Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 13.03.1979

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   BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77   

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https://dejure.org/1978,616
BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77 (https://dejure.org/1978,616)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1978 - I ZR 30/77 (https://dejure.org/1978,616)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1978 - I ZR 30/77 (https://dejure.org/1978,616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zahlung von Frachtlohn - Gegenanspruch auf Schadensersatz wegen Falschauslieferungen - Überschreitung der Lieferfrist - "Verlust" der Fracht bei nachträglichem Fund und Inbesitzbringung

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Frachtführers nach CMR wegen Auslieferung an unberechtigte Dritten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 17; CMR Art. 32; BGB § 276

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2473
  • MDR 1979, 470
  • VersR 1979, 276
  • DB 1979, 1178
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60

    Güterauslieferung und Konnossement

    Auszug aus BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77
    Das Gut ist deshalb in Verlust geraten; es kommt nicht darauf an, ob das Gut körperlich noch vorhanden ist und ob der Absender das Gut nachträglich wieder auffinden konnte und in irgendeiner Weise wieder an sich gebracht hat (vgl. Schlegelberger-Schröder 5. Aufl., Rdn. 3 zu § 429 HGB; Heuer, Die Haftung des Frachtführers nach CMR, S. 68, 69, 105; Guelde-Willenberg Rdn. 26 zu § 29 KVO Ratz-RGRK HGB 2. Aufl. Anm. 2 zu § 414 Anm. 5 zu § 429; BGHZ 36, 329, 332 = Auslieferung an Nichtberechtigten ist Verlust i.S. des § 606 HGB; OLG Hamburg VersR 64, 401; BGH VersR 63, 45, 46).
  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 103/70

    Maßgebende Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber einem Spediteur aus

    Auszug aus BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77
    Dagegen wird das Berufungsgericht sich auch in diesem Zusammenhang mit der von der Klägerin eingewendeten Verjährung zu befassen haben; Art. 32 Abs. 1 CMR gilt für Ansprüche des Frachtführers und gegen den Frachtführer (vgl. BGH v. 28.2.75 - I ZR 35/74 - NJW 75, 1075) "aus einer diesem Übereinkommen unterliegenden Beförderung"; damit sind nicht nur Ansprüche erfaßt, die in der CMR geregelt sind, sondern auch solche Ansprüche, die aus den heranzuziehenden allgemeinen nationalen Vorschriften hergeleitet werden; Voraussetzung für die Anwendung des Art. 32 CMR ist, daß die Ansprüche aus einer der CMR unterliegenden Beförderung, also aus einem bestimmten tatsächlichen Vorgang entstanden sind (vgl. Loewe, ETrR 76/II Nr. 257, 238); so hat der erkennende Senat den Anspruch des Absenders auf Rückgewährung zuviel gezahlter Fracht der Vorschrift des Art. 32 Abs. 1 CMR unterworfen mit der Begründung, es fehle nicht an einem Zusammenhang zwischen einer der CMR unterliegenden tatsächlichen Beförderung und dem geltend gemachten Anspruch (Urteil v. 18.2.72 - I ZR 103/70 - NJW 72, 1003; ähnlich OLG Nürnberg NJW 75, 501: Erstattung verauslagter. Umsatzsteuer: OLG Düsseldorf NJW 76, 1594: Ansprüche aus unerlaubter Handlung).
  • BGH, 28.02.1975 - I ZR 35/74

    Begriff des Anerkenntnisses

    Auszug aus BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77
    Dagegen wird das Berufungsgericht sich auch in diesem Zusammenhang mit der von der Klägerin eingewendeten Verjährung zu befassen haben; Art. 32 Abs. 1 CMR gilt für Ansprüche des Frachtführers und gegen den Frachtführer (vgl. BGH v. 28.2.75 - I ZR 35/74 - NJW 75, 1075) "aus einer diesem Übereinkommen unterliegenden Beförderung"; damit sind nicht nur Ansprüche erfaßt, die in der CMR geregelt sind, sondern auch solche Ansprüche, die aus den heranzuziehenden allgemeinen nationalen Vorschriften hergeleitet werden; Voraussetzung für die Anwendung des Art. 32 CMR ist, daß die Ansprüche aus einer der CMR unterliegenden Beförderung, also aus einem bestimmten tatsächlichen Vorgang entstanden sind (vgl. Loewe, ETrR 76/II Nr. 257, 238); so hat der erkennende Senat den Anspruch des Absenders auf Rückgewährung zuviel gezahlter Fracht der Vorschrift des Art. 32 Abs. 1 CMR unterworfen mit der Begründung, es fehle nicht an einem Zusammenhang zwischen einer der CMR unterliegenden tatsächlichen Beförderung und dem geltend gemachten Anspruch (Urteil v. 18.2.72 - I ZR 103/70 - NJW 72, 1003; ähnlich OLG Nürnberg NJW 75, 501: Erstattung verauslagter. Umsatzsteuer: OLG Düsseldorf NJW 76, 1594: Ansprüche aus unerlaubter Handlung).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.1976 - 1 U 181/75
    Auszug aus BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77
    Dagegen wird das Berufungsgericht sich auch in diesem Zusammenhang mit der von der Klägerin eingewendeten Verjährung zu befassen haben; Art. 32 Abs. 1 CMR gilt für Ansprüche des Frachtführers und gegen den Frachtführer (vgl. BGH v. 28.2.75 - I ZR 35/74 - NJW 75, 1075) "aus einer diesem Übereinkommen unterliegenden Beförderung"; damit sind nicht nur Ansprüche erfaßt, die in der CMR geregelt sind, sondern auch solche Ansprüche, die aus den heranzuziehenden allgemeinen nationalen Vorschriften hergeleitet werden; Voraussetzung für die Anwendung des Art. 32 CMR ist, daß die Ansprüche aus einer der CMR unterliegenden Beförderung, also aus einem bestimmten tatsächlichen Vorgang entstanden sind (vgl. Loewe, ETrR 76/II Nr. 257, 238); so hat der erkennende Senat den Anspruch des Absenders auf Rückgewährung zuviel gezahlter Fracht der Vorschrift des Art. 32 Abs. 1 CMR unterworfen mit der Begründung, es fehle nicht an einem Zusammenhang zwischen einer der CMR unterliegenden tatsächlichen Beförderung und dem geltend gemachten Anspruch (Urteil v. 18.2.72 - I ZR 103/70 - NJW 72, 1003; ähnlich OLG Nürnberg NJW 75, 501: Erstattung verauslagter. Umsatzsteuer: OLG Düsseldorf NJW 76, 1594: Ansprüche aus unerlaubter Handlung).
  • OLG Nürnberg, 26.11.1974 - 7 U 135/74
    Auszug aus BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77
    Dagegen wird das Berufungsgericht sich auch in diesem Zusammenhang mit der von der Klägerin eingewendeten Verjährung zu befassen haben; Art. 32 Abs. 1 CMR gilt für Ansprüche des Frachtführers und gegen den Frachtführer (vgl. BGH v. 28.2.75 - I ZR 35/74 - NJW 75, 1075) "aus einer diesem Übereinkommen unterliegenden Beförderung"; damit sind nicht nur Ansprüche erfaßt, die in der CMR geregelt sind, sondern auch solche Ansprüche, die aus den heranzuziehenden allgemeinen nationalen Vorschriften hergeleitet werden; Voraussetzung für die Anwendung des Art. 32 CMR ist, daß die Ansprüche aus einer der CMR unterliegenden Beförderung, also aus einem bestimmten tatsächlichen Vorgang entstanden sind (vgl. Loewe, ETrR 76/II Nr. 257, 238); so hat der erkennende Senat den Anspruch des Absenders auf Rückgewährung zuviel gezahlter Fracht der Vorschrift des Art. 32 Abs. 1 CMR unterworfen mit der Begründung, es fehle nicht an einem Zusammenhang zwischen einer der CMR unterliegenden tatsächlichen Beförderung und dem geltend gemachten Anspruch (Urteil v. 18.2.72 - I ZR 103/70 - NJW 72, 1003; ähnlich OLG Nürnberg NJW 75, 501: Erstattung verauslagter. Umsatzsteuer: OLG Düsseldorf NJW 76, 1594: Ansprüche aus unerlaubter Handlung).
  • BGH, 29.10.1962 - II ZR 31/61

    Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch Allgemeine Lagerungsbedingungen

    Auszug aus BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77
    Das Gut ist deshalb in Verlust geraten; es kommt nicht darauf an, ob das Gut körperlich noch vorhanden ist und ob der Absender das Gut nachträglich wieder auffinden konnte und in irgendeiner Weise wieder an sich gebracht hat (vgl. Schlegelberger-Schröder 5. Aufl., Rdn. 3 zu § 429 HGB; Heuer, Die Haftung des Frachtführers nach CMR, S. 68, 69, 105; Guelde-Willenberg Rdn. 26 zu § 29 KVO Ratz-RGRK HGB 2. Aufl. Anm. 2 zu § 414 Anm. 5 zu § 429; BGHZ 36, 329, 332 = Auslieferung an Nichtberechtigten ist Verlust i.S. des § 606 HGB; OLG Hamburg VersR 64, 401; BGH VersR 63, 45, 46).
  • BGH, 01.12.2016 - I ZR 128/15

    Haftung bei multimodalem Transport: Eintritt des Transportgutverlusts; Zuordnung

    Wenn das Gut einmal in Verlust geraten ist, kommt es nicht darauf an, ob es später wieder aufgefunden worden ist und der Absender es wieder an sich gebracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1978 - I ZR 30/77, VersR 1979, 276, 277; OLG Düsseldorf, TranspR 2005, 468, 471; Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn aaO § 425 Rn. 10).
  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 49/98

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvorbringens in der Berufungsinstanz;

    Dabei kann auch die Auslieferung an einen Nichtberechtigten den Verlust des Gutes begründen, sofern das Gut nicht alsbald zurückerlangt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1978 - I ZR 30/77, VersR 1979, 276, 277; Thume/Seltmann in: Thume, CMR-Kommentar, Art. 17 Rdn. 68).
  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 187/99

    Nichteinhaltung der Lieferfrist - Schadensersatz - Transportgut -

    Es handelt sich insoweit um eine unwiderlegbare Vermutung (BGH, Urt. v. 27.10.1978 - I ZR 30/77, NJW 1979, 2473 = VersR 1979, 276, 277; Herber/Piper aaO Art. 20 Rdn. 3; Thume/Demuth, CMR, Art. 20 Rdn. 3).

    Zwar kann der Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung durchaus auch im Rahmen der CMR Berücksichtigung finden (vgl. BGH NJW 1979, 2473).

    Zu Recht hat das Berufungsgericht auch angenommen, daß die Senatsentscheidung vom 27. Oktober 1978 - I ZR 30/77 - (BGH NJW 1979, 2473) keine abweichende Beurteilung rechtfertigt.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.03.1979 - 5 U 141/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,5615
OLG Frankfurt, 13.03.1979 - 5 U 141/78 (https://dejure.org/1979,5615)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.1979 - 5 U 141/78 (https://dejure.org/1979,5615)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 1979 - 5 U 141/78 (https://dejure.org/1979,5615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung HV / Mehrfirmenvertreter / Einfirmenvertreter, Schadensersatzpflicht des U wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht, c.i.c, Aufklärungsverschulden des U bei Abschluss des HVV

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 761
  • VersR 1979, 717
  • DB 1979, 1178
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