 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 22 , BAGE 146, 37 ) .

    Diese in § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, Satz 3 KSchG konkretisierte Kündigungsschranke gilt unabhängig davon, ob in dem Betrieb ein Betriebsrat besteht und dieser der Kündigung widersprochen hat (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 1001/12 - aaO; 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - aaO) .

    Wenn dem Arbeitnehmer eine Tätigkeit auf dem freien Arbeitsplatz nicht objektiv schlechthin unzumutbar ist, soll grundsätzlich er selbst entscheiden können, ob er eine Weiterbeschäftigung unter veränderten, möglicherweise erheblich schlechteren Arbeitsbedingungen akzeptiert oder nicht (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 1001/12 - Rn. 13; 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 23 , BAGE 146, 37 ) .

    Beruft sich der Arbeitnehmer auf eine andere Möglichkeit der Weiterbeschäftigung, muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Umsetzung nicht in Betracht kam (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 24, BAGE 146, 37; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 30) .

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

    aa) Dass das arbeitsvertragliche Weisungsrecht die Festlegung eines Arbeitsorts im Ausland zulässt, kollidiert nicht mit einer Entscheidung des Zweiten Senats vom 29. August 2013 (- 2 AZR 809/12 - Rn. 28 ff., BAGE 146, 37) , wonach sich die Verpflichtung des Arbeitgebers aus § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, Satz 3 KSchG, den Arbeitnehmer an einem anderen freien Arbeitsplatz im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens zu beschäftigen, grundsätzlich nicht auf einen Arbeitsplatz in einem im Ausland gelegenen Betrieb oder Betriebsteil des Unternehmens erstreckt (so aber ErfK/Preis 23. Aufl. GewO § 106 Rn. 29) .
  • LAG Düsseldorf, 13.04.2022 - 4 Sa 540/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Fluggesellschaft; Betriebsübergang; Massenentlassung;

    aa.Nach seinem räumlichen Geltungsbereich erfasst § 23 KSchG nach herrschender Auffassung grundsätzlich nur inländische Betriebe (vgl. etwa BAG 09.10.1997 - 2 AZR 64/97; 03.06.2004 - 2 AZR 386/03; 17.01.2008 - 2 AZR 902/06; 26.03.2009 - 2 AZR 883/07; 08.10.2009 - 2 AZR 654/08; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 32; 24.05.2018 - 2 AZR 54/18, Rn. 29).

    Das gleiche gilt für die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebotene Beschränkung der Sozialauswahl auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet dem Arbeitgeber dabei, dem Arbeitnehmer vor einer Beendigungskündigung auch von sich aus eine mögliche anderweitige Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, ggf. zu geänderten (gleichwertigen oder schlechteren) Bedingungen, anzubieten (BAG 08.05.2014 - 2 AZR 1001/12, Rn. 12; BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 22; 25.10.2012 - 2 AZR 552/11, Rn. 29).

    Eine Änderungskündigung darf lediglich in Extremfällen unterbleiben, wenn der Arbeitgeber bei vernünftiger Betrachtung nicht mit einer Annahme des neuen Vertragsangebots durch den Arbeitnehmer rechnen konnte, ein derartiges Angebot vielmehr beleidigenden Charakter gehabt hätte (BAG 08.05.2014 - 2 AZR 1001/12, Rn. 13; BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12 -, Rn. 23; BAG 23.02.2010 - 2 AZR 656/08, Rn. 57).

    Die aus § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b Satz 3 KSchG iVm. dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgende Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen - freien - Arbeitsplatz im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens zu beschäftigen, erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht auf Arbeitsplätze im Ausland (BAG 24.09.2015 - 2 AZR 3/14, Rn. 18; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 28 ff.).

    Die Sozialauswahl bezieht sich nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, nur auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

    (a)Die aus § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, Satz 3 KSchG folgende gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen - freien - Arbeitsplatz im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens zu beschäftigen, erstreckt sich zunächst grundsätzlich nicht auf Arbeitsplätze im Ausland (BAG 24.09.2015 - 2 AZR 3/14, Rn. 18; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 28 ff.; a.A. LAG Hamburg 22.03.2011 - 1 Sa 2/11).

    Entscheidend ist dabei für die erkennende Kammer, dass ein Ausgleich der wechselseitigen Interessen, d.h. derjenigen des Arbeitgebers, des von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmers und etwaiger im Ausland einzustellender Arbeitnehmer nur innerhalb eines kohärenten Systems erfolgen kann (vgl. insoweit BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12 Rn. 34).

    Offen bleibt, ob freie Arbeitsplätze im Ausland dann zu berücksichtigen sind, wenn sie deutschem Recht unterliegen (offen gelassen von BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 37; vgl. insoweit auch BAG 26.03.2009 - 2 AZR 883/09, Rn. 22, wonach Arbeitnehmer ausländischer Betriebsteile, deren Arbeitsverhältnisse nicht dem deutschen Recht unterliegen, für den Schwellenwert des § 23 KSchG nicht mitzählen).

    (bb)Es geht hier entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht um eine grenzüberschreitende, identitätswahrende Betriebsverlagerung in das Ausland bei einem Betriebsinhaberwechsel (vgl. BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 38).

    Die Sozialauswahl bezieht sich nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, nur auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

  • LAG Düsseldorf, 01.07.2022 - 10 Sa 429/21

    Überwiegende

    aa.Nach seinem räumlichen Geltungsbereich erfasst § 23 KSchG nach herrschender Auffassung grundsätzlich nur inländische Betriebe (vgl. etwa BAG 09.10.1997 - 2 AZR 64/97; 03.06.2004 - 2 AZR 386/03; 17.01.2008 - 2 AZR 902/06; 26.03.2009 - 2 AZR 883/07; 08.10.2009 - 2 AZR 654/08; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 32; 24.05.2018 - 2 AZR 54/18, Rn. 29).

    Das gleiche gilt für die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebotene Beschränkung der Sozialauswahl auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet dem Arbeitgeber dabei, dem Arbeitnehmer vor einer Beendigungskündigung auch von sich aus eine mögliche anderweitige Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, ggf. zu geänderten (gleichwertigen oder schlechteren) Bedingungen, anzubieten (BAG 08.05.2014 - 2 AZR 1001/12, Rn. 12; BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 22; 25.10.2012 - 2 AZR 552/11, Rn. 29).

    Eine Änderungskündigung darf lediglich in Extremfällen unterbleiben, wenn der Arbeitgeber bei vernünftiger Betrachtung nicht mit einer Annahme des neuen Vertragsangebots durch den Arbeitnehmer rechnen konnte, ein derartiges Angebot vielmehr beleidigenden Charakter gehabt hätte (BAG 08.05.2014 - 2 AZR 1001/12, Rn. 13; BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12 -, Rn. 23; BAG 23.02.2010 - 2 AZR 656/08, Rn. 57).

    Die aus § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b Satz 3 KSchG iVm. dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgende Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen - freien - Arbeitsplatz im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens zu beschäftigen, erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht auf Arbeitsplätze im Ausland (BAG 24.09.2015 - 2 AZR 3/14, Rn. 18; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 28 ff.).

    Die Sozialauswahl bezieht sich nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, nur auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

    (a)Die aus § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, Satz 3 KSchG folgende gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen - freien - Arbeitsplatz im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens zu beschäftigen, erstreckt sich zunächst grundsätzlich nicht auf Arbeitsplätze im Ausland (BAG 24.09.2015 - 2 AZR 3/14, Rn. 18; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 28 ff.; a.A. LAG I. 22.03.2011 - 1 Sa 2/11).

    Entscheidend ist dabei für die erkennende Kammer, dass ein Ausgleich der wechselseitigen Interessen, d.h. derjenigen des Arbeitgebers, des von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmers und etwaiger im Ausland einzustellender Arbeitnehmer nur innerhalb eines kohärenten Systems erfolgen kann (vgl. insoweit BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12 Rn. 34).

    Offen bleibt, ob freie Arbeitsplätze im Ausland dann zu berücksichtigen sind, wenn sie deutschem Recht unterliegen (offen gelassen von BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 37; vgl. insoweit auch BAG 26.03.2009 - 2 AZR 883/09, Rn. 22, wonach Arbeitnehmer ausländischer Betriebsteile, deren Arbeitsverhältnisse nicht dem deutschen Recht unterliegen, für den Schwellenwert des § 23 KSchG nicht mitzählen).

    (bb)Es geht hier entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht um eine grenzüberschreitende, identitätswahrende Betriebsverlagerung in das Ausland bei einem Betriebsinhaberwechsel (vgl. BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 38).

    Die Sozialauswahl bezieht sich nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, nur auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2022 - 6 Sa 399/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; LTC-Zulage

    aa.Nach seinem räumlichen Geltungsbereich erfasst § 23 KSchG nach herrschender Auffassung grundsätzlich nur inländische Betriebe (vgl. etwa BAG 09.10.1997 - 2 AZR 64/97; 03.06.2004 - 2 AZR 386/03; 17.01.2008 - 2 AZR 902/06; 26.03.2009 - 2 AZR 883/07; 08.10.2009 - 2 AZR 654/08; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 32; 24.05.2018 - 2 AZR 54/18, Rn. 29).

    Das gleiche gilt für die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebotene Beschränkung der Sozialauswahl auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet dem Arbeitgeber dabei, dem Arbeitnehmer vor einer Beendigungskündigung auch von sich aus eine mögliche anderweitige Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, ggf. zu geänderten (gleichwertigen oder schlechteren) Bedingungen, anzubieten (BAG 08.05.2014 - 2 AZR 1001/12, Rn. 12; BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 22; 25.10.2012 - 2 AZR 552/11, Rn. 29).

    Eine Änderungskündigung darf lediglich in Extremfällen unterbleiben, wenn der Arbeitgeber bei vernünftiger Betrachtung nicht mit einer Annahme des neuen Vertragsangebots durch den Arbeitnehmer rechnen konnte, ein derartiges Angebot vielmehr beleidigenden Charakter gehabt hätte (BAG 08.05.2014 - 2 AZR 1001/12, Rn. 13; BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12 -, Rn. 23; BAG 23.02.2010 - 2 AZR 656/08, Rn. 57).

    Die aus § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b Satz 3 KSchG i. V. m. dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgende Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen - freien - Arbeitsplatz im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens zu beschäftigen, erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht auf Arbeitsplätze im Ausland (BAG 24.09.2015 - 2 AZR 3/14, Rn. 18; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 28 ff.).

    Die Sozialauswahl bezieht sich nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, nur auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

    (a)Die aus § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, Satz 3 KSchG folgende gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen - freien - Arbeitsplatz im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens zu beschäftigen, erstreckt sich zunächst grundsätzlich nicht auf Arbeitsplätze im Ausland (BAG 24.09.2015 - 2 AZR 3/14, Rn. 18; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 28 ff.; a. A. LAG I. 22.03.2011 - 1 Sa 2/11).

    Entscheidend ist dabei für die erkennende Kammer, dass ein Ausgleich der wechselseitigen Interessen, d.h. derjenigen des Arbeitgebers, des von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmers und etwaiger im Ausland einzustellender Arbeitnehmer nur innerhalb eines kohärenten Systems erfolgen kann (vgl. insoweit BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12 Rn. 34).

    Offen bleibt, ob freie Arbeitsplätze im Ausland dann zu berücksichtigen sind, wenn sie deutschem Recht unterliegen (offen gelassen von BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 37; vgl. insoweit auch BAG 26.03.2009 - 2 AZR 883/09, Rn. 22, wonach Arbeitnehmer ausländischer Betriebsteile, deren Arbeitsverhältnisse nicht dem deutschen Recht unterliegen, für den Schwellenwert des § 23 KSchG nicht mitzählen).

    (bb)Es geht hier entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht um eine grenzüberschreitende, identitätswahrende Betriebsverlagerung in das Ausland bei einem Betriebsinhaberwechsel (vgl. BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 38).

    Die Sozialauswahl bezieht sich nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, nur auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 598/21

    Wirksamer Widerruf einer TRI-Zulage für Ausbildungspiloten; Wirksamer Widerruf

    (1)Nach seinem räumlichen Geltungsbereich erfasst § 23 KSchG nach herrschender Auffassung grundsätzlich nur inländische Betriebe (vgl. etwa BAG 09.10.1997 - 2 AZR 64/97; 03.06.2004 - 2 AZR 386/03; 17.01.2008 - 2 AZR 902/06; 26.03.2009 - 2 AZR 883/07; 08.10.2009 - 2 AZR 654/08; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 32; 24.05.2018 - 2 AZR 54/18, Rn. 29).

    Das gleiche gilt für die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebotene Beschränkung der Sozialauswahl auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet dem Arbeitgeber, dabei dem Arbeitnehmer vor einer Beendigungskündigung auch von sich aus eine mögliche anderweitige Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, ggf. zu geänderten (gleichwertigen oder schlechteren) Bedingungen, anzubieten (BAG 08.05.2014 - 2 AZR 1001/12, Rn. 12; BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 22; 25.10.2012 - 2 AZR 552/11, Rn. 29).

    Eine Änderungskündigung darf lediglich in Extremfällen unterbleiben, wenn der Arbeitgeber bei vernünftiger Betrachtung nicht mit einer Annahme des neuen Vertragsangebots durch den Arbeitnehmer rechnen konnte, ein derartiges Angebot vielmehr beleidigenden Charakter gehabt hätte (BAG 08.05.2014 - 2 AZR 1001/12, Rn. 13; BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 23; BAG 23.02.2010 - 2 AZR 656/08, Rn. 57).

    Die Sozialauswahl bezieht sich nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, nur auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

    (aa)Die aus § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, Satz 3 KSchG folgende gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen - freien - Arbeitsplatz im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens zu beschäftigen, erstreckt sich zunächst grundsätzlich nicht auf Arbeitsplätze im Ausland (BAG 24.09.2015 - 2 AZR 3/14, Rn. 18; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 28 ff.; a.A. LAG Hamburg 22.03.2011 - 1 SA 2/11).

    Entscheidend ist dabei für die erkennende Kammer, dass ein Ausgleich der wechselseitigen Interessen, d.h. derjenigen des Arbeitgebers, des von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmers und etwaiger im Ausland einzustellender Arbeitnehmer nur innerhalb eines kohärenten Systems erfolgen kann (vgl. insoweit BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12 Rn. 34).

    Offen bleibt, ob freie Arbeitsplätze im Ausland dann zu berücksichtigen sind, wenn sie deutschem Recht unterliegen (offen gelassen von BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 37; vgl. insoweit auch BAG 26.03.2009 - 2 AZR 883/09, Rn. 22, wonach Arbeitnehmer ausländischer Betriebsteile, deren Arbeitsverhältnisse nicht dem deutschen Recht unterliegen, für den Schwellenwert des § 23 KSchG nicht mitzählen).

    (bbb)Es geht hier entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht um eine grenzüberschreitende, identitätswahrende Betriebsverlagerung in das Ausland bei einem Betriebsinhaberwechsel (vgl. BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 38).

    Die Sozialauswahl bezieht sich nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, nur auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

  • LAG Düsseldorf, 10.03.2022 - 11 Sa 346/21

    Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung bezüglich des Endtermins;

    (1)Nach seinem räumlichen Geltungsbereich erfasst § 23 KSchG nach herrschender Auffassung grundsätzlich nur inländische Betriebe (vgl. etwa BAG 09.10.1997 - 2 AZR 64/97; 03.06.2004 - 2 AZR 386/03; 17.01.2008 - 2 AZR 902/06; 26.03.2009 - 2 AZR 883/07; 08.10.2009 - 2 AZR 654/08; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 32; 24.05.2018 - 2 AZR 54/18, Rn. 29).

    Das gleiche gilt für die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebotene Beschränkung der Sozialauswahl auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet dem Arbeitgeber, dabei dem Arbeitnehmer vor einer Beendigungskündigung auch von sich aus eine mögliche anderweitige Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, ggf. zu geänderten (gleichwertigen oder schlechteren) Bedingungen, anzubieten (BAG 08.05.2014 - 2 AZR 1001/12, Rn. 12; BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 22; 25.10.2012 - 2 AZR 552/11, Rn. 29).

    Eine Änderungskündigung darf lediglich in Extremfällen unterbleiben, wenn der Arbeitgeber bei vernünftiger Betrachtung nicht mit einer Annahme des neuen Vertragsangebots durch den Arbeitnehmer rechnen konnte, ein derartiges Angebot vielmehr beleidigenden Charakter gehabt hätte (BAG 08.05.2014 - 2 AZR 1001/12, Rn. 13; BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12 -, Rn. 23; BAG 23.02.2010 - 2 AZR 656/08, Rn. 57).

    Die Sozialauswahl bezieht sich nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, nur auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

    (aa)Die aus § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, Satz 3 KSchG folgende gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen - freien - Arbeitsplatz im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens zu beschäftigen, erstreckt sich zunächst grundsätzlich nicht auf Arbeitsplätze im Ausland (BAG 24.09.2015 - 2 AZR 3/14, Rn. 18; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 28 ff.; a.A. LAG Hamburg 22.03.2011 - 1 Sa 2/11).

    Entscheidend ist dabei für die erkennende Kammer, dass ein Ausgleich der wechselseitigen Interessen, d.h. derjenigen des Arbeitgebers, des von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmers und etwaiger im Ausland einzustellender Arbeitnehmer nur innerhalb eines kohärenten Systems erfolgen kann (vgl. insoweit BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12 Rn. 34).

    Offen bleibt, ob freie Arbeitsplätze im Ausland dann zu berücksichtigen sind, wenn sie deutschem Recht unterliegen (offen gelassen von BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 37; vgl. insoweit auch BAG 26.03.2009 - 2 AZR 883/09, Rn. 22, wonach Arbeitnehmer ausländischer Betriebsteile, deren Arbeitsverhältnisse nicht dem deutschen Recht unterliegen, für den Schwellenwert des § 23 KSchG nicht mitzählen).

    (bbb)Es geht hier entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht um eine grenzüberschreitende, identitätswahrende Betriebsverlagerung in das Ausland bei einem Betriebsinhaberwechsel (vgl. BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 38).

    Die Sozialauswahl bezieht sich nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, nur auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

    aa.Nach seinem räumlichen Geltungsbereich erfasst § 23 KSchG nach herrschender Auffassung grundsätzlich nur inländische Betriebe (vgl. etwa BAG 09.10.1997 - 2 AZR 64/97; 03.06.2004 - 2 AZR 386/03; 17.01.2008 - 2 AZR 902/06; 26.03.2009 - 2 AZR 883/07; 08.10.2009 - 2 AZR 654/08; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 32; 24.05.2018 - 2 AZR 54/18, Rn. 29).

    Das gleiche gilt für die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebotene Beschränkung der Sozialauswahl auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

    Die Sozialauswahl bezieht sich nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, nur auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

    (a)Die aus § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, Satz 3 KSchG folgende gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen - freien - Arbeitsplatz im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens zu beschäftigen, erstreckt sich zunächst grundsätzlich nicht auf Arbeitsplätze im Ausland (BAG 24.09.2015 - 2 AZR 3/14, Rn. 18; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 28 ff.; aA. LAG Hamburg 22.03.2011 - 1 Sa 2/11).

    derjenigen des Arbeitgebers, des von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmers und etwaiger im Ausland einzustellender Arbeitnehmer nur innerhalb eines kohärenten Systems erfolgen kann (vgl. insoweit BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 34).

    Offen bleibt, ob freie Arbeitsplätze im Ausland dann zu berücksichtigen sind, wenn sie deutschem Recht unterliegen (offen gelassen von BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 37; vgl. insoweit auch BAG 26.03.2009 - 2 AZR 883/09, Rn. 22, wonach Arbeitnehmer ausländischer Betriebsteile, deren Arbeitsverhältnisse nicht dem deutschen Recht unterliegen, für den Schwellenwert des § 23 KSchG nicht mitzählen).

    (bb)Es geht hier entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht um eine grenzüberschreitende, identitätswahrende Betriebsverlagerung in das Ausland bei einem Betriebsinhaberwechsel (vgl. BAG 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 38).

    Ist der Arbeitsort nicht näher bestimmt, kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auf der Grundlage seines Direktionsrechts (§ 106 GewO) allenfalls innerhalb der Grenzen des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland versetzen (BAG 29.09.2013 - 2 AZR 809/12, BAGE 146, 37, Rn. 20; ErfK/Preis, 22. Aufl. 2022, GewO § 106 Rn. 17).

    Die Sozialauswahl bezieht sich nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, nur auf in Deutschland gelegene Betriebe (BAG 27.06.2019 - 2 AZR 38/19, Rn. 26; 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 40).

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 404/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Düsseldorf, 01.07.2022 - 10 Sa 975/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 601/21

    Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 350/21

    Anwendung deutschen Rechts bei Kündigung mit Auslandsbezug; Wirksamkeit einer

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 349/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 347/21

    Auslegung einer Kündigungserklärung; Räumlicher Geltungsbereich des § 23 KSchG ;

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 345/21

    Geltungsbereich des KSchG bei Unternehmen mit Sitz im Ausland; Übernahme

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 351/21

    Weitgehende

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 600/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 352/21

    Weitgehende

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 348/21

    Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 431/21

    Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung hinsichtlich des

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2021 - 4 Sa 303/21

    Luftverkehrsunternehmen; räumlicher Geltungsbereich des KSchG ; Betriebsübergang

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

  • BAG, 01.06.2023 - 2 AZR 150/22

    Luftverkehrsbetrieb - Inlandsbezug - Massenentlassung

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 3/14

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1001/12

    Interne Qualifizierungs- und Vermittlungsgesellschaft - (kein) Vorrang der

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Organisationsentscheidung

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 21 Sa 67/13

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20

    Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen

  • ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 8 Ca 5915/20
  • ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 8 Ca 5913/20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Angebot anderweitiger Beschäftigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Vollmachtsvorlage durch einen Hoteldirektor -

  • ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4 Ca 5893/20
  • ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5885/20
  • ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5887/20
  • LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 295/20

    Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen

  • LAG Sachsen, 07.05.2015 - 6 Sa 103/14

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 1 Ca 5878/20
  • ArbG Düsseldorf, 18.03.2021 - 10 Ca 5923/20

    Betriebsübergang

  • ArbG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 Ca 5967/20
  • ArbG Düsseldorf, 18.03.2021 - 10 Ca 5921/20

    Betriebsübergang

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 645/14

    Betriebsbedingte Kündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 - 16 Sa 1587/21

    Parallelentscheidung zu LAG Berlin-Brandenburg 16 Sa 1586/21 v. 29.11.2022

  • ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5888/20
  • ArbG Düsseldorf, 11.03.2021 - 10 Ca 5972/20
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 - 16 Sa 1586/21

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Betriebsbedingte Kündigung i.S.d. § 1

  • ArbG Düsseldorf, 18.03.2021 - 10 Ca 5971/20

    Betriebsübergang

  • ArbG Düsseldorf, 18.03.2021 - 10 Ca 5924/20

    Betriebsübergang

  • ArbG Düsseldorf, 19.03.2021 - 7 Ca 5908/20
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 26 Sa 1513/14

    Luftverkehrsbetrieb als Betrieb iSd. KSchG - Anwendbarkeit des § 15 KSchG auf

  • LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17

    Anforderungen an die Darlegung dringender betrieblicher Erfordernisse zur

  • ArbG Düsseldorf, 19.03.2021 - 7 Ca 5969/20
  • ArbG Düsseldorf, 26.02.2021 - 11 Ca 5956/20
  • LAG Hessen, 13.05.2016 - 14 Sa 587/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene

  • LAG Hamm, 24.02.2016 - 4 Sa 681/15

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebesbedingten Kündigung des

  • LAG Hamm, 16.08.2019 - 18 Sa 232/19

    Erste Berufungsverfahren zu den Massenentlassungen an Dura-Standorten entschieden

  • ArbG Düsseldorf, 25.02.2021 - 9 Ca 5916/20
  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 462/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

  • LAG Hamm, 21.10.2014 - 7 Sa 806/14

    Personenbedingte Kündigung; persönliche Beziehung als Eignungsmangel;

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 352/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

  • LAG Düsseldorf, 10.06.2022 - 6 Sa 1118/21

    Soziale Auswahl; Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Festlegung eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 79/21

    Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag

  • LAG Düsseldorf, 24.05.2016 - 3 Sa 735/15

    Unkündbarkeit in Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag ( § 17 Nr. 3 MTV für das

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 369/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

  • LAG Hessen, 17.02.2023 - 14 Sa 1088/22

    Dringende betriebliche Erfordernisse zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten

  • ArbG Stuttgart, 20.01.2017 - 26 Ca 866/16

    Sozialauswahl - Altersgruppenbildung - tariflicher Alterskündigungsschutz

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 3 Sa 467/15

    Regelungssperre; Öffnungsklausel

  • LAG Hessen, 17.02.2023 - 14 Sa 1089/22

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 14 Sa 1088/22 v. 17.02.2023

  • ArbG Düsseldorf, 21.11.2017 - 6 Ca 3976/17

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Regionaldirektors durch

  • LAG Köln, 20.06.2023 - 4 Sa 20/23

    Betriebsbedingte Kündigung; Vorrang der Änderungskündigung; freier Arbeitsplatz

  • LAG Hamm, 22.02.2023 - 2 Sa 816/22

    Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen; Vorrang der

  • LAG Köln, 27.04.2023 - 8 Sa 463/22

    Zweckbefristung; Auflösende Bedingung; Eigenart der Arbeitsleistung;

  • LAG Hessen, 28.03.2022 - 18 Sa 539/21

    Stilllegung einer selbständigen deutschen Niederlassung eines ausländischen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassung, Konsultationsverfahren,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 78/21

    Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2021 - 1 Ca 163/21

    Mitwirkung des Arbeitnehmers bei Urlaubsplanung - Abmahnung - betriebsbedingte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2020 - 6 Sa 92/20

    Betriebsbedingte Kündigung - endgültige Stilllegungsabsicht -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16

    Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung Betrieb

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2023 - 3 Sa 196/22

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • ArbG Cottbus, 21.09.2021 - 6 Ca 78/21

    Kündigung wegen Flugzeugabbau

  • ArbG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 Ca 5904/20
  • LAG Hamm, 20.05.2020 - 18 Sa 1615/19

    Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung in einem anderen Unternehmen

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

  • LAG Sachsen, 16.03.2016 - 8 Sa 268/15

    Abgrenzung von Arbeits- und Dienstvertrag

  • ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 1 Ca 5875/20
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 3 Sa 1268/15

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 13 Ca 5788/20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2020 - 6 Sa 317/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung durch Insolvenzverwalter -

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2022 - 21 Sa 44/21

    Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs 2 KSchG -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 3 Sa 1270/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2021 - 5 Ca 5833/20
  • LAG Thüringen, 17.05.2016 - 1 Sa 327/15

    Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung - Wegfall Hierarchieebene - leitender

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2022 - 2 Sa 242/21

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - fehlender anderer

  • ArbG Stuttgart, 19.11.2021 - 19 BV 80/21

    Beschlussverfahren - Interessenausgleich nach § 126 Abs 1 InsO - betriebsbedingte

  • ArbG Herne, 24.06.2015 - 5 Ca 2556/14

    Wiedereinstellungsanspruch Ermessensentscheidung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2019 - 7 Sa 2/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

  • VG Frankfurt/Main, 08.11.2023 - 11 K 1064/23

    Zulässigkeit der Kündigung während der Schwangerschaft bei Betriebsschließung,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2021 - 8 Sa 369/20

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Wegfall des Arbeitsplatzes

  • LAG Köln, 16.07.2021 - 10 Sa 838/20

    Anwendbarkeit KSchG ; Flugbetrieb; Widerspruch gegenüber Betriebsübergang;

  • LAG Köln, 11.11.2015 - 11 Sa 275/15

    Änderungskündigung; Änderungsangebot

  • LAG Hamm, 20.03.2014 - 11 Sa 1525/13

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen Schließung der Produktionsabteilung

  • ArbG Köln, 04.08.2022 - 11 Ca 1566/22
  • LAG Köln, 11.03.2015 - 11 Sa 987/14

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Fremdvergabe von

  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2022 - 13 Ca 5757/20
  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 13 Ca 5792/20
  • LAG München, 29.11.2016 - 42 Ca 11466/14

    Änderungskündigung und Sozialauswahl

  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2022 - 13 Ca 5789/20
  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2022 - 13 Ca 5756/20
  • LAG Köln, 10.11.2021 - 11 Sa 353/20

    Kündigungsschutz; Konzern

  • LAG Hessen, 16.04.2014 - 12 Sa 389/13

    Betriebsbedingte Kündigung; anderweitiger freier Arbeitsplatz

  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 13 Ca 5758/20
  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 13 Ca 5790/20
  • ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 353/16
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 17 Sa 1184/14

    Betriebsbedingte Kündigung - krankheitsbedingte Kündigung - Änderungskündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2021 - 2 Sa 6/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses -

  • ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 355/16

    Rechtswirksamkeit einer Tarifvertragsklausel zur Abkürzung von Kündigungsfristen

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.03.2021 - 11 Ca 1830/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AL 132/12
  • ArbG Kiel, 23.11.2017 - 1 Ca 1090c/17

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Nürnberg, 14.08.2014 - 6 Sa 563/13

    Kündigung - Betriebsratsmitglied - Betriebsschließung

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Rechtsprechung
   BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 455/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3574
BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 455/11 (https://dejure.org/2013,3574)
BAG, Entscheidung vom 12.03.2013 - 9 AZR 455/11 (https://dejure.org/2013,3574)
BAG, Entscheidung vom 12. März 2013 - 9 AZR 455/11 (https://dejure.org/2013,3574)
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Volltextveröffentlichungen (22)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Lehrer ohne Schulbuch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wer zahlt das Mathematiklehrbuch des Lehrers?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Lehrer muss Schulbuch für Unterricht nicht selbst bezahlen

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 670 BGB
    Kosten eines Schulbuches - Land muss Lehrer 14,36 Euro erstatten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatz für den Erwerb eines Schulbuchs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Länder müssen angestellten Lehrern Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern erstatten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Lehrer ohne Schulbuch

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufwendungsersatz für den Erwerb eines Schulbuchs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungsersatz des Lehrers für den Erwerb eines Schulbuchs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufwendungsersatz - Schulbuch

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 12.03.2013)

    Lehrer müssen Schulbücher nicht selbst bezahlen

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Erstattungsanspruch eines Lehrers für Anschaffung eines Schulbuches

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Lehrer müssen für Schulbücher nicht selbst zahlen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatz für den Erwerb eines Schulbuchs

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Aufwendungsersatz muss einem Lehrer für den Erwerb eines Schulbuchs geleistet werden

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Schulbuch, welches der Arbeitnehmer selbst erworben hat, zahlen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Erwerb eines Schulbuches durch Lehrer und anschließende Forderung eines Aufwendungsersatzes vom Land

