Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2013

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   BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13 (F)   

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https://dejure.org/2013,28180
BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13 (F) (https://dejure.org/2013,28180)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2013 - 5 AZR 617/13 (F) (https://dejure.org/2013,28180)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) (https://dejure.org/2013,28180)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Darlegungslast; Gehörsrüge

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78a Abs 2 ArbGG, Art 103 Abs 1 GG, § 10 Abs 4 AÜG, § 13 AÜG
    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Klagevortrag bei Geltendmachung des Anspruchs auf "equal pay"

  • rewis.io

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 78a; AÜG § 10 Abs. 4; AÜG § 13
    Anforderungen an den Klagevortrag bei Geltendmachung des Anspruchs auf "equal pay"

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 78a; AÜG § 10 Abs. 4 ; AÜG § 13
    Anforderungen an den Klagevortrag bei Geltendmachung des Anspruchs auf "equal pay"

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (?equal pay?) ? Voraussetzungen einer Gehörsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlegungslast bei "equal pay"-Ansprüchen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1231
  • DB 2013, 2686
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
    Die Rüge des Klägers gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - wird zurückgewiesen.

    Der Senat hat die Revision des Klägers mit Urteil vom 13. März 2013 (- 5 AZR 146/12 -) zurückgewiesen.

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZN 1085/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Präklusion

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass den Gerichten Rechtsfehler unterlaufen und gewährt kein Anrecht auf eine aus Sicht der Parteien "richtige" Entscheidung (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 9 AZN 1085/07 - Rn. 5) .
  • BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
    Das Gebot rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
    Ein Prozessbevollmächtigter muss, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und bei seinem Sachvortrag berücksichtigen (vgl. BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 5, BAGE 118, 229) .
  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 94/11

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
    Ferner muss er schon in den Tatsacheninstanzen bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht als Revisionsgericht den Bindungen des Revisionsrechts unterliegt und neuer Sachvortrag in der Revisionsinstanz nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 559 ZPO grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. statt aller BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 94/11 - Rn. 23 f.) .
  • BVerfG, 17.02.2004 - 1 BvR 2341/00

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 in einem Verfahren zur Aufteilung einer

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
    Außerdem darf das Gericht seine Entscheidung nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretenen Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfG 17. Februar 2004 - 1 BvR 2341/00 - zu III 2 a der Gründe) .
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 23. März 2011 (- 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249) darauf hingewiesen, der Leiharbeitnehmer sei für den Anspruch aus § 10 Abs. 4 AÜG darlegungs- und beweispflichtig.
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Sie zeigt nicht auf, dass ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretenen Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer solchen Vorgehensweise rechnen musste (zu diesem Maßstab vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3) .
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

    (d) Soweit der Beklagte schließlich rügt, das Landesarbeitsgericht hätte ihm einen Hinweis erteilen müssen, dass Vorbringen dazu erforderlich sei, "wie eine Sicherung zu erfolgen habe, damit ein Verrutschen ausgeschlossen" sei, fehlt es an jeglichen Ausführungen, weshalb ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretbaren Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf eines solchen rechtlichen Hinweises bedurfte (vgl. hierzu BVerfG 17. Februar 2004 - 1 BvR 2341/00 - zu III 2 a der Gründe; BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3) .
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

    Gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör verstößt es, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG 17. Februar 2004 - 1 BvR 2341/00 - zu III 2 a der Gründe; 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 108, 341; BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3; 8. Dezember 2011 - 6 AZN 1371/11 - Rn. 17, BAGE 140, 76) .
  • LAG Köln, 16.09.2020 - 4 Sa 704/19

    Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft

    Auch musste ein gewissenhafter und kundiger Prozessteilnehmer mit einem derartigen gerichtlichen Hinweis rechnen (vgl. BAG, Beschl. v. 11.10.2010 - 9 AZN 418/10, NZA 2011, 117, 118; BAG, Urt. v. 25.09.2013 - 5 AZR 617/13 (F), NZA 2013, 1231 f. mwN.; BAG, Beschl. v. 28.08.2019 - 5 AZN 381/19, NZA 2020, 132), da sich dieser auf höchstrichterliche Rechtsprechung stützt und es auch nicht erkennbar ist, durch welche weiteren Angaben die Klägerin den Klageantrag zu Ziff. 2 hätte "retten" können.

