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KG, 30.10.1978 - 12 U 1807/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1979, 228
- VersR 1979, 473
- DB 1979, 170
Wird zitiert von ... (7)
- BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 156/90
Vorliegen einer unberechtigten Kündigung - Ausgleich der Differenz zwischen …
Ist die Zahlung eines Bruttolohns vereinbart, ist der Anspruch folglich auf die Bruttovergütung gerichtet, die den üblichen Abzügen unterliegt (Kammergericht Urteil vom 30. Oktober 1978 - 12 U 1807/78 - DB 1979, 170; LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 17. April 1985 - 10 Sa 419/84 - DB 1986, 52; LAG Hamm, Urteil vom 16. Juni 1988 - 17 Sa 2204/87 - DB 1988, 2316;… MünchKomm-Schaub, a.a.O., § 615 Rz 39 und 41). - ArbG Berlin, 05.05.2004 - 7 Ca 32770/03
Unzumutbarkeit eines dem Arbeitnehmer angebotenen Dauerarbeitsverhältnisses …
- LAG Köln, 06.02.1998 - 11 Sa 1044/97
Weitervergütungsanspruch; Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hessen, 06.05.1996 - 10 Sa 314/95
Arbeitsentgelt: Verzug des Arbeitgebers während Kündigungsschutzprozess
Ansprüche der Klägerin scheitern zunächst nicht bereits deshalb, weil § 615 BGB eine abschließende Regelung der für Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers im Falle des Annahmeverzugs sich ergebenden Rechtsfolgen darstellt (so aber wohl KG, DB 1979, 170). - LAG Berlin, 26.03.1999 - 6 Sa 91/98
Nebenpflichten: Auskunft des Arbeitnehmers über anderweitigen Arbeitsverdienst …
Die einkommensteuerrechtliche Behandlung anderweitigen Verdienstes betrifft allein das Verhältnis des Arbeitnehmers zum Fiskus, weshalb auch eine entgangene Steuerbegünstigung bei der Ermittlung der Höhe des Verzugslohns unberücksichtigt zu bleiben hat (KG, Urteil vom 30.10.1978 -- 12 U 1807/78 -- DB 1979, 170). - LAG Hessen, 17.04.1985 - 10 Sa 419/84
Schadensersatzanspruch auf Grund steuerlicher Nachteile
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2003 - L 7 AL 372/01 Es kommt daher in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer während des Annahmeverzuges des Arbeitgebers eine neue Arbeitsstelle gefunden hat, für die Berechnung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf einen Vergleich der tatsächlich erzielten Brutto-Vergütung mit der von dem früheren Arbeitgeber geschuldeten Brutto-Vergütung an (KG DB 1979, 170).