Rechtsprechung
   BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,584
BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83 (https://dejure.org/1985,584)
BAG, Entscheidung vom 01.08.1985 - 2 AZR 101/83 (https://dejure.org/1985,584)
BAG, Entscheidung vom 01. August 1985 - 2 AZR 101/83 (https://dejure.org/1985,584)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 214
  • NJW 1987, 398
  • NZA 1986, 635
  • BB 1986, 1643
  • DB 1986, 2238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 270/83

    Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellung nach Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83
    Tatsächlich kann eine zur Anfechtung berechtigende arglistige Täuschung i. S. des § 123 Abs. 1 BGB dann vorliegen, wenn der Kläger eine zulässige Frage der Beklagten nach seiner Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten vorsätzlich falsch beantwortet hat und er erkennen mußte, daß die von ihm verschwiegene Frage seiner Gleichstellung für die Entscheidung der Beklagten über die Begründung des Arbeitsverhältnisses wesentlich und auch ursächlich war (vgl. dazu BAG 11, 270, 273 f.; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; BAG Urteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - EzA § 123 BGB Br. 22; BAG Urteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP Nr. 26 zu § 123 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band 1, § 22 IV 2, Seite 194 f.; Gröninger, SchwbG, Stand Juni 1984, § 12 Anm. 4 b aa; Falkenberg, BB 1970, 1013; Haberkorn, RdA 1962, 416 f.; Weber, SchwbG, Stand Januar 1985, § 1 Anm. 8; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 35 II 5, Seite 98).

    Auch der Senat ist bereits in den Urteilen vom 25. März 1976 (- 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB) und vom 7. Juni 1984 (- 2 AZR 270/83 - AP Nr. 26 zu § 123 BGB) ohne nähere Begründung davon ausgegangen, der Arbeitgeber dürfe uneingeschränkt nach der Schwerbehinderteneigenschaft fragen.

    b) Das vorrangige Interesse des Arbeitgebers folgt aus den besonderen gesetzlichen Verpflichtungen, die für ihn durch die Beschäftigung Schwerbehinderter entstehen, d. h. aus der rechtlichen und wirtschaftlichen Tragweite und der betrieblichen Auswirkungen, die sich für den Arbeitgeber aus der Einstellung und Beschäftigung eines Schwerbehinderten (§ 1 SchwbG) oder eines Gleichgestellten (§ 2 SchwbG) ergeben (vgl. Urteil des Senats vom 7. Juni 1984, aaO; Hümmerich, aaO, S. 430; Wilrodt/Neumann, aaO, § 12 Rz 45).

    Anders als bei der Frage nach der Körperbehinderung (vgl. dazu das Urteil des Senates vom 7. Juni 1984, aaO) kommt eine Beschränkung auf Schwerbehinderungen, die erfahrungsgemäß die Eignung des Arbeitnehmers für die vorgesehene Tätigkeit beeinträchtigen insbesondere deswegen nicht in Betracht, weil der Schwerbehindertenschutz auf Dauer den Inhalt der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis prägt (Dietz/Richardi, aaO, § 94 Rz 12).

  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75

    Arbeitsvertragsanfechtungsrecht bei vorsätzlich falscher Beantwortung der Frage

    Auszug aus BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83
    Tatsächlich kann eine zur Anfechtung berechtigende arglistige Täuschung i. S. des § 123 Abs. 1 BGB dann vorliegen, wenn der Kläger eine zulässige Frage der Beklagten nach seiner Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten vorsätzlich falsch beantwortet hat und er erkennen mußte, daß die von ihm verschwiegene Frage seiner Gleichstellung für die Entscheidung der Beklagten über die Begründung des Arbeitsverhältnisses wesentlich und auch ursächlich war (vgl. dazu BAG 11, 270, 273 f.; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; BAG Urteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - EzA § 123 BGB Br. 22; BAG Urteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP Nr. 26 zu § 123 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band 1, § 22 IV 2, Seite 194 f.; Gröninger, SchwbG, Stand Juni 1984, § 12 Anm. 4 b aa; Falkenberg, BB 1970, 1013; Haberkorn, RdA 1962, 416 f.; Weber, SchwbG, Stand Januar 1985, § 1 Anm. 8; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 35 II 5, Seite 98).