    Auch musste ein gewissenhafter und kundiger Prozessteilnehmer mit einem derartigen gerichtlichen Hinweis rechnen (vgl. BAG, Beschl. v. 11.10.2010 - 9 AZN 418/10, NZA 2011, 117, 118; BAG, Urt. v. 25.09.2013 - 5 AZR 617/13 (F), NZA 2013, 1231 f. mwN.; BAG, Beschl. v. 28.08.2019 - 5 AZN 381/19, NZA 2020, 132), da bereits die Klageschrift zu diesem Punkt (siehe Bl. 44 d.A.) vollkommen unergiebig ist und die Beklagten im Schriftsatz vom 29.09.2019 (Bl. 163 d.A.) darauf hingewiesen haben, dass bzgl. ihrer Haftung nichts "Substantielles vorgetragen" sei.

  • BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 22/19

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") -

    Ferner muss ein Prozessbevollmächtigter schon in den Tatsacheninstanzen bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht als Revisionsgericht der Bindung an das Revisionsrecht unterliegt und neuer Sachvortrag in der Revisionsinstanz nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 559 ZPO grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig ist (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16

    Anhörungsrüge

    Ferner muss ein Prozessbeteiligter schon in den Tatsacheninstanzen bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht als Rechtsbeschwerdegericht den Bindungen des Rechtsbeschwerderechts unterliegt und neuer Sachvortrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz nach § 98 Abs. 3, § 92 Abs. 2 ArbGG iVm. § 559 ZPO grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3 mwN [zum Revisionsverfahren]) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16

    Anhörungsrüge

    Ferner muss ein Prozessbeteiligter schon in den Tatsacheninstanzen bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht als Rechtsbeschwerdegericht den Bindungen des Rechtsbeschwerderechts unterliegt und neuer Sachvortrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz nach § 98 Abs. 3, § 92 Abs. 2 ArbGG iVm. § 559 ZPO grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3 mwN [zum Revisionsverfahren]) .
  • BAG, 08.05.2019 - 10 AZR 559/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Damit handelt es sich um neuen Tatsachenvortrag in der Revisionsinstanz, der nach § 72 Abs. 5 ArbGG, § 559 ZPO nicht zu berücksichtigen ist (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3) .
  • BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16

    Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung

    Insoweit muss ein rechtskundiger Beteiligter bereits in den Tatsacheninstanzen bedenken, dass das Bundesverwaltungsgericht - wie für das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren aus § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 92 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 72 Abs. 5 ArbGG, § 559 Abs. 2 ZPO folgt - als Rechtsbeschwerdegericht den Bindungen des Revisionsrechts unterliegt, es daher an die Feststellungen der Vorinstanz gebunden und neuer Sachvortrag im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. auch BAG, Beschluss vom 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - NZA 2013, 1231 f. m.w.N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13

    Eingruppierung eines Bankkaufmanns als Kundenbetreuer einer Sparkasse im Sinne

    Er hätte deshalb diese Anforderung erkennen und entsprechend vortragen müssen (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - NZA 2013, 1231, Rn. 5) .
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 5 W 71/17

    Keine Gehörsrüge wegen "Überraschungsentscheidung"!

