Rechtsprechung
   BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,184
BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05 (https://dejure.org/2007,184)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 9 AZR 612/05 (https://dejure.org/2007,184)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 (https://dejure.org/2007,184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

  • openjur.de

    Datenschutzbeauftragter; Bestellung; Widerruf

  • Telemedicus

    Bestellung und Widerruf eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Veränderung des Inhalts eines Arbeitsvertrages durch die Bestellung eines Arbeitnehmers Datenschutzbeauftragten durch den Arbeitgeber; Notwendigkeit einer Teilkündigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Sonderaufgabe für einen wirksamen Widerruf der Bestellung zum ...

  • adresshandel-und-recht.de
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Datenschutzbeauftragter Abberufung nur bei gleichzeitiger Teilkündigung

  • bag-urteil.com

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

  • datenschutz.eu

    Abbestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • hensche.de

    Datenschutzbeauftragter, Arbeitsvertrag, Kündigung: Teilkündigung, Teilkündigung, Vertragsänderung

  • Judicialis

    BDSG § 4f Abs. 1; ; BDSG § 4f Abs. 2; ; BDSG § 4f Abs. 3; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 626; ; BAT-O § 4; ; ZPO § 261 Abs. 3; ; ZPO § 322 Abs. 1

  • kanzlei.biz

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 4f Abs. 1 Satz 1; BGB § 626
    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung zum Datenschutzbeauftragten setzt arbeitsvertragliche Vereinbarung voraus und ist nicht von Direktionsrecht erfasst ? Widerruf in entsprechender Anwendung des § 626 BGB bei gleichzeitiger Teilkündigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Sonderaufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrecht: Arbeitsrecht: Die Bestellung zum beauftragten für den Datenschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung eines Datenschutzbeauftragten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragen

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 4f Abs. 3 BDSG
    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • beck.de (Kurzinformation)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • beck.de (Leitsatz)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Datenschutzbeauftragte - Widerruf der Bestellung - Kürzung der Zusatzvergütung

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Datenschutzbeauftragte - Widerruf der Bestellung - Kürzung der Zusatzvergütung

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Datenschutzbeauftragte - Widerruf der Bestellung - Kürzung der Zusatzvergütung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten nur mit Teilkündigung - BAG stärkt Position betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz wird nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst, sondern erfordert eine Vertragsänderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 369
  • NJW 2007, 2507
  • MDR 2007, 961
  • NZA 2007, 563
  • MMR 2007, 582
  • BB 2007, 1115
  • DB 2007, 1198
  • NZA-RR 2008, 515 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Außerdem ist der Arbeitgeber berechtigt, die Amtsausübung des Datenschutzbeauftragten zu überwachen (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 21/97 - BAGE 87, 64).
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Die Auslegung solcher Erklärungen ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt dahin zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (Senat 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - EzA BGB § 615 Nr. 108; 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3).
  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 179/80

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Die Rechtskraft eines Feststellungsurteils lässt die spätere Berücksichtigung von Einwendungen, die das Bestehen des festgestellten Anspruchs betreffen und sich auf Tatsachen stützen, die schon zur Zeit der letzten Tatsachenverhandlung vorgelegen haben, nicht zu (vgl. BGH 15. Juni 1982 - VI ZR 179/80 - NJW 1982, 2257).
  • LAG Niedersachsen, 16.06.2003 - 8 Sa 1968/02

    Kein eigenständiger Kündigungsschutz für den Datenschutzbeauftragten

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Ob die Akzessorietät des Amtes des Datenschutzbeauftragten mit dem Arbeitsverhältnis dazu führt, dass das Amt - auch ohne Erklärung des Widerrufs der Bestellung gemäß § 4f Abs. 3 Satz 4 1. Halbs. BDSG - mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses automatisch endet (so LAG Niedersachsen 16. Juni 2003 - 8 Sa 1968/02 -NZA-RR 2004, 354), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Wird der Datenschutzbeauftragte als Arbeitnehmer beschäftigt, tritt diese Tätigkeit regelmäßig dem Inhalt des Arbeitsvertrages hinzu (vgl. BAG 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - BAGE 76, 184).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Die Teilkündigung darf allerdings nicht zu einer Umgehung von zwingenden Kündigungsvorschriften führen (BAG 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18. September 2002 - 1 AZR 477/01 -BAGE 102, 351; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 178/97 - 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 -BAGE 52, 33) sind Vereinbarungen über den Kern des Arbeitsverhältnisses, dh.
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 385/91

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen bei Scheingeschäft

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Die Auslegung solcher Erklärungen ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt dahin zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (Senat 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - EzA BGB § 615 Nr. 108; 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3).
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18. September 2002 - 1 AZR 477/01 -BAGE 102, 351; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 178/97 - 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 -BAGE 52, 33) sind Vereinbarungen über den Kern des Arbeitsverhältnisses, dh.
  • LAG Sachsen, 08.07.2005 - 3 Sa 861/04

    Konkludente Vertragsänderung bei Bestellung des Arbeitnehmers zum

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Juli 2005 - 3 Sa 861/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 509/89

    Teilkündigung eines Chefarztvertrages

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 178/97
  • LAG Düsseldorf, 10.09.2014 - 12 Sa 505/14

    Beendigung alternierender Telearbeit

    Es fehlt nämlich aufgrund der unwirksamen Beendigungsmöglichkeit nach dem Gesamtbild des Vertrags gerade daran, dass die EV Telearbeit 2005 für sich selbständig lösbar sein soll (zu dieser Anforderung für die Teilkündigung BAG 13.03.2007 - 9 AZR 612/05, AP Nr. 1 zu § 4f BDSG Rn. 30).
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Nur ausnahmsweise können Teilkündigungen zulässig sein, wenn dem einen Vertragspartner das Recht hierzu eingeräumt wurde und kein zwingender Kündigungsschutz umgangen wird (vgl. BAG 14. November 1990 - 2 AZR 509/89 - aaO; 6. November 2007 - 1 AZR 826/06 - Rn. 25 ff., BAGE 124, 314; 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 30, BAGE 121, 369) .

    Davon ist die vertragliche Grundlage zu trennen, nach der sich der Beauftragte für den Datenschutz schuldrechtlich verpflichtet, diese Aufgabe zu übernehmen (siehe auch BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 21, BAGE 121, 369; Gehlhaar NZA 2010, 373, 375) .

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Allerdings kann in der Zustimmung des Beauftragten zu seiner Bestellung eine gleichzeitige Änderung des Arbeitsvertrags liegen, die dann auch entsprechende arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers begründet (zum Datenschutzbeauftragten vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - BAGE 121, 369, 373).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht