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   BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77   

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BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77 (https://dejure.org/1978,827)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1978 - VIII ZR 146/77 (https://dejure.org/1978,827)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1978 - VIII ZR 146/77 (https://dejure.org/1978,827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer stillschweigenden Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen als Vertragsinhalt durch wiederholte Bezugnahme in Lieferscheinen i.R laufender Geschäftsbeziehungen - Hinnahme von sog. "Fakturenvermerken" im kaufmännischen Bereich

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Bezugnahme auf AGB in Lieferscheinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2243
  • MDR 1979, 51
  • WM 1978, 978
  • DB 1978, 1587
  • JR 1979, 104
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.05.1973 - VIII ZR 143/72

    Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Vertrag -

    Auszug aus BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77
    Der Bundesgerichtshof und insbesondere der erkennende Senat haben in ständiger Rechtsprechung an der Auffassung festgehalten, daß Allgemeine Geschäftsbedingungen - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall, daß der Inhalt derartiger Bedingungen bereits kraft Handelsbrauchs unmittelbar Vertragsinhalt wird - nur dann für die Rechtsbeziehungen zwischen Vertragspartnern maßgebend sind, wenn diese ihre Anwendung vereinbart haben (BGHZ 3, 200, 203; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 18, 98, 99; Senatsurteil vom 28. Mai 1973 - VIII ZR 143/72 = WM 1973, 1198 = LM AGB Nr. 47).

    Stets bedarf es jedenfalls einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall, ob nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte - insbesondere im Hinblick auf Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung - das Verhalten des Betroffenen die Annahme eines derartigen stillschweigenden Einverständnisses rechtfertigt (Senatsurteil vom 28. Mai 1973 - VIII ZR 143/72 a.a.O.).

    Denn die vom Senat zur widerspruchslosen derartigen stillschweigenden Einverständnisses rechtfertigt (Senatsurteil vom 28. Mai 1973 - VIII ZR 143/72 a.a.O.).

    Auch bei eilbedürftigen und daher fernmündlich abgeschlossenen Verträgen steht jeder Vertragspartei die Möglichkeit offen, entweder bereits bei Vertragsschluß selbst oder in einem anschließend erteilten kaufmännischen Bestätigungsschreiben klarzustellen, ob und gegebenenfalls wessen Allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzend gelten sollen; dennoch bestehenbleibende Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders, dessen Sache es ist, für eine mit dem Gebot der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu vereinbarende Einbeziehung seiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag zu sorgen (Senatsurteil vom 28. Mai 1973 - VIII ZR 143/72 a.a.O.).

  • BGH, 24.03.1965 - VIII ZR 71/63

    Gefahrübergang beim Versendungskauf - Begriff der Gefahr in § 447 BGB - Übergang

    Auszug aus BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77
    So hat der Senat, worauf das Berufungsgericht in der angefochtenen Entscheidung abstellt, wiederholt darauf hingewiesen, daß im Rahmen einer auf Dauer angelegten kaufmännischen Geschäftsverbindung u.U. eine solche stillschweigende Einbeziehung darin gesehen werden kann, daß die eine Vertragspartei in den von ihr erteilten Rechnungen immer wieder auf ihre Bedingungen hingewiesen und der andere Teil diese Hinweise, selbst wenn die Geschäftsbedingungen nicht beigefügt waren, widerspruchslos hingenommen hat (BGHZ 42, 53, 55; vgl. auch Senatsurteile vom 24. März 1965 - VIII ZR 71/63 = NJW 1965, 1324 und vom 7. Mai 1969 - VIII. ZR 142/68 - WM 1969, 772 = LM Nr. 33 zu Art. 7 ff EGBGB).

    Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 24. März 1965 (VIII ZR 71/63 a.a.O.) beiläufig darauf hingewiesen, daß auch in der längeren widerspruchslosen Entgegennahme von Versandanzeigen ein stillschweigendes Einverständnis mit den auf ihnen abgedruckten Klauseln gesehen werden kann.

    Damit aber bemißt sich der Gefahrübergang nicht nach § 447, sondern nach § 446 BGB (RGZ 111, 23, 25; Senatsurteil vom 24. März 1965 - VIII ZR 71/63 a.a.O.; Mezger in BGB-RGRK, 12. Aufl. § 447 Anm. 3; Staudinger/Ostler, BGB, 11. Aufl. § 447 Anm. 6).

