Weitere Entscheidung unten: LG Stendal, 23.08.2007

Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2007 - I ZB 36/06   

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https://dejure.org/2007,9504
BGH, 15.02.2007 - I ZB 36/06 (https://dejure.org/2007,9504)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2007 - I ZB 36/06 (https://dejure.org/2007,9504)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - I ZB 36/06 (https://dejure.org/2007,9504)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DGVZ 2008, 77
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.07.2006 - I ZB 105/05

    Sequestrationskosten

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - I ZB 36/06
    Dies hat der Senat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung bereits unter Berücksichtigung der gegensätzlichen Ansichten in Rechtsprechung und Literatur entschieden (BGH, Beschl. v. 20.7.2006 - I ZB 105/05, NJW 2006, 3010 Tz. 7 ff. m.w.N. = WRP 2006, 1246 - Sequestrationskosten).
  • BGH, 09.11.2000 - III ZR 314/99

    Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers bei einer Sequestration

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - I ZB 36/06
    Deshalb steht einer Kostenfestsetzung nicht entgegen, dass die Sequestration auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht und der Sequester kein Vollstreckungsorgan im Sinne der Zivilprozeßordnung ist (BGHZ 146, 17, 20).
  • BGH, 23.10.2014 - I ZB 82/13

    Kosten der Zwangsvollstreckung im Übergangsfall nach Neuregelung der

    Die Erstattungsfähigkeit der Kosten hängt nicht von der Natur des sie begründenden Rechtsverhältnisses ab (vgl. zu §§ 103, 104 ZPO BGH, Beschluss vom 20. Juli 2006 - I ZB 105/05, NJW 2006, 3010 Rn. 11 = DGVZ 2006, 159 - Sequestrationskosten; Beschluss vom 15. Februar 2007 - I ZB 36/06, DGVZ 2008, 77 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   LG Stendal, 23.08.2007 - 25 T 85/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,36557
LG Stendal, 23.08.2007 - 25 T 85/07 (https://dejure.org/2007,36557)
LG Stendal, Entscheidung vom 23.08.2007 - 25 T 85/07 (https://dejure.org/2007,36557)
LG Stendal, Entscheidung vom 23. August 2007 - 25 T 85/07 (https://dejure.org/2007,36557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • LG Stendal (Leitsatz)

    § 6 Abs 1 InsO, § 148 InsO, § 118 Nr 4 GVollzGA
    Leitsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DGVZ 2008, 77
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 222/95

    Anforderungen an den guten Glauben beim Eigentumserwerb unter

    Auszug aus LG Stendal, 23.08.2007 - 25 T 85/07
    Denn der Schuldner kann das Fahrzeug vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises als Nichtberechtigter nicht wirksam veräußern, weil ein Erwerber eines Gebrauchtfahrzeuges, der nicht in den Fahrzeugbrief Einblick nimmt und sich von der Legitimation des Veräußerers vergewissert, nach § 932 Abs. 2 BGB bösgläubig wäre (vgl. BGH NJW 1996, 2226; Palandt, BGB, 65. Aufl., § 932 Rdnr. 13).
  • LG Kassel, 27.01.1978 - 6 T 420/77
    Auszug aus LG Stendal, 23.08.2007 - 25 T 85/07
    Unklarheiten bei der Abgrenzung, ob der Vertreter persönlichen Gewahrsam hat, wirken sich zu Lasten der juristischen Person aus (vgl. Zöller, ZPO, § 808 Rdnr. 12 am Ende; LG Kassel, DGVZ 1978, 114).
  • BGH, 27.11.2003 - IX ZR 310/00

    Rechtsschutzbedürfnis für Drittwiderspruchsklage nach erfolglosem

    Auszug aus LG Stendal, 23.08.2007 - 25 T 85/07
    Die Zwangsvollstreckung beginnt aber mit der ersten gegen den Schuldner gerichteten Handlung des Gerichtsvollziehers, etwa seinem Erscheinen zum Zwecke der Pfändung (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1220, 1221; Zöller, ZPO, 25. Aufl. vor § 704 Rdnr. 33).
  • OLG Brandenburg, 01.02.1996 - 5 U 118/95

