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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11   

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LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 (https://dejure.org/2011,1555)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 (https://dejure.org/2011,1555)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2011 - 7 Sa 1318/11 (https://dejure.org/2011,1555)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 9 AÜG, § 10 AÜG § 97 Abs. 5 ArbGG § 307 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezugnahme auf die ab 01.01.10 abgeschlossenen Tarifverträge zwischen dem AMP und der CGZP, der CGM, der DHV, dem BIGD, dem ALEB sowie der medsonet ist mit dem Transparenzgebot unvereinbar; Vereinbarkeit einer Bezugnahme der ab 01.01.10 geschlossenen Tarifverträge ...

  • Betriebs-Berater

    CGZP - Anspruch auf das beim Entleiher gezahlte Entgelt

  • hensche.de

    CGZP, Equal pay, Ausschlussfrist

  • Betriebs-Berater

    Equal-pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Bezugnahmeklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Differenzlohnklage einer Leiharbeitnehmerin bei unklarer arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf mehrgliedrigen Tarifvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tariffähigkeit der CGZP: Keine Aussetzung von ?equal pay?-Klage eines Leiharbeitnehmers ? Beginn einzelvertraglicher Ausschlussfrist frühestens ab BAG-Beschluss vom 14. 12. 2010

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage von Tarifverträgen der CGZP; Anspruch des Leiharbeitnehmers auf das beim Entleiher gezahlte Entgelt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmern ist übliches Entgelt zu zahlen - CGZP-Vereinbarung gilt nicht!

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch des Leiharbeitnehmers auf das beim Entleiher gezahlte Entgelt

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Equal Pay mangels Tariffähigkeit der CGZP

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeitsfirma muss übliches Entgelt zahlen

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Weitere Bestätigung der Rückwirkung des CGZP-Beschlusses des BAG - Ausschlussfristen beginnen erst am 14. Dezember 2010

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1544
  • DB 2012, 119
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) die Tariffähigkeit der CGZP verneint hat, bedarf es keiner Aussetzung einer Zahlungsklage auf das im Entleiherbetrieb übliche Entgelt nach § 97 Abs. 5 ArbGG (wie LAG Hamm v. 30.06.2011 - 8 Sa 387/11).(Rn.34).

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 (NZA 2011, 289 ff.) entschieden hat, dass die CGZP weder als Einzelgewerkschaft noch als Spitzenorganisation tariffähig ist, hat die Klägerin mit der vorliegenden, beim Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) am 8. März 2011 eingegangenen und der Beklagten am 11. März 2011 zugestellten Klage die Differenz zwischen der ihr von der Beklagten gezahlten Vergütung zu der ihr bei dem Entleiher zustehenden Vergütung für die Monate Mai 2009 bis Juni 2010 in Höhe von insgesamt 16.285,05 EUR brutto geltend gemacht.

    Die CGZP ist keine tariffähige Arbeitnehmervereinigung iSd. § 2 Abs. 1 TVG und auch keine tariffähige Spitzenorganisation (BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - AP Nr. 6 zu § 2 TVG Tariffähigkeit).

    Auch wenn das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10 - NZA 2011, 289) eine rechtskräftige Entscheidung über die fehlende Tariffähigkeit der CGZP nur gegenwartsbezogen getroffen hat, mit der Folge, dass die Frage der Tariffähigkeit im Jahr 2008, dem Jahr, in dem der maßgebliche Tarifvertrag abgeschlossen wurde, von der Rechtskraft der Entscheidung nicht erfasst wird, folgt daraus in Übereinstimmung mit dem LAG Hamm (Urteil v. 30.6.2011 8 Sa 387/11 - veröffentlicht in juris) keine Notwendigkeit zur Aussetzung des vorliegenden Rechtsstreits.

    Dieser erstreckte sich nach beiden Fassungen auf den gesamten Bereich der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung, nicht aber auf den Organisationsbereich ihrer Mitglieder (BAG v. 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 a.a.O.Rz. 110; LAG Berlin-Brandenburg v. 7.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 LAGE § 2 TVG Nr. 8).

  • ArbG Lübeck, 15.03.2011 - 3 Ca 3147/10

    Kündigung, Kündigungsfrist, Tarifvertrag, Tarifvertrag, mehrgliedriger,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11
    Eine solche Regelung erweist sich als intransparent (so zu einer identischen Klausel ArbG Lübeck v. 15.3.2011 - 3 Ca 3147/10 - in juris; zum Änderungsangebot BAG v. 15.01.2009 - 2 AZR 641/07 - ZTR 2009, 445).

    2.2.2.3.4 Die Bezugnahme auf 6 gleichlautende Tarifverträge benachteiligt die Klägerin aber auch deshalb in besonderer Weise, weil die Beklagte nach der Entscheidung des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 7.12.2009 über die fehlende Tariffähigkeit der CGZP allein ihr Risiko hinsichtlich einer Bezugnahme von unwirksamen Tarifverträgen minimieren wollte (ArbG Lübeck v. 15.3.2011 - 3 Ca 3147/10 - in juris).

