Weitere Entscheidungen unten: BAG, 25.10.1994 | LAG Niedersachsen, 29.04.1994

Rechtsprechung
   BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,448
BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93 (https://dejure.org/1994,448)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1994 - 4 AZR 219/93 (https://dejure.org/1994,448)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 (https://dejure.org/1994,448)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EG-Vertrag Art. 119; BGB § 242; BAT 1975 §§ 22, 23
    Mittelbare Diskriminierung bei der Eingruppierung (hier: einer Erzieherin)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angestellte Lehrer (Eingruppierung) - Eingruppierung von Erziehern mit sonderpädagogischer Ausbildung - EG-Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 44
  • MDR 1995, 74
  • NZA 1994, 1136
  • BB 1994, 2003
  • DB 1995, 226
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93
    Dieser Grundsatz ist unumstritten, das Bundesarbeitsgericht hat ihn in seine Rechtsprechung aufgenommen (vgl. BAGE 66, 264, 270 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; BAGE 68, 320, 324 [BAG 09.10.1991 - 5 AZR 598/90] = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG; BAGE 72, 64 = AP Nr. 28 zu § 23 a BAT).

    Aus einer vergleichenden Betrachtung und den sich hieraus ergebenden Prozentzahlen folgt schließlich die Feststellung, ob der in den Gruppen bestehende Geschlechtsanteil wesentlich i. S. d. Art. 119 EG-Vertrag voneinander abweicht (BAGE 72, 64, 75 = AP, aaO, zu IV 3 c bb der Gründe).

    Im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 177 EG-Vertrag wäre weiter zu klären, ob es der Tatbestand der mittelbaren Diskriminierung erfordert, daß die besonders die Angehörigen eines Geschlechts treffende nachteilige Wirkung einer Regelung auf geschlechtsspezifischen Gründen beruht (vgl. hierzu BAGE 72, 64, aaO).

  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening,

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93
    Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17. Oktober 1989 - Rs. 109/88 - Danfoss - AP Nr. 27 zu Art. 119 EWG-Vertrag), nach der keine systematische Benachteiligung von weiblichen Arbeitnehmern durch ein Vergütungssystem erfolgen darf.

    Eine unterschiedliche Vergütung aufgrund einer höherwertigen Berufsausbildung steht danach mit Art. 119 EG-Vertrag in Einklang, wenn die Ausbildung für die Ausführung der dem Arbeitnehmer übertragenen spezifischen Aufgaben von Bedeutung ist (EuGH Urteil vom 17. Oktober 1989 - Rs. 109/88 - Danfoss - AP, aaO).

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann dies der Fall sein, wenn der Arbeitgeber darlegt, daß die unterschiedliche Behandlung einem wirklichen Bedürfnis des Unternehmens dient und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich ist (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs. 170/84 - Bilka - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs. 170/84 - Bilka - AP, aaO) die Prüfung der angegriffenen Regelung auf ihren Anwendungsbereich beschränkt.

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93
    ist für das Arbeitsverhältnis der Parteien die Anwendung der Anl. 1 a ausdrücklich ausgeschlossen (BAG Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 - AP Nr. 26 zu § 23 a BAT).

    Die Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen nimmt aber Lehrkräfte von ihrem Geltungsbereich aus, weshalb auch die §§ 22, 23 BAT auf ihre Vertragsverhältnisse keine Anwendung finden (BAG Urteile vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 - und - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 26, 27 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93
    Die Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen nimmt aber Lehrkräfte von ihrem Geltungsbereich aus, weshalb auch die §§ 22, 23 BAT auf ihre Vertragsverhältnisse keine Anwendung finden (BAG Urteile vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 - und - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 26, 27 zu § 23 a BAT).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93
    Zutreffend verweist zwar die Revision auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der auch die nicht in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis beschäftigten Arbeitnehmer im Sinne des Art. 119 EG-Vertrag sind (Urteil vom 3. Juli 1986 - Rs. 66/85 - Lawrie-Blum - Slg. 1986, 2139, 2145).
  • EuGH, 21.05.1985 - 248/83

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93
    In einer weiteren Entscheidung hat das Gericht geprüft, ob die Richtlinie 75/117 im Bereich der Beamtenbesoldung in der Bundesrepublik Deutschland in innerstaatliches Recht umgesetzt worden ist und dabei die Anwendbarkeit des Art. 119 EG-Vertrag auf die Beamten unterstellt (Urteil vom 21. Mai 1985 - Rs. 248/83 - Kommission/Deutschland - Slg. 1985, 1474, 1480, 1489).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93
    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber - wie im vorliegenden Fall - Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z. B. BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b (3) der Gründe; BAG Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 a der Gründe; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93
    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93
    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber - wie im vorliegenden Fall - Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z. B. BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b (3) der Gründe; BAG Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 a der Gründe; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 265/92

    Gleichbehandlung von Ärzten im Praktikum mit Ass. - Ärzten

  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 695/92

    Mittelbare Diskriminierung bei Direktversicherung

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90

    Mittelbare Frauendiskriminierung

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

  • EuGH, 04.06.1992 - C-360/90

    Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin / Bötel

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem Psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich in einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z. B. BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b (3) der Gründe; vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 a der Gründe; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, nicht veröffentlicht, zu II 2 c aa der Gründe; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag = EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 149/94

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung - Teilzeitkräfte

    Dagegen ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt anzuwenden, wenn der Arbeitgeber - wie im vorliegenden Fall - die Leistung nach einem erkennbaren, generalisierenden Prinzip festlegt (vgl. u. a. Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B I 2b (3) der Gründe; Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3a der Gründe; Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - NZA 1994, 1136 f. = ZTR 1994, 503 f., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B IIa der Gründe).

    Die getroffene Unterscheidung muß auch dem Zweck der jeweiligen Leistung entsprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BAG Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 60 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu 2c der Gründe; BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - NZA 1994, 1136 f. = ZTR 1994, 503 f., zu B IIb der Gründe).

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 151/96

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsgruppenansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem Psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich einer Behindertenwerkstatt '(Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 - n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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Rechtsprechung
   BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 339/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1922
BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 339/93 (https://dejure.org/1994,1922)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1994 - 9 AZR 339/93 (https://dejure.org/1994,1922)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 (https://dejure.org/1994,1922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de

    BAT §§ 47, 48; BUrlG § 7; NWAWbG §§ 1, 7
    Nachträgliche Urlaubsgewährung

  • Der Betrieb

    BUrlG § 7; BAT §§ 47, 48; AWbG NW §§ 1, 7
    Bildungsurlaub: Keine nachträgliche Gewährung von Erholungsurlaub bei pflichtwidriger Selbstbeurlaubung des Arbeitnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 153
  • MDR 1995, 611
  • NZA 1995, 591
  • BB 1995, 156
  • BB 1995, 258
  • DB 1995, 226
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 290/90

    Bestimmungspflicht des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 339/93
    In diesem Fall ist es dem Arbeitgeber rechtlich nicht möglich, die Zeit der Selbstbeurlaubung nachträglich als gewährten Urlaub anzusehen (zum Komplex der nachträglichen Bestimmung einer Handlung als Urlaubsgewährung vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1991, BAGE 68, 308 = AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten künftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153).
  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    Danach handelte es sich bei dem Urlaubsanspruch um einen durch das BUrlG begründeten Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, von den durch den Arbeitsvertrag entstehenden Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne dass die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts aus § 611 BGB (nunmehr § 611a Abs. 2 BGB) berührt wird (st. Rspr. vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 33, BAGE 130, 119; 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153) .
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Ist der Arbeitnehmer bereits aus anderen Gründen von der Arbeitspflicht befreit, kommt eine nachträgliche Festlegung dieser Zeiten als Urlaub nicht in Betracht (für die st. Rspr. schon Senat 1. Oktober 1991 - 9 AZR 290/90 - Rn. 19, BAGE 68, 308; zu der nicht möglichen "Umwidmung" einer Selbstbeurlaubung 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - Rn. 15, BAGE 78, 153).
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05

    Urlaub - Erfüllung - AZV-Tag

    Denn Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (Senat 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - BAGE 78, 153).
  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 244/94

    Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung

    Hat er die Erfüllungshandlung erbracht, ist ihm nach dieser Rechtsprechung verwehrt, später die Anspruchsgrundlagen für die getilgte Leistung mit einem anderen vom Gläubiger nicht geforderten Anspruch auszutauschen (BAG Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 -, NZA 1995, 591; BAGE 68, 308, 312 = AP, aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Schwerbehinderteneigenschaft

    Selbst wenn man zugunsten des Beklagten unterstellt, dass die Klägerin vier Tage unentschuldigt gefehlt hat, ändert dies nichts daran, dass der Beklagte nicht berechtigt ist, die Fehlzeit nachträglich als gewährten Erholungsurlaub zu behandeln und von der Urlaubsabgeltung abzuziehen ( vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - Rn. 15, NZA 1995, 591; vgl. hierzu auch Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 16. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 9 ).
  • LAG München, 09.09.2009 - 10 Sa 88/99

    Urlaubsabgeltung Schwerbehindertenurlaub 1987, 1988; Berechnung eines tariflichen

    Denn unabhängig davon, ob der Kläger nicht ohnehin seinen Urlaubsanspruch der Beklagten gegenüber ausdrücklich vor dem 31.03.1988 bzw. 31.03.1989 geltend gemacht hat, was jedenfalls hinsichtlich eines an seine Stelle tretenden Schadensersatzanspruchs einem Verfall entgegengestanden hätte (vgl. BAG vom 21.02.1995 - 9 AZR 166/94; BAG vom 25.10.1994 - 9 AZR 339/93; LAG Hessen NZA-RR 1997, 247), konnte ein Verfall schon nach den dem Urlaubsanspruch zugrundeliegenden tariflichen Bestimmungen nicht eintreten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 10 Sa 657/08

    Gewährung von Resturlaub ohne Übertragungsgrund

    Hat er die Erfüllungshandlung erbracht, ist es ihm verwehrt, später die Anspruchsgrundlagen für die getilgte Leistung mit einem anderen vom Gläubiger nicht geforderten Anspruch auszutauschen (BAG Urteil vom 25.10.1994 - 9 AZR 339/93 - AP Nr. 20 zu § 7 BUrlG).
  • LAG Köln, 15.04.1997 - 13 Sa 5/97

    Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ; Anspruch eines

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  • LAG Köln, 15.04.1997 - 13 Sa 4/97

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Erholungsurlaub; Auslegung

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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 29.04.1994 - 3 Sa 2192/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8608
LAG Niedersachsen, 29.04.1994 - 3 Sa 2192/93 (https://dejure.org/1994,8608)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.04.1994 - 3 Sa 2192/93 (https://dejure.org/1994,8608)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. April 1994 - 3 Sa 2192/93 (https://dejure.org/1994,8608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Lohnzahlungsansprüche für Zeiten der Ausübung einer Ratstätigkeit; Beeinträchtigungen der ungehinderten Übernahme und Ausübung eines Ratsmandats ; Kollisionsnorm; Freistellungsverpflichtung aus § 39 Abs. 2 NGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lohnzahlungsansprüche für Zeiten der Ausübung einer Ratstätigkeit; Beeinträchtigungen der ungehinderten Übernahme und Ausübung eines Ratsmandats ; Kollisionsnorm; Freistellungsverpflichtung aus § 39 Abs. 2 NGO

  • Der Betrieb

    Niedersächsische Gemeindeordnung § 39
    Arbeitsbefreiung für Mandatsträger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1995, 226
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.12.1993 - 6 AZR 236/93

    Arbeitsbefreiung bei gleitender Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.04.1994 - 3 Sa 2192/93
    Diesen Zusammenhang übersieht übrigens, ohne daß es hier weiter darauf ankäme, der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 16.12.1993 - 6 AZR 236/93 -, der die in dem dort entschiedenen Fall anzuwendende Vorschrift des § 30 Abs. 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nicht vertieft thematisiert.
  • BAG, 27.06.1990 - 7 ABR 43/89

    Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.04.1994 - 3 Sa 2192/93
    Nur dadurch wird der Freistellungsverpflichtung aus § 39 Abs. 2 NGO ordnungsgemäß Rechnung getragen (vgl. insoweit BAG Beschluß vom 27.06.1990 - 7 ABR 43/89 - zu der nach der Rechtsstruktur vergleichbaren Vorschrift des § 37 Abs. 2 BetrVG 1972).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1983 - 12 A 1038/82
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.04.1994 - 3 Sa 2192/93
    Dabei bewirkt die gesetzliche Regelung nicht nur im Sinne einer reinen "Kollisionsnorm" die Befreiung von der Anwesenheitspflicht, sondern verlangt darüber hinaus auch die Entlastung beim Arbeitsvolumen selbst (zutreffend Schneider/Jordan, Hessische Gemeindeordnung, Kommentar, Erl. §§ 35, 35 a. 36 Anm. 2.3; OVG Münster DVBl. 1983 S. 1116).
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