    Rechtsmittel bei unkorrekter Form der angefochtenen Entscheidung - hier:

    Auszug aus LG Stendal, 23.08.2007 - 25 T 85/07
    Denn es ist anerkannt, dass eine fehlerhaft zustande gekommene Entscheidung keinen weiteren Rechtsmittelzug eröffnen kann, wenn die formgerecht ergangene Entscheidung desselben Inhalts unanfechtbar gewesen wäre (vgl. BGHZ 267; 46, 113; BGH NJW-RR 1990, 1483; NJW 1997, 1448; OLG Brandenburg MDR 1996, 635; OLG Köln NJW-RR 1999, 1084).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96

    Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil

    Auszug aus LG Stendal, 23.08.2007 - 25 T 85/07
    Denn es ist anerkannt, dass eine fehlerhaft zustande gekommene Entscheidung keinen weiteren Rechtsmittelzug eröffnen kann, wenn die formgerecht ergangene Entscheidung desselben Inhalts unanfechtbar gewesen wäre (vgl. BGHZ 267; 46, 113; BGH NJW-RR 1990, 1483; NJW 1997, 1448; OLG Brandenburg MDR 1996, 635; OLG Köln NJW-RR 1999, 1084).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 187/60
    Auszug aus LG Stendal, 23.08.2007 - 25 T 85/07
    Diese Frage soll zwar ­ wie wohl auch das Amtsgericht mit vertretbarer Begründung angenommen hat ­ je nach Fallgestaltung nur durch Herausgabe- oder Feststellungsklage zu klären sein, solange sich die Sache noch beim Schuldner befindet oder der Insolvenzverwalter sie mit oder ohne Einverständnis des Schuldners an sich genommen hat, weil (noch) keine Maßnahme der Zwangsvollstreckung vorliege (vgl. Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, § 148 Rdnr. 74; BGH NJW 1962, 1392; RGZ 37, 398, 399).
  • OLG Köln, 30.10.1998 - 25 WF 178/98

    Meistbegünstigtenklausel für betroffene Partei bei formell inkorrekter

    Auszug aus LG Stendal, 23.08.2007 - 25 T 85/07
    Denn es ist anerkannt, dass eine fehlerhaft zustande gekommene Entscheidung keinen weiteren Rechtsmittelzug eröffnen kann, wenn die formgerecht ergangene Entscheidung desselben Inhalts unanfechtbar gewesen wäre (vgl. BGHZ 267; 46, 113; BGH NJW-RR 1990, 1483; NJW 1997, 1448; OLG Brandenburg MDR 1996, 635; OLG Köln NJW-RR 1999, 1084).
  • BGH, 05.07.1990 - LwZR 7/89

    Statthaftigkeit der Revision gegen eine irrtümlich in Form eines Urteils

    Auszug aus LG Stendal, 23.08.2007 - 25 T 85/07
    Denn es ist anerkannt, dass eine fehlerhaft zustande gekommene Entscheidung keinen weiteren Rechtsmittelzug eröffnen kann, wenn die formgerecht ergangene Entscheidung desselben Inhalts unanfechtbar gewesen wäre (vgl. BGHZ 267; 46, 113; BGH NJW-RR 1990, 1483; NJW 1997, 1448; OLG Brandenburg MDR 1996, 635; OLG Köln NJW-RR 1999, 1084).
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.1987 - 9 T 976/87
    Auszug aus LG Stendal, 23.08.2007 - 25 T 85/07
    Im Gewahrsam eines Schuldners befinden sich alle Sachen, die in äußerlich erkennbarer Weise seinem Machtbereich (seiner Herrschaft) unterliegen, durch den sie nach der Verkehrsauffassung als sein Vermögen ausgewiesen sind (vgl. LG Frankfurt, MDR 1988, 504).
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