Rechtsprechung
   DGH Brandenburg, 20.04.2012 - DGH Bbg 2.12, DGH Bbg 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20122
DGH Brandenburg, 20.04.2012 - DGH Bbg 2.12, DGH Bbg 2/12 (https://dejure.org/2012,20122)
DGH Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2012 - DGH Bbg 2.12, DGH Bbg 2/12 (https://dejure.org/2012,20122)
DGH Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2012 - DGH Bbg 2.12, DGH Bbg 2/12 (https://dejure.org/2012,20122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 2520/07

    Gerichtliche Überprüfung einer nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden

    Auszug aus DGH Brandenburg, 20.04.2012 - DGH Bbg 2.12
    Mit seiner Berufung räumt der Beklagte ein, dass er im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. September 2009 (- 2 BvR 2520/07 --, juris, Rn. 22) den objektiven Tatbestand eines Dienstvergehens erfüllt habe.

    Dies gilt sowohl unter den Voraussetzungen des Art. 104 Abs. 2 GG als auch in den Fällen einer Festnahme wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung gemäß Art. 104 Abs. 3 GG, weil es auch hier an einer vorherigen richterlichen Entscheidung fehlt (vgl. dazu im Einzelnen BVerfG, Beschluss vom 4. September 2009 - 2 BvR 2520/07 -, juris Rn. 19 ff.).

    Insoweit brauchte das BVerfG im September 2009 - anders als im Mai 2002 - nicht durch den Senat zu entscheiden, sondern es konnte am 4. September 2009 eine Kammerentscheidung durch die 1. Kammer des 2. Senats nach § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ergehen, denn die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Rechtsfragen waren geklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. September 2009 - 2 BvR 2520/07 -, juris Rn. 10).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus DGH Brandenburg, 20.04.2012 - DGH Bbg 2.12
    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 2002 (- 2 BvR 2292/00 -), auf den sich die erstinstanzliche Entscheidung stütze, richte sich vordergründig an Verwaltungsbehörden und betreffe Art. 104 Abs. 2 GG.

    Nicht vermeidbar und damit sachlich gerechtfertigt sind lediglich diejenigen Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 -, BVerfGE 105, 239 = NJW 2002, 3161 = juris, Rn. 26).

    Es durfte von dem Beklagten als einem erfahrenen Strafrichter im Beförderungsamt, dem in seiner letzten dienstlichen Beurteilung sehr gute Rechtskenntnisse bescheinigt werden, und der im hier maßgeblichen Zeitpunkt zudem eine Leitungsfunktion innehatte, erwartet werden, dass er sowohl den eindeutigen Normbefehl des § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO als auch den bereits mehrere Jahre alten einschlägigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 2002 (- 2 BvR 2292/00 -, BVerfGE 105, 239 = juris, insbes. Rn. 26), der u.a. in zahlreichen Fachzeitschriften veröffentlicht worden ist, kannte.

  • DG Saarbrücken, 04.06.2008 - DG 1/07

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Vorführung erst am Tag nach der Festnahme

    Auszug aus DGH Brandenburg, 20.04.2012 - DGH Bbg 2.12
    In der Einleitungsverfügung des Präsidenten des Landgerichts vom 11. Mai 2009 wird unter Berufung auf das Urteil des Dienstgerichts Saarbrücken vom 4. Juni 2008 (- DG 1/07 -, juris) nochmals ausdrücklich klargestellt, dass der Beklagte verpflichtet gewesen sei, unverzüglich die Vorführung des R. zu veranlassen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 81 D 2.10

    Disziplinarverfahren wegen mehrerer Dienstvergehen einer Bürgermeisterin

    Die Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums bestimmt sich nach der von dem Beamten nach seiner Amtsstellung (Status, Dienstposten) und seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten (Vorbildung, dienstlicher Werdegang) zu fordernden Sorgfalt unter Berücksichtigung ihm zugänglicher Informationsmöglichkeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 11.05 -, juris Rn. 30; ebenso Bbg DGH, Urteil vom 20. April 2012 - DGH Bbg 2.12 -, juris Rn. 24).
  • DGH Brandenburg, 30.08.2012 - DGH BbG 5.12

    Beschwerde gegen die Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung eines Richters

    Dies ist das bis zum 13. Juli 2011 gültige Richtergesetz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Richtergesetz - BbgRiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1996 (GVBl. I S. 322), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 3. April 2009 (GVBl I S. 26), vgl. Dienstgerichtshof des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. April 2012 - DGH Bbg 2.12 -, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht