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Rechtsprechung
   BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73   

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BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73 (https://dejure.org/1974,786)
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BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1974 - 5 AZR 393/73 (https://dejure.org/1974,786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verschulden des Bediensteten bei Vertragsverhandlungen - Zurechnung - Abschlußvollmacht des Verhandlungsgehilfen - Schadensersatzpflicht des Dienstherrn - Erfüllungsinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 360
  • BB 1974, 1397
  • DB 1974, 2060
  • DB 1974, 2061
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73
    Wenn über die Einstellung des Klägers noch nicht endgültig entschieden war, musste das Land jeden Eindruck vermeiden, es wer mit Sicherheit zu einer Einstellung kommen (BAGE 14, 206, 208 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss [zu I der Gründe]; BAG, AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss [zu II 1 der Gründe]).

    Zu ersetzen ist der Vertrauensschaden, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat (vgl. BAGE 14, 206, 209 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss (zu I der Gründe); Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, I. Band, l0. Aufl. , § 9 I 3, S. 94).

  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

    Auszug aus BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73
    Gerade in Fällen wie dem vorliegenden besteht daher keine Veranlassung, von dem allgemeinen Grundsatz abzuweichen, wonach Ersatz des Vertrauensschadens im Fall des Verschuldens bei Vertragsabschluss ohne Begrenzung auf das Erfüllungsinteresse zu leisten ist (BGHZ 57, 191, 193; RGZ 151, 357, 359, 360; Palandt/Heinrichs, BGB , 33. Aufl., § 276 Anm. 6 c; Larenz, aaO., § 9 I 3, S. 94 f.; Fikentscher, Schuldrecht, 4. Aufl. , § 20 IV 4, S. 69).
  • BGH, 20.06.1952 - V ZR 34/51

    Haftung einer Gemeinde aus c.i.c.

    Auszug aus BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73
    In entsprechender Anwendung des § 278 BGB muss das Land für etwaiges Verschulden seines Verhandlungsgehilfen haften (BAGE 2, 217, 219 = AP Nr. 1 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss (Bl. 1 R); BGHZ 6, 330, 334; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, I. Band, l0. Aufl. , § 9 I 4, S. 95 f.).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 282/54

    Arbeitsentgelt: Ruhegeldansprüche als Schadensersatzansprüche wegen c.i.c.

    Auszug aus BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73
    In entsprechender Anwendung des § 278 BGB muss das Land für etwaiges Verschulden seines Verhandlungsgehilfen haften (BAGE 2, 217, 219 = AP Nr. 1 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss (Bl. 1 R); BGHZ 6, 330, 334; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, I. Band, l0. Aufl. , § 9 I 4, S. 95 f.).
  • BGH, 27.02.1973 - VI ZR 27/72

    Beweiswürdigung bei Tod eines Unfallopfers aufgrund einer Lungenembolie

    Auszug aus BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73
    Das Berufungsgericht wird daher die vom Kläger angebotenen Beweise erheben und den eingetretenen Schaden gemäß §§ 286, 287 ZPO zu ermitteln haben (zur Schätzung des Schadensverlaufs vgl. BGH, JZ 1973, 427).
  • RG, 22.06.1936 - IV 75/36

    Sind die in den §§ 122, 179, 307 BGB. enthaltenen Vorschriften, durch welche die

    Auszug aus BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73
    Gerade in Fällen wie dem vorliegenden besteht daher keine Veranlassung, von dem allgemeinen Grundsatz abzuweichen, wonach Ersatz des Vertrauensschadens im Fall des Verschuldens bei Vertragsabschluss ohne Begrenzung auf das Erfüllungsinteresse zu leisten ist (BGHZ 57, 191, 193; RGZ 151, 357, 359, 360; Palandt/Heinrichs, BGB , 33. Aufl., § 276 Anm. 6 c; Larenz, aaO., § 9 I 3, S. 94 f.; Fikentscher, Schuldrecht, 4. Aufl. , § 20 IV 4, S. 69).
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 257/96

    Schadensersatz bei vorzeitig beendetem Berufsausbildungsverhältnis -

    Gerade für die Eingehung eines Ausbildungsverhältnisses spielen nicht kurzfristige finanzielle Fragen eine Rolle, sondern die Möglichkeit eines langfristigen beruflichen Fortkommens; diese kann den Arbeitnehmer veranlassen, ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufzugeben, auch wenn er sich finanziell verschlechtert (vgl. BAG Urteil vom 15. Mai 1974 - 5 AZR 393/73 - AP Nr. 9 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß, zu III der Gründe).
  • BAG, 18.03.1981 - 5 AZR 951/78
    Die Vergütung für den fehlgegangenen Vertrag kann nicht aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsabschluß als Schaden liquidiert werden (vgl. zu dem hier anzuwendenden Schadensbegriff BAG AP Nr. 9 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß [zu III der Gründe]).