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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2013 - 7 Sa 688/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33120
LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2013 - 7 Sa 688/13 (https://dejure.org/2013,33120)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.07.2013 - 7 Sa 688/13 (https://dejure.org/2013,33120)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 7 Sa 688/13 (https://dejure.org/2013,33120)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    SGB VII § 104
    SGB VII

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsausschluss im Leiharbeitsverhältnis; Klage eines Leiharbeitnehmers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei unschlüssigen Darlegungen zur vorsätzlichen Herbeiführung des Arbeitsunfalls durch die Unternehmerin

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 2 Abs. 2
    Haftungsausschluss im Leiharbeitsverhältnis

  • Der Betrieb

    Der Haftungsausschluss des § 104 SGB VII gilt auch bei einem Arbeitsunfall des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsausschluss nach dem SGB VII bei Arbeitsunfällen kann auch für Leiharbeitnehmer gelten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsausschluss nach dem SGB VII bei Arbeitsunfällen kann auch für Leiharbeitnehmer gelten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2013, 2686
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2013 - 7 Sa 688/13
    Darunter fallen insbesondere auch die Leiharbeitnehmer, für die bereits § 636 Abs. 2 RVO eine eigenständige gesetzliche Regelung getroffen hatte (vgl. BAG v. 14.12.1983 - 7 AZR 438/80 - juris Rz. 17 unter Hinweis auf die Bundestags-Drucksache IV 939 neu Seite 10; Rolfs, NJW 1996, 3177; LAG Hamm v. 30.07.2001 - 19 Sa 259/01 - juris; BAG v. 19.02.2009 - 8 AZR 188/08 - DB 2009, 1134 ff. zu § 105 SGB VII).

    Dafür ist es entscheidend, ob der Geschädigte Aufgaben des anderen Unternehmens wahrgenommen hat und die Förderung der Belange dieses Unternehmens seiner Tätigkeit auch im Übrigen das Gepräge gegeben hatte, d. h. er muss wie ein Beschäftigter dieses Unternehmens im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII tätig geworden sein (vgl. BAG vom 19.02.2009 - 8 AZR 188/08 - a.a.O.).

    Vielmehr ist ein Arbeitsunfall nur dann vorsätzlich herbeigeführt worden, wenn dieser gewollt und für den Fall seines Eintritts gebilligt worden war (vgl. BAG vom 19.02.2009 - 8 AZR 188/08 -, DB 2009, 1134 ff.).

  • BAG, 14.12.1983 - 7 AZR 438/80
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2013 - 7 Sa 688/13
    Darunter fallen insbesondere auch die Leiharbeitnehmer, für die bereits § 636 Abs. 2 RVO eine eigenständige gesetzliche Regelung getroffen hatte (vgl. BAG v. 14.12.1983 - 7 AZR 438/80 - juris Rz. 17 unter Hinweis auf die Bundestags-Drucksache IV 939 neu Seite 10; Rolfs, NJW 1996, 3177; LAG Hamm v. 30.07.2001 - 19 Sa 259/01 - juris; BAG v. 19.02.2009 - 8 AZR 188/08 - DB 2009, 1134 ff. zu § 105 SGB VII).
  • LAG Hamm, 30.07.2001 - 19 Sa 259/01

    Anwendbarkeit des Haftungsausschlusses nach § 104 Abs. 1 Siebtes Sozialgesetzbuch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2013 - 7 Sa 688/13
    Darunter fallen insbesondere auch die Leiharbeitnehmer, für die bereits § 636 Abs. 2 RVO eine eigenständige gesetzliche Regelung getroffen hatte (vgl. BAG v. 14.12.1983 - 7 AZR 438/80 - juris Rz. 17 unter Hinweis auf die Bundestags-Drucksache IV 939 neu Seite 10; Rolfs, NJW 1996, 3177; LAG Hamm v. 30.07.2001 - 19 Sa 259/01 - juris; BAG v. 19.02.2009 - 8 AZR 188/08 - DB 2009, 1134 ff. zu § 105 SGB VII).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2013 - 7 Sa 688/13
    Die Haftungsbefreiung findet ihren sachlichen Grund in der sozialrechtlichen Leistung der in der Berufsgenossenschaft zusammengeschlossenen Arbeitgeber (BVerfG vom 07.11.1972 - 1 BvL 4/71 - NJW 1973, 502 zur Vorgängerregelung in § 636 RVO).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 1 BvR 3505/08

