Rechtsprechung
BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vergütung bei Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit
- archive.org
- Judicialis
BAT § 15 Abs. 2; ; DRK-TV § 14 Abs. 2; ; DRK-TV § 21 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT § 15 Abs. 2; DRK-TV § 14 Abs. 2, § 21 Abs. 3
Vergütung bei Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BAT § 15 Abs. 2
Keine zusätzliche Vergütung bei tariflich vorgesehener Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit wegen regelmäßig anfallender Arbeitsbereitschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 18.05.1995 - 1 Ca 810/93
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 14 Sa 125/95
- BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96
Papierfundstellen
- NZA 1998, 1177
- BB 1999, 532
- DB 1998, 2222
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85
Ausweitung der regelmäßigen Arbeitszeit - Rettungssanitäter
Auszug aus BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96
Die verlängerte Arbeitszeit ist durch die tarifliche Vergütung gemäß § 26 BAT abgegolten (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus dem Urteil vom 17. März 1988 BAGE 58, 19, 25 ff. = AP Nr. 11 zu § 15 BAT, zu II 3 der Gründe).§ 15 Abs. 2 BAT erweitert das Weisungsrecht des Arbeitgebers und ermächtigt ihn, die Arbeitszeit seiner Angestellten unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen einseitig zu verändern (Senatsurteil vom 17. März 1988 - BAGE 58, 19, 25 = AP Nr. 11 zu § 15 BAT, zu II 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 12. Februar 1986 - BAGE 51, 131, 140 = AP Nr. 7 zu § 15 BAT, zu I 4 der Gründe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Januar 1998, § 15 Erl. 10 b; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, BAT, Stand Januar 1998, § 15 Erl. 13).
Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 17. März 1988 (BAGE 58, 19, 25 = AP Nr. 11 zu § 15 BAT, zu II 3 b aa der Gründe) entschieden.
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 358/84
Rettungssanitäter; Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst
Auszug aus BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96
§ 15 Abs. 2 BAT erweitert das Weisungsrecht des Arbeitgebers und ermächtigt ihn, die Arbeitszeit seiner Angestellten unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen einseitig zu verändern (Senatsurteil vom 17. März 1988 - BAGE 58, 19, 25 = AP Nr. 11 zu § 15 BAT, zu II 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 12. Februar 1986 - BAGE 51, 131, 140 = AP Nr. 7 zu § 15 BAT, zu I 4 der Gründe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Januar 1998, § 15 Erl. 10 b; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, BAT, Stand Januar 1998, § 15 Erl. 13). - LAG Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 14 Sa 125/95
Verlängerung der Arbeitszeit wegen angefallener Arbeitsbereitschaft; Gewährung …
Auszug aus BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. März 1996 - 14 Sa 125/95 - wird zurückgewiesen. - BAG, 30.01.1985 - 7 AZR 446/82
Arbeitsentgelt: Zeitzuschläge bei Arbeitsbereitschaft
Auszug aus BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96
Sofern die besonderen Zuschlagsvoraussetzungen des § 35 Abs. 1 BAT vorliegen, fallen diese Zuschläge daher für Arbeitsbereitschaftszeiten ebenso an wie für Zeiten der Vollarbeit, da sie wie diese innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegen (BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 7 AZR 446/82 - AP Nr. 2 zu § 35 BAT, zu III 2 der Gründe). - BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 762/87
Arbeitszeit und Vergütung der Rettungssanitäter
Auszug aus BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96
§ 14 Abs. 2 DRK-TV ermöglicht dem Arbeitgeber, die regelmäßige wöchentlichen Arbeitszeit des Angestellten bei regelmäßig anfallender Arbeitsbereitschaft zu verlängern (BAG Urteil vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 762/87 - n.v.).
- BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 621/12
Auswirkungen der Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen gesetzlichen …
Die Sonderregelung SR 2 e I Nr. 5 Abs. 5 Unterabs. 3 zum BAT sah bezüglich der Vergütung von Feuerwehr- und Wachpersonal im Bereich des Bundesministers der Verteidigung vor, dass die über 167, 4 Stunden pro Kalendermonat hinausgehende Zeit mit 50 vH als Arbeitszeit zu werten und mit der Überstundenvergütung abzugelten ist (vgl. BAG 26. März 1998 - 6 AZR 537/96 - zu B II 1 c der Gründe) . - BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02
Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit
Sie beschränkt sich vielmehr darauf, Spielräume für Abweichungen von der Grundregel des § 14 Abs. 2 DRK-TV durch Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien oder Weisung des Arbeitgebers zu eröffnen (vgl. BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 15/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 81 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 61, zu B I 3 der Gründe; 30. Januar 1996 - 3 AZR 1030/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 5 = EzA TVG § 4 Rotes Kreuz Nr. 2, zu II 1 der Gründe; 26. März 1998 - 6 AZR 537/96 - AP BAT § 15 Nr. 39 = EzA BAT § 15 Nr. 5, zu B II 1 der Gründe mwN für den wortgleichen § 15 Abs. 2 BAT; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT Stand Juli 2003 § 15 Rn. 44 mwN; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Juli 2003 § 15 Erl. - BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 313/08
Zur Berechnung des Theaterbetriebszuschlags gemäß § 6 Abs 2 des …
(6) Zu Unrecht beruft sich die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 1998 (- 6 AZR 537/96 - AP BAT § 15 Nr. 39 = EzA BAT § 15 Nr. 5).
- BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07
Wechselschichtzulage - Bereitschaftszeiten - Rettungsassistent
Die verlängerte Arbeitszeit ist durch die tarifliche Vergütung gemäß § 26 BAT abgegolten (BAG 26. März 1998 - 6 AZR 537/96 - AP BAT § 15 Nr. 39 = EzA BAT § 15 Nr. 5). - LAG Düsseldorf, 26.06.2003 - 11 Sa 368/03
Hausmeister in Universitäten, Abeitszeit
Zwar hat die erkennende Kammer Bedenken, ob das beklagte Land einseitig die dem Kläger zustehende Grundvergütung nebst Ortszuschlag, durch die nach § 26 BAT die regelmäßige Arbeitszeit - zu dieser gehört auch die nach Nr. 3 Abs. 1 der SR 2 r BAT verlängerte Arbeitszeit (vgl. BAG 26.03.1998 - 6 AZR 537/96 - NZA 1998, 1177, 1178; vgl. auch BAG 28.06.2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, 228) - abgegolten wird, an die nach Art. 6 Nr. 2 der Arbeitszeit-Richtlinie maßgebliche höchstzulässige Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich anpassen kann. - LAG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 Sa 1749/03
Hausmeister in Universitäten, Arbeitszeit
Zwar hat die erkennende Kammer Bedenken, ob das beklagte Land einseitig die dem Kläger zustehende Grundvergütung nebst Ortszuschlag, durch die nach § 26 BAT die regelmäßige Arbeitszeit - zu dieser gehört auch die nach Nr. 3 Abs. 1 der SR 2 r BAT verlängerte Arbeitszeit (vgl. BAG 26.03.1998 - 6 AZR 537/96 - NZA 1998, 1177, 1178; vgl. auch BAG 28.06.2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, 228) - abgegolten wird, an die nach Art. 6 Nr. 2 der Arbeitszeit-Richtlinie maßgebliche höchstzulässige Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich anpassen kann. - LAG Baden-Württemberg, 29.05.2002 - 17 Sa 35/00
Voraussetzungen für die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit gemäß § 14 Abs …
Das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass der Arbeitnehmer wie bisher seine monatliche Vergütung erhält, "ohne hierfür mehr arbeiten zu müssen"; er habe lediglich "dem Arbeitgeber für dasselbe Entgelt mehr Zeit zur Verfügung zu stellen" (BAG, Urteil vom 26.03.1998 - 6 AZR 537/96, AP Nr. 39 zu § 15 BAT, NZA 1998, 1177). - BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 314/08
Zur Berechnung des Theaterbetriebszuschlags gemäß § 6 Abs 2 des …
(6) Zu Unrecht beruft sich die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 1998 (- 6 AZR 537/96 - AP BAT § 15 Nr. 39 = EzA BAT § 15 Nr. 5). - ArbG Lörrach, 15.04.2005 - 5 Ca 145/01
Arbeitszeit: Mehrbelastung bei verlängerten Anwesenheitszeiten; …
Das gilt nicht nur im Hinblick auf die regelmäßige Wochenarbeitszeit nach § 14 Abs. 1 DRK-TV, sondern eben auch für verlängerte Arbeitszeiten bei - wie hier - Vorliegen von Arbeitsbereitschaft nach § 14 Abs. 2 DRKTV (BAG 26.3.1998 - 6 AZR 537/96-AP NR. 39 zu § 15 BAT betr. Arbeitsbereitschaft; BAG 5, 6.2003 - 6 AZR 115/02 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst betr. Bereitschaftsdienst; BAG 14.10.2004 - 6 AZR 564/03-DB 2005, 834 betr. Arbeitsbereitschaft eines Hausmeisters). - BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99
Rationalisierungsschutz - Wechsel der Beschäftigung
Diese tarifliche Regelung erweiterte das Weisungsrecht des Arbeitgebers und ermächtigte ihn, die Arbeitszeit des Wachpersonals unter den genannten Voraussetzungen einseitig zu verändern (vgl. BAG 26. März 1998 - 6 AZR 537/96 - AP BAT § 15 Nr. 39 = EzA BAT § 15 Nr. 5 mwN zur Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit nach § 15 Abs. 2 BAT). - ArbG Lörrach, 26.09.2001 - 5 Ca 145/01
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2009 - 6 Sa 2164/08
Abgeltung von zusätzlicher Arbeitsbereitschaft durch Grundvergütung - …
- ArbG Halle, 28.06.2012 - 1 Ca 3579/09
Unterschiedliche Arbeitsvergütung für Bereitschaftsdienst und Vollarbeit