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   BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97   

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https://dejure.org/1999,437
BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97 (https://dejure.org/1999,437)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1999 - 2 AZR 648/97 (https://dejure.org/1999,437)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 2 AZR 648/97 (https://dejure.org/1999,437)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ergänzender Dienstvertrag - Arbeitsleistung - Ausländisches Unternehmen - Konzernzugehörigkeit - Weisungen des Vertragspartners - Bestimmung des Auslandseinsatzes - Vertragspartner als Arbeitgeber - Deutsches Kündigungsschutzrecht - Gesteigerte Darlegungslast

  • unalex.eu

    Art. EVÜ

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133, 157; KSchG § 1
    Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung im Rahmen von Dienstverträgen mit ausländischen, konzernzugehörigen Unternehmen zu erbringen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1; BGB §§ 133, 157
    Kündigungsschutz bei arbeitsvertraglicher Bindung sowohl zur Konzernmutter als auch zur (lateinamerikanischen) Konzerntochter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    Auslandseinsatz und Kündigungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 353
  • NJW 1999, 3143 (Ls.)
  • ZIP 1999, 852
  • NZA 1999, 539
  • BB 1999, 2513
  • BB 1999, 748
  • DB 1999, 2161
  • DB 1999, 806
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 255/91

    Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung im Konzern

    Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97
    In Verbindung mit Ziff. 8 des Vertrages ergibt sich deshalb aus der genannten Vertragsbestimmung, daß die Beklagte sich ihrer Verpflichtung zur Gewährleistung der Beschäftigung des Klägers innerhalb der B -Gruppe in Lateinamerika nur aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) oder aus solchen Gründen entledigen können sollte, wie sie § 1 KSchG vorsieht (vgl. auch Senatsurteil vom 27. November 1991 - 2 AZR 255/91 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B III 1 der Gründe).

    Zu letzterem hat die Beklagte nicht dargelegt, daß sich an ihrer bei Abschluß des Vertrages vom 2. Februar 1979 offenbar vorhandenen, letztlich auch von der Beklagten eingeräumten Einflußmöglichkeit irgend etwas geändert gehabt hätte, wobei es keine Rolle spielt, ob die Möglichkeit der Einflußnahme aufgrund eindeutiger rechtlicher Regelungen (z.B. aufgrund eines Beherrschungsvertrages) oder eher nur faktisch bestand (vgl. auch Senatsurteil vom 27. November 1991 - 2 AZR 255/91 - AP, aaO, zu B III 1 a. E.).

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 287/97

    Fristlose Kündigung gegenüber einer Prokuristin (Mitgesellschafterin) wegen

    Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97
    Die Auslegung von nichttypischen Verträgen ist grundsätzlich Sache der Tatsachengerichte und revisionsrechtlich nur begrenzt daraufhin überprüfbar, ob bei der Interpretation des Vertrags die Rechtsvorschriften der §§ 133 und 157 BGB richtig angewandt wurden, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (ständige Rechtsprechung, zuletzt Senatsurteile vom 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 11. März 1998 - 2 AZR 287/97 - EzA § 37 GmbHG Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 16, m.w.N.).
  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 64/97

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97
    Soweit der Senat im Urteil vom 9. Oktober 1997 (- 2 AZR 64/97 - AP Nr. 16 zu § 23 KSchG 1969) erkannt hat, die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG müßten im Inland erfüllt werden, ging es um die normative Geltung bei einem im Inland beschäftigten Arbeitnehmer; die Entscheidung betraf nicht den Fall der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung der Anwendbarkeit deutschen Rechts für einen im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer.
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

    Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97
    Der die Kündigung der Beklagten vom 20. Juni 1994 betreffende Kündigungsschutzantrag beinhaltet zugleich, daß das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht zuvor schon durch andere Auflösungstatbestände aufgelöst wurde (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - BAGE 81, 111 = AP Nr. 48 zu § 519 ZPO, m.w.N.).
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

    Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97
    Die Auslegung von nichttypischen Verträgen ist grundsätzlich Sache der Tatsachengerichte und revisionsrechtlich nur begrenzt daraufhin überprüfbar, ob bei der Interpretation des Vertrags die Rechtsvorschriften der §§ 133 und 157 BGB richtig angewandt wurden, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (ständige Rechtsprechung, zuletzt Senatsurteile vom 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 11. März 1998 - 2 AZR 287/97 - EzA § 37 GmbHG Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 16, m.w.N.).
  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78

    Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses bei Arbeitgebergruppe

    Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97
    Ob vorliegend ein "einheitliches Arbeitsverhältnis" i.S. des Urteils des Siebten Senats des BAG vom 27. März 1981 (- 7 AZR 523/78 - BAGE 37, 1 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitgebergruppe) anzunehmen ist, kann dahinstehen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 8 Sa 230/96

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Bestehen eines einheitlichen

    Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97
    Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Juli 1997 - 8 Sa 230/96 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 192/86

    Kündigung eines Auslandsarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97
    Der Vertrag genießt die privatautonome Freiheit der Rechtswahl, obgleich er vor dem 1. September 1986 geschlossen wurde und Art. 27 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs. 1 EGBGB n. F. auf ihn deshalb wegen Art. 220 Abs. 1 EGBGB noch keine Anwendung finden (BAG Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 192/86 - BAGE 55, 236 = AP Nr. 15 zu § 12 SchwbG; Junker, SAE 1989, 328, 329; Reiserer, NZA 1994, 673, 674).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97
    In Verbindung mit Ziff. 8 des Vertrages ergibt sich deshalb aus der genannten Vertragsbestimmung, daß die Beklagte sich ihrer Verpflichtung zur Gewährleistung der Beschäftigung des Klägers innerhalb der B -Gruppe in Lateinamerika nur aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) oder aus solchen Gründen entledigen können sollte, wie sie § 1 KSchG vorsieht (vgl. auch Senatsurteil vom 27. November 1991 - 2 AZR 255/91 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B III 1 der Gründe).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Seien für den Fortfall des Arbeitsplatzes konzerninterne Gründe (etwa Verlagerung der Tätigkeiten auf andere Konzernunternehmen, Stillegung eines Konzernunternehmens oder einer Abteilung bei gleichzeitiger Neugründung eines Konzernunternehmens mit identischen arbeitstechnischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen) ursächlich, sei der bisherige Arbeitgeber ggf. nicht zur betriebsbedingten Kündigung berechtigt, sondern müsse für eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer in dem anderen Konzernunternehmen sorgen (Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 397; HK-Dorndorf/Weller 4. Aufl. § 1 Rn. 902; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 539; vgl. Lingemann/von Steinau-Steinruck DB 1999, 2161).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 162/05

    Konzernkündigungsschutz

    Der Arbeitgeber ist vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb eines anderen Unternehmens unterzubringen (14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 -BAGE 41, 72; 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22; 27. November 1991 - 2 AZR 255/91 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72; 10. Januar 1994 - 2 AZR 489/93 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 8 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 74; vgl. auch 21. Januar 1999 - 2 AZR 648/97 -BAGE 90, 353; 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 - EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 7; 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31; 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - BAGE 107, 318; 23. November 2004 - 2 AZR 24/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 135; differenzierend bei einem herrschenden Konzernunternehmen KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 147).

    Die Entscheidung darüber darf grundsätzlich nicht dem zur Übernahme bereiten Unternehmen vorbehalten worden sein (23. November 2004 - 2 AZR 24/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 135; auch APS-Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 594; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 539 f.; Rost FS Schwerdtner S. 171; einschränkend Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1015; Lingemann/von Steinau-Steinrück DB 1999, 2161, 2163).

    Es kann hier dahinstehen, ob in derartigen Fallgestaltungen das andere Konzernunternehmen für die Erledigung der bisherigen Arbeiten nicht auf dem freien Arbeitsmarkt neue Arbeitnehmer einstellen darf, sondern der bisherige Arbeitgeber für eine Weiterbeschäftigung der bisher mit diesen Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmer sorgen muss (Rost FS Schwerdtner S. 169, 176 f.; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 397; HK-Dorndorf/Weller 4. Aufl. § 1 Rn. 902; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 539; vgl. Linge-mann/von Steinau-Steinrück DB 1999, 2161).

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 279/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Arbeitgeber ist, wer zumindest einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person beschäftigt oder beschäftigen will (vgl. BAG 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 12; 27. September 2012 - 2 AZR 838/11 - Rn. 16; 21. Januar 1999 - 2 AZR 648/97 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 90, 353) .
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