    Dass dies von der Geltendmachung berechtigter Ansprüche abhält und diese erschwert, liegt ebenfalls auf der Hand (Arbeitsgericht Lübeck v. 15.3.2011 - 3 Ca 3147/10 - a.a.O.).

  • LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11

    Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeit an wechselnden Einsatzorten; unbegründeter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) die Tariffähigkeit der CGZP verneint hat, bedarf es keiner Aussetzung einer Zahlungsklage auf das im Entleiherbetrieb übliche Entgelt nach § 97 Abs. 5 ArbGG (wie LAG Hamm v. 30.06.2011 - 8 Sa 387/11).(Rn.34).

    Auch wenn das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10 - NZA 2011, 289) eine rechtskräftige Entscheidung über die fehlende Tariffähigkeit der CGZP nur gegenwartsbezogen getroffen hat, mit der Folge, dass die Frage der Tariffähigkeit im Jahr 2008, dem Jahr, in dem der maßgebliche Tarifvertrag abgeschlossen wurde, von der Rechtskraft der Entscheidung nicht erfasst wird, folgt daraus in Übereinstimmung mit dem LAG Hamm (Urteil v. 30.6.2011 8 Sa 387/11 - veröffentlicht in juris) keine Notwendigkeit zur Aussetzung des vorliegenden Rechtsstreits.

    Dementsprechend beziehen sich die tragenden Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts, mit welchen die fehlende Gewerkschaftseigenschaft der CGZP und ihre mangelnde Tariffähigkeit begründet worden sind, in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht auf die Rechtslage, wie sie seit dem 05.12.2005 bestanden hat (LAG Hamm v. 30.06.2011 - 8 Sa 387/11 a.a.O.).

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11
    Da Ausschlussfristen vom gesetzlichen Verjährungsrecht abweichen, dürfen sie nach ihrer Ausgestaltung nicht den wesentlichen Grundgedanken des Verjährungsrechts widersprechen, andernfalls sind sie unwirksam (BAG v. 01.03.2005 - 5 AZR 511/05 - AP Nr. 10 zu § 307 BGB; v.: 28.09.2005 5 AZR 52/05 BAGE 116, 66-77).

    Ein Anspruch ist regelmäßig erst dann im Sinne der Ausschlussfrist fällig, wenn der Gläubiger ihn annähernd beziffern kann (BAG v. 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - NZA 2006, 149, 152).

  • LAG Sachsen, 23.08.2011 - 1 Sa 322/11

    Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Ausschlussklausel; Wirksamkeit der ersten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11
    Die Verlängerung von Ausschlussfristen ist nicht günstiger, da sie für beide Seiten wirkt und eine Trennung für die Ansprüche der einen Seite und die Ansprüche der anderen Seite nicht vorgenommen werden kann (a.A. Sächsisches Landesarbeitsgericht v. 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - ArbR 2011, 544).

    Hinzu kommt, dass es sich um eine komplizierte, umstrittene Rechtsfrage handelt, die es der Klägerin in beiden Vertragsgestaltungen unzumutbar machte, zumal im bestehenden Rechtsverhältnis, ohne Klärung der entscheidenden Vorfrage, die Ansprüche geltend zu machen (Schüren Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 4. Aufl. 2010 § 10 Rz. 257; Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven v. 12.05.2011- 5 Ca 5129/10; a.A. Sächsisches Landesarbeitsgericht v. 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - ArbR 2011, 544: ArbG Köln v. 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11 in juris).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05

    Ausschlussfristen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11
    Da Ausschlussfristen vom gesetzlichen Verjährungsrecht abweichen, dürfen sie nach ihrer Ausgestaltung nicht den wesentlichen Grundgedanken des Verjährungsrechts widersprechen, andernfalls sind sie unwirksam (BAG v. 01.03.2005 - 5 AZR 511/05 - AP Nr. 10 zu § 307 BGB; v.: 28.09.2005 5 AZR 52/05 BAGE 116, 66-77).

    Diesem Grundgedanken wird bei Ausschlussfristen durch das Merkmal der "Fälligkeit" Rechnung getragen (BAG v. 01.03.2005 - 5 AZR 511/05 - a.a.O).

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11
    Der Begriff der Fälligkeit wird dabei von den Gerichten für Arbeitssachen unter Einbeziehung des Kenntnisstandes des Gläubigers und subjektiver Zurechnungsgesichtspunkte interessengerecht ausgelegt (vgl. BAG v. 09.02.2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 mwN).

    Dem Gläubiger muss die Geltendmachung aber auch zumutbar sein, was unter Umständen eine rechtskräftige Entscheidung über Vorfragen voraussetzen kann (vgl. BAG vom 09.02.2005 - 5 AZR 175/04 - a.a.O.).

  • ArbG Frankfurt/Oder, 09.06.2011 - 3 Ca 422/11

    Entgeltzahlung einer Leiharbeitnehmerin nach dem Grundsatz Equal pay

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 09. Juni 2011 - 3 Ca 422/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 09.06.2011 3 Ca 422/11 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11
    Sinn des Transparenzgebots ist es, der Gefahr vorzubeugen, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird (vgl. BAG v. 01.09.2010 - 5 AZR 517/09 - NZA 2011, 575 f.; BAG v. 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - NZA 2009, 538 ff.; v. 10.12.2008 - 4 AZR 801/07 - NZA-RR 2010, 7 ff.).