  • BGH, 07.05.1969 - VIII ZR 142/68

    Lieferungsgeschäft zwischen einem ausländischen Verkäufer und einem deutschen

    Auszug aus BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77
    So hat der Senat, worauf das Berufungsgericht in der angefochtenen Entscheidung abstellt, wiederholt darauf hingewiesen, daß im Rahmen einer auf Dauer angelegten kaufmännischen Geschäftsverbindung u.U. eine solche stillschweigende Einbeziehung darin gesehen werden kann, daß die eine Vertragspartei in den von ihr erteilten Rechnungen immer wieder auf ihre Bedingungen hingewiesen und der andere Teil diese Hinweise, selbst wenn die Geschäftsbedingungen nicht beigefügt waren, widerspruchslos hingenommen hat (BGHZ 42, 53, 55; vgl. auch Senatsurteile vom 24. März 1965 - VIII ZR 71/63 = NJW 1965, 1324 und vom 7. Mai 1969 - VIII. ZR 142/68 - WM 1969, 772 = LM Nr. 33 zu Art. 7 ff EGBGB).

    Überdies würde die Annahme, die Beklagte habe sich mit den Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Klägerin durch schlüssiges Verhalten einverstanden erklärt, ohnehin nur dann in Betracht kommen, wenn die Beklagte im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung einen immer wiederkehrenden Hinweis auf diese Bedingungen unwidersprochen gelassen hätte (Senatsurteil vom 7. Mai 1969 - VIII ZR 142/68 a.a.O.); denn nur ein Schweigen über einen längeren Zeitraum hin berechtigt die andere Partei zu der hinreichend sicheren Annahme, daß der Vertragspartner mit der Maßgeblichkeit der in Bezug genommenen Geschäftsbedingungen für die Zukunft einverstanden ist.

  • BGH, 05.10.1951 - I ZR 92/50

    Raummiete und Lagervertrag

    Auszug aus BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77
    Der Bundesgerichtshof und insbesondere der erkennende Senat haben in ständiger Rechtsprechung an der Auffassung festgehalten, daß Allgemeine Geschäftsbedingungen - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall, daß der Inhalt derartiger Bedingungen bereits kraft Handelsbrauchs unmittelbar Vertragsinhalt wird - nur dann für die Rechtsbeziehungen zwischen Vertragspartnern maßgebend sind, wenn diese ihre Anwendung vereinbart haben (BGHZ 3, 200, 203; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 18, 98, 99; Senatsurteil vom 28. Mai 1973 - VIII ZR 143/72 = WM 1973, 1198 = LM AGB Nr. 47).
  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77
    Der Bundesgerichtshof und insbesondere der erkennende Senat haben in ständiger Rechtsprechung an der Auffassung festgehalten, daß Allgemeine Geschäftsbedingungen - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall, daß der Inhalt derartiger Bedingungen bereits kraft Handelsbrauchs unmittelbar Vertragsinhalt wird - nur dann für die Rechtsbeziehungen zwischen Vertragspartnern maßgebend sind, wenn diese ihre Anwendung vereinbart haben (BGHZ 3, 200, 203; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 18, 98, 99; Senatsurteil vom 28. Mai 1973 - VIII ZR 143/72 = WM 1973, 1198 = LM AGB Nr. 47).
  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77
    Der Bundesgerichtshof und insbesondere der erkennende Senat haben in ständiger Rechtsprechung an der Auffassung festgehalten, daß Allgemeine Geschäftsbedingungen - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall, daß der Inhalt derartiger Bedingungen bereits kraft Handelsbrauchs unmittelbar Vertragsinhalt wird - nur dann für die Rechtsbeziehungen zwischen Vertragspartnern maßgebend sind, wenn diese ihre Anwendung vereinbart haben (BGHZ 3, 200, 203; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 18, 98, 99; Senatsurteil vom 28. Mai 1973 - VIII ZR 143/72 = WM 1973, 1198 = LM AGB Nr. 47).
  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53

