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   BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08   

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BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08 (https://dejure.org/2009,1896)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2009 - 2 AZR 282/08 (https://dejure.org/2009,1896)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 (https://dejure.org/2009,1896)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungsreihenfolge bei Auflösungsantrag und späterer Kündigung; Gewichtung der Auflösungsgründe und der Bestimmung der Abfindungshöhe

  • bag-urteil.com

    Auflösungsantrag und spätere Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Auflösungsantrag und spätere Kündigung

  • Judicialis

    KSchG § 9 Abs. 1 S. 2

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kündigungsrecht: Auflösungsantrag und spätere Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 9 Abs. 1 S.z 2
    Entscheidungsreihenfolge bei Auflösungsantrag und späterer Kündigung; Gewichtung der Auflösungsgründe und der Bestimmung der Abfindungshöhe

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Entscheidung über spätere Kündigung vor der Entscheidung über früheren Auflösungsantrag nach § 9 KSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2973
  • NZA 2009, 966
  • BB 2009, 2486
  • DB 2009, 1939
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05

    Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08
    Es ist regelmäßig ausgeschlossen, über einen Kündigungsschutzantrag, der eine spätere Kündigung betrifft, eher zu entscheiden als über einen zeitlich vorgehenden Auflösungsantrag (Senat 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - Rn. 21, BAGE 118, 95).

    Mit Rechtskraft eines der Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils steht regelmäßig fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die angegriffene Kündigung zu dem bestimmten Termin nicht aufgelöst worden ist und im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis noch bestanden hat (st. Rspr., vgl. Senat 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - Rn. 17, BAGE 118, 95; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - zu B I 1 b aa der Gründe mwN, AP BGB § 626 Nr. 196 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 11; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu B II 1 der Gründe mwN, AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; BAG 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - zu II 3 a der Gründe, EzA KSchG § 17 Nr. 15; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zu I der Gründe, BAGE 95, 324).

    Insoweit wird das Landesarbeitsgericht ggf. bei der Gewichtung der Auflösungsgründe und bei der Bestimmung der Höhe der festzusetzenden Abfindung zum einen die voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses und zum anderen den wahrscheinlichen Ausgang des Rechtsstreits über den nachgehenden Beendigungstatbestand im Rahmen einer vorausschauenden Würdigung zu berücksichtigen haben (Senat 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - Rn. 29, BAGE 118, 95).

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08
    Mit Rechtskraft eines der Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils steht regelmäßig fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die angegriffene Kündigung zu dem bestimmten Termin nicht aufgelöst worden ist und im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis noch bestanden hat (st. Rspr., vgl. Senat 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - Rn. 17, BAGE 118, 95; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - zu B I 1 b aa der Gründe mwN, AP BGB § 626 Nr. 196 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 11; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu B II 1 der Gründe mwN, AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; BAG 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - zu II 3 a der Gründe, EzA KSchG § 17 Nr. 15; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zu I der Gründe, BAGE 95, 324).

    Besteht aber zum Kündigungszeitpunkt - gleich aus welchem Grund - kein Arbeitsverhältnis mehr, ist die Klage - ohne dass es auf die Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung noch ankäme - als unbegründet abzuweisen (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - aaO.).

  • LAG Hessen, 26.09.2007 - 10 Sa 1600/05

    Statusklage - Abgrenzung freie Mitarbeit und Arbeitnehmer - Kündigung wegen

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. September 2007 - 18/10 Sa 1600/05 - insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht das Arbeitsverhältnis nicht zum 31. August 2004 oder einem späteren Zeitpunkt aufgelöst hat und soweit es über die Wirksamkeit der Kündigung vom 13. Oktober 2004 entschieden hat.
  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 525/05

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08
    Die Auslegung von prozessualen Willenserklärungen ist vom Revisionsgericht selbst vorzunehmen (Senat 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 67 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 86; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 60 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 76).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08
    Die Auslegung von prozessualen Willenserklärungen ist vom Revisionsgericht selbst vorzunehmen (Senat 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 67 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 86; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 60 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 76).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08
    Mit Rechtskraft eines der Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils steht regelmäßig fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die angegriffene Kündigung zu dem bestimmten Termin nicht aufgelöst worden ist und im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis noch bestanden hat (st. Rspr., vgl. Senat 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - Rn. 17, BAGE 118, 95; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - zu B I 1 b aa der Gründe mwN, AP BGB § 626 Nr. 196 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 11; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu B II 1 der Gründe mwN, AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; BAG 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - zu II 3 a der Gründe, EzA KSchG § 17 Nr. 15; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zu I der Gründe, BAGE 95, 324).
  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 172/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Feststellungsantrag hinsichtlich Zukunftsschäden

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08
    Im Zweifel ist das gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH 6. Juni 2000 - VI ZR 172/99 - BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Auslegung 3; Musielak ZPO 6. Aufl. § 253 Rn. 29).
  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04

    Nichtanzeige der Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08
    Mit Rechtskraft eines der Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils steht regelmäßig fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die angegriffene Kündigung zu dem bestimmten Termin nicht aufgelöst worden ist und im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis noch bestanden hat (st. Rspr., vgl. Senat 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - Rn. 17, BAGE 118, 95; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - zu B I 1 b aa der Gründe mwN, AP BGB § 626 Nr. 196 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 11; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu B II 1 der Gründe mwN, AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; BAG 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - zu II 3 a der Gründe, EzA KSchG § 17 Nr. 15; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zu I der Gründe, BAGE 95, 324).
  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08
    Das Revisionsgericht kann die Auflösungsgründe und Bewertungen nicht erstmalig selbst vornehmen (Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 50 mwN, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Rn. 63, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08
    Das Revisionsgericht kann die Auflösungsgründe und Bewertungen nicht erstmalig selbst vornehmen (Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 50 mwN, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Rn. 63, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67).
  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    aa) Der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ist Voraussetzung für die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 826/09 - Rn. 13; 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - Rn. 20) .

    Auf die Fragen der Wirksamkeit der Kündigung käme es dann nicht mehr an (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 826/09 - Rn. 13; 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - Rn. 20) .

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Zwar ist es regelmäßig ausgeschlossen, über einen Kündigungsschutzantrag, der eine spätere Kündigung betrifft, eher als über einen zeitlich vorgehenden Auflösungsantrag zu entscheiden (BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - Rn. 19; 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - Rn. 21, BAGE 118, 95) .
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

    Es kann lediglich prüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen und Grenzen seines Ermessens beachtet oder stattdessen den Rechtsbegriff der angemessenen Entschädigung verkannt, wesentliche Umstände nicht berücksichtigt oder gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgrundsätze verstoßen hat (BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 60 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 56) .

    Zwar kann auch die voraussichtliche weitere Dauer des Arbeitsverhältnisses für die Höhe der Abfindung von Bedeutung sein (BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 60 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 56) .

  • LAG Hessen, 25.11.2009 - 18 Sa 1412/09

    Auflösungsantrag - Abfindungshöhe - Vergütungshöhe nach Statusprozess -

    berechtigter Auflösungsantrag des Arbeitgebers (nach Zurückverweisung durch BAG Urt. vom 28.05.09 - 2 AZR 282/08 -): Auflösung nach nur 11 Monate dauerndem Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung, dass dieses wegen späterer Kündigung ohnehin nach weiteren 2, 5 Monaten geendet hätte; Höhe der Vergütung nach Statusprozess: Honorar des freien Mitarbeiters ist auch als Bruttovergütung geschuldet, da keine unterschiedlichen Vergütungssysteme für freie Mitarbeiter einerseits und Steuerberater und Rechtsanwälte im Angestelltenverhältnis andererseits bei dem Arbeitgeber existierten und Einzelvereinbarung getroffen wurde; erfolglose Widerklage des AG wegen Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer: Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nur nach Maßgabe der §§ 28 g, 28 o SGB IV zulässig, Lohnsteuer wurde tatsächlich nicht entrichtet.

    Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz nunmehr, nachdem das Bundesarbeitsgericht auf die Revision der Beklagten zu 1) das Teil-Urteil der Kammer vom 26. September 2007 - 18/10 Sa 1600/05 - durch Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - teilweise aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung über den hilfsweise gestellten Auflösungsantrag der Beklagten zu 1) zurückverwiesen hat, noch um die Wirksamkeit mehrer Kündigungen durch die Beklagte zu 1), einen Auflösungsantrag der Beklagten zu 1) und, da nur ein Teil-Urteil ergangen war, darüber hinaus um Vergütungsansprüche des Klägers gegen die Beklagten zu 1) bis 3) sowie eine von der Beklagten zu 1) im Berufungsverfahren erhobene Widerklage.

    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb durch Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - festgestellt, dass das Landesarbeitsgericht zunächst über den Auflösungsantrag zum 31. August 2004 und erst danach über die Wirksamkeit der zeitlich nachgelagerten Kündigung vom 13. Oktober 2004 hätte entscheiden dürfen.

    Nach Maßgabe des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2009 im Verfahren der Parteien - 2 AZR 282/08 - (Bl. 825 - 830 d.A.) ist daher zu prüfen, ob wegen des Auflösungsantrags der Beklagten zu 1) das Arbeitsverhältnis des Klägers zum 31. August 2004 geendet hat.

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2009 (- 2 AZR 282/08 -, Bl. 826 - 830 d.A.), durch welche dieser Rechtstreit zurückverwiesen wurde, ist bei der Bestimmung der Abfindungshöhe neben der voraussichtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses auch der wahrscheinliche Ausgang des Rechtsstreits über den nachgehenden Beendigungstatbestand im Rahmen einer vorausschauenden Würdigung zu berücksichtigen (s. auch: BAG Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - NZA 2007, 229 ) .

    Besteht zum Kündigungszeitpunkt - gleich aus welchem Grund - kein Arbeitsverhältnis mehr, ist die Klage, ohne dass es auf die Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung noch ankäme, als unbegründet abzuweisen (BAG Urteil 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - NZA 2001, 210; BAG Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - s. Bl. 826 - 830 d.A).

  • LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10

    Fristlose Kündigung - Täuschung über verschuldeten Unfall mit dem Dienstfahrzeug

    53 Die Klage war abzuweisen, weil zum Kündigungszeitpunkt, dem 31. Dezember 2010, aufgrund der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung kein Arbeitsverhältnis mehr bestand (BAG vom 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324; BAG vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - AP Nr. 60 Zu § 9 KSchG 1969 jeweils m. w. N.).
  • ArbG München, 13.07.2010 - 14 Ca 17608/09

    Feststellung der Unwirksamkeit zweier außerordentlicher fristloser Kündigungen

    Denn es ist regelmäßig ausgeschlossen, über einen Kündigungsschutzantrag, der eine spätere Kündigung betrifft, eher zu entscheiden, als über einen zeitlich vorhergehenden Auflösungsantrag (vgl. BAG 28.05.2009 - 2 AZR 282/08, NZA 2009, 966).
  • ArbG Bonn, 10.02.2021 - 4 Ca 1984/19
    Besteht aber zum Kündigungszeitpunkt - gleich aus welchem Grund und damit auch im Falle der Auflösung - kein Arbeitsverhältnis mehr, ist die Klage - ohne dass es auf die Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung noch ankäme - als unbegründet abzuweisen (BAG, Urteil vom 28.05.2009 - 2 AZR 282/08 - juris Rdn. 20 m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 05.10.2011 - 2 Sa 765/10

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - fehlende Schlüssigkeit einer

    Besteht zum Kündigungszeitpunkt, gleich aus welchem Grund, kein Arbeitsverhältnis mehr, ist die Klage daher als unbegründet abzuweisen, ohne dass es auf die Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung noch ankäme (BAG vom 28.05.2009 - NZA 2009, 966; ErfK/Kiel, 11. Aufl., 2011, § 4 KSchG Rdnr. 32).
  • ArbG Düsseldorf, 01.07.2011 - 13 Ca 7800/10

    Verfahren über die Kündigung des Vertriebsleiters einer Düsseldorfer Bank

    Besteht zum Kündigungszeitpunkt, gleich aus welchem Rechtsgrund, kein Arbeitsverhältnis mehr, ist die Klage bereits deshalb als unbegründet abzuweisen, ohne dass es auf die Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung noch ankäme (BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08 - NZA 2009, 966).
  • LAG Hamm, 23.05.2013 - 15 Sa 1784/12

    Voraussetzungen für eine Druckkündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Im Zweifel ist das gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig erscheint und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08, NZA 2009, 966).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 6 Sa 97/09

    Kündigung, außerordentlich, Daten, Datenlöschung, Pflichtverletzung,

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Rechtsprechung
   BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2234
BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07 (https://dejure.org/2009,2234)
BAG, Entscheidung vom 02.07.2009 - 3 AZR 501/07 (https://dejure.org/2009,2234)
BAG, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 (https://dejure.org/2009,2234)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Versorgungszusage nach dem wirklichen Willen der Vertragsparteien; Verhältnis zum Wortlaut der Vereinbarung; Anforderungen an die Darlegungslast; Vertragliche Unverfallbarkeit von Ansprüchen

  • bag-urteil.com

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit - Darlegungslast

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit - Darlegungslast

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit - Darlegungslast

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de

    BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung einer Versorgungszusage nach dem wirklichen Willen der Vertragsparteien; Verhältnis zum Wortlaut der Vereinbarung; Anforderungen an die Darlegungslast; Vertragliche Unverfallbarkeit von Ansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Vertragliche Unverfallbarkeit: Auslegung der entsprechenden Versorgungszusage ? Maßgeblichkeit des wirklichen Willens der Vertragsschließenden ? Anforderungen an die Darlegungslast

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 1939
  • NZA-RR 2010, 205
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

    Auszug aus BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille der Parteien dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 23 mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 50).

    Vielmehr reicht es aus, dass ein Vorstandsmitglied einen bestimmten Geschäftswillen hatte, und der andere diesen allein durch seine Unterschrift billigte (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 43, AP BetrAVG § 1 Nr. 50).

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07
    e) Mit dem Landesarbeitsgericht ist zudem davon auszugehen, dass der Kläger auch aus der Unklarheitenregel (jetzt § 305c Abs. 2 BGB), die bereits vor Aufhebung der Bereichsausnahme des AGBG für das Arbeitsrecht nach § 23 AGBG durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz galt (vgl. BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - zu A III 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 116, 366; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - zu B II 3 e der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18), nichts zu seinen Gunsten ableiten kann.

    Auf die Unklarheitenregel kann nämlich nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel verbleiben (BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - zu A III 2 b dd (2) der Gründe mwN, BAGE 116, 366).

  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07
    Damit hat er Tatsachen dargelegt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in seiner Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH 1. Juni 2005 - XII ZR 275/02 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2005, 2710).

    Der Kläger hat seine Behauptungen vorliegend auch nicht aufs "Geratewohl" gemacht, also nicht gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellt (vgl. dazu BGH 1. Juni 2005 - XII ZR 275/02 - aaO.); er hat sich gerade nicht auf die Behauptung der inneren Tatsache beschränkt, sondern weitere äußere Tatsachen ausgeführt, aus denen er den Schluss auf das Vorhandensein des tatsächlichen Willens auf der Beklagtenseite ableitet.

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 1072/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auszug aus BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille der Parteien dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 23 mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 50).

    Vielmehr reicht es aus, dass ein Vorstandsmitglied einen bestimmten Geschäftswillen hatte, und der andere diesen allein durch seine Unterschrift billigte (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 43, AP BetrAVG § 1 Nr. 50).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07
    Dabei ist vom Wortlaut auszugehen, zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind jedoch auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (st. Rspr., vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 122, 74).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

    Auszug aus BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - zu A 2 der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 96 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 62).
  • BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04

    Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe

    Auszug aus BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07
    Deren Auslegung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (ua. BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2007 - 3 Sa 19/07

    Verfall einer Ruhegeldanwartschaft

    Auszug aus BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2007 - 3 Sa 19/07 - aufgehoben.
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Auszug aus BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07
    e) Mit dem Landesarbeitsgericht ist zudem davon auszugehen, dass der Kläger auch aus der Unklarheitenregel (jetzt § 305c Abs. 2 BGB), die bereits vor Aufhebung der Bereichsausnahme des AGBG für das Arbeitsrecht nach § 23 AGBG durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz galt (vgl. BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - zu A III 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 116, 366; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - zu B II 3 e der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18), nichts zu seinen Gunsten ableiten kann.
  • BGH, 13.06.2007 - IV ZR 330/05

    Umfang der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer kapitalbildenden

    Auszug aus BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07
    Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. BGH 13. Juni 2007 - IV ZR 330/05 - Rn. 27, NJW 2007, 2320).
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2015 - 9 Sa 12/15

    Vergütung von Arbeitszeit unter Verstoß gegen § 3 ArbZG

    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG, Urt. v. 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - Rn. 19).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16

    Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06, NZA 2008, 872; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 787/05, NZA 2007, 408; BAG v. 20.09.2006 - 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.07.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff; MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60).

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2020 - 12 Sa 716/19

    Schadensersatzanspruch für entgangenes Elterngeld - verspätete Lohnzahlung

    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, juris Rn. 19; BAG 18.05.2010 - 3 AZR 373/08, juris Rn. 36).
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Rechtsprechung
   BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4073
BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08 (https://dejure.org/2009,4073)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2009 - 1 ABR 30/08 (https://dejure.org/2009,4073)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 (https://dejure.org/2009,4073)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an privaten Arbeitgeber

  • openjur.de

    Mitbestimmung bei Einstellung; Weiterbeschäftigung; Zuweisung von Beamten an privaten Arbeitgeber

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der mitbestimmungsbedürftigen Einstellung bei Weiterbeschäftigung eines im Angestelltenverhältnis befristet beschäftigten Beamten über das Fristende hinaus

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1; ; BRRG § 123a Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1; BRRG § 123a Abs. 2
    Begriff der mitbestimmungsbedürftigen Einstellung bei Weiterbeschäftigung eines im Angestelltenverhältnis befristet beschäftigten Beamten über das Fristende hinaus

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung erfasst auch Verlängerung befristeten Arbeitsverhältnisses ? Beschäftigung von zugewiesenen Beamten in privatem Betrieb stellt grundsätzlich Einstellung i. S. von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1162
  • DB 2009, 1939
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses hinaus eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 65, 329; 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 113, 206).

    Dieses dient in erster Linie den kollektiven Interessen der Belegschaft (vgl. 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 113, 206).

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06

    Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

    Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08
    Der Betriebsinhaber muss in diesem Sinne Personalhoheit besitzen und damit gegenüber den betreffenden Personen wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung wahrnehmen (2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 13 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 54 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 7).

    Vielmehr genügt es für den Mitbestimmungstatbestand des § 99 BetrVG, wenn eine Arbeitgeberentscheidung im Hinblick auf die Zuweisung durch eine Behörde getroffen wird (vgl. 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 98, 70; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 54 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 7).

  • OVG Berlin, 27.05.2003 - 4 S 7.03

    Beamte auf Lebenszeit; Amtsangemessene Beschäftigung; Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08
    Es gestaltet nicht unmittelbar die Rechtsverhältnisse zwischen der Arbeitgeberin und den Beamten, sondern sieht in § 2 Abs. 1 Nr. 11 lediglich vor, dass der PÜV den betreffenden Beamtinnen und Beamten nach Maßgabe der geltenden beamtenrechtlichen Bestimmungen eine Fortsetzung ihrer Tätigkeit in der Gesellschaft ermöglichen soll (im Ergebnis ebenso auch OVG Berlin 27. Mai 2003 - 4 S 7.03 -).

    (a) Eine Zuweisung nach § 123a Abs. 2 BRRG kann grundsätzlich nur im Einvernehmen mit der aufnehmenden Einrichtung vorgenommen werden (ebenso OVG Berlin 27. Mai 2003 - 4 S 7.03 - Kathke ZBR 1999, 325, 342; ders. in Schütz/Maiwald Beamtenrecht des Bundes und der Länder Bd. I Teil C vor §§ 28 f. Rn. 148).

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

    Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08
    Vielmehr genügt es für den Mitbestimmungstatbestand des § 99 BetrVG, wenn eine Arbeitgeberentscheidung im Hinblick auf die Zuweisung durch eine Behörde getroffen wird (vgl. 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 98, 70; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 54 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 7).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2008 - 15 TaBV 2434/07

    Weiterbeschäftigung von Beamten in privatisierten Unternehmen; Einstellung;

    Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Februar 2008 - 15 TaBV 2434/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

    Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses hinaus eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 65, 329; 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 113, 206).
  • BAG, 28.03.2001 - 7 ABR 21/00

    Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08
    Dem steht nicht entgegen, dass die zugewiesenen Beamten - abgesehen von den spezialgesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen - keine wahlberechtigten Arbeitnehmer iSv. § 7 BetrVG sind (vgl. BAG 28. März 2001 - 7 ABR 21/00 - BAGE 97, 226).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

    Dem entspricht auch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses hinaus eine erneut nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung ist (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 32, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59) .
  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des

    (1) Die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses hinaus ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 22, BAGE 136, 123; 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 32; 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 113, 206; 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 65, 329; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 53, 237; DKW/Bachner 17. Aufl. § 99 Rn. 47; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 99 Rn. 38; Dahm in Löwisch/Kaiser/Klumpp BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 8, 10; MHdB ArbR/Lunk 4. Aufl. Bd. 4 § 340 Rn. 23; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 99 Rn. 11; Raab GK-BetrVG 11. Aufl. § 99 Rn. 36; aA HWGNRH-Huke BetrVG 10. Aufl. § 99 Rn. 42; ErfK/Kania 21. Aufl. BetrVG § 99 Rn. 6; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 99 Rn. 39 und NK-GA/Preuss § 99 BetrVG Rn. 49 f.: Mitbestimmung nur in den Fällen, in denen eine Auswahlentscheidung zwischen mehreren Arbeitnehmern erfolgt) .

    Die Interessen der bereits im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer sind auch berührt, wenn ein Arbeitnehmer über den zunächst vorgesehenen Zeitpunkt hinaus im Betrieb verbleibt (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 32) .

  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 17/19

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Stellen - Verlangen des Betriebsrats

    Ausgehend vom Sinn und Zweck des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gilt dies selbst dann, wenn die betroffenen Nachwuchskräfte zuletzt im Betrieb Nord/Ost ihre praktische Ausbildung durchlaufen haben (vgl. für die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses hinaus BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 32 mwN) .
  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10

    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des

    Wo aber für die R GmbH nichts zu entscheiden war, gab es für den bei ihr gewählten Betriebsrat auch nichts mitzubestimmen (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 Einstellung § 99 Nr. 59 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Mitbestimmung Nr. 5) .

    Im Übrigen begründet die Fiktion in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, wo der Betriebsinhaber weder materiell noch formell etwas zu entscheiden hat (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Mitbestimmung Nr. 5).

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10

    Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung

    So können zB auf dem einen Arbeitsplatz Störungen des Betriebsfriedens iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG zu besorgen sein, die auf einem anderen Arbeitsplatz wegen des dortigen Umfelds nicht zu erwarten sind (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 31, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59) .

