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   BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11   

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https://dejure.org/2012,25083
BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11 (https://dejure.org/2012,25083)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2012 - 2 AZR 44/11 (https://dejure.org/2012,25083)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 (https://dejure.org/2012,25083)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Änderungskündigung

  • openjur.de

    Änderungskündigung; "überflüssiges" Änderungsangebot; Direktionsrecht

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Änderungskündigung - "überflüssiges" Änderungsangebot - Direktionsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 2 S 1 KSchG, § 4 S 2 KSchG, § 1 Abs 5 S 1 KSchG, § 106 S 1 GewO
    Änderungskündigung - "überflüssiges" Änderungsangebot - Direktionsrecht

  • Wolters Kluwer

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Zuweisung einer anderen Tätigkeit und der Herabgruppierung; Eingruppierung nach einem Haustarifvertrag; Möglichkeit der vollschichtigen Beschäftigung mit vertraglich geschuldeten Tätigkeiten

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Änderungskündigung - "überflüssiges" Änderungsangebot - Direktionsrecht

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Änderungskündigung - "überflüssiges" Änderungsangebot - Direktionsrecht

  • Betriebs-Berater

    Änderungskündigung und Herabgruppierung

  • rewis.io

    Änderungskündigung - "überflüssiges" Änderungsangebot - Direktionsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung; Zuweisung einer anderen Tätigkeit und der Herabgruppierung; Eingruppierung nach einem Haustarifvertrag; Möglichkeit der vollschichtigen Beschäftigung mit vertraglich geschuldeten Tätigkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderungskündigung zwecks Zuweisung anderer Tätigkeit und Herabgruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Änderungskündigung mit dem Ziel der Zuweisung einer anderen Tätigkeit und der Herabgruppierung

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 23.02.2012, Az.: 2 AZR 44/11" von RA Ralf Heine, original erschienen in: BB 2012, 2505 - 2508.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2303
  • BB 2012, 2505
  • DB 2012, 2104
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 735/08

    Eingruppierung einer Vorarbeiterin in der Systemgastronomie

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11
    (a) Sind einem allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmal einer Lohngruppe konkrete Richt-, Regel- oder Tätigkeitsbeispiele beigefügt, ist das Tätigkeitsmerkmal regelmäßig dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 20; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 30 mwN, BAGE 131, 36) .

    Ob es sich dabei um eine den allgemeinen Merkmalen entsprechende Tätigkeit handelt, braucht in einem solchen Fall regelmäßig nicht mehr geprüft zu werden (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 20; 10. März 1999 - 4 AZR 246/98 - zu 3 b der Gründe) .

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11
    Die Begründetheit einer Änderungsschutzklage iSv. § 4 Satz 2 KSchG setzt voraus, dass in dem Zeitpunkt, zu welchem die Änderungskündigung wirksam wird, das Arbeitsverhältnis nicht ohnehin zu den Bedingungen besteht, die dem Arbeitnehmer mit der Kündigung angetragen wurden (BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 12; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 14, EzA KSchG § 2 Nr. 83; 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 139 = EzA KSchG § 2 Nr. 72) .

    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen neuen Arbeitsbedingungen nicht gelten, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch bereits nach den fraglichen Bedingungen richtet (vgl. BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 14; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - aaO).

  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11
    Die Begründetheit einer Änderungsschutzklage iSv. § 4 Satz 2 KSchG setzt voraus, dass in dem Zeitpunkt, zu welchem die Änderungskündigung wirksam wird, das Arbeitsverhältnis nicht ohnehin zu den Bedingungen besteht, die dem Arbeitnehmer mit der Kündigung angetragen wurden (BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 12; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 14, EzA KSchG § 2 Nr. 83; 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 139 = EzA KSchG § 2 Nr. 72) .

    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen neuen Arbeitsbedingungen nicht gelten, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch bereits nach den fraglichen Bedingungen richtet (vgl. BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 14; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - aaO).

