Weitere Entscheidung unten: DG Saarbrücken, 04.06.2008

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   DG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - DG - 1/2007, DG - 1/07   

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https://dejure.org/2007,82907
DG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - DG - 1/2007, DG - 1/07 (https://dejure.org/2007,82907)
DG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.12.2007 - DG - 1/2007, DG - 1/07 (https://dejure.org/2007,82907)
DG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - DG - 1/2007, DG - 1/07 (https://dejure.org/2007,82907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • zvr-online.com

    § 22 Abs. 2 Nr. 1 DRiG
    Eignung eines Staatsanwalts für das Richteramt

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Entlassung eines Richters auf Probe wegen fehlender Eignung; Berücksichtigung der fachlichen Kenntnisse sowie der Hingabe des Richters an sein Amt; Maßgeblichkeit einer ausschließlichen zuvorigen Tätigkeit als Staatsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 22 Abs. 2 Nr. 1
    Voraussetzungen für die Entlassung eines Richters auf Probe wegen fehlender Eignung; Berücksichtigung der fachlichen Kenntnisse sowie der Hingabe des Richters an sein Amt; Maßgeblichkeit einer ausschließlichen zuvorigen Tätigkeit als Staatsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.08.1991 - RiZ(R) 7/90

    Entlassung eines Richters auf Probe zum Ablauf des dritten Jahres nach seiner

    Auszug aus DG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - DG 1/07
    Auf einen Hinweis des Berichterstatters vom 07. August 0000, auf die Eignung für den Beruf des Staatsanwalts komme es im Zusammenhang mit § 22 Abs. 2 Nr. 1 DRiG vielleicht nicht an, hat er vorgetragen, der Bundesgerichtshof habe in einem Urteil vom 26. August 1991 (RiZ (R) 7/90) unter Bezugnahme auf eigene frühere Rechtsprechung u.a. festgestellt: Könne die Entlassungsbehörde ohne Missbrauch des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums davon ausgehen, dass der Richter auf Probe für den staatsanwaltlichen Dienst ungeeignet sei, so bestehe keine Veranlassung, den Richter auf Probe noch im richterlichen Dienst zu erproben, wenn die Nichtübernahme in das Verhältnis als Richter auf Lebenszeit bereits durch die Nichteignung als Staatsanwalt feststehe.

    Urteil des Bundesgerichtshof vom 26. August 1991 - RiZ (R) 7/90 -.

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Auszug aus DG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - DG 1/07
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05. Oktober 2005 - RiZ (R) 4/04 - ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, weil ihm eine auf § 22 Abs. 1 DRiG gestützte (sog. "freie") Entlassung zugrunde liegt.
  • BGH, 24.11.1970 - RiZ(R) 1/69

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Fehlen der erforderlichen

    Auszug aus DG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - DG 1/07
    Urteil vom 24. November 1970 - RiZ R 1/69 -, DRiZ 1971, 91,.
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Rechtsprechung
   DG Saarbrücken, 04.06.2008 - DG 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,82415
DG Saarbrücken, 04.06.2008 - DG 1/07 (https://dejure.org/2008,82415)
DG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.06.2008 - DG 1/07 (https://dejure.org/2008,82415)
DG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - DG 1/07 (https://dejure.org/2008,82415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Vorführung erst am Tag nach der Festnahme durch einen diensthabenden Bereitschaftsdienstrichter; Dienstrechtliche Konsequenzen einer nicht unverzüglich veranlassten Vorführung eines Festgenommenen; Anforderungen für das Vorliegen eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • DGH Brandenburg, 20.04.2012 - DGH Bbg 2.12

    Dienstvergehen eines Amtsrichters in Brandenburg: Pflicht zur unverzüglichen

    In der Einleitungsverfügung des Präsidenten des Landgerichts vom 11. Mai 2009 wird unter Berufung auf das Urteil des Dienstgerichts Saarbrücken vom 4. Juni 2008 (- DG 1/07 -, juris) nochmals ausdrücklich klargestellt, dass der Beklagte verpflichtet gewesen sei, unverzüglich die Vorführung des R. zu veranlassen.
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