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   OLG Köln, 29.07.2010 - 18 U 196/09, I-18 U 196/09   

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https://dejure.org/2010,588
OLG Köln, 29.07.2010 - 18 U 196/09, I-18 U 196/09 (https://dejure.org/2010,588)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.07.2010 - 18 U 196/09, I-18 U 196/09 (https://dejure.org/2010,588)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 18 U 196/09, I-18 U 196/09 (https://dejure.org/2010,588)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht wegen Altersdiskriminierung

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz für Geschäftsführer wegen Altersdiskriminierung

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter, Schadensersatz

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz für Geschäftsführer wegen Altersdiskriminierung

  • streifler.de

    Geschäftsführervertrag Vorsicht bei unterlassener Verlängerung aus Altersgründen

  • streifler.de

    Geschäftsführervertrag Vorsicht bei unterlassener Verlängerung aus Altersgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 1; AGG § 20
    Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht wegen Altersdiskriminierung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf GmbH-Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auch ein Geschäftsführer muss gleichbehandelt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der altersdiskriminierte Klinikchef

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zu alt - Abberufung eines Geschäftsführers?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Klinik-Geschäftsführer erhält Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    AGG, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminierung bei Abberufung eines Geschäftsführers aus Altersgründen

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag nicht verlängert - Altersdiskriminierung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Altersdiskriminierung: Ex-Klinikchef klagt erfolgreich gegen Arbeitgeber

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung eines Gesellschaftsorgans

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klinikchef erhält Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung - Überschreitung des 60. Lebensjahres für Nichtverlängerung des Vertrages nachweislich von Bedeutung

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altersdiskriminierung gegenüber ehemaligem Geschäftsführer der städtischen Kliniken Köln

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2525 (Ls.)
  • NZA 2011, 211
  • BB 2010, 2628
  • DB 2010, 1878
  • NZG 2010, 1297
  • NZG 2011, 187
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 18 U 196/09
    In Rechtsprechung und Literatur entspricht es demgegenüber inzwischen überwiegender Ansicht, dass in Anknüpfung an die Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 16/1780, Seite 36) auch anerkennenswerte betriebs- und unternehmensbezogene Interessen die Grundlage für ein legitimes Ziel sein können (BAG NZA 2009, 945, zitiert nach juris, dort Rn. 53; Schlachter , in: Erfurter Kommentar, AGG, § 10 Rn. 1; Belling , in: Erman, AGG, § 10 Rn. 3; Annuß/Rupp , in: Henssler/Willemsen/Kalb, AGG, § 10 Rn. 1; Palandt- Weidenkaff , AGG, § 10 Rn. 2; Lingemann , in: Prütting/Wegen/Weinreich, AGG, § 10 Rn. 6).

    Dafür spricht auch, dass die in Art. 6 Abs. 1 b und c Richtlinie 2000/78/EG vorgesehenen Beispielgruppen gerade auch unternehmensbezogene Interessen als Legitimationsbasis für Benachteiligungen wegen des Alters in den Blick nehmen (hierzu überzeugend: BAG NZA 2009, 945, zitiert nach juris, dort Rn. 54).

    Dementsprechend fordert auch das Bundesarbeitsgericht in der vorzitierten Entscheidung als Ausgangspunkt eines legitimen Ziels zumindest ein "anerkennenswertes" Interesse des Unternehmers (BAG NZA 2009, 945, zitiert nach juris, dort Rn. 53).

    Dabei muss das verfolgte Ziel in jedem Fall nach § 10 Satz 1 AGG "objektiv" sein, was bedeutet, dass das verfolgte Interesse auf tatsächlichen bzw. empirischen und nachvollziehbaren Erwägungen beruht und nicht bloß auf Vermutungen oder subjektiven Einschätzungen gegründet ist (BAG NZA 2009, 945, zitiert nach juris, dort Rn. 55; Belling , in: Erman, AGG, § 10 Rn. 2).

    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt bei - wie hier - gegebener Benachteiligung wegen Alters nach allgemeinen Grundsätzen das Unternehmen (BAG NZA 2009, 945, zitiert nach juris, dort Rn. 56; Palandt- Weidenkaff , AGG, § 22 Rn. 3; Lingemann , in: Prütting/Wegen/Weinreich, AGG, § 22 Rn. 4).

    Vielmehr ist ein konkreter Tatsachenvortrag erforderlich, der den nachvollziehbaren Schluss auf ein anerkennenswertes Ziel und die Verhältnismäßigkeit ermöglicht (BAG NZA 2009, 945, zitiert nach juris, dort Rn. 56 f.).

  • ArbG Berlin, 12.11.2007 - 86 Ca 4035/07

    Entschädigung wegen Einstellungsdiskriminierung - überwiegende Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 18 U 196/09
    Nach gebotener richtlinienkonformer Interpretation genügt insoweit eine überwiegende Wahrscheinlichkeit oder Plausibilität aus der Sicht einer verständigen Person dafür, dass zwischen der Benachteiligung und dem verbotenen Grund nach § 1 AGG ein Zusammenhang besteht (BAG NJW 2008, 1401, zitiert nach juris dort Rn. 53 m. w. N; Palandt- Weidenkaff , AGG, § 22 Rn. 2 m. w. N.).

    Dass zusätzlich auch nicht diskriminierende Aspekte im Sinne eines Motivbündels die Benachteiligung veranlasst haben können, genügt für die Entlastung in dieser Hinsicht nicht (vgl. BAG NJW 2008, 1401, zitiert nach juris dort Rn. 40 f. m. w. N.; Schlachter , in: Erfurter Kommentar, AGG, § 22 Rn. 4 m. w. N.).

