Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.09.2014

Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2014 - VII ZB 4/14   

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https://dejure.org/2014,24706
BGH, 14.08.2014 - VII ZB 4/14 (https://dejure.org/2014,24706)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2014 - VII ZB 4/14 (https://dejure.org/2014,24706)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2014 - VII ZB 4/14 (https://dejure.org/2014,24706)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DGVZ 2014, 257
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Heidelberg, 20.01.2014 - 2 T 89/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzung für die Ermittlung des Aufenthalts

    Auszug aus BGH, 14.08.2014 - VII ZB 4/14
    Der Senat nimmt insoweit auf die im Wesentlichen zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses (LG Heidelberg, DGVZ 2014, 93) Bezug.
  • BGH, 21.06.2017 - VII ZB 5/14

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzung für die Ermittlung des Aufenthalts

    Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 14. August 2014, VII ZB 4/14).

    Der Senat hat bereits zum Ausdruck gebracht, dass er die vom Beschwerdegericht vertretene Rechtsauffassung, die unter anderem derjenigen des Landgerichts Heidelberg (DGVZ 2014, 93) entspricht, teilt (Beschluss vom 14. August 2014 - VII ZB 4/14 Rn. 3).

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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2014 - I ZB 71/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30046
BGH, 17.09.2014 - I ZB 71/14 (https://dejure.org/2014,30046)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2014 - I ZB 71/14 (https://dejure.org/2014,30046)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2014 - I ZB 71/14 (https://dejure.org/2014,30046)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 3 S 3 GKG, § 5 Abs 2 GvKostG
    Gerichtsvollzieherkosten: Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde hinsichtlich des Kostenansatzes

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde zum BGH i.R.e. Beschwerdeentscheidung des LG über den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers

  • rewis.io

    Gerichtsvollzieherkosten: Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde hinsichtlich des Kostenansatzes

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Gerichtsvollzieherkosten: Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde hinsichtlich des Kostenansatzes

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Rechtsbeschwerde gegen den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DGVZ 2014, 257
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 77/12

    Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung: Rechtsbehelf gegen die

    Auszug aus BGH, 17.09.2014 - I ZB 71/14
    Damit ist auch eine Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof ausgeschlossen ( BGH, Beschluss vom 18. April 2013 - I ZB 77/12 , juris Rn. 10, mwN).
  • BGH, 10.01.2018 - VII ZB 65/17

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren

    Damit ist auch eine Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 11. September 2008 - I ZB 22/07, DGVZ 2008, 187, juris Rn. 7 m.w.N.; Beschluss vom 17. September 2014 - I ZB 71/14, DGVZ 2014, 257, juris Rn. 3).

    Soweit § 5 Abs. 3 i.V.m. § 5 Satz 2 Satz 1 GvKostG auf § 766 Abs. 2 ZPO verweist, ist damit allein die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Erinnerung geregelt, nicht hingegen der Rechtsmittelweg (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2008 - I ZB 22/07, aaO S. 187 f., juris Rn. 8 ff.; Beschluss vom 17. September 2014 - I ZB 71/14, DGVZ 2014, 257, juris Rn. 4, jeweils zum Ansatz von Gerichtsvollzieherkosten, bei denen es sich um Vollstreckungskosten handelt).

  • LG Kleve, 14.07.2016 - 4 T 152/16

    Schuldnerverzeichnis; Eintragungsanordnung; Zustellung; Gerichtsvollzieher;

    Diese und nicht die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO ist selbst dann das statthafte Rechtsmittel gegen die Erinnerungsentscheidung im Hinblick auf den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers, wenn es sich dabei um Vollstreckungskosten handelt, da der Verweis des § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG auf § 766 Abs. 2 ZPO nur die Zuständigkeit für die Erinnerungsentscheidung regelt, nicht aber den Rechtsmittelweg (vgl. BGH, Beschluss vom 17.09.2014, Az.: I ZB 71/14, Juris-Rn. 4).

    Bei einer Erinnerung gegen den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers kommt niemals die Rechtsbeschwerde, sondern nur die weitere Beschwerde als dritter Rechtszug in Betracht (BGH, Beschluss vom 17.09.2014, Az.: I ZB 71/14, Juris-Rn. 4).

  • BGH, 21.04.2016 - I ZB 85/15

    Verpflichtung des Schuldners zur Abgabe einer Vermögensauskunft im Rahmen der

    Damit ist auch eine Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2013 - I ZB 77/12, juris Rn. 10; Beschluss vom 17. September 2014 - I ZB 71/14, DGVZ 2014, 257 Rn. 3; