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   BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91   

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BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91 (https://dejure.org/1992,389)
BAG, Entscheidung vom 05.08.1992 - 5 AZR 531/91 (https://dejure.org/1992,389)
BAG, Entscheidung vom 05. August 1992 - 5 AZR 531/91 (https://dejure.org/1992,389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten - Berührung der Rechtsstellung eines Arbeitnehmers durch Abmahnung - Wirksamkeit einer unzulässigen schriftlichen Abmahnung in einer Personalakte - Wirksamkeitsvoraussetzungen einer mündlichen Abmahnung - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611
    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3159 (Ls.)
  • NZA 1993, 838
  • BB 1992, 2295
  • DB 1993, 1677
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91
    Der Arbeitnehmer kann beanspruchen, daß eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird (wie BAG Urteil vom 27.11.1985, 5 AZR 101/84 = BAGE 50, 202 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht gegen LAG Hamm Urteil vom 13. Juni 1991 - 4 (18) (12) Sa 714/90 = LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 30).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. November 1985 (BAGE 50, 202 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sich mit der in jenem Verfahren angegriffenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. November 1983 - 7 Sa 901/83 - (DB 1984, 1630) auseinandergesetzt und im einzelnen begründet, daß und weshalb dem Arbeitnehmer ein Anspruch zusteht, die Entfernung einer schriftlichen, zu seinen Personalakten genommenen Abmahnung zu verlangen, wenn diese nach Form oder Inhalt geeignet ist, den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen.

    Zu dieser Entscheidung des Senats hat Echterhölter ausgeführt, das Bemerkenswerte an ihr sei nicht so sehr, was das Bundesarbeitsgericht geäußert habe, sondern daß es überhaupt genötigt war, dies alles erneut auszuführen (Anm. zu AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).

  • BAG, 25.04.1972 - 1 AZR 322/71

    Ausschlußklausel - Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91
    Vielmehr kann eine unberechtigte Abmahnung die Grundlage für eine falsche Beurteilung des Arbeitnehmers sein, wodurch sein berufliches Fortkommen behindert wird oder sich andere arbeitsrechtliche Nachteile für ihn ergeben können (vgl. dazu u. a. BAGE 24, 247, 256 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 01.02.1983 - 13 Sa 1313/82

    Abmahnung

    Auszug aus BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91
    Es beruft sich nur auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Februar 1983 - 13 Sa 1313/82 - (EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 33).
  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Auszug aus BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 13. März 1991 - 5 AZR 133/90 - (SAE 1992, 163 = NZA 1991, 768, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) sind Bedenken gegen die Ansicht des Landesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 1. Februar 1983 zu erheben.
  • LAG Köln, 02.11.1983 - 7 Sa 901/83
    Auszug aus BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. November 1985 (BAGE 50, 202 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sich mit der in jenem Verfahren angegriffenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. November 1983 - 7 Sa 901/83 - (DB 1984, 1630) auseinandergesetzt und im einzelnen begründet, daß und weshalb dem Arbeitnehmer ein Anspruch zusteht, die Entfernung einer schriftlichen, zu seinen Personalakten genommenen Abmahnung zu verlangen, wenn diese nach Form oder Inhalt geeignet ist, den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen.
  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95

    Nebentätigkeit - Anzeigepflicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAGE 50, 362 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Urteil vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung; BAGE 71, 14 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung; Urteil vom 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
  • BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07

    Abmahnung - Warnfunktion

    In seiner Entscheidung vom 5. August 1992 hat das Bundesarbeitsgericht weiter ausgesprochen, eine Abmahnung, die wegen einer Mehrzahl von Vorwürfen ausgesprochen ist und entfernt werden muss, weil ein Teil der Vorwürfe unzutreffend ist, behält hinsichtlich der zutreffenden Vorwürfe als mündliche Abmahnung ihre Geltung (- 5 AZR 531/91 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 8 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 25).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAGE 50, 362 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht;Urteile vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - undvom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 8 und 9 zu § 611 BGB Abmahnung;vom 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 31.03.1993 - 18 Sa 95/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8575
LAG Düsseldorf, 31.03.1993 - 18 Sa 95/93 (https://dejure.org/1993,8575)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.1993 - 18 Sa 95/93 (https://dejure.org/1993,8575)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 1993 - 18 Sa 95/93 (https://dejure.org/1993,8575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    BGB § 315
    Direktionsrecht: Eingriffsbefugnisse eines Vorgesetzten bei künstlerisch oder wissenschaftlich geprägtem Aufgabengebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitfragen auf künstlerischen Gebiet ; Inhaltliche Überprüfung ; Arbeitsgerichtliche Überprüfung ; Kompetenzkonflikte ; Direktor eines Kunstmuseums ; Künstlerisches Projekt ; Wissenschaftliches Projekt ; Meinungsstreit über künstlerische Fragen; Entziehung von Aufgaben ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 315 611 Abs. 1; GG Art. 5
    Kollision zwischen Direktionsrecht des Arbeitgebers und Wissenschafts- oder Kunstfreiheit des Arbeitnehmers

Papierfundstellen

  • DB 1993, 1677
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