    Damit waren - wie das Arbeitsgericht zu Recht angenommen hat - die Voraussetzungen für die Annahme eines faktischen Arbeitsverhältnisses erfüllt (vgl. dazu auch BAG AP Nr. 9 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß [zu IV 2 der Gründe]).

  • LAG Düsseldorf, 14.07.1997 - 18 Sa 596/97

    Sozialplan: Abfindungsanspruch bei Eigenkündigung - Darlegungslast des

    könnte (vgl. BGHZ 71, 396; BGH NJW 1975, 43 ff.; BGH NJW 1984, 866 ff. (867); BAG v. 15.05.1974 - 5 AZR 393/73 - DB 74, 2060 ff. (2061); Palandt-Heinrichs BGB , 56 Aufl, § 276 Rn. 73; Münchener Kommentar BGB Bd. 2, 3 Aufl., vor § 275 Rn. 158, 159).

    Der Schadensersatzanspruch wegen c.i.c. geht in der Regel nur auf Ersatz des Vertrauensschadens (vgl. BGHZ 71, 396; BGH NJW 1975, 43; BAG v. 15.05.1974 - 5 AZR 393/73 - a.a.O.; BGH NJW 1984, 866 (867); Palandt/Heinrichs, BGB , 56. Aufl., § 276 Rn. 100 m.w.N.).

  • LAG Hessen, 06.08.1980 - 10 Sa 849/79

    Arbeitsverhältnis: Verschulden bei Vertragsschluss - Vertrauensschaden -

    Ein solcher Fall ist insbesondere dann gegeben, wenn etwa der Arbeitgeber bei dem Arbeitnehmer die berechtigte Annahme hervorruft, der Arbeitsvertrag werde sicherlich zustande kommen (vgl. BAG in NJW 1963, 1843, 1844 sowie in DB 1974, 2060-2062), wenn er den Arbeitnehmer veranlasst, eine sichere Stelle zu kündigen (vgl. BAG in AP Nr. 4, 9 zu § 276 BGB - Verschulden bei Vertragsschluss -) oder schließlich, wenn über den Inhalt des abzuschließenden Vertrages Einigkeit besteht und der - anschließend unterbleibende - Vertragsschluss als solcher nur noch Formsache sein soll (vgl. Schaub und Palandt/Heinrichs, jeweils aaO. sowie m.w.N.).

    Der jeweilige Schaden ergibt sich dann aus dem Vergleich der Vermögenslage, wie sie bei Fortführung der durch das schadenbringende Verschulden unbeeinflussten Vorhaben des Geschädigten bestanden hätte, mit der wirklichen Vermögenslage (vgl. BGH in VersR 1962, 562, ferner BAG in DB 1974, 2061/62).

  • OLG Naumburg, 09.01.2023 - 12 U 31/22

    Schadensersatzanspruch eines selbständigen Handelsvertreters gegen Versicherung

    Vielmehr genügt es, wenn der Streitverkündete in entsprechender Anwendung des § 278 BGB berechtigt war, als Verhandlungsgehilfe für die Beklagte zur Vorbereitung einer Vertragsverlängerung die entsprechenden Gespräche mit dem Kläger zu führen (vgl. BGH Urteil vom 20. September 1984 - III ZR 47/83 - juris, Rn. 37, BGH Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95 - juris, Rn. 8 f.; BAG, Urteil vom 15. Mai 1974 - 5 AZR 393/73 - juris, Rn. 26; OLG Koblenz, Urteil vom 30. Januar 1992, BB 1992, S. 2175 f.).
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Rechtsprechung
   BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73   

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https://dejure.org/1974,555
BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73 (https://dejure.org/1974,555)
BAG, Entscheidung vom 16.10.1974 - 5 AZR 575/73 (https://dejure.org/1974,555)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 (https://dejure.org/1974,555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsbeihilfen - Schulische Ausbildung - Betriebliche Ausbildung - Beteiligung des Auszubildenden an den Ausbildungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1975, 184
  • DB 1974, 2060
  • DB 1975, 262
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

    Auszug aus BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73
    denen an das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis die Verpflichtung zur Rückzahlung einer vom Arbeitgeber gewährten Ausbildungsbeihilfe geknüpft war (BAG 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG; BAG AP Nr. 26, 29 und 45 zu Art. 12 GG; AP Nr. 11 zu § 4 TVG und Urteil vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/75 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfen).
  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

    Auszug aus BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73
    denen an das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis die Verpflichtung zur Rückzahlung einer vom Arbeitgeber gewährten Ausbildungsbeihilfe geknüpft war (BAG 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG; BAG AP Nr. 26, 29 und 45 zu Art. 12 GG; AP Nr. 11 zu § 4 TVG und Urteil vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/75 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfen).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

    Sie setzt voraus, daß der Auszubildende in einen Betrieb eingegliedert ist, in einer dem Arbeitsverhältnis nahestehenden Rechtsbeziehung zum Ausbildenden steht und für den Betrieb mit einer vom Ausbildungszweck bestimmten Zielrichtung arbeitet (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - AP BBiG § 1 Nr. 1, zu I 2 der Gründe; 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1, zu II 1 der Gründe).

    Die Senatsentscheidung vom 16. Oktober 1974 (- 5 AZR 575/73 - AP BBiG § 1 Nr. 1) zur Beteiligung an den Kosten für eine allgemeine Fluglizenz ist deshalb vom Landesarbeitsgericht zu Recht als nicht unmittelbar einschlägig angesehen worden.

    Das Landesarbeitsgericht hat schon zutreffend auf die Unterschiede zwischen einer unbedingten Kostenbeteiligung und einer nachträglichen Zahlungsverpflichtung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf bestimmter Fristen hingewiesen (vgl. auch BAG 16. Oktober 1974 aaO, zu II der Gründe).

  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00

    Erstattung von Kosten der Berufsausbildung

    Das Berufsbildungsgesetz geht für die Berufsausbildung vom Grundsatz des dualen Systems aus, das durch ein Zusammenwirken von betrieblicher und schulischer Ausbildung gekennzeichnet ist (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - AP BBiG § 1 Nr. 1).

    Die in § 1 Abs. 5 BBiG und in § 3 Abs. 2 BBiG getroffenen Regelungen lassen keinen Zweifel daran, daß das Berufsbildungsgesetz die vertraglichen Regelungen zwischen Ausbildendem und Auszubildendem bei der Berufsausbildung nur insoweit ordnen will, als es sich um die betriebliche Berufsausbildung handelt (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - aaO).

  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 144/21

    Erstattung von Fortbildungskosten - Musterberechtigung eines Co-Piloten

    Dies gilt insbesondere für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben und daher dem Arbeitnehmer - wie im Streitfall dem Beklagten - nicht die Möglichkeit einräumen, die Rückzahlung der Darlehenssumme durch Betriebstreue zu vermeiden (vgl. BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - Rn. 33 zur alten Rechtslage) .
  • BAG, 20.02.1975 - 5 AZR 240/74

    Ausbildungsbeihilfen - Beteiligung von Arbeitnehmern an Ausbildungskosten -

    Das Bundesarbeitsgericht hat eingegangene Rückzahlvingsklauseln dann für zulässig gehalten, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben dem Arbeitnehmer zuzumuten waren und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprachen (BAG 13, 168 [179] = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG [zu III 3 b der Gründe]; BAG AP Nr. 26, 29 und 45 zu Art. 12 GG [zu I 4 bzw. II 2 c bzw. 2 a der Gründe]; zuletzt Urteile des erkennenden Senats vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73-[demnächst ] AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfen [zu I 1 a der Gründe] und Urteil vom 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 â- [demnächst] AP Nr. 1 zu § 1 BBiG [zu II der Gründe]).
  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 357/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

    (1) Die ständige Rechtsprechung zur Fassung des Berufsbildungsgesetzes vor seiner Novellierung im Jahr 2005 ging davon aus, das Verbot, den Auszubildenden an den Kosten seiner Ausbildung zu beteiligen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aF) gelte ebenso wie der gesamte Zweite Teil des Gesetzes nur bei betrieblicher, nicht aber bei rein schulischer Ausbildung (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 13; 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - zu I 2 a der Gründe) .

    Nach dieser Judikatur ließen die Reglungen in § 1 Abs. 2 iVm. § 3 Abs. 2 BBiG aF keinen Zweifel daran zu, dass das Berufsbildungsgesetz die vertraglichen Beziehungen zwischen Auszubildendem und Ausbildendem nur insoweit ordnen wollte, als es sich um die betriebliche Berufsausbildung handelte (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - aaO) .

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

    (1) Die ständige Rechtsprechung zur Fassung des Berufsbildungsgesetzes vor seiner Novellierung im Jahr 2005 ging davon aus, das Verbot, den Auszubildenden an den Kosten seiner Ausbildung zu beteiligen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aF) gelte ebenso wie der gesamte Zweite Teil des Gesetzes nur bei betrieblicher, nicht aber bei rein schulischer Ausbildung (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 13; 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - zu I 2 a der Gründe) .

    Nach dieser Judikatur ließen die Reglungen in § 1 Abs. 2 iVm. § 3 Abs. 2 BBiG aF keinen Zweifel daran zu, dass das Berufsbildungsgesetz die vertraglichen Beziehungen zwischen Auszubildendem und Ausbildendem nur insoweit ordnen wollte, als es sich um die betriebliche Berufsausbildung handelte (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - aaO) .