    (a) Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob dem Personalrat bei Versetzungen zugewiesener Beamter und zugewiesener oder gestellter Arbeitnehmer Mitbestimmungsrechte aus § 75 Abs. 1 Nr. 3 und § 76 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG oder aus § 75 Abs. 1 Nr. 4a und § 76 Abs. 1 Nr. 5a BPersVG zustehen (vgl. zum Zuweisungsbegriff des § 75 Abs. 1 Nr. 4a BPersVG BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59) .

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

    Der Betriebsinhaber muss in diesem Sinne Personalhoheit besitzen und damit gegenüber den betreffenden Personen wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung wahrnehmen (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 19 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59).
  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12

    DRK-Schwesternschaft e. V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb -

    Der Betriebsinhaber muss in diesem Sinne Personalhoheit besitzen und damit gegenüber den betreffenden Personen wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung wahrnehmen (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 19 mwN; 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 10, BAGE 135, 26) .

    (2) Bei Versetzungen im Universitätsklinikum kommt eine Zuständigkeit des Betriebsrats allerdings nur in Betracht, wenn der Verein als Vertragsarbeitgeber gegenüber den betroffenen Personen wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung ausübt (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 19 mwN; 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 10, BAGE 135, 26; dazu Fitting 26. Aufl. § 99 Rn. 62 ff.) .

  • BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11

    Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung

    Wo für den Arbeitgeber nichts zu entscheiden ist, gibt es für den Betriebsrat nichts mitzubestimmen (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59) .
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12

    Die Mitbestimmungsrechte des für den Betrieb des Verleihers gebildeten Betriebsrats bestehen nur insoweit, als der Verleiher in seiner Eigenschaft als Vertragspartner der Leiharbeitnehmer Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse und die Tätigkeit der Leiharbeitnehmer im Einsatzbetrieb hat (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23; 11. Dezember 2012 - 1 ABR 78/11 - Rn. 20, BAGE 144, 109) .
  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Wo für den Arbeitgeber nichts zu entscheiden ist, gibt es für den Betriebsrat nichts mitzubestimmen (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23) .
  • LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16

    Beteiligungs- und Informationsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09

    Uneingeschränkte Verpflichtung zur internen Stellenausschreibung nach

  • BAG, 01.06.2022 - 7 AZR 232/21

    Befristung - Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 13/12

    DRK-Schwesternschaft e.V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb -

  • LAG Hamm, 26.11.2010 - 10 TaBV 67/10

    Einstellung eines Arbeitnehmers ohne Zustimmung des Betriebsrats;

  • LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09

    Mitbestimmungswidrige Einstellung des Leiters der Revisionsabteilung einer

  • LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17

    Die bloße Mitwirkung eines zum Konzern gehörenden Unternehmens an der

  • LAG Hamm, 03.09.2009 - 17 Sa 678/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis bei der Bahn-Betriebskrankenkasse

  • LAG Hessen, 29.01.2013 - 4 TaBV 202/12

    Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Unterrichtung des Betriebsrats über

  • LAG Hamm, 01.04.2011 - 10 TaBV 41/10

    Unzulässiger Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei fehlendem

  • LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristungen nach dem PersVG BW 1996 -

  • ArbG Offenbach, 15.12.2016 - 1 BV 13/16

    Einzelfallentscheidung zur Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs zum

  • LAG Hessen, 23.07.2013 - 4 TaBV 31/13

    Umgruppierung - Einleitung eines Beteiligungsverfahrens nach § 99 BetrVG);

  • LAG Hessen, 14.05.2013 - 4 TaBV 305/12

    Eingruppierung - Umgruppierung; Eingruppierung - Umgruppierung

  • LAG Nürnberg, 17.12.2014 - 4 Sa 368/14

    Befristung - Verlängerung - TV Chemische Industrie - Zustimmung des Betriebsrates

  • LAG Hessen, 03.12.2013 - 4 TaBV 90/13

    Zustimmungsersetzungsverfahren und Erledigung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.12.2015 - AS 6/15
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