    Lagerhalterhaftung. Verjährung

    Auszug aus BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77
    Der Bundesgerichtshof und insbesondere der erkennende Senat haben in ständiger Rechtsprechung an der Auffassung festgehalten, daß Allgemeine Geschäftsbedingungen - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall, daß der Inhalt derartiger Bedingungen bereits kraft Handelsbrauchs unmittelbar Vertragsinhalt wird - nur dann für die Rechtsbeziehungen zwischen Vertragspartnern maßgebend sind, wenn diese ihre Anwendung vereinbart haben (BGHZ 3, 200, 203; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 18, 98, 99; Senatsurteil vom 28. Mai 1973 - VIII ZR 143/72 = WM 1973, 1198 = LM AGB Nr. 47).
  • BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 305/62

    Übergang des erweiterten Eigentumsvorbehalts

    Auszug aus BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77
    So hat der Senat, worauf das Berufungsgericht in der angefochtenen Entscheidung abstellt, wiederholt darauf hingewiesen, daß im Rahmen einer auf Dauer angelegten kaufmännischen Geschäftsverbindung u.U. eine solche stillschweigende Einbeziehung darin gesehen werden kann, daß die eine Vertragspartei in den von ihr erteilten Rechnungen immer wieder auf ihre Bedingungen hingewiesen und der andere Teil diese Hinweise, selbst wenn die Geschäftsbedingungen nicht beigefügt waren, widerspruchslos hingenommen hat (BGHZ 42, 53, 55; vgl. auch Senatsurteile vom 24. März 1965 - VIII ZR 71/63 = NJW 1965, 1324 und vom 7. Mai 1969 - VIII. ZR 142/68 - WM 1969, 772 = LM Nr. 33 zu Art. 7 ff EGBGB).
  • BGH, 14.04.1978 - V ZR 10/77

    Freie richterliche Beweiswürdigung bezüglich der Beweiskraft einer Quittung -

    Auszug aus BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77
    Bei der erneuten Verhandlung wird zu beachten sein, daß die Klägerin zwar mit den Lieferscheinen Empfangsquittungen vorgelegt, die Beklagte jedoch hinsichtlich des Beweiswertes zumindest der zweiten Quittung gewichtige Einwendungen erhoben hatte (vgl. insoweit das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. April 1978 - V ZR 10/77).
  • RG, 19.05.1925 - II 283/24

    Versendungskauf

    Auszug aus BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77
    Damit aber bemißt sich der Gefahrübergang nicht nach § 447, sondern nach § 446 BGB (RGZ 111, 23, 25; Senatsurteil vom 24. März 1965 - VIII ZR 71/63 a.a.O.; Mezger in BGB-RGRK, 12. Aufl. § 447 Anm. 3; Staudinger/Ostler, BGB, 11. Aufl. § 447 Anm. 6).
  • BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 327/83

    Geltung widerstreitender AGB

    Auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr setzt die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Einzelvertrag voraus, daß die Vertragspartner ihre Anwendung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbaren (Senatsurteil vom 18. Oktober 1978 - VIII ZR 230/77 = WM 1979, 19, 20 und vom 7. Juni 1978 - VIII ZR 146/77 = WM 1978, 978 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90

    Rechtsmangel wegen Heizöl in Dieselkraftstoff; Begriff des Versendungskaufs;

    Warenschulden im Handelsverkehr sind jedoch im Zweifel Schickschulden (§ 447 BGB), Leistungsort mithin der Wohnsitz des Verkäufers (so Palandt/Heinrichs, BGB, 49. Aufl., § 269 Anm. 3 a; vgl. auch Soergel/Huber, BGB, 11. Aufl., § 447 Rdnr. 10; für einen ähnlichen Fall allerdings offengelassen in BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - VIII ZR 146/77, WM 1978, 978 unter 3).
  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 256/04

    Rechtsfolgen der Rüge der internationalen Unzuständigkeit; Bestimmung des

    Wenn die Beklagte unter diesen Umständen und in Kenntnis des erklärten Willens der Klägerin hinsichtlich der Einbeziehung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen - einschließlich der Klauseln über ihren Hauptsitz als Erfüllungsort - dem nicht nur nicht widersprochen, sondern aufgrund der Rahmenvereinbarung der Parteien ständig neue Waren bestellt hat, hat sie ihr stillschweigendes Einverständnis damit zum Ausdruck gebracht (§§ 133, 157 BGB), daß auch die jeweils künftig abzuschließenden einzelnen Kaufverträge den Geschäftsbedingungen der Klägerin unterliegen sollten (vgl. Senatsurteile vom 2. Oktober 2002, aaO unter III 1 und 2 a, vom 24. Februar 2004 - VIII ZR 119/03, NJW-RR 2004, 1292 = WM 2004, 2230, unter II 2 und vom 7. Juni 1978 - VIII ZR 146/77, NJW 1978, 2243, unter 1 b und c).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 22 U 33/17

    Rechtsfolgen der vertraglichen Übertragung eines Gesellschaftsanteils

    für einen Durchschnittskunden hinreichend mühelos lesbar sind (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 03.02.1986, II ZR 201/85, NJW-RR 1986, 1311, dort Rn 7; BGH, Urteil vom 30.05.1983, II ZR 135/82, NJW 1983, 2772, dort Rn 13; BGH, Urteil vom 07.06.1978, VIII ZR 146/77, NJW 1978, 2243; OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.06.2008, 8 U 380/07, NJW-RR 2009, 989, dort Rn 48; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 305, Rn 37 mwN; Erman-Roloff, BGB, 15. Auflage 2017, § 305, Rn 32; jurisPK-Lapp/Salamon, BGB, 8. Auflage 2017, § 305, Rn 106), können dahinstehen.
  • OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00

    Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem Internet-Angebot

    Die stillschweigende "Dauereinbeziehung" von allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt eine grundlegende Ausnahme vom Ordnungsgedanken des AGBG dar, so daß nur in besonders gelagerten Fällen und unter engen Vorraussetzungen hiervon ausgegangen werden darf (BGH NJW 1978, 2243, 2244).

    Außerdem kann eine solche dauerhafte Unterwerfung unter allgemeine Geschäftsbedingungen nicht dadurch begründet werden, daß auf diese lediglich in Lieferscheinen - und um solche handelt es sich bei den in Anlage K 23 beigebrachten Schriftstücken - hingewiesen wird, weil Lieferscheine den vertretungsberechtigten Personen - auf die beim Vertragsschluß ankommt - im allgemeinen nicht zur Kenntnis gelangen (BGH NJW 1978, 2243, 2244; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Auflage, München 1999, § 2, Rn. 63; Palandt/Heinrichs, § 2 AGBG, Rn. 24).

  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 147/07

    Insolvenzanfechtung: Mittelbare Gläubigerbenachteiligung bei Zahlungen auf unter

    Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist auch eine stillschweigende Unterwerfung ausreichend (BGH WM 2005, 1892, Juris RN 16 f.; WM 1991, 459, Juris RN 24; BGH DB 1978, 1587; WM 1977, 76, 77; NJW 1965, 1324, 1325).
  • BFH, 10.11.2015 - VII R 35/14

    Bloße Branchenüblichkeit eines Eigentumsvorbehalts reicht zur stillschweigenden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kommt eine Einbeziehung von AGB durch schlüssiges Verhalten nur in Betracht, wenn der Vertragspartner im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung einen immer wiederkehrenden Hinweis auf diese Bedingungen unwidersprochen lässt (BGH-Urteile vom 7. Juni 1978 VIII ZR 146/77, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1978, 2243, und vom 7. Mai 1969 VIII ZR 142/68, Wertpapiermitteilungen 1969, 772).

    Nach einer Entscheidung des BGH besteht für Lieferungen im Mineralölhandel (Belieferung einer Tankstelle durch ein Mineralölhandelsgeschäft) kein entsprechender Handelsbrauch (BGH-Urteil in NJW 1978, 2243).

  • BGH, 03.02.1986 - II ZR 201/85

    Prüfungsverbot des § 549 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) und internationale

    Insoweit ist der Senat der Ansicht des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes gefolgt, wonach ein redlicher Kaufmann nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) schlechthin nicht davon ausgehen kann, daß sich sein Vertragspartner durch die bloße widerspruchslose Entgegennahme eines wegen ungewöhnlich kleinen Drucks nur mühsam zu entziffernden Klauselwerks mit dessen Inhalt einverstanden erklärt (Urt. v. 7. Juni 1978 - VIII ZR 146/77, WM 1978, 978, 979; vgl. ferner BGH, Urt. v. 8. Oktober 1975 - VIII ZR 81/74, WM 1975, 1203, 1206).
  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 135/82

    Zulässigkeit einer Gerichtswahlklausel in einem Konnossement; Einbeziehung von

    Drucktechnisch derart gestaltete Allgemeine Geschäftsbedingungen werden aber nicht Vertragsinhalt (vgl. BGH, Urt. v. 7. Juni 1978 - VIII ZR 146/77, WM 1978, 978, 979; vgl. auch Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz 4. Aufl. § 2 Rnr. 54; MünchKomm-Kötz § 2 AGBG Rnr. 6; Palandt, BGB 42. Aufl. AGBG § 2 Anm. 3 c).
  • OLG Naumburg, 16.07.1998 - 11 U 240/97
    Vielfach erfolgt eine weitere inhaltliche Überprüfung des Lieferscheins auch im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erst dann, wenn die betreffende Rechnung eingeht (BGH NJW 1978, 2243, 2244).

    Die stillschweigende Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch schlüssiges Verhalten im Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung kann jedoch dadurch geschehen, daß die eine Vertragspartei in den von ihr erteilten Rechnungen immer wieder auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und der andere Teil diese Hinweise, selbst wenn die Geschäftsbedingungen nicht beigefügt waren, widerspruchslos hinnimmt (BGH NJW 1978, 2243; BGHZ 42, 53, 55; BGH NJW 1965, 1324 [BGH 24.03.1965 - VIII ZR 71/63] ; BGH NJW-RR 1991, 570, 571 [BGH 06.12.1990 - I ZR 138/89] ).

    Denn nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1978, 2243) ist es für eine wirksame stillschweigende Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen gerade nicht erforderlich, daß die Geschäftsbedingungen den Rechnungen auch beigefügt sind; reichen somit schon ständige Hinweise in erteilten Rechnungen auf die nicht den Rechnungen beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Wirksamkeit einer stillschweigenden Vereinbarung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, so ist von einer stillschweigenden Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst recht dann auszugehen, wenn diese sogar im Wortlaut auf der Rückseite jeder der übersandten Rechnungen beigefügt worden sind.

  • BGH, 08.11.1978 - IV ZR 179/77

    Klage auf Zahlung eines "Reuegelds" bei Rücktritt von einem

  • BGH, 25.10.1978 - VIII ZR 206/77

    Rumflaschen - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB

  • BGH, 20.03.1985 - VII ZR 327/83

    Einbeziehung von AGB im kaufmännischen Geschäftsverkehr

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10

    Frachtführerhaftung bei Paketverlust im grenzüberschreitenden Transport:

  • LG Dortmund, 23.09.2009 - 6 O 576/07

    Bestimmen des Erfüllungsortes im Rahmen eines Vertrages über die Lieferung von

  • FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 273/99

    Mineralölsteuererstattung

  • BGH, 30.05.1979 - VIII ZR 232/78

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Veräußerungserlös - Anforderungen an die

  • FG Hamburg, 05.06.2002 - IV 33/00

    Vergütung von Mineralölsteuer:

  • FG Hamburg, 15.03.2001 - IV 156/98

    Stillschweigend vereinbarter Eigentumsvorbehalt unter Kaufleuten

  • OLG Hamburg, 19.09.1984 - 5 U 56/84

    Internationale Zuständigkeit eines Gerichts für Ansprüche aus einem Vertrag mit

  • BGH, 07.05.1986 - VIII ZR 238/85

    Schriftformerfordernis für vertragliches Verbot der Mehrfachverwendung

  • OLG Zweibrücken, 31.03.1998 - 8 U 46/97
  • OLG Hamm, 20.11.1987 - 26 U 243/86

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung; Anzeigenauftrag als

  • BGH, 18.10.1978 - VIII ZR 230/77

    Streit über das Bestehen eines Kaufvertrages - Übergehen von Beweisanträgen -

  • OLG Hamburg, 14.04.1987 - 12 U 89/85

    Wirksame Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil,

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 113/80

    Verjährungsfristen für Leistungen im Güternahverkehr - Einbezug von Allgemeinen

  • OLG Hamburg, 15.05.1986 - 3 U 178/85

    Stillschweigende Einbeziehung einer Vertragsbedingung; Anwendbarkeit des

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