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   BAG, 26.06.1980 - 3 AZR 156/79   

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BAG, 26.06.1980 - 3 AZR 156/79 (https://dejure.org/1980,514)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1980 - 3 AZR 156/79 (https://dejure.org/1980,514)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1980 - 3 AZR 156/79 (https://dejure.org/1980,514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Versorgungsträger - Ruhegeldzusage - Wirtschaftliche Notlage - Widerruf - Einverständnis mit anderen Versorgungsträgern - Ruheständler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 234
  • NJW 1981, 189
  • ZIP 1980, 1016
  • VersR 1981, 244
  • DB 1980, 2141
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.03.1975 - 3 AZR 446/74

    Betriebliche Altersversorgung: Voraussetzungen für die Annahme einer

    Auszug aus BAG, 26.06.1980 - 3 AZR 156/79
    Ein Arbeitgeber kann Versorgungszusagen wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten nur insoweit widerrufen, als damit die wirtschaftlichen Schwierigkeiten behoben werden können und der Betrieb dadurch erhalten werden kann (BAG AP Nr. 167 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III 2 a der Gründe; mit weiteren Nachweisen]).

    Ein Komplementär haftet mit seinem Privatvermögen (BAG AP Nr. 167 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu I 3 der Gründe; mit weiteren Nachweisen]).

  • BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78

    Kürzung oder Einstellung von Ruhegeldzahlungen wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 26.06.1980 - 3 AZR 156/79
    Wenn ein Versorgungsträger Ruhegeldzusagen wegen wirt schaftlicher Notlage widerrufen will, muß er vor dem Widerruf den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf Feststellung der Berechtigung seines Widerrufs ver klagen, wenn dieser die Berechtigung des Widerrufs leugnet (Bestätigung des Urteils des Senats vom 6. De zember 1979 - 3 AZR 274/78 - AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt]).
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85

    Übernahme - Versorgungsschulden - Schuldübernahme - Betriebsübernahme -

    Die Regelung dient dem Schutz des PSV vor unerwünschten Haftungsrisiken (Abweichung von BAGE 33, 234 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG).

    Seine Genehmigung ist möglich, aber auch erforderlich, wenn eine Schuldübernahme abweichend von § 4 BetrAVG Wirksamkeit erlangen soll (Bestätigung von BAGE 33, 234 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG).

    Schließlich sei der Grundsatz des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes zu beachten; die Übertragung müsse als genehmigt gelten, weil das Bundesarbeitsgericht erstmals durch Urteil vom 26. Juni 1980 (3 AZR 156/79 - BAGE 33, 234, 239 f. = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG, zu II 3 und 4 der Gründe) am Tage vor dem Vertragsschluß entschieden habe, daß befreiende Schuldübernahmen außerhalb des durch § 4 BetrAVG gezogenen Rahmens selbst dann nicht wirksam seien, wenn die betroffenen Rentner zugestimmt hätten.

    Die Regelung betrifft zwar unmittelbar nur Versorgungsanwartschaften, der Senat hat jedoch mit Urteil vom 26. Juni 1980 (BAGE 33, 234 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG) entschieden, daß auch bereits fällige Rentenansprüche von der gesetzlichen Übernahmesperre erfaßt werden.

    Soweit sich die Revision auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes beruft, ist ihr zwar einzuräumen, daß die Beklagte und die M. GmbH das Urteil des Senats vom 26. Juni 1980 (aaO) bei Abschluß des notariellen Vertrags am folgenden Tage nicht berücksichtigen konnten.

  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Darüber hinaus stünde der Wirksamkeit derartiger Übernahmevereinbarungen jedenfalls grundsätzlich die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG entgegen (vgl. dazu sowie zu der Möglichkeit, die Wirksamkeit evtl. über eine Zustimmung des Pensionssicherungsvereins herbeizuführen, BAG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 3 AZR 156/79 - NJW 1981, 189 = BB 1980, 1641 = DB 1980, 2141, vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 157/80 = DB 1982, 1067 undvom 4. August 1981 - 3 AZR 441/80 = DB 1981, 2544; Thieme/Löchelt BB 1981, Beilage 10 zu Heft 27; Höhne in: Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Komm. zum BetriebsrentenG, 2. Aufl., 1981, Bd. I, § 4 Rdn. 39 ff; Lilienfein/Fiedler BB 1981, 2012 ff; Binz/Rauser BB 1980, 897, 901 f).
  • BAG, 07.06.2016 - 3 AZR 193/15

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung laufender Leistungen - wirtschaftliche

    Ob nach der Neufassung des § 4 BetrAVG zum 1. Januar 2005 eine rechtsgeschäftliche Übertragung von laufenden Leistungen auch auf nicht im Gesetz genannte Dritte noch zulässig sein kann, wenn der Pensionssicherungsverein als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung zustimmt (vgl. zu § 4 BetrAVG in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung: BAG 18. März 2003 - 3 AZR 313/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 240; 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 54, 297; 26. Juni 1980 - 3 AZR 156/79 - zu II 4 der Gründe, BAGE 33, 234) , kann dahinstehen.
  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Solche Verschiebungen des Insolvenzrisikos sind nach § 4 BetrAVG nicht uneingeschränkt zulässig und bedürfen in den Fallgestaltungen, die § 4 BetrAVG nicht ausdrücklich erlaubt, einer Genehmigung des PSV (vgl. BAGE 33, 234 : AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG und zuletzt Urteil des Senats vom 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 22.11.1983 - 5 AS 19/83

    Gerichtsstand - Bestimmung - Örtliche Zuständigkeit

    Der Arbeitnehmer und der Pensions-Sicherungs-Verein sind in ei nem solchen Falle Streitgenossen (im Anschluß an BAG 33, 234 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG).

    streit gegen den Pensions-Sicherungs-Verein klären (BAG 32, 220, 227 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG, zu III 2 b der Gründe; BAG 33, 234, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG).