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 104 Abs 1 S 1 SGB 7 - Zu den Anforderungen der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2013 - 7 Sa 688/13
    Die Norm ist verfassungsgemäß, was das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (vgl. zuletzt BVerfG vom 27.02.2009 - 1 BvR 3505/08 - NZA 2009, 509 m. w. N. zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 1210/79
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2013 - 7 Sa 688/13
    Davon ist bei einer echten Leiharbeit grundsätzlich auszugehen da die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers dazu bestimmt ist, die Zwecke des fremden Betriebs zu fördern und er dem Weisungsrecht des entleihenden Arbeitgebers unterliegt (vgl. BAG vom 27.05.1983 - 7 AZR 1210/79 - juris).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13

    Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und

    Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn ein dem Entleiher zur Arbeitsleistung überlassener Arbeitnehmer im Unternehmen des Entleihers eingesetzt wird (vgl. BSGE 98, 285 Rn. 17; OLG Jena r+s 2010, 533; LAG Berlin-Brandenburg, r+s 2014, 48; Krasney in Becker/Burchardt/ders./Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, § 104 Rn. 11; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl., § 104 Rn. 8; Waltermann in Eichenhofer/Wenner, SGB VII, § 104 Rn. 10; Grüner in Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, 4. Aufl., § 104 Rn. 11 f.; Hollo in jurisPK-SGB VII, 2. Aufl., § 104 Rn. 25; Schüren in ders./Hamann, AÜG, 4. Aufl., Einl. Rn. 756; Thüsing, AÜG, 3. Aufl., Einf. Rn. 77; Geigel/Wellner, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 31 Rn. 81; Lepa, Haftungsbeschränkungen bei Personenschäden nach dem Unfallversicherungsrecht, S. 154 f.).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 141/13

    Arbeitsunfall eines entliehenen Arbeitnehmers: Bindung der Zivilgerichte an die

    Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn ein dem Entleiher zur Arbeitsleistung überlassener Arbeitnehmer im Unternehmen des Entleihers eingesetzt wird (vgl. BSGE 98, 285 Rn. 17; OLG Jena r+s 2010, 533; LAG Berlin-Brandenburg, r+s 2014, 48; Krasney in: Becker/Burchardt/ders./Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, § 104 Rn. 11 [Stand: September 2010]; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl., § 104 Rn. 8; Waltermann in Eichenhofer/Wenner, SGB VII, § 104 Rn. 10; Grüner in Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, 4. Aufl., § 104 Rn. 11 f.; Hollo in jurisPK-SGB VII, 2. Aufl., § 104 Rn. 25; Schüren in ders./Hamann, AÜG, 4. Aufl., Einl. Rn. 756; Thüsing, AÜG, 3. Aufl., Einf. Rn. 77; Geigel/Wellner, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 31 Rn. 81; Lepa, Haftungsbeschränkungen bei Personenschäden nach dem Unfallversicherungsrecht, S. 154 f.).
  • LAG Hessen, 02.03.2015 - 17 Sa 991/14

    Geltendmachung von Schadensersatz aus einem im Zusammenhang mit einem Müllwagen

    (1) § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII findet auch im Verhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher Anwendung (LAG Berlin-Brandenburg 30. Juli 2013 - 7 Sa 688/13 - zitiert nach [...]; LAG Hamm 30. Juli 2001 - 19 Sa 259/01 - zitiert nach [...]; Schüren/Hamann/Brors, AÜG, 4. Aufl., Einl. Rdnr. 434, 504 und 756; Boemke/Lembke, AÜG, 3. Aufl., § 11 Rdnr. 154).
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