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 356/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

    (1) Die ständige Rechtsprechung zur Fassung des Berufsbildungsgesetzes vor seiner Novellierung im Jahr 2005 ging davon aus, das Verbot, den Auszubildenden an den Kosten seiner Ausbildung zu beteiligen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aF) gelte ebenso wie der gesamte Zweite Teil des Gesetzes nur bei betrieblicher, nicht aber bei rein schulischer Ausbildung (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 13; 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - zu I 2 a der Gründe) .

    Nach dieser Judikatur ließen die Reglungen in § 1 Abs. 2 iVm. § 3 Abs. 2 BBiG aF keinen Zweifel daran zu, dass das Berufsbildungsgesetz die vertraglichen Beziehungen zwischen Auszubildendem und Ausbildendem nur insoweit ordnen wollte, als es sich um die betriebliche Berufsausbildung handelte (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - aaO) .

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 355/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

    (1) Die ständige Rechtsprechung zur Fassung des Berufsbildungsgesetzes vor seiner Novellierung im Jahr 2005 ging davon aus, das Verbot, den Auszubildenden an den Kosten seiner Ausbildung zu beteiligen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aF) gelte ebenso wie der gesamte Zweite Teil des Gesetzes nur bei betrieblicher, nicht aber bei rein schulischer Ausbildung (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 13; 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - zu I 2 a der Gründe) .

    Nach dieser Judikatur ließen die Reglungen in § 1 Abs. 2 iVm. § 3 Abs. 2 BBiG aF keinen Zweifel daran zu, dass das Berufsbildungsgesetz die vertraglichen Beziehungen zwischen Auszubildendem und Ausbildendem nur insoweit ordnen wollte, als es sich um die betriebliche Berufsausbildung handelte (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - aaO) .

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 351/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

    (1) Die ständige Rechtsprechung zur Fassung des Berufsbildungsgesetzes vor seiner Novellierung im Jahr 2005 ging davon aus, das Verbot, den Auszubildenden an den Kosten seiner Ausbildung zu beteiligen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aF) gelte ebenso wie der gesamte Zweite Teil des Gesetzes nur bei betrieblicher, nicht aber bei rein schulischer Ausbildung (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 13; 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - zu I 2 a der Gründe) .

    Nach dieser Judikatur ließen die Reglungen in § 1 Abs. 2 iVm. § 3 Abs. 2 BBiG aF keinen Zweifel daran zu, dass das Berufsbildungsgesetz die vertraglichen Beziehungen zwischen Auszubildendem und Ausbildendem nur insoweit ordnen wollte, als es sich um die betriebliche Berufsausbildung handelte (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - aaO) .

  • BAG, 24.02.1999 - 5 AZB 10/98

    Rechtsweg - Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen

    In der Revisionsinstanz stand seine Zuständigkeit jedenfalls aus prozeßrechtlichen Gründen jedesmal außer Frage (BAG Urteil vom 22. Juni 1972 - 2 AZR 346/71 - BAGE 24, 318 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; BAG Urteil vom 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - AP Nr. 1 zu § 1 BBiG).
  • LAG Hamm, 23.08.2005 - 19 Sa 286/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Unzulässigkeit der Rückzahlungsvereinbarung

  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 6 B 17.299

    Rückforderung der Kosten eines Studiums und einer Fachausbildung zum

  • BAG, 21.09.1995 - 5 AZR 994/94

    Kosten der Berufsausbildung - Rückzahlung

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 595/80

    Anwendung von Vorschriften

  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98

    Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung

  • LAG Hessen, 16.02.2023 - 11 Sa 1381/21
  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 6 B 17.300

    Rückforderung der Ausbildungskosten zum Flugsicherungskontrolloffizier nach

  • BFH, 25.01.1984 - I R 7/80

    Ausbildungskosten - Berufsausbildungsverhältnis - Rückstellung

  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1558/21
  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99

    Wirksamkeit einer Vereinbarung einer Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten

  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1034/21
  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1543/20
  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21
  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 643/21
  • BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 559/88

    Tarifverträge: Anwendungsbereich des MTV Ausbildung

  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 717/85

    Begriff des "anderen Ausbildungsverhältnisses" - Sachlicher Grund für die

  • LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22
  • ArbG Köln, 27.04.2022 - 3 Ca 1952/22
  • BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 333/82
  • LAG Berlin, 31.01.1978 - 8 Sa 71/77

    Abgrenzung zwischen einem schulischen und einem betrieblichen

  • VG Stade, 15.07.2004 - 6 B 1113/04

    Erheben von Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen;

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