    Dadurch ist die Gefahr geringer, daß es zu unterschiedlichen Prozeßergebnissen kommt (vgl. BAG 33, 234, 237, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG).

  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 194/85

    Insolvenzschutz bei Wechsel des Versorgungsschuldners

    Es kann dahingestellt bleiben, ob § 4 BetrAVG wirklich erreichen will, daß der ursprüngliche Arbeitgeber Versorgungsschuldner bleibt, weil ein Wechsel den Insolvenzschutz berührte (so in der Tat BAG 33, 234 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG).

    Wenn darin überhaupt eine Genehmigung gesehen werden könnte, wäre sie gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG allenfalls mit Zustimmung des Klägers wirksam (vgl. BAG 33, 234, 239 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG, zu II 3 der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03

    Auswirkung der Umwandlung eines öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmens

    Dieses Übertragungsverbot für unverfallbare Versorgungsanwartschaften an andere als in § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG genannte Rechtsträger ist vom BAG auch auf laufende Betriebsrenten ausgedehnt worden (BAG 26.06.1980 - 3 AZR 156/79 - EzA § 4 BetrAVG Nr. 1).
  • BAG, 07.06.2016 - 3 AZR 191/15

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung laufender Leistungen - wirtschaftliche

    Ob nach der Neufassung des § 4 BetrAVG zum 1. Januar 2005 eine rechtsgeschäftliche Übertragung von laufenden Leistungen auch auf nicht im Gesetz genannte Dritte noch zulässig sein kann, wenn der Pensionssicherungsverein als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung zustimmt (vgl. zu § 4 BetrAVG in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung: BAG 18. März 2003 - 3 AZR 313/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 240; 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 54, 297; 26. Juni 1980 - 3 AZR 156/79 - zu II 4 der Gründe, BAGE 33, 234) , kann dahinstehen.
  • AG Hamburg, 01.07.2005 - HRA 100711
    BAG DB 1980 S. 2141; so jetzt ausdrücklich auch die neue Gesetzesfassung.

    BAG DB 1980 S. 2141.

  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 675/98

    Übertragung eines Versicherungsbestandes in der betrieblichen Altersversorgung

    Darüber hinaus dient § 4 BetrAVG ohnehin weniger dem Schutz der Arbeitnehmer als vielmehr dem des Pensions-Sicherungsvereins (BAG 26. Juni 1980 - 3 AZR 156/79 -BAGE 33, 234; 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 - BAGE 54, 297).
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 544/79

    Sicherungsfall - Kürzung - Einstellung - Versorgungsleistung - Wirtschaftliche

  • BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79

    Betriebliche Altersversorgung: Widerruf - Voraussetzungen

  • BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 64/87

    Insolvenzschutz wegen einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft - Eintritt des

  • BAG, 14.07.1981 - 3 AZR 517/80

    Betriebsveräußerung - Versorgungsansprüche

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83

    Versorgungsanwartschaft - Kürzung - Unterstützungskassen - Unverfallbarer

  • BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 273/98

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Schuldbeitritt

  • LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 Sa 1585/97

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Schuldbeitritt

  • BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84

    Pflichten des Versorgungsverpflichteten bei wirtschaftlicher Notlage des

  • BAG, 14.05.1991 - 3 AZR 212/90

    Einordnung der Erfolgsbeteiligung als Gratifikation oder als leistungsbezogener

  • LAG Nürnberg, 28.06.2005 - 6 Sa 100/05

    Betriebliche Altersversorgung

  • LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Schuldbeitritt

  • ArbG Köln, 27.07.2011 - 9 Ca 8613/10
  • LAG Nürnberg, 26.07.2005 - 6 Sa 100/05

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Schuldübernahme - Auslegung -

  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 586/86

    Anspruch auf Betriebsrente aus Versorgungszusage - Eintritt in das

  • BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 167/98

    Weiterzahlung einer Betriebsrente anstelle einer nicht mehr leistungsfähigen

  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 76/86

    Betriebsübergang durch Veräußerung von notleidender GmbH & Co. KG - Eintritt in

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 9.81

    Freiwillige Leistung - Anrechnung von Einkünften - Unterhaltshilfe - Relative

  • BAG, 04.08.1981 - 3 AZR 441/80

    Insolvenzschutz - Insolvenz - Ruhegeld - Ruhegeldverbindlichkeit -

  • BAG, 17.07.1996 - 5 AS 31/95

    Voraussetzungen für die Bestimmung eines örtlich zuständigen Arbeitsgerichts

  • BAG, 17.07.1996 - 5 AS 33/95

    Örtliche Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts bei Vorliegen einer

  • BAG, 17.07.1996 - 5 AS 29/95

    Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen - Voraussetzungen für die Bestimmung

  • BAG, 21.08.1980 - 3 AZR 207/79
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