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bundesländer müssen angestellten Lehrern Schulbücher bezahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer Aufwendungen in Bezug auf die Arbeitsausführung erstatten - Lehrer musste zu Unrecht Mathematik-Schulbuch aus eigener Tasche bezahlen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Schulbuch

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 12.03.2013)

    Erstattung von Unterrichtsmaterial: Obergeizhälse im Amt

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Angestellte Lehrer können Kostenerstattung für unterrichtsnotwendige Schulbücher verlangen, die ihnen die Schule nicht zur Verfügung stellt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2923
  • NZA 2013, 1086
  • BB 2013, 1588
  • DB 2014, 663
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 455/11
    Zum Tatbestand im Sinne dieser Norm gehört jedoch auch das in den Entscheidungsgründen enthaltene tatsächliche Vorbringen der Parteien (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 b bb (1) der Gründe, BAGE 114, 33) .
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 455/11
    Macht der Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers Aufwendungen, die nicht durch die Vergütung abgegolten sind, ist der Arbeitgeber deshalb zum Ersatz dieser Aufwendungen verpflichtet (vgl. BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 23, BAGE 124, 210) .
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

    Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 455/11
    § 670 BGB kann auf Arbeitsverhältnisse entsprechend angewendet werden (st. Rspr., vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 25 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 02.05.2011 - 8 Sa 1258/10

    Lehrer hat in der Regel einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Anschaffung

    Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 455/11
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Mai 2011 - 8 Sa 1258/10 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 2 A 11288/07

    Land muss Lehrern Schulbücher kostenlos zur Verfügung stellen

    Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 455/11
    Entgegen der Auffassung des beklagten Landes ist es einem angestellten Lehrer grundsätzlich nicht zumutbar, die Kosten für die Beschaffung von Arbeitsmitteln, die zur sachgerechten Durchführung des Unterrichts zwingend erforderlich sind, selbst zu tragen (vgl. zu beamteten Lehrkräften: OVG Rheinland-Pfalz 26. Februar 2008 -  2 A 11288/07  - zu (1) der Gründe) .
  • LAG Hamm, 13.01.2016 - 5 Sa 1437/15

    Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer bei wechselnden Einsatzstellen; Intransparenz

    (BAG Urt. v. 12.03.2013, 9 AZR 455/11, NJW 2013, 2923 f; Urt. v. 12.04.2011, 9 AZR 14/10, AP Nr. 35 zu § 670 BGB m.w.N.).
  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

    Macht der Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers Aufwendungen, die nicht durch die Vergütung abgegolten sind, ist der Arbeitgeber deshalb zum Ersatz dieser Aufwendungen verpflichtet (st. Rspr., vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 455/11 - Rn. 8 mwN; weiterführend BeckOGK/Maties Stand 1. August 2021 BGB § 611a Rn. 1565 ff.; HWK/Thüsing 9. Aufl. § 611a BGB Rn. 426 ff.; jeweils mwN) .
  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15

    Lebensmittelindustrie - Reinigungskosten - Hygienekleidung

    Macht etwa der Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers Aufwendungen, die nicht durch die Vergütung abgegolten sind, ist der Arbeitgeber deshalb zum Ersatz dieser Aufwendungen verpflichtet (BAG 12. März 2013 - 9 AZR 455/11 - Rn. 7 f.) .
  • LAG Niedersachsen, 20.12.2013 - 6 Sa 392/13

    Wirksam abbedungener Anspruch eines Leiharbeitsnehmers auf Fahrtkostenerstattung

    Macht der Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers Aufwendungen, die nicht durch die Vergütung abgegolten sind, ist der Arbeitgeber deshalb zum Ersatz dieser Aufwendungen verpflichtet (vgl. nur BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 455/11 - NJW 2013, 2923 - 2924).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 6 A 1760/11

    Lehrer kann Erstattung der Beschaffungskosten für Schulbücher verlangen

    vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 2. Mai 2011 - 8 Sa 1258/10 -, juris, bestätigt durch BAG, Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 455/11 -, Pressemitteilung des BAG Nr. 16/13.

    vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 2. Mai 2011 - 8 Sa 1258/10 -, juris, und BAG, Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 455/11 -, Pressemitteilung des BAG Nr. 16/13.

    Für die in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung befürwortete Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Auftragsregeln - vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 2. Mai 2011 - 8 Sa 1258/10 -, juris, und BAG, Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 455/11 -, Pressemitteilung des BAG Nr. 16/13 - ist deshalb jedenfalls im Bereich des öffentlichen Dienstrechts in der hier gegebenen Fallkonstellation kein Raum.

  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.927

    Polizeirecht, Sicherstellung einer Musikanlage, Lärmbelästigung,

    Zwar ist den in Regelwerken wie der TA Lärm enthaltenen Immissionsrichtwerten im Regelfall in Bezug auf die Erheblichkeit gesundheitsschädlicher Umwelteinwirkungen eine indizielle Bedeutung beizumessen (OVG Lüneburg, B.v. 5.7.2013 - 11 ME 148/13 - NJW 2013, 2923).
  • LAG Hamm, 11.12.2019 - 6 Sa 912/19

    Arbeitszeitbetrug, Überstundenvergütung, Aufrechnung, Überzahlung

    § 670 BGB kann auf Arbeitsverhältnisse entsprechend angewendet werden ( st. Rspr., statt aller: BAG 12. März 2013 - 9 AZR 455/11 m. w. N. ).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 2 LC 260/15

    Arbeitsmittel; Finanzhoheit; Lehrbuch; Personalkosten; Sachkosten; Schulbuch;

    In einem nachfolgenden Rechtsstreit zwischen dem Lehrer und dem klagenden Land ging das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 12. März 2013 (- 9 AZR 455/11 -, NJW 2013, 2923) von einem Anspruch des Lehrers auf Erstattung des Kaufpreises für das von ihm erworbene Schulbuch aus, der sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 670 BGB ergebe.

    Die hier maßgeblichen Umstände ergeben sich zunächst aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. März 2013 (- 9 AZR 455/11 -, NJW 2013, 2923; nähere Einzelheiten zum Sachverhalt: LAG Niedersachsen, Urt. v. 2.5.2011 - 8 Sa 1258/10 -, juris), das in der Sache eine bereits frühere beamtenrechtliche Rechtsprechung fortgeführt hat, wonach eine (gewohnheitsrechtliche) Pflicht von Lehrern, Arbeitsmittel auf eigene Kosten anzuschaffen, nicht besteht (vgl. VG Münster, Beschl. v. 16.8.2006 - 4 L 471/06 -, juris und OVG Münster, Beschl. v. 25.10.2006 - 6 B 1880/06 -, NVwZ-RR 2007, 108).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 12. März 2013 (- 9 AZR 455/11 -, NJW 2013, 2923) den Anspruch der Lehrkraft gegen das Land als Arbeitgeber nicht aus § 112 NSchG, sondern aus allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen hergeleitet, die ihrerseits dem zivilrechtlichen Auftragsrecht entnommen waren (§ 670 BGB).

  • OVG Thüringen, 29.08.2019 - 4 KO 549/16

    Anschaffung von Schulbüchern zur leihweisen Nutzung durch Lehrer (als Lehrmittel)

    Auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. März 2013 (Az.: 9 AZR 455/11 - juris -) folge keine Kostentragungspflicht der Beklagten.

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem in Bezug genommenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. März 2013 (Az.: 9 AZR 455/11).

    Insoweit ist insbesondere zu berücksichtigen, dass inzwischen durch die Rechtsprechung, insbesondere zuletzt des Bundesarbeitsgerichts in dessen Urteil vom 12. März 2013 (Az.: 9 AZR 455/11 - juris -) hinreichend klargestellt ist, dass der Lehrer jedenfalls die Kosten für Schulbücher, die zur ordnungsgemäßen Unterrichtsgestaltung "erforderlich" sind, nicht selbst zu tragen hat.

    Aus dem von der Beklagten angeführten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. März 2013 (Az.: 9 AZR 455/11 - juris -) ist für den vorliegenden Fall ebenfalls nichts Abweichendes herzuleiten: Nach jenem Urteil ist der Arbeitgeber zum Ersatz von Aufwendungen für Schulbücher verpflichtet, soweit der Arbeitnehmer diese im Interesse des Arbeitgebers erworben hat und die Aufwendungen nicht durch die Vergütung abgegolten sind.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 410/15

    Nutzung des Privatfahrzeug des Arbeitnehmers in dienstlichem Interesse -

    § 670 BGB kann auf Arbeitsverhältnisse entsprechend angewendet werden (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 455/11 - NJW 2013, 2923 Rz. 8 m. w. N.).

    Nicht erforderlich ist, dass die Aufwendungen objektiv notwendig waren; ausreichend ist vielmehr, wenn der Arbeitnehmer sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte (BAG, Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 455/11 - NJW 2013, 2923 Rz. 8; vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - NZA 2004, 604, 605, jeweils m. w. N.).

  • LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20

    Fristlose Kündigung wegen Rückgabe eines verschmutzten und beschädigten

  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 335/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2018 - 7 Sa 59/18

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Arbeitsort - Fahrtkostenerstattung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 5 Sa 250/18

    Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte - Fahrtkostenerstattung durch

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.04.2017 - 6 Sa 292/16

    Parkplatz, Stellplatz, Kostenerstattung, Privat-PKW, Aufwendungsersatz,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 5 Sa 1843/16

    Beharrliche Arbeitsverweigerung - Befürchtung sexueller Übergriffe -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2019 - 5 Sa 105/18

    Mobbing - Schadensersatz - vorwerfbare Pflichtverletzung - Abgrenzung zu üblichen

  • VG Minden, 27.06.2017 - 4 K 5405/16
  • LAG Köln, 19.01.2023 - 8 Sa 480/22

    Annahmeverzug; kein böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst;

  • VG Stade, 10.08.2015 - 4 A 3578/13

    Erstattungsanspruch, öffentlich rechtlicher; Finanzhoheit, kommunale; GoA;

  • LAG Baden-Württemberg, 08.08.2019 - 3 Sa 6/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Betrug - Aufwendungsersatzanspruch des

  • VG Gera, 16.11.2015 - 1 K 883/13

    Verwaltungsinterne Kontrollmäßigkeit der Widerspruchsbehörde; Vorverfahren;

  • VG Stade, 27.03.2015 - 3 A 1171/13

    Anspruch eines Gymnasiallehrers auf Erstattung von Anschaffungskosten für zwei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2018 - L 11 AL 149/17
  • LAG München, 25.03.2015 - 10 Sa 957/14

    Reisekosten infolge einer unwirksamen Versetzung

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