    Ohne entsprechende Frage des Arbeitgebers muß der Arbeitnehmer von sich aus bei der Einstellung nur dann auf eine Schwerbehinderteneigenschaft oder seine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten hinweisen, wenn er erkennen muß, daß er wegen der Behinderung die der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Gleichstellung zugrunde liegt, die vorgesehene Arbeit nicht zu leisten vermag oder die Minderung der Leistung und Fähigkeiten für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist (Urteil des Senates vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; Wilrodt/Neumann, SchwbG, 6. Aufl., § 12 Rz 45).

    Auch der Senat ist bereits in den Urteilen vom 25. März 1976 (- 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB) und vom 7. Juni 1984 (- 2 AZR 270/83 - AP Nr. 26 zu § 123 BGB) ohne nähere Begründung davon ausgegangen, der Arbeitgeber dürfe uneingeschränkt nach der Schwerbehinderteneigenschaft fragen.

  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 241/60

    Wahrheitsgemäße Antwort bei Frage nach der Schwangerschaft - Anfechtung des

    Auszug aus BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83
    Tatsächlich kann eine zur Anfechtung berechtigende arglistige Täuschung i. S. des § 123 Abs. 1 BGB dann vorliegen, wenn der Kläger eine zulässige Frage der Beklagten nach seiner Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten vorsätzlich falsch beantwortet hat und er erkennen mußte, daß die von ihm verschwiegene Frage seiner Gleichstellung für die Entscheidung der Beklagten über die Begründung des Arbeitsverhältnisses wesentlich und auch ursächlich war (vgl. dazu BAG 11, 270, 273 f.; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; BAG Urteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - EzA § 123 BGB Br. 22; BAG Urteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP Nr. 26 zu § 123 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band 1, § 22 IV 2, Seite 194 f.; Gröninger, SchwbG, Stand Juni 1984, § 12 Anm. 4 b aa; Falkenberg, BB 1970, 1013; Haberkorn, RdA 1962, 416 f.; Weber, SchwbG, Stand Januar 1985, § 1 Anm. 8; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 35 II 5, Seite 98).

    Insoweit durchaus mit dem MuSchG vergleichbar (vgl. dazu BAG Urteil vom 22. September 1961 - 1 AZR 241/60 - AP Nr. 15 zu § 123 BGB und BAG 3, 309, 312), beschränkt sich der individuelle Schutz des SchwbG des Schwerbehinderten oder des Gleichgestellten im Verhältnis zum Arbeitgeber darauf, ihm den bereits erworbenen Arbeitsplatz, nicht aber auch die Eingehung des Arbeitsvertrages selbst, d. h. den Erwerb des Arbeitsplatzes unter allen Umständen zu sichern.

  • BAG, 27.11.1956 - 1 AZR 540/55

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags

    Auszug aus BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83
    Insoweit durchaus mit dem MuSchG vergleichbar (vgl. dazu BAG Urteil vom 22. September 1961 - 1 AZR 241/60 - AP Nr. 15 zu § 123 BGB und BAG 3, 309, 312), beschränkt sich der individuelle Schutz des SchwbG des Schwerbehinderten oder des Gleichgestellten im Verhältnis zum Arbeitgeber darauf, ihm den bereits erworbenen Arbeitsplatz, nicht aber auch die Eingehung des Arbeitsvertrages selbst, d. h. den Erwerb des Arbeitsplatzes unter allen Umständen zu sichern.
  • BAG, 16.01.1968 - 2 AZR 156/66

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - Vergleich

    Auszug aus BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83
    Der Arbeitnehmer ist dann zur wahrheitsgemäßen Beantwortung dieser Frage verpflichtet (vgl. Bleistein, BlStSozArbR 1969, 172; Braasch, Handbuch des Arbeitsrechts, Teil VII B, § 12 SchwbG Anm. 7 S. 156; Brill, AuR 1968, 136, 140, und BlStSozArbR 1985, 113 f.; Degener, Das Fragerecht des Arbeitgebers gegenüber Bewerbern, 1975, S. 127 ff.; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 94 Rz 12; Falkenberg, BB 1970, 1015; Gröninger, aaO, § 12 Anm. 4 b aa; Haberkorn, RdA 1962, S. 418; Hümmerich, BB 1979, 428, 430; KR-Etzel, 2. Aufl., §§ 12 - 17 SchwbG Rz 28; Neumann DB 1961, 1291 f.; Rewolle/Dörner, SchwbG, Stand Juli 1984, § 12 Anm. III 5 e; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., S. 98; Sommer, AR-Blattei, Anfechtung I, unter B II 2; Weber, aaO, § 1 Anm. 8; Wilrodt/Neumann, aaO, § 12 Rz 45).
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    Auszug aus BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83
    Tatsächlich kann eine zur Anfechtung berechtigende arglistige Täuschung i. S. des § 123 Abs. 1 BGB dann vorliegen, wenn der Kläger eine zulässige Frage der Beklagten nach seiner Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten vorsätzlich falsch beantwortet hat und er erkennen mußte, daß die von ihm verschwiegene Frage seiner Gleichstellung für die Entscheidung der Beklagten über die Begründung des Arbeitsverhältnisses wesentlich und auch ursächlich war (vgl. dazu BAG 11, 270, 273 f.; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; BAG Urteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - EzA § 123 BGB Br. 22; BAG Urteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP Nr. 26 zu § 123 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band 1, § 22 IV 2, Seite 194 f.; Gröninger, SchwbG, Stand Juni 1984, § 12 Anm. 4 b aa; Falkenberg, BB 1970, 1013; Haberkorn, RdA 1962, 416 f.; Weber, SchwbG, Stand Januar 1985, § 1 Anm. 8; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 35 II 5, Seite 98).
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Wird der Arbeitnehmer bei der Einstellung nach dem Vorliegen einer bestimmten Tatsache befragt, so ist er - falls die Frage zulässig ist - zu deren wahrheitsgemäßer Beantwortung verpflichtet (BAGE 11, 270; 49, 214 = AP Nr. 15 und 30 zu § 123 BGB).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers an die Voraussetzung gebunden, daß die verschwiegenen Umstände dem Arbeitnehmer die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder sonst für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind (BAGE 15, 261 = AP Nr. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß; Senatsurteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; BAGE 49, 214 = AP Nr. 30 zu § 123 BGB; BAGE 59, 285 [BAG 08.09.1988 - 2 AZR 102/88] = AP Nr. 1 zu § 8 MuSchG 1968; vgl. auch Wiedemann, Festschrift für Herschel, 1982, S. 463, 468; Hofmann, ZfA 1975, 1, 48; Conze, Anm. zu AP Nr. 32 zu § 123 BGB).

    Selbst wenn man davon ausgeht, eine vollständige weibliche Identität sei für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz als Arzthelferin in der Praxis des Beklagten von ausschlaggebender Bedeutung (zu diesem Begriff vgl. BAGE 15, 261 = AP Nr. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß; BAGE 49, 214 = AP Nr. 30 zu § 123 BGB; BAGE 59, 285 [BAG 08.09.1988 - 2 AZR 102/88] = AP Nr. 1 zu § 8 MuSchG 1968), durfte die Klägerin im Hinblick auf §§ 1, 5 TSG im Rechtsverkehr als Frau auftreten und den Mangel an weiblicher Identität ungefragt verschweigen.

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

    Diese Verpflichtung besteht hingegen nicht den einzelnen Schwerbehinderten gegenüber (vgl. BAG 1. August 1985 - 2 AZR 101/83 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 49, 214 zur Vorgängerregelung des § 5 SchwbG) .
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

    Im einzelnen können gesetzliche Regelungen und Wertungen die Grenzen der Auskunftspflicht bestimmen (BAG Urteil vom 1. August 1985 - 2 AZR 101/83 - BAGE 49, 214, 221 ff. = AP Nr. 30 zu § 123 BGB).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über

    Dem Arbeitgeber wird jedoch das Recht zugestanden, nach der Schwerbehinderteneigenschaft zu fragen; der Arbeitnehmer hat die Pflicht, darauf wahrheitsgemäß zu antworten (vgl. BAG Urteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP, aaO, zu II 4 der Gründe; BAGE 49, 214, 219 f. = AP Nr. 30 zu § 123 BGB, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1991 - 2 AZR 515/90 - n.v., zu II I der Gründe).
  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Wird der Arbeitnehmer bei der Einstellung nach dem Vorliegen einer bestimmten Tatsache befragt, so ist er, falls die Frage zulässig ist, zu deren wahrheitsgemäßer Beantwortung verpflichtet (BAGE 11, 270 ; 49, 214 = AP Nr. 15 und 30 zu § 123 BGB ).

    Dem Arbeitgeber wird jedoch das Recht zugestanden, nach der Schwerbehinderteneigenschaft zu fragen; der Arbeitnehmer hat die Pflicht, darauf wahrheitsgemäß zu antworten (vgl. BAG Urteil vom 7. Juni 1984 - AP Nr. 26, aaO, zu II 4 der Gründe; BAGE 49, 214, 219 f. = AP Nr. 30, aaO, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1991 - 2 AZR 515/90 -, unveröffentlicht, zu II 1 der Gründe).

    Der individuelle Schutz zugunsten des Schwerbehinderten im Verhältnis zum Arbeitgeber beschränkt sich darauf, ihm den bereits erworbenen Arbeitsplatz, nicht aber auch die Eingehung des Arbeitsvertrages selbst, d. h. den Erwerb des Arbeitsplatzes unter allen Umständen zu sichern (vgl. Senatsurteil vom 1. August 1985 - 2 AZR 101/83 - AP Nr. 30 zu § 123 BGB ).

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 11/17

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

    Die Vorschrift vermittelt diesem Personenkreis keine unmittelbaren subjektiven Rechte (sh. nur Neumann in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen SGB IX 12. Aufl. § 71 Rn. 3 mwN; zu § 5 SchwbG aF BAG 1. August 1985 - 2 AZR 101/83 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 49, 214) .
  • LAG Hessen, 24.03.2010 - 7 Sa 1373/09

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen unwahre Beantwortung der Frage nach einer

    Als tätigkeitsneutral wird diese Frage bezeichnet, weil sie keinen Bezug zur vorgesehenen Beschäftigung hat, sondern nur darauf zielt zu erfahren, ob eine Schwerbehinderung festgestellt ist, und zwar unabhängig davon, welche Auswirkungen die Schwerbehinderteneigenschaft oder die Gleichstellung sowie die zugrunde liegende Behinderung konkret für die in Aussicht genommene Tätigkeit hat (vgl. BAG, Urteil vom 01.08.1985 - 2 AZR 101/83 - AP Nr. 30 zu § 123 BGB, unter II. 3. a) d.Gr. und BAG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 923/94 - AP Nr. 40 zu § 123 BGB, unter B. II. 2. d.Gr.) .
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Dem Arbeitgeber wird jedoch das Recht zugestanden, nach der Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung zu fragen; der Arbeitnehmer hat die Pflicht, darauf wahrheitsgemäß zu antworten (BAG 1. August 1985 - 2 AZR 101/83 - BAGE 49, 214; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - BAGE 90, 251; KR-Etzel 5. Aufl. §§ 15 - 20 SchwbG Rn. 32; teilw.
  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 244/85

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Schwangerschaft

    Das hat der Senat inzwischen in seinem Urteil vom 1. August 1985 - 2 AZR 101/83 - BAGE 49, 214 bestätigt.
  • LAG Nürnberg, 09.12.2003 - 6 Sa 676/02

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Täuschung des Arbeitnehmers über die

    Entscheidend ist, ob die Frage für die Durchführung und die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses von erheblicher Bedeutung ist, so dass die Kenntnis des erfragten Umstandes gegenüber den schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers am Schutz seines Persönlichkeitsrechts und an der Unverletzlichkeit seiner Individualsphäre überwiegt (BAG vom 01.08.1985, Az. 2 AZR 101/83, EzA § 123 BGB Nr. 26 unter II.3.a. der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 36/17

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - Verzeichnis der schwerbehinderten und

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 21/17

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 74/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 2/17

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 56/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 76/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 66/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 57/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • LAG Berlin, 27.07.1990 - 6 Sa 45/90

    Arbeitsvertrag: Anfechtung - Offenlegung transsexueller Prägung

  • LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10

    Anfechtung eines zweiten Arbeitsvertrags wegen Täuschung über den beruflichen

  • LAG Hamm, 08.02.1995 - 18 Sa 2136/93

    Arbeitsvertrag - Anfechtbarkeit - Täuschung über beruflichen Werdegang

  • OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 26/06

    Pensionsansprüche aus Vorstandsanstellungsvertrag: Anfechtung des Vertrages wegen

  • LAG Sachsen, 21.04.1999 - 10 Sa 840/98
  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 515/90

    Arbeitsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • ArbG Essen, 15.07.2021 - 1 Ca 596/21
  • LAG Hamm, 22.01.1999 - 5 Sa 702/98

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen Verschweigens einer Behinderung

  • ArbG Siegburg, 22.03.1994 - 1 Ca 3454/93

    Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht