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   DGH Hessen, 20.04.2010 - DGH 4/08   

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https://dejure.org/2010,80007
DGH Hessen, 20.04.2010 - DGH 4/08 (https://dejure.org/2010,80007)
DGH Hessen, Entscheidung vom 20.04.2010 - DGH 4/08 (https://dejure.org/2010,80007)
DGH Hessen, Entscheidung vom 20. April 2010 - DGH 4/08 (https://dejure.org/2010,80007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26 Abs 3 DRiG, Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 92 GG, Art 97 Abs 1 GG
    Richterliche Unabhängigkeit; Voraussetzungen für die Verwaltung des EDV-gestützten Richterarbeitsplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richterliche Unabhängigkeit; Voraussetzungen für die Verwaltung des EDV-gestützten Richterarbeitsplatzes

  • hefam.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • neuerichter.de PDF, S. 32 (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltung des EDV-Netzes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94

    Zulässigkeit von Maßnahmen der Dienstaufsicht im Hinblick auf die Nutzung des

    Auszug aus DGH Hessen, 20.04.2010 - DGH 4/08
    Die vom Dienstgericht vertretene Auffassung sehen die Antragsteller auch nicht als in Übereinstimmung mit der im Urteil zitierten Entscheidung des Dienstgerichts des Bundes (BGH NJW 1995, 731) stehend an.

    Der Begriff der "Dienstaufsicht" in § 26 Abs. 3 DRiG ist weit auszulegen und umfasst neben Weisungen alle Verhaltensweisen von dienstaufsichtführenden Stellen, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Tätigkeit des Richters auswirken, wenn ein konkreter Bezug zur Tätigkeit des Richters besteht (BGHZ 93, 238, 241; BGHZ 113, 16, 38 f.; BGH NJW 1995, 731, 732).

    Entgegen der vom Antragsgegner in erster Instanz vertretenen Auffassung kann aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit einer Gesprächserfassung bei Betrieb einer Telefonanlage (BGH NJW 1995, 731) nicht abgeleitet werden, ein Prüfungsantrag gegen organisatorische Maßnahmen sei nur dann zulässig, wenn diese "auch der Kontrolle der Bediensteten" diene.

    Die Dienstaufsicht umfasst die Befugnis zur Überprüfung, ob ein Richter von den ihm überlassenen Arbeitsmitteln ausschließlich für dienstliche Zwecke Gebrauch macht, sofern die Kontrolle nicht eine Intensität erreicht, die den Richter veranlassen könnte, von dem Arbeitsmittel zur Erledigung seiner Aufgaben nicht in dem von ihm für notwendig erachteten Umfang Gebrauch zu machen (vgl. BGH NJW 1995, 731, 732).

  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung -

    Auszug aus DGH Hessen, 20.04.2010 - DGH 4/08
    Vielmehr kommt es allein auf die tatsächlich mögliche Wirkung auf die Recht sprechende Tätigkeit des Richters an (BGH, Urteil vom 27.1.1995 - RiZ (R) 3/94 - unter II. 2.b) ).
  • BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00

    Überprüfung der richterlichen Terminierungspraxis

    Auszug aus DGH Hessen, 20.04.2010 - DGH 4/08
    Eine solche Wirkung kann sich unter Umständen auch aus einer lediglich "psychologischen Einflussnahme" ergeben (BGH NJW 1994, 732 l.Sp.; BGH NJW-RR 2002, 574, 575).
  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 2/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch unzureichende finanzielle

    Auszug aus DGH Hessen, 20.04.2010 - DGH 4/08
    Aus diesem Grund ist etwa die "unzureichende finanzielle Ausstattung der Justiz" kein zulässiger Gegenstand des Prüfverfahrens nach § 26 Abs. 3 DRiG (BGH NJW 2005, 905).
  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Auszug aus DGH Hessen, 20.04.2010 - DGH 4/08
    Der Begriff der "Dienstaufsicht" in § 26 Abs. 3 DRiG ist weit auszulegen und umfasst neben Weisungen alle Verhaltensweisen von dienstaufsichtführenden Stellen, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Tätigkeit des Richters auswirken, wenn ein konkreter Bezug zur Tätigkeit des Richters besteht (BGHZ 93, 238, 241; BGHZ 113, 16, 38 f.; BGH NJW 1995, 731, 732).
  • BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus DGH Hessen, 20.04.2010 - DGH 4/08
    Denn zum Kernbereich richterlicher Spruchtätigkeit zählen auch die die Endentscheidung vorbereitenden Handlungen und Entscheidungen (BGHZ 42, 163, 169; Kissel / Mayer , o.a.O., § 1 Rz. 54 f.).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

    Auszug aus DGH Hessen, 20.04.2010 - DGH 4/08
    Dieses Gebot wird aus den Art. 20 Abs. 2 S. 2 ("besondere Organe"), 92 und 97 GG abgeleitet und zielt auf eine organisatorische Trennung von Gerichten einerseits und insbesondere Behörden der Exekutive andererseits (BVerfGE 27, 312, 321; Classen , in: von Mangold/Klein/Starck , GG, 5. Aufl., Art. 92 Rz. 35).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11

    Zentralisierung der Datenverarbeitung der hessischen Justiz begründet keine

    Ihre Rechtsmittel zu den Richterdienstgerichten hatten im Wesentlichen keinen Erfolg, jedoch hielt der Hessische Dienstgerichtshof für Richter bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Zentralisierung der Datenverarbeitung nur unter der Bedingung für zulässig, dass zum Schutz vor einer Kenntnisnahme durch Dritte verbindliche Regeln für den Umgang mit Dokumenten des richterlichen Entscheidungsprozesses festgelegt und deren Einhaltung durch den Minister der Justiz im gleichberechtigten Zusammenwirken mit gewählten Vertretern der Richter überprüft werde (Urteil vom 20. April 2010 - DGH 4/08 -, juris).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 05.03.2021 - DG 13/12
    Der Dienstherr muss deshalb grundsätzlich auch etwa die Möglichkeit haben, den äußeren Gebrauch des EDV-Netzes insbesondere im Hinblick auf die Nutzung des Internets oder die Einstellung dienstfremder Dateien durch Anfragen bei den Administratoren zu überwachen (Hessischer Dienstgerichtshof für Richter, Urteil vom 20. April 2010 - DGH 4/08 -, Rn. 75, juris).

    Eine solche Organisation ist grundsätzlich auch nicht zu beanstanden (vgl. Hessischer Dienstgerichtshof für Richter, Urteil vom 20. April 2010 - DGH 4/08 -, juris; nachgehend: BGH, Urteil vom 06. Oktober 2011 - RiZ (R) 7/10 -, Rn. 31, juris).

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