Rechtsprechung
   OLG München, 18.10.2017 - 7 U 530/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39671
OLG München, 18.10.2017 - 7 U 530/17 (https://dejure.org/2017,39671)
OLG München, Entscheidung vom 18.10.2017 - 7 U 530/17 (https://dejure.org/2017,39671)
OLG München, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 7 U 530/17 (https://dejure.org/2017,39671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,39671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 1 ; ZPO § 180 ; ZPO § 189
    Voraussetzungen der Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustellung in Hausbriefkasten belegt nicht, dass Empfänger dort wohnt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Ersatzzustellung ohne Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DGVZ 2018, 16
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Auszug aus OLG München, 18.10.2017 - 7 U 530/17
    Eine Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (und damit auch die Möglichkeit der Zustellung durch Einlegung in einen zur Wohnung gehörenden Briefkasten, § 180 ZPO) ist nur möglich, wenn die Wohnung tatsächlich vom Zustellungsadressaten bewohnt wird (vgl. BGH, Urteil vom 16.6.2011 - III ZR 342/09, zitiert nach juris, dort Rz. 13).

    Ein dem Beklagten zurechenbarer Rechtsschein, etwa durch Nichtentfernung des Briefkastens oder dessen Beschriftung bei Auszug, genügt für die Annahme einer ordnungsgemäßen Zustellung nicht (BGH. Urteil vom 16.6.2011 - III ZR 342/09, zitiert nach juris, Rz. 13).

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus OLG München, 18.10.2017 - 7 U 530/17
    Zwar hat die melderechtliche An- und Abmeldung für die Frage einer zustellungsrechtlichen Wohnung regelmäßig keine unmittelbare Aussagekraft (vgl. BGH, Urteile vom 24.4.1977 - II ZR 1/76, zitiert nach juris, dort Rz. 11; vom 24.11.1977 - III ZR 1/76, zitiert nach juris, dort Rz. 11, 12).

    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, insbesondere Dauer der Abwesenheit, Kontakt zu den in der Wohnung Verbliebenen und Möglichkeit der Rückkehr (BGH, III ZR 1/76, a.a.O. Rz. 12).

  • LG München I, 18.01.2017 - 22 O 770/16

    Einspruch gegen ein Versäumnisurteil- Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG München, 18.10.2017 - 7 U 530/17
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18.1.2017 (Az.: 22 O 770/16) aufgehoben.
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 248/08

    Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in Briefkasten aufgegebener Geschäftsräume

    Auszug aus OLG München, 18.10.2017 - 7 U 530/17
    Maßgeblich für die Aufgabe der zustellungsrechtlichen Wohnung ist ein (für den objektiven Beobachter) nach außen erkennbarer Akt (BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - IX ZB 248/08, zitiert nach juris, dort Rz. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht