Rechtsprechung
DG Meiningen, 28.08.2009 - DG 2/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die disziplinarische Verfolgung eines Richters; Verwendung eines gerichtlichen Briefkopfes für außerdienstliche Aktivitäten; Verwendung der richterlichen Position zur Ausübung von Druck gegenüber einer Behörde
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13
Freispruch eines Richters am Amtsgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben
Der Gegenstand des durch Urteil des Landgerichts Meiningen vom 28. August 2009 - DG 2/08 - entschiedenen Dienstgerichtsverfahrens ist bisher nicht mitgeteilt worden. - OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 80 D 2.12
Justizvollzugsamtsinspektor; Besitz kinderpornographischer Schriften (hier 3.434 …
Sie bedeutet die Gewähr des Dienstherrn über die dienstliche Zuverlässigkeit des Beamten, die darin besteht, dass dieser seiner Dienstleistungspflicht ordnungsgemäß nachkommt und die ihm obliegenden besonderen Dienstpflichten beachtet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 21. Februar 2013 - OVG 81 D 2.10 -, juris Rn. 79; OVG Weimar…, Urteil vom 6. November 2008 - 8 DO 584/07 -, juris Rn. 102; LG Meiningen, Urteil vom 28. August 2009 - DG 2/08 -, ThürVBl. 2010, S. 132, 133 f.;… s. auch Zängl, in: a.a.O., Rn. 117 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 81 D 2.10
Disziplinarverfahren wegen mehrerer Dienstvergehen einer Bürgermeisterin
Sie bedeutet die Gewähr des Dienstherrn über die dienstliche Zuverlässigkeit des Beamten, die darin besteht, dass dieser seiner Dienstleistungspflicht ordnungsgemäß nachkommt und die ihm obliegenden besonderen Dienstpflichten beachtet (vgl. OVG Weimar…, Urteil vom 6. November 2008 - 8 DO 584/07 -, juris Rn. 102; LG Meiningen, Urteil vom 28. August 2009 - DG 2/08 -, ThürVBl. 2010, S. 132, 133 f.;… s. auch Zängl, in: a.a.O., Rn. 117 ff.). - DGH Hessen, 30.03.2009 - DGH 3/08
Versetzung eines Berufsrichters in den einstweiligen Ruhestand nach …
Zugleich hat es angeordnet, dass ab September 2007 10% und ab November 2007 20% der monatlichen Bruttodienstbezüge des Antragsgegners einbehalten werden (Az.: 2 DG 2/08).