Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1841
LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02 (https://dejure.org/2002,1841)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.03.2002 - 3 Sa 1/02 (https://dejure.org/2002,1841)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. März 2002 - 3 Sa 1/02 (https://dejure.org/2002,1841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Schmerzensgeld, "Mobbing", Begriff, Erfüllung, Anspruchsgrundlage, Konflikte, Mitarbeiterkonflikt, Meinungsverschiedenheit, Altenpflegerin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld; Mobbing als Anspruchsgrundlage; Begriff des Mobbings; Ehrverletzung; Persönlichkeitsrecht

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeld wegen Mobbing; Ursächlichkeit der beruflichen Konfliktsituation für eine Erkrankung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Mobbing, Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings, systematische Diskriminierung und Ausgrenzung unterlegener Person(en)

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Schmerzensgeld wegen Mobbing

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1056
  • NZA-RR 2002, 457
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01

    Mobbing und Schmerzensgeld

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02
    Der Begriff des Mobbing beschreibt eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet (Wolmerath, Mobbing im Betrieb, S. 23; s. auch zur Definition: LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 16.8.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2001, 121, 122).

    Der Begriff des Mobbing beschreibt eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet (Wolmerath, Mobbing im Betrieb, S. 23; vgl. zur Definition auch: LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 16.8.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2001, 121, 122).

  • LAG Thüringen, 14.11.2000 - 5 Sa 55/99

    Betriebsübergang nach § 613 a BGB; Zeitpunkt des Betriebsübergang und Beweislast;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02
    Der Begriff des Mobbing beschreibt eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet (Wolmerath, Mobbing im Betrieb, S. 23; s. auch zur Definition: LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 16.8.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2001, 121, 122).

    Der Begriff des Mobbing beschreibt eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet (Wolmerath, Mobbing im Betrieb, S. 23; vgl. zur Definition auch: LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 16.8.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2001, 121, 122).

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Die Zusammenfassung der einzelnen Verhaltensweisen erfolgt dabei durch die ihnen zugrunde liegende Systematik und Zielrichtung, Rechte und Rechtsgüter - im Regelfall das Persönlichkeitsrecht und/oder die Gesundheit des Betroffenen - zu beeinträchtigen (vgl. Thüringer LAG 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - aaO; 10. Juni 2004 - 1 Sa 148/01 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 8a; LAG Schleswig-Holstein 19. März 2002 - 3 Sa 1/02 - NZA-RR 2002, 457).

    (b) Zu berücksichtigen ist dabei, dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, nicht geeignet sind, derartige rechtliche Tatbestände zu erfüllen (so auch LAG Schleswig-Holstein 19. März 2002 - 3 Sa 1/02 - NZA-RR 2002, 457) und es daher gilt sog. folgenloses (so Benecke NZA-RR 2003, 225, 228) oder sozial- und rechtsadäquates Verhalten (so Rieble/Klumpp ZIP 2002, 369) auf Grund einer objektiven Betrachtungsweise, dh.

  • ArbG Eisenach, 30.08.2005 - 3 Ca 1226/03

    Mobbing - Ersatz materieller und immaterieller Mobbingschäden -

    Sowohl das LAG Baden- Württemberg in seiner Entscheidung vom 05.03.2001 - 15 Sa 160/00 - als auch das Arbeitsgericht München im Urteil vom 25.09.2001 - 8 Ca 1562/01 -, NzA - RR 2002, 123 als auch das LAG Schleswig-Holstein; 19.03.2002 - 3 Sa 1/02, NzA - RR 2002, 457 ff.) lehnen die Beweiserleichterungen in diesem Sinne ab.
  • LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05

    Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung wegen Nichtbeschäftigung, Bestimmtheit

    Mobbing ist kein Rechtsbegriff, sondern ein Phänomen des Arbeitslebens, das je nach Sachverhalt aufgrund von unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen Rechtsfolgen auslösen kann (LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02 - NZA-RR 2002, 457, Benecke, NZA-RR 2003, 225; vgl. auch LAG Thüringen, 10.06.2004 - 1 Sa 148/01 - LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 8a).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2002 - 5 Sa 409 c/01   

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https://dejure.org/2002,6540
LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2002 - 5 Sa 409 c/01 (https://dejure.org/2002,6540)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.02.2002 - 5 Sa 409 c/01 (https://dejure.org/2002,6540)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Februar 2002 - 5 Sa 409 c/01 (https://dejure.org/2002,6540)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Arbeitgeber, Direktionsrecht, Billiges Ermessen, Unternehmerentscheidung, Mitarbeiterkonflikt, Erzieher, Umsetzung, Diskriminierung, Persönlichkeitsrecht

  • Wolters Kluwer

    Zuweisung einer anderen Arbeitstätigkeit im Rahmen des Direktionsrechts; Umsetzung in einen anderen Tätigkeitsbereich bei einem Mitarbeiterkonflikt; Konfliktlösung und Wiederherstellung eines guten Betriebsklimas; Diskriminierung; Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • Judicialis

    BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 611; ; BAT § 8

  • rechtsportal.de

    BGB § 315 Abs. 3; BGB § 611; BAT § 8
    Direktionsrecht; billiges Ermessen; Mitarbeiterkonflikt; Umsetzung; Diskriminierung; Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb

    BGB §§ 315 Abs. 3, 611; BAT § 8
    Mitarbeiterkonflikt: Ermessen des Arbeitgebers bei der Konfliktlösung gem. den betrieblichen Erfordernissen unter Hintansetzung von Konfliktursache und Schuldfrage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1056
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hessen, 07.12.1999 - 9 Sa 2998/98

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Beschäftigung mit bestimmten Tätigkeiten ;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2002 - 5 Sa 409c/01
    Unter diesen Voraussetzungen können dem Arbeitnehmer grundsätzlich auch neue Tätigkeiten zugewiesen werden (vgl. BAG, Urt. v. 24.04.1996 - 4 AZR 976/94 -, AP Nr. 49 zu § 611 BGB 'Direktionsrecht'; LAG Frankfurt, Urt. v. 07.12.1999 - 9 Sa 2998/98 -, AR-Blattei, § 8 BAT "Direktionsrecht" Nr. 43).

    Der Arbeitnehmer kann ein lang andauerndes Verhalten des Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes regelmäßig nicht gemäß § 133 BGB als Angebot dahingehend verstehen, dass sich der Arbeitgeber seines Direktionsrechts in dieser Weise begeben will (BAG, Urt. v. 24.03.1993 - 5 AZR 16/92 -, AP Nr. 38 zu § 242 BGB "Betriebliche Übung", LAG Frankfurt, Urt. v. 07.12.1999 - 9 Sa 2998/98 -, aaO.).

    Zu Recht weist das Arbeitsgericht darauf hin, dass es grundsätzlich Sache des Arbeitgebers ist, zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen reagieren will, ohne dass es auf die Ursachen des Konflikts ankäme (BAG, Urt. v. 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 -, aaO.; LAG Köln, Urt. v. 27.11.1998 - 1814/98, LAGE § 315 Nr. 6; LAG Frankfurt, Urt. v. 07.12.1999 - 9 Sa 2998/98 -, aaO.).

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2002 - 5 Sa 409c/01
    Eine solche Rechtsverletzung liegt vor, wenn die Zuweisung einer bestimmten Beschäftigung sich nicht bloß als Reflex einer rechtlich erlaubten Vorgehensweise darstellt, sondern diese Maßnahme zielgerichtet als Mittel der Zermürbung und Diskriminierung des Arbeitnehmers eingesetzt wird, um diesen selbst zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes zu bewegen (LAG Thüringen, Urt. v. 10.04.2001 - 5 Sa 403/00 -, LAGE Art. 2 GG Nr. 2).
  • BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92

    Freistellung am Rosenmontag, Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2002 - 5 Sa 409c/01
    Der Arbeitnehmer kann ein lang andauerndes Verhalten des Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes regelmäßig nicht gemäß § 133 BGB als Angebot dahingehend verstehen, dass sich der Arbeitgeber seines Direktionsrechts in dieser Weise begeben will (BAG, Urt. v. 24.03.1993 - 5 AZR 16/92 -, AP Nr. 38 zu § 242 BGB "Betriebliche Übung", LAG Frankfurt, Urt. v. 07.12.1999 - 9 Sa 2998/98 -, aaO.).
  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2002 - 5 Sa 409c/01
    Unter diesen Voraussetzungen können dem Arbeitnehmer grundsätzlich auch neue Tätigkeiten zugewiesen werden (vgl. BAG, Urt. v. 24.04.1996 - 4 AZR 976/94 -, AP Nr. 49 zu § 611 BGB 'Direktionsrecht'; LAG Frankfurt, Urt. v. 07.12.1999 - 9 Sa 2998/98 -, AR-Blattei, § 8 BAT "Direktionsrecht" Nr. 43).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2002 - 5 Sa 409c/01
    Zu Recht weist das Arbeitsgericht darauf hin, dass es grundsätzlich Sache des Arbeitgebers ist, zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen reagieren will, ohne dass es auf die Ursachen des Konflikts ankäme (BAG, Urt. v. 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 -, aaO.; LAG Köln, Urt. v. 27.11.1998 - 1814/98, LAGE § 315 Nr. 6; LAG Frankfurt, Urt. v. 07.12.1999 - 9 Sa 2998/98 -, aaO.).
  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2002 - 5 Sa 409c/01
    Übertragen auf das Arbeitsrecht obliegt dem Arbeitgeber u.a. die Nebenverpflichtung, dem Arbeitnehmer einen menschenwürdigen Arbeitsplatz zu verschaffen, ihn vertragsgemäß zu beschäftigen, den Arbeitnehmer nicht selbst zu diskriminieren und vor Diskriminierung anderer Mitarbeiter zu schützen (vgl. BAG, Urt. v. 08.02.1984 - 5 AZR 501/81 -, AP Nr. 5 zu § 611 BGB 'Persönlichkeitsrecht'; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 9. Aufl., § 108 Rn. 54, 59).
  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

    In der Regel kann nicht von einer Konkretisierung der Tätigkeit durch schlüssiges Verhalten des Arbeitgebers mit der Folge ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aufgibt (LAG Schleswig-Holstein 12.02.2002 - 5 Sa 409 c/01, Rdnr. 27, DB 2002, 1056).

    Bei der zu treffenden personellen Maßnahme hat er gemäß § 315 Abs. 3 BGB nicht nur die Interessen der unmittelbar am Konflikt beteiligten Arbeitnehmer, sondern auch die Interessen der übrigen Arbeitnehmer, die von der Maßnahme betroffen sind, zu berücksichtigen sowie eine Prognose über die Erfolgsaussichten der zu treffenden Maßnahme im Hinblick auf die Konfliktlösung anzustellen (LAG Schleswig-Holstein 12.02.2002 - 5 Sa 409 c/01, Rdnr. 30, DB 2002, 1056).

  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1661/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

    In der Regel kann nicht von einer Konkretisierung der Tätigkeit durch schlüssiges Verhalten des Arbeitgebers mit der Folge ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aufgibt (LAG Schleswig-Holstein 12.02.2002 - 5 Sa 409 c/01, Rdnr. 27, DB 2002, 1056).

    Bei der zu treffenden personellen Maßnahme hat er gemäß § 315 Abs. 3 BGB nicht nur die Interessen der unmittelbar am Konflikt beteiligten Arbeitnehmer, sondern auch die Interessen der übrigen Arbeitnehmer, die von der Maßnahme betroffen sind, zu berücksichtigen sowie eine Prognose über die Erfolgsaussichten der zu treffenden Maßnahme im Hinblick auf die Konfliktlösung anzustellen (LAG Schleswig-Holstein 12.02.2002 - 5 Sa 409 c/01, Rdnr. 30, DB 2002, 1056).

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 24.10.2001 - 12 Sa 958/01   

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https://dejure.org/2001,4240
LAG Düsseldorf, 24.10.2001 - 12 Sa 958/01 (https://dejure.org/2001,4240)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.2001 - 12 Sa 958/01 (https://dejure.org/2001,4240)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 12 Sa 958/01 (https://dejure.org/2001,4240)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 1322
  • DB 2002, 1056
  • NZA-RR 2002, 234
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Berlin, 15.10.1990 - 9 Sa 62/90

    Arbeitsvertrag: Wirksamkeit trotz Verletzung steuer- und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.10.2001 - 12 Sa 958/01
    Es liegt nicht nur eine Verletzung steuer- und sozialrechtlicher Meldepflichten vor (abw. LAG Berlin, Urteil vom 15.10.1990, LAGE § 134 BGB Nr. 4 = DB 1991, 605).

    Nach Auffassung des LAG Berlin (Urteil vom 15.10.1990, DB 91, 605, vgl. auch Buchner, a.a.O., Rz. 63 ff.) macht demgegenüber die Angabe eines geringeren Bruttoentgeltes den "schwarzen" Arbeitsvertrag nicht rechtsunwirksam.

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 690/01

    Arbeitslohn - Schwarzgeldvereinbarung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2001 - 12 Sa 958/01 - aufgehoben.
  • LAG Berlin, 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02

    Vergütung bei Schwarzarbeit und fehlender Arbeitserlaubnis des Arbeitnehmers

    Während für den Verstoß gegen § 284 SGB III (fehlende Arbeitserlaubnis) im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die herrschende Meinung grundsätzlich keine Nichtigkeit des Arbeitsvertrages annimmt (vgl. MünchArbR/Buchner 2. Auflage § 40 Rdn. 55 ff. m.w.N.: nur Beschäftigungsverbot), wird dies für den Tatbestand der Schwarzarbeit recht uneinheitlich beurteilt (für Nichtigkeit: Schaub Arbeitsrechtshandbuch § 43 Rdn. 30; LAG Düsseldorf 12 Sa 958/01 vom 24.10.2001, DB 02, 1056; für das Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer/Auftraggeber: BGH vom 31.05.1990, NZA 90, 809; gegen Nichtigkeit: MünchArbR/Buchner § 40 Rdn. 59 ff.; LAG Berlin DB 91, 605).
  • LAG Düsseldorf, 06.03.2003 - 15 Sa 1348/02

    Nichtigkeit eines Dienstvertrages bei Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der

    Bei Verstößen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen - dort insbesondere im Hinblick auf "Schwarzgeldabreden" - ist die Nichtigkeitsfolge demgegenüber umstritten (dagegen: LAG Berlin v. 15.10.1990 - 9 Sa 62/90 - Der Betrieb 1991, S. 605; dafür: LAG Düsseldorf v. 24.10.2001 - 12 Sa 958/01 - Der Betrieb 2002, S. 156).
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