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11
    Die Vorschrift ist zwar auf Änderungskündigungen anwendbar (BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 304/06 - Rn. 18 ff., BAGE 123, 160) .
  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11
    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 144 = EzA KSchG § 2 Nr. 76; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141) .
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung -

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11
    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als es zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 51 ff. mwN, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 57) .
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrern -

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11
    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 144 = EzA KSchG § 2 Nr. 76; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141) .
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 551/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11
    Soweit darin auf eine Liste mit den Namen der für eine Änderungskündigung vorgesehenen Arbeitnehmer Bezug genommen wird, ist nicht erkennbar, ob und wann eine solche Liste erstellt wurde und ob sie mit dem Interessenausgleich eine einheitliche Urkunde bildet (zu dieser Voraussetzung BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 98 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 22; 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 21) .
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11
    Soweit darin auf eine Liste mit den Namen der für eine Änderungskündigung vorgesehenen Arbeitnehmer Bezug genommen wird, ist nicht erkennbar, ob und wann eine solche Liste erstellt wurde und ob sie mit dem Interessenausgleich eine einheitliche Urkunde bildet (zu dieser Voraussetzung BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 98 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 22; 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 21) .
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG es bedingen und ob der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Vertragsänderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (st. Rspr., BAG 12. Oktober 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 29, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 147 = EzA KSchG § 2 Nr. 79; 9. September 2010 - 2 AZR 936/08 - Rn. 29, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 149, jeweils mwN) .
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01

    Einsatzwechseltätigkeit - Verpflegungspauschale

  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 659/05

    Eingruppierung einer Fernschreiberin bei der Bundeswehr - Tarifauslegung

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 77/06

    Auslegung von tariflichen Eingruppierungsregelungen

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07

    Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 24.09.2008 - 4 ABR 83/07

    Eingruppierung eines Lagerarbeiters nach dem Lohntarifvertrag im Einzelhandel in

  • BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08

    Eingruppierung einer Küchenhilfe - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 549/09

    Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 322/10

    Abordnung - Direktionsrecht - Gymnasiallehrer

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 358/10

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag - Geld- und Werttransport Niedersachsen

  • LAG Niedersachsen, 07.12.2010 - 13 Sa 344/10

    Änderungskündigung eines Fleischers bei Umsetzung von der Materialvorbereitung in

  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    b) Eine Änderungskündigung iSv. § 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn das Änderungsangebot des Arbeitgebers durch Gründe iSd. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. für die betriebsbedingte Änderungskündigung BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 16; 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - Rn. 34) .

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot - wie im Streitfall - abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - aaO; 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - aaO) .

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12

    Änderungskündigung

    Das Änderungsangebot des Arbeitgebers ist daran zu messen, ob es durch dringende betriebliche Erfordernisse iSd. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - Rn. 34; 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 17) .

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder - wie im Streitfall - unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - aaO; 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 16) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 125/20

    Klage gegen überflüssige Änderungskündigung - Hilfsantrag - korrigierende

    Dieses Verständnis zum Streitgegenstand der Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 Alt. 1 KSchG entspricht ständiger und gefestigter Rspr. des Bundesarbeitsgerichts (BAG 21. Mai 2019 - 2 AZR 26/19 - Rn. 25; BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 24 mwN; BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 30; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 36; BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - Rn. 21; BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - Rn. 12; BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 14; BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 14; BAG 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17; BAG 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - zu B I der Gründe; BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - zu B II 3 der Gründe; anders wohl noch BAG 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - zu B III 1 der Gründe [Änderungskündigung bei irrtümlich zu hoher Eingruppierung]).

    Der Arbeitnehmer werde durch den Ausspruch einer überflüssigen Änderungskündigung gezwungen, diese unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG anzunehmen und Änderungsschutzklage zu erheben, müsse diese Klage dann aber "notwendigerweise" (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11- Rn. 11) und mit der Kostenlast des § 91 ZPO verlieren, weil es an einer Vertragsänderung fehle.

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