    Es ist ausreichend, wenn die im Zeitpunkt der jeweiligen Anwendungen in Bezug genommenen Regelungen bestimmbar sind (BAG v. 10.12.2008 - 4 AZR 801/07 - a.a.O.) Bergen jedoch unklar abgefasste Allgemeiner Vertragsbedingungen die Gefahr in sich, dass der Arbeitnehmer seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB vor (BAG v. 10.12.2008 - 4 AZR 801/07 - a.a.O.; BAG v. 14.3.2007 - 5 AZR 630/06 - BAGE 122, 12 ff.).

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11
    Wurde die Tarifunfähigkeit nämlich bereits einmal festgestellt, bedarf es auch dann keiner Aussetzung des Rechtsstreits, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Tariffähigkeit vorher bestanden haben könnte (BAG v. 15.11.2006 - 10 AZR 665/05 - AP Nr. 34 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Brors in JurisPR-ArbR 18/2011 Anm. 1).

    Der gute Glaube auf die Tariffähigkeit einer Vereinigung wird nicht geschützt (BAG v. 15.11.2006 - 10 AZR 665/05 - AP Nr. 34 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 12.05.2011 - 5 Ca 5129/10
  • ArbG Herford, 04.05.2011 - 2 Ca 144/11

    Equal-Pay, CGZP, Unwirksamkeit der mehrgliedrigen Nachfolgetarifverträge mit CGM,

  • ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11

    Bindung an ausdrücklich vereinbarte Einzelarbeitsvertrags-Ausschlussfristen

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02

    Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

  • ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05

    Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. September 2011 - 7 Sa 1318/11 - aufgehoben.
  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der

    Die zeitliche Rückwirkung der Rechtskraftwirkung ist bereits im Anschluss an die erste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der CGZP vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - in der Instanzrechtsprechung und Literatur umfassend diskutiert worden (vgl. Neef, NZA 2011, S. 615 zur Rückwirkung bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz; Lembke, NZA 2011, S. 1062 zur Rückwirkung bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht; zur Entbehrlichkeit einer Aussetzung LAG Hamm, Urteil vom 30. Juni 2011 - 8 Sa 387/11 -, juris, Rn. 23; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2011 - 7 Sa 1318/11 -, juris, Rn. 34; a. A. Löwisch/Rieble, Tarifvertragsgesetz, 3. Aufl. 2012, § 2 Rn. 502).
  • ArbG Stuttgart, 09.03.2012 - 9 Ca 109/11

    Equal-Pay-Anspruch eines Leiharbeitnehmers - Verfahrensaussetzung -

    Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel auf die zwischen der AMP einerseits sowie der CGZP und den Einzelgewerkschaften des CGB andererseits geschlossenen Tarifverträge ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11).

    Nur der Vollständigkeit halber wird auf die abweichende Entscheidung des LAG Brandenburg vom 20.09.2011 (7 Sa 1318/11) verwiesen: Danach ist eine Aussetzung von Rechtsstreitigkeiten nach § 97 Abs. 5 ArbGG für Vergütungsansprüche nach dem Equal-Pay-Grundsatz für Ansprüche vor dem 08.10.2009 nicht erforderlich, weil keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die CGZP zuvor tariffähig war.

    Bergen jedoch unklar abgefasste Bezugnahmeklauseln die Gefahr in sich, dass der Arbeitnehmer seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB vor (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 unter 2.2.2.2 der Entscheidungsgründe).

    Sie ist unklar und unbestimmt und benachteiligt die Klägerin in unangemessener Weise (wie hier: ArbG Bielefeld vom 09.02.2010 - 5 Ca 2730/09; ArbG Frankfurt (Oder) vom 09.06.2011 - 3 Ca 422/11; ArbG Herford vom 04.05.2011 - 2 Ca 144/11 und ArbG Lübeck vom 15.03.2011 - 3 Ca 3147/10; LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11).

    Die Notwendigkeit der Festlegung ergibt sich zudem aus § 9 Nr. 2 AÜG: Nur bei eindeutiger arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf einen einschlägigen (und wirksamen) Tarifvertrag ist die Ausnahme vom Equal-Pay-Grundsatz gerechtfertigt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11) .

    Es können nicht so lange so viele Tarifverträge oder Gewerkschaften gestrichen werden, bis eine wirksame Restregelung verbleibt (wie hier: ArbG Bielefeld vom 09.02.2010 - 5 Ca 2730/09, Rn. 48 der Entscheidungsgründe; ähnlich LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 unter 2.2.2.3.3 der Entscheidungsgründe ).

    Die Frage, ob die Ausschlussfrist bereits mit der Entscheidung des BAG vom 14.10.2010 zu laufen begann (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 unter Rn. 52; ArbG Bremen-Bremerhaven vom 12.05.2011 - 5 Ca 5129/10; vgl. ferner Brors, NZA 2010, 1385) , stellt sich aufgrund der Geltung ab 01.01.2011 vorliegend nicht.

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