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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88   

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https://dejure.org/1988,4307
LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88 (https://dejure.org/1988,4307)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88 (https://dejure.org/1988,4307)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19. August 1988 - 2 TaBV 4/88 (https://dejure.org/1988,4307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit; Einigungsstelle; Beschwerde; Abmahnung; Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 852 (Ls.)
  • BB 1988, 2040
  • DB 1988, 2060
  • DB 1988. 2060
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 02.11.1983 - 7 Sa 901/83
    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88
    Das Bundesarbeitsgericht ist auch ausdrücklich der entgegengesetzten Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln (vom 02.11.1983 - 7 Sa 901/83 -) nicht gefolgt (BAG AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).

    Das Landesarbeitsgericht Köln verneint unter Zugrundelegung seiner individualrechtlichen Rechtsprechung zur Nichtangreifbarkeit einer Abmahnung (LAG Köln vom 02.11.1983 - 7 Sa 901/83) die Offensichtlichkeit der Unzuständigkeit der Einigungsstelle.

  • LAG Hamburg, 09.07.1985 - 8 TaBV 11/85

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle im Fall der Nichtabhilfe

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88
    Das Landesarbeitsgericht Hamburg (BB 1985, Seite 1729) hat in einer Entscheidung die Auffassung vertreten, daß eine Einigungsstelle über die Beschwerde eines Arbeitnehmers nicht offensichtlich unzuständig sei.
  • BAG, 28.06.1984 - 6 ABR 5/83

    Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligungsrecht am arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88
    Der Spruch der Einigungsstelle kann keine zusätzliche Leistungspflicht des Arbeitgebers begründen (BAG NZA 1985, Seite 189).
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88
    Selbst wenn der Arbeitnehmer diesen Rechtsanspruch nicht verfolgen sollte, kann im Rahmen eines nachfolgenden Kündigungsschutzprozesses jederzeit die Richtigkeit der der Abmahnung zugrunde liegenden Tatsachen bzw. die Berechtigung der Abmahnung von dem Arbeitnehmer gerügt werden mit der Folge, daß der Arbeitgeber im einzelnen die Gründe für die erfolgte Abmahnung darlegen und beweisen muß (BAG NZA 1987, Seite 518 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.1985 - 5 TaBV 36/84

    Personalakte; Herausnahme einer Abmahnung; Rechtsanspruch; Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88
    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (NZA 1985, Seite 190) ist von einer offensichtlichen Unzuständigkeit einer Einigungsstelle bei Beschwerde gegen eine Abmahnung ausgegangen, da es sich bei der begehrten Herausnahme einer Abmahnung aus den Personalakten um einen Rechtsanspruch und nicht um einen Regelungsanspruch handele.
  • LAG Köln, 16.11.1984 - 7 TaBV 40/84

    Einigungsstelle; Beschwerde; Zuständigkeit; Abmahnung

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88
    Es sei zweifelhaft, ob überhaupt ein Rechtsanspruch auf Rücknahme einer Abmahnung bestehe (LAG Köln NZA 1985, Seite 191).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17

    Einigungsstelle - Beschwerde von Arbeitnehmern wegen einer Abmahnung

    § 85 BetrVG Rz. 5; Grunsky u.a § 98 ArbGG Rz.9; Koch/ErfK § 100 ArbGG Rz. 5; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2006 - 13 TaBV 15/05 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz 17.01.1985 - 5 TaBV 36/84 -, NZA 1984, 190; LAG Berlin 19.8.1988 - 2 TaBV 4/88 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 11).

    Demgegenüber hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 17.01.1985 (- 5 TaBV 36/84 - NZA 1985, 190) in Anknüpfung an den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Rechtsanspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte die Einigungsstelle bei Beschwerden gegen eine Abmahnung für offensichtlich unzuständig erachtet: Davon ist auch das Landesarbeitsgericht Berlin in seiner ausführlich und überzeugend begründeten Entscheidung vom 19.08.1988 (- 2 TaBV 4/88 - LAGE § 98 Nr. 11) ausgegangen.

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 59/88

    Betriebsrat: grober Verstoß des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Mai 1988 - 2 TaBV 4/88 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 23.03.1988 - 7 Sa 1357/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,13836
LAG Köln, 23.03.1988 - 7 Sa 1357/87 (https://dejure.org/1988,13836)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.03.1988 - 7 Sa 1357/87 (https://dejure.org/1988,13836)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. März 1988 - 7 Sa 1357/87 (https://dejure.org/1988,13836)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verschleiertes Arbeitsabkommen; Pfändung; Schuldtitel; Vergütungsanspruch; Gläubiger; Drittberechtigter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1980, 2060
  • DB 1988, 2060
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.11.1990 - IX ZR 17/90

    Pfändung fiktiven Einkommens

    Während zum Teil die Auffassung vertreten wird, daß auch im Rahmen des § 850 h Abs. 2 ZPO die vorrangigen Pfändungen stets zu berücksichtigen seien (Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 20. Aufl. § 850 h Rdnr. 45; Bromann aaO. S. 66 ff.; Süsse BB 1970, 671, 675), kommt nach anderer Auffassung das Prioritätsprinzip uneingeschränkt nur dem Pfandgläubiger zugute, der aufgrund seiner Pfändung die Ansprüche aus § 850 h Abs. 2 ZPO gerichtlich durchsetzt (LAG Köln DB 1988, 2060; ArbG Lübeck JurBüro 1984, 300 f. = MDR 1984, 174; Zöller, Stöber, ZPO 15. Aufl. § 850 h Rdnr. 8).
  • LAG Hamm, 19.10.1989 - 16 Sa 878/89

    Drittschuldnerklage; Gehaltspfändung; Lohnpfändung; Pfändung; Streitverkündung;

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  • LAG Berlin, 07.09.1990 - 6 Sa 49/90

    Gesetzliche Prozeßstandschaft des nachrangigen Pfändungsgläubigers

    Sollte sich im weiteren ein verschleiertes Arbeitseinkommen des Schuldners ergeben, das zu einem über die bereits monatlich ans Finanzamt Wilmersdorf abgeführten 424, 20 DM hinausgehenden Betrag führt so käme diese Fiktion auch dem dies selbst nicht geltend machenden Finanzamt zugute (vgl. LAG Köln, Urteil vom 23.03.1988 - 7 Sa 1357/87 = BB 88, 2060; dahin tendierend auch BAG Urteil vom 16.05.1990 - 4 AZR 145/90 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).
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