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   BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98   

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BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98 (https://dejure.org/1999,2865)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1999 - 7 AZR 898/98 (https://dejure.org/1999,2865)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1999 - 7 AZR 898/98 (https://dejure.org/1999,2865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bühnenengagementvertrag - Nichtverlängerungsmitteilung zur Vertragsänderung

  • Judicialis

    BGB § 315; ; Tarifvertrag über die Mitteilungspflicht (TV... M) vom 23. November 1977 i.d.F. vom 18. Juni 1991 § 2 Abs. 3 und Abs. 6; ; Protokollnotiz Nr. 1 zu § 2 MTV; ; Normalvertrag Solo i.d.F. vom 12. Juli 1993 § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bühnenengagementvertrag - Nichtverlängerungsmitteilung zur Vertragsänderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 315; Tarifvertrag über die Mitteilungspflicht (TVM)... vom 23. 11. 1977 i. d. F. vom 18. 6. 1991 § 2 Abs. 3 und Abs. 6 Protokollnotiz Nr. 1 zu § 2 MTV; Normalvertrag Solo i. d. F. vom 12. 7. 1993 § 6
    Bühnenengagementsvertrag: Anforderungen an Nichtverlängerungsmitteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 491
  • BB 2000, 728
  • DB 2000, 884
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 25.09.1998 - 4 Sa 662/98

    Aufhebung eines Schiedsspruches des Bühnenoberschiedsgerichts ; Wirksamkeit einer

    Auszug aus BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 4 Sa 662/98 -.

    7 AZR 898/98 4 Sa 662/98.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. September 1998 - 4 Sa 662/98 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

  • BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91

    Nichtverlängerungsmitteilung/Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98
    Die damit verbundene Fiktion muß durch die Abgabe einer Willenserklärung entkräftet werden (BAG Urteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - BAGE 69, 1 = AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 663/84

    Abgrenzung des Gastspielvertrages vom Normalvertrag - Einstellung eines

    Auszug aus BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98
    Danach dient § 2 Abs. 3 TVM zwar dem Bestandsschutz, sichert jedoch nicht die unveränderte Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen (BAG Urteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - BAGE 53, 108 = AP Nr. 28 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97

    Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsvertrages einer Schauspielmusikerin

    Auszug aus BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98
    Die darin geregelte Befristung des Arbeitsverhältnisses im Bereich künstlerischer Bühnenmitglieder, die als Solisten individuelle künstlerische Leistungen erbringen, ist grundsätzlich wirksam (BAG Urteil vom 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Bühnenengagemenstvertrag, m.w.N.).
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart

    Danach dient § 69 Abs. 3 NV Bühne zwar dem Bestandsschutz, sichert aber nicht die unveränderte Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TVM: BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 3 der Gründe; 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 53, 108) .

    Die Tarifnorm schützt das Bühnenmitglied nicht vor einer Beschränkung seiner künstlerischen Entfaltungsmöglichkeiten, die mit einer solchen Vertragsänderung verbunden sind (vgl. BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 3 der Gründe) .

    Dazu müssen die Gründe, die den Intendanten zur Abgabe der Nichtverlängerungsmitteilung veranlasst haben, im Einklang mit der Änderung des Vertragsinhalts stehen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TVM BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 4 der Gründe) .

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00

    Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der im Zweifel auch die Tarifvertragsparteien ausgehen, hat der Arbeitgeber, der den Inhalt des Arbeitsverhältnisses einseitig bestimmen kann, die Grundsätze billigen Ermessens nach dem Maßstab des § 315 BGB zu beachten (vgl. BAG 8. September 1994 - 6 AZR 254/94 - AP BGB § 611 Fleischbeschauer Nr. 18; 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 54 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 7; 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - BAGE 96, 228).
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart

    Danach dient § 69 Abs. 3 NV Bühne zwar dem Bestandsschutz, sichert aber nicht die unveränderte Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TVM: BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 3 der Gründe; 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 53, 108) .

    Die Tarifnorm schützt das Bühnenmitglied nicht vor einer Beschränkung seiner künstlerischen Entfaltungsmöglichkeiten, die mit einer solchen Vertragsänderung verbunden sind (vgl. BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 3 der Gründe) .

    Dazu müssen die Gründe, die den Intendanten zur Abgabe der Nichtverlängerungsmitteilung veranlasst haben, im Einklang mit der Änderung des Vertragsinhalts stehen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TVM BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 4 der Gründe) .

  • LAG Köln, 12.10.2000 - 5 Sa 796/00

    Tarifvertrag; Bühnenengagement; Änderung; Nichtverlängerungsmitteilung;

    Dieser vom Bundesarbeitsgericht zuletzt in der Entscheidung vom 03. November 1999 7 AZR 898/98 bestätigten Rechtsprechung folgt auch das Berufungsgericht.

    Die im Tarifvertrag vorgesehene Nichtverlängerungsmitteilung, die nach 15-jähriger Beschäftigungszugehörigkeit nur noch zum Zwecke einer Änderung der Arbeitsbedingungen ausgesprochen werden kann und damit dem Künstler einen gewissen Bestandsschutz sichert, ist keine Kündigung im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes und daher nicht an den entsprechenden Gesetzesbestimmungen (z. B. § 1 KSchG, 102 BetrVG) zu messen, vielmehr haben mit der Nichtverlängerungsmitteilung die Tarifparteien abweichend von sonstigen rechtsgeschäftlichen Grundsätzen bestimmt, unter welchen Voraussetzungen vom Vorliegen der zum Abschluss von befristeten Anschlussverträgen notwendigen Willenserklärungen auszugehen ist; die mit dem Schweigen einer Partei verbundenen Fiktion muss durch Abgabe einer Willenserklärung entkräftet werden (BAG, Urteil vom 03. November 1999 7 AZR 898/98; BAG AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

    Als tariflich geregeltes einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers muss die Nichtverlängerungsmitteilung nach § 2 Abs. 3 TVM billigem Ermessen entsprechen, § 315 BGB, (vergl. BAG, Urteil vom 03. November 1999 7 AZR 898/98 ...).

  • LAG Köln, 28.01.2014 - 12 Sa 679/13

    Änderungs-Nichtverlängerungsmitteilung im Bühnenschiedsgerichtsverfahren

    Dies zeigt die finale Formulierung der Vorschrift ("um das Arbeitsverhältnis ... fortzusetzen") und entspricht auch ihrem Zweck, der in der Gewährung eines besonderen Bestandsschutzes besteht (BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10, NZA-RR 2013, 154, Rz. 29; Urteil vom 03. November 1999 - 7 AZR 898/98, NZA 2000, 491, juris-Rz. 14; Genenger, NJW 2009, 714 [717]).

    Bei der Ausübung seines insoweit bestehenden Leistungsbestimmungsrechts ist er gemäß § 315 Abs. 1 BGB an billiges Ermessen gebunden (BAG, Urteil vom 03. November 1999 - 7 AZR 898/98, NZA 2000, 491, juris-Rz. 15; LAG Köln, Urteil vom 12. Oktober 2000 - 5 Sa 796/00, juris-Rz. 4; Groeger/Kalb, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2. Aufl., Teil 14 G Rz. 17; Nix/Hegemann/Hemke-Schneider, 2. Aufl., § 61 NV Bühne Rz. 16).

  • ArbG Köln, 25.09.2014 - 4 Ha 1/14

    Aufhebungsverfahren über die Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung zur

    Dazu müssen die Gründe, die den Intendanten zur Abgabe der Nichtverlängerungsmitteilung veranlasst haben, in Einklang mit der Änderung des Vertragsinhalts stehen (vgl. BAG vom 03.11.1999 - 7 AZR 898/98, zitiert nach juris).

    Das Recht auf künstlerische Selbstverwirklichung wird gerade nicht geschützt (vgl. BAG vom 03.11.1999 - 7 AZR 898/98, zitiert nach juris zu der vergleichbaren Regelung des § 2 Abs. 3 des Tarifvertrags über die Mitteilungspflicht).

  • BFH, 02.03.2007 - XI B 144/06

    NZB: steuerfreie Abfindung - befristetes Bühnenarbeitsverhältnis, grundsätzliche

    Die Nichtverlängerungsmitteilung beseitigt die bis dahin gegebene Möglichkeit, dass gemäß den tarifvertraglichen Regelungen für Bühnenarbeitsverhältnisse allein durch das Schweigen der Vertragsparteien ein neues befristetes Arbeitsverhältnis begründet wird (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 29. Januar 2003 6 P 15.01, Zeitschrift für Tarifrecht --ZTR-- 2003, 201, m.w.N.; Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 3. November 1999 7 AZR 898/98, ZTR 2000, 320).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 14 Sa 943/07

    Normaltarifvertrag Bühne - Einrede der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Die damit verbundene Fiktion muss durch die Abgabe einer Willenserklärung entkräftet werden (BAG 3, 11.1999 - 7 AZR 898/98 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91 - BAGE 69, 1 = AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • LAG Köln, 15.04.2015 - 3 Sa 1053/14

    Prüfung der Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung im

    Die Vorschrift dient dem Bestandsschutz ohne die unveränderte Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen zu garantieren (vgl. BAG, Urteil vom 03.11.1999 - 7 AZR 898/98, NZA 2000, 491 zu § 2 Abs. 3 TVM).
  • LAG Köln, 15.04.2015 - 3 Sa 204/15
    Die Vorschrift dient dem Bestandsschutz ohne die unveränderte Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen zu garantieren (vgl. BAG, Urteil vom 03.11.1999 - 7 AZR 898/98, NZA 2000, 491 zu § 2 Abs. 3 TVM).
  • ArbG Köln, 04.09.2019 - 3 Ha 5/19
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Rechtsprechung
   BAG, 28.12.1999 - 9 AZR 739/99   

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https://dejure.org/1999,25368
BAG, 28.12.1999 - 9 AZR 739/99 (https://dejure.org/1999,25368)
BAG, Entscheidung vom 28.12.1999 - 9 AZR 739/99 (https://dejure.org/1999,25368)
BAG, Entscheidung vom 28. Dezember 1999 - 9 AZR 739/99 (https://dejure.org/1999,25368)
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Volltextveröffentlichung

  • Der Betrieb

    ZPO § 42, 44, 47, 233, 234; ArbGG § 72a
    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Rechtskrafthemmung oder Verfahrensunterbrechung durch nachträgliche Ablehnung des Gerichts

Papierfundstellen

  • DB 2000, 884
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.11.1987 - 1 BvR 1033/87

    Richterablehnung - Konkursverfahren - Konkursverwalter - Befangenheit

    Auszug aus BAG, 28.12.1999 - 9 AZR 739/99
    BVerfG vom 30.11.1987 - 1 BvR 1033/87, ZIP 1988 S. 174 (175); Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 47 Rdn. 9.
  • BSG, 23.10.2017 - B 4 AS 49/17 BH
    Die Rüge des Verfahrensfehlers einer unzulässigen Mitwirkung des abgelehnten Richters könnte - auch wenn hierin ein schlüssiger Vortrag zur Verletzung des § 47 ZPO ("Wartepflicht") gesehen werden kann - nicht mehr durchgreifen, weil dieser Mangel mit der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs noch in der mündlichen Verhandlung vom 17.2.2017 als geheilt anzusehen ist (BSG vom 27.6.2001 - B 6 KA 12/01 - RdNr 5; BSG vom 1.8.2000 - B 9 SB 24/00 B - RdNr 3; BAG vom 28.12.1999 - 9 AZR 739/99; BVerfG vom 30.11.1987 - 1 BvR 1033/87).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2013 - 11 EK 4/13

    Prozesskostenhilfe; Entschädigung wegen unangemessen langer Verfahrensdauer:

    Das Befangenheitsgesuch des Antragstellers, das am 04. September 2013 per Telekopie beim Brandenburgischen Oberlandesgericht eingegangen ist (GA I 64), hat den Lauf der Frist nicht beeinflusst (arg. e c. § 47 Abs. 1 ZPO; vgl. dazu BAG, Beschl. v. 28.12.1999 - 9 AZN 739/99, LS und Rdn. 9, DB 2000, 884 = BB 2000, 1948; BayVerfGH, Entsch.
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