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   LAG Köln, 20.08.1993 - 12 Sa 380/93   

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https://dejure.org/1993,7677
LAG Köln, 20.08.1993 - 12 Sa 380/93 (https://dejure.org/1993,7677)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.08.1993 - 12 Sa 380/93 (https://dejure.org/1993,7677)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. August 1993 - 12 Sa 380/93 (https://dejure.org/1993,7677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 3; BeschFG § 2 Abs. 1
    Soziale Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialauswahl; Kündigung; Vergleichbarkeit; Arbeitnehmer; Arbeitszeit; Vollzeit; Teilzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 317
  • DB 1994, 147
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 341/98

    Sozialauswahl auch zwischen Teilzeit- und Vollbeschäftigten?

    Das führt zu einer Verbesserung, jedenfalls einer Änderung der Arbeitsbedingungen, die nach dem vorher Gesagten durch das Kündigungsschutzgesetz, das dem Erhalt des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Inhalt dienen soll, nicht gedeckt ist (ebenso mit teilweiser anderer Begründung BAG Urteil vom 10. November 1983 - 2 AZR 317/82 - n.v., zu II 3 a der Gründe; LAG Köln Urteil vom 20. August 1993 - 12 Sa 380/93 - LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 8; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 443, 443 a; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 Rz 635; KPK-Meisel, § 1 KSchG Rz 508 f; Linck, AR-Blattei, SD 1020.1.2 Rz 54 f; Oetker, Festschrift für Wiese, S. 333, 349; Rühle, DB 1994, 834, 837; Reinfelder/Zwanziger, DB 1996, 677, 680 f).
  • LAG Hessen, 14.07.1997 - 16 Sa 2411/96

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung Teilzeitbeschäftigter - Sozialauswahl

    Soweit angenommen wird, daß sich die Notwendigkeit einer sozialen Auswahl grundsätzlich sowohl auf Vollzeit- wie auf Teilzeitkräfte der gleichen Funktionsgruppe beziehe (vgl. Hueck/v. Hoyningen-Huene a.a.O.. § 1 Rdn. 443; Kittner/Trittin, KSchR 2. Aufl. 1995 § 1 Rdn. 457; GK-TzA/Lippke Art. 1 § 2 BeschFG 1985 Rdn. 264; MünchArbR/Schüren § 158 Rdn. 196; Linck AR-Blattei ES 1020.1.2 Rdn. 58; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Aufl. 1996 S. 290 u. 1202; Rühle, DB 94, 834 ff.; LAG Köln 20.08.1993 DB 94, 147; Arbeitsgericht Wiesbaden 29.08.1995 DB 85, 2565), wird gleichzeitig eingeräumt, daß dennoch im Einzelfall die unterschiedliche vertragliche Arbeitszeit von Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmern einer Sozialauswahl entgegenstehen kann.

    Dem läßt sich auch nicht entgegenhalten, durch ein Anknüpfen an die Bereitschaft des (Teilzeit-)Arbeitnehmers, zu veränderten Arbeitsbedingungen hinsichtlich der Arbeitszeit zu arbeiten, werde entgegen § 2 Abs. 1 BeschFG doch wieder auf das unterschiedliche Arbeitsvolumen abgehoben (vgl. LAG Köln 20.08.1993 a.a.O..).

  • OLG Hamm, 29.09.1998 - 28 U 97/98

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung ; Überprüfbarkeit von

    Im vorliegenden Fall stand der Vergleichbarkeit zwischen der Klägerin und Frau H nicht entgegen, daß die Klägerin vollzeit- und Frau H teilzeitbeschäftigt war (vgl. BAG NZA 1997, 1049; LAG Köln NZA 1994, 317).

    Das ist nicht nur bei Identität der Arbeitsplätze, sondern auch dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Fähigkeit und Ausbldung eine andersartige, aber gleichwertige Tätigkeit ausführen kann (vgl. BAG NZA 1991m 184; BAG DB 1994, 147; BAG v. 13.06.1986 AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

  • LAG Hamburg, 01.10.1998 - 7 Sa 5/98

    Voraussetzungen der Vergleichbarkeitsprüfung bei der sozialen Auswahl

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  • ArbG Hamburg, 29.04.1996 - 21 Ca 100/95

    Berechtigung zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte

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