  • LG Köln, 27.11.2009 - 87 O 71/09

    Geltung des in Abschnitt 2 des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 18 U 196/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.11.2009 (Az. 87 O 71/09) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Köln vom 27.11.2009 (Az. 87 O 71/09).

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 18 U 196/09
    Mit Rücksicht auf den Normzweck der Frist, nicht unnötig lange Dokumentationen über den Entscheidungsprozess aufbewahren zu müssen, sondern in gebotener Zeit von einer etwaigen Inanspruchnahme unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung Kenntnis zu erlangen (hierzu: Annuß/Rupp , in: Henssler/Willemsen/Kalb, AGG, § 15 Rn. 12 m. w. N.), genügt vielmehr nur die Mitteilung, aus der hervorgeht, dass ein Ersatzanspruch wegen eines Diskriminierung geltend gemacht werde (BAG NZA 2007, 507, 509; Schlachter , in: Erfurter Kommentar, AGG, § 15 Rn. 12 m. w. N.; Palandt- Weidenkaff , AGG, § 15 Rn. 8).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 18 U 196/09
    Auch wenn der Europäische Gerichtshof bei der Umsetzung von Art. 6 Richtlinie 2000/78/EG in das nationale Recht die im öffentlichen Interesse liegenden Ziele in den Bereichen der Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung in den Vordergrund rückt und davon rein individuell unternehmerische Entscheidungen, wie Kostenreduzierung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, grundsätzlich ausnimmt, sieht er den nationalen Gesetzgeber in Ansehung von Art. 6 Richtlinie 2000/78/EG nicht daran gehindert, andere Ziele zu formulieren oder ihre Formulierung gar offen zu lassen, soweit dabei nicht aus den Augen verloren geht, dass rein privatnützige Interessen keine Legitimationsbasis für die Benachteiligung wegen des Alters bilden können (EuGH NZA 2009, 305, zitiert nach juris, dort Rn. 46).
  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 16/09

    Berufsrecht der Notare: Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens des Notaramts mit

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 18 U 196/09
    Auch der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Zusammenhang mit der Bestimmung eines legitimen Ziels und der Mittel betont, dass dabei der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters nicht ausgehöhlt werden dürfe (BGH, Beschluss vom 22.03.2010 - Az. NotZ 16/09).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 18 U 196/09
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist nämlich eine auf Feststellung klagende Partei jedenfalls in der Berufungsinstanz nicht mehr dazu gehalten, diese Klage bei einer nach Klageerhebung möglich gewordenen Bezifferung auf Leistung umzustellen (ständige Rechtsprechung: BGH NJW-RR 2004, 79, zitiert nach juris, dort Rn. 26 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 23.10.1997 - 12 U 216/96

    Einvernehmliche Aufhebung eines Anstellungsvertrags; Fortbestand der

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 18 U 196/09
    Unter Hinweis auf den Normzweck des § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbHG wird diese Auffassung vereinzelt auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten (OLG Brandenburg NZG 1998, 466, zitiert nach juris, dort Rn. 17).
  • BGH, 09.10.1986 - II ZR 284/85

    Vertretungszuständigkeit des Aufsichtsrats in einem Rechtsstreit gegen ein

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 18 U 196/09
    Eine entsprechend differenzierte Sichtweise unter Hervorhebung einer konkreten Interessenkollision lässt der Bundesgerichtshof auch im Zusammenhang mit § 112 AktG erkennen, wenn er ausführt, dass eine Vertretung durch die Geschäftsführung eine Befangenheit jedenfalls dann nicht als möglich erscheinen lasse, wenn feststehe, dass mit einer Rückkehr des klagenden abberufenen Vorstandes nicht mehr zu rechnen sei (BGH BB 1986, 2229, zitiert nach juris, dort Rn. 9).
  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 31/91

    Bestellung eines Prozeßvertreters durch GmbH-Gesellschafterversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 18 U 196/09
    Der Bundesgerichtshof erstreckt den Anwendungsbereich des § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbHG grundsätzlich zwar auch auf Klagen durch oder gegen ausgeschiedene Geschäftsführer (insbesondere: BGHZ 116, 353, 355, zitiert nach juris, dort Rn. 5 f.).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 163/10

    BGH wendet erstmals Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer

    Das Berufungsgericht (OLG Köln, DB 2010, 1878) hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.

    Diese Regelung kann nicht auf den Fall des Ersatzes von Vermögensschäden nach § 15 Abs. 1 AGG übertragen werden kann (BAG, NZA 2010, 1412 Rn. 75 ff.; Schlachter in Erfurter Kommentar Arbeitsrecht, 12. Aufl., AGG § 15 Rn. 3; Bauer/Arnold, ZIP 2008, 993, 1002; Thüsing/Stiebert, NZG 2011, 641, 645; MünchKommGmbHG/Jaeger, § 35 Rn. 269 aE; Linck in Schaub, Handbuch des Arbeitsrechts, 14. Aufl., § 36 Rn. 83; Raif, GWR 2010, 537).

  • ArbG Hamburg, 25.01.2011 - 21 Ca 235/08

    Altersgrenzenregelung des § 19 RTV Gebäudereinigung - Beendigung des

    Das OLG Köln hat einen Anspruch eines Geschäftsführers auf Schadensersatz bei altersdiskriminierender Verweigerung der Fortsetzung des Geschäftsführerverhältnisses bejaht (29.7.2010 - 18 U 196/09, DB 2010, 1878, 1879).
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