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   OLG Hamburg, 30.12.2002 - 5 U 220/01   

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OLG Hamburg, 30.12.2002 - 5 U 220/01 (https://dejure.org/2002,5020)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.12.2002 - 5 U 220/01 (https://dejure.org/2002,5020)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Dezember 2002 - 5 U 220/01 (https://dejure.org/2002,5020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    ISAR 2000

    Schadensersatzanspruch des Franchisenehmers wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflicht/ zur Vertreilung der Darlegungslast

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Vorzeitige Beendigung eines Lizenz-/ Franchisevertrages: Anspruch auf Rückzahlung des auf die restliche Vertragslaufzeit entfallenden Teils der Lizenz-/ Eintrittsgebühr; Kürzung des Bereicherungsanspruchs um den Aufwand des Lizenz-/ Franchisegebers? Umfang der ...

  • Judicialis

    AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9; ; BGB § 138; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254; ; ZPO § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Franchisenehmers auf Rückzahlung der sog. Eintrittsgebühr bei vorzeitiger Beendigung eines Franchisevertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorzeitige Beendigung eines Lizenz-/Franchisevertrages: Anspruch auf Rückzahlung des auf die restliche Vertragslaufzeit entfallenden Teils der Lizenz-/Eintrittsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Rückzahlung einer Lizenzgebühr; Ansprüche eines Franchisenehmers auf Rückzahlung einer Eintrittsgebühr bei vorzeitiger Beendigung eines Franchisevertrages; Zeitbezogene Bemessung einer Eintrittsgebühr; Aufklärungspflicht über Erfolgschancen; Erforderlichkeit ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - ISAR 2000 -, vorzeitige Beendigung eines FV, Anspruch auf Rückzahlung des auf die restliche Vertragslaufzeit entfallenden Teils der Eintrittsgebühr, Kürzung des Bereicherungsanspruchs um den Aufwand des FG, Umfang der Aufklärungspflichten des FG bei Vertragsschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 1054
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 24.04.2001 - 5 U 2180/00

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2002 - 5 U 220/01
    Die Beklagte war während der Verhandlungen mit dem Kläger vor dem Abschluss des Lizenzvertrages aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses diesem gegenüber zu besonderer Sorgfalt verpflichtet und hatte den Kläger über sämtliche Umstände aufzuklären, die für dessen Vertragsschluss erkennbar von besonderer Bedeutung waren (OLG München in BB 2001, 1759, 1760).

    Bei der Verhandlung mit potentiellen Franchisenehmern ist nach § 242 BGB der Franchisegeber als diejenige Partei, die mit dem System und dessen Erfolgsaussichten am Markt weit besser vertraut ist, verpflichtet, den Franchisenehmer umfassend und vollständig aufzuklären (OLG München in BB 2001, 1759, 1760).

  • OLG München, 13.11.1987 - 8 U 2207/87

    Aufklärungspflicht des FG bei Abschluss von FV, FV, Beweislast bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2002 - 5 U 220/01
    Diesbezüglich obliegt es der Beklagten, sich im Hinblick auf die vorgeworfene Verletzung der Aufklärungspflicht zu entlasten, da nur sie hinreichend Einblick in die Umstände hat, die zu den dem Kläger mitgeteilten Informationen geführt haben (OLG München in BB 1988, 865).
  • OLG München, 16.09.1993 - 6 U 5495/92

    Schadensersatzpflicht wegen falscher Angaben in einer zur Anbahnung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2002 - 5 U 220/01
    Jedoch ist es vorliegend - ungeachtet der Kenntnis der geschäftlichen Risiken - der Beklagten verwehrt, sich darauf zu berufen, dass der Kläger ihren Angaben zu den erwarteten Verdienstmöglichkeiten leichtfertig vertraut hat, nachdem sie selbst durch die Anpreisung ihres Systems und die vertragliche Gestaltung das Vertrauen des Klägers begründet hat (OLG München in NJW 1994, 667).
  • OLG Köln, 07.09.2001 - 19 U 83/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2002 - 5 U 220/01
    Jedoch darf er im Rahmen seiner Werbung und bei den konkreten Vertragsverhandlungen nicht sein System als erfolgreicher darstellen, als es tatsächlich der Fall ist (Flohr, a.a.O., S. 10) und gegenüber dem Franchisenehmer unzutreffende Vorstellungen über die Rentabilität erwecken, indem er unzutreffende Daten verwendet (OLG Köln, Urteil v. 07.09.2001 - 19 U 83/01 - nicht veröff. vgl. Haager in NJW 2002, 1463, 1470) oder solche, die nicht auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen und lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen (Martinek, a.a.O., S. 88).
  • OLG Frankfurt, 02.11.1994 - 13 U 168/93

    Anspruch auf Rückerstattung einer Einstandsgebühr; Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2002 - 5 U 220/01
    Das OLG Frankfurt ist bei einem vergleichbaren Sachverhalt, der ein ebenfalls erst im Aufbau befindliches Paketdienstsystem, das über Franchisenehmer vertrieben werden sollte, betraf, davon ausgegangen, dass die Einstandsgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Franchisevertrages zeitanteilig zurückzugewähren sei ( NJW-RR 95, 1395 ).
  • BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94

    Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2002 - 5 U 220/01
    Bereicherungsmindernd wären aber nur solche Aufwendungen zu berücksichtigen, die konkret gegenüber dem Kläger erbracht worden wären ( BGH NJW 95, 722, 724 ).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2016 - 13 U 107/14

    Vorvertragliche Aufklärungspflicht bei Franchisevertrag

    Allgemeinverbindliche Vorgaben dafür, was der Franchisegeber dem Franchisenehmer im Vorfeld des Vertragsschlusses konkret mitzuteilen und vorzulegen hat, lassen sich nicht aufstellen (OLG Hamburg Urteil vom 30.12.2002 in DB 2003, 1054 [OLG Hamburg 30.12.2002 - 5 U 220/01] ; OLG Brandenburg Urteil vom 28.9.2005 in NJW-RR 2006, 51 [OLG Brandenburg 28.09.2005 - 4 U 37/05] ; OLG München Urteil vom 24.4.2001 in BB 2001, 1759; OLG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.1.2008 in MDR 2008, 790; OLG Düsseldorf Urteil vom 25.10.2013 zu Az. I-22 U 62/13 in Juris).

    Ihm obliegt insbesondere nicht, den Franchisenehmer über die allgemeinen Risiken einer beruflichen Selbständigkeit aufzuklären oder umfassende Kalkulationen zu erstellen, die ein mit betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen vertrauter Franchisenehmer selbst erstellen kann (OLG Schleswig Holstein Beschluss vom 22.1.2008 a.a.O.; OLG Hamburg Urteil vom 30.12.2002 a.a.O.; OLG Brandenburg Urteil vom 28.9.2005 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 19 U 35/10

    Aufklärungspflichten des Franchisegebers; Rechtsfolgen einer Verletzung der

    Diese Verpflichtung war bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses Bestandteil der allgemein anerkannten vorvertraglichen Aufklärungspflichten des Franchisegebers (vgl. OLG München BB 1988, 865; OLG München NJW 1994, 667; OLG Hamburg, Urteil v. 30.12.2002, Az.: 5 U 220/01,juris Tz.35; Palandt-Heinrichs, BGB, 61.A. § 276 Rn.87 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 22.01.2008 - 1 W 27/07

    Vorvertragliche Pflichten des Franchisegebers

    Es obliegt den Vertragsparteien selbst, sich über die Risiken und Chancen einer geschäftlichen Verbindung zu informieren und sich ein eigenes Bild von den Marktchancen zu verschaffen (vgl. Böhner, BB 2001, 1749 [1750], OLG Hamburg, DB 2003, 1054 [1055]; OLG Brandenburg, NJW-RR 2006, 51).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05

    Franchisevertrag: Umfang der vorvertraglichen Aufklärungspflichten des

    Die Klägerin, der nach der Rechtsprechung (siehe nur OLG Hamburg, Urteil vom 30. Dezember 2002 - 5 U 220/01 -) der Entlastungsbeweis obliegt, hat unter Beweisantritt dargetan, mit dem Beklagten sei über die Grundlagen der Umsatzprognose, die Höhe der Investitionsmittel, Notwendigkeit der Ladeneinrichtung, des Personals und der Höhe der voraussichtlichen laufenden Kosten gesprochen worden.
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2019 - 16 U 68/18
    Es obliegt insbesondere den Vertragsparteien selbst, sich über die Risiken und Chancen einer geschäftlichen Verbindung zu informieren und sich ein eigenes Bild von den Marktchancen zu verschaffen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2008, 1 W 27/07, NJW-RR 2009, 64; OLG Hamburg, Urteil vom 30.12.2002, 5 U 220/01, DB 2003, 1054; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2005, 4 U 37/05, NJW-RR 2006, 51; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2013 - I-22 U 62/13 -, Rn. 79, juris).

    Die Beklagte war indes verpflichtet, den Kläger vor Abschluss des Franchise-Vertrages über die Rentabilität des von ihr angebotenen Franchise-Systems auf insgesamt zutreffender Tatsachenbasis, d.h. insgesamt wahrheitsgemäß, aufzuklären, da die Rentabilität des Systems für den Kläger als potentiellen Franchisenehmer im Vorfeld des Vertragsschlusses - für die Beklagte ohne weiteres erkennbar - von besonderer Bedeutung war (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22.12.2011, I-19 U 35/10, ZVertriebsR 2012, 177; OLG Hamburg, Urteil vom 30.12.2002, 5 U 220/01, DB 2003, 1054; OLG München, Urteil vom 16.09.1993, 6 U 5495/92, NJW 1994, 667; OLG München, Urteil vom 13.11.1987, 8 U 2207/87, BB 1988, 865 mit Anmerkung Skaupy; OLG München, Urteil vom 01.08.2002, 8 U 5085/01, BB 2003, 443 mit Anm. Giesler/Nauschütt, BB 2003, 435; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2013 - I-22 U 62/13 -, Rn. 79, juris).

  • LG Hamburg, 17.01.2014 - 332 O 249/12

    Franchisevertrag: Schadensersatzanspruch eines Franchisenehmers gegen einen

    Jedoch darf der Franchisegeber bei den konkreten Vertragsverhandlungen gegenüber dem Franchisenehmer keine unzutreffenden Vorstellungen über die Rentabilität erwecken, in dem er unzutreffende Daten verwendet oder solche, die nicht auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen und lediglich den Charakter von Schätzungen aufweisen, ohne den Franchisenehmer hierauf gesondert aufmerksam zu machen (vgl. OLG Hamburg in DB 2003, 1054).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2012 - 17 W 3/12

    Darlegungslast beim Franchisevertrag im Hinblick auf Rentabilitätsvorschau

    Die Beklagte war gehalten, sich im Hinblick auf die ihr vorgeworfene Aufklärungspflichtverletzung zu entlasten, nachdem die Klägerin ihrerseits die ihr seitens der Geschäftsführerin der Beklagten an die Hand gegebene schriftliche Rentabilitätsvorschau (Anlage K 5) vorgelegt hatte, die unstreitig am 09.04.2009 Gesprächsgegenstand war (vgl. OLG München OLG Hamburg, Urt. v. 30.12.2002, 5 U 220/01, Rn. 35 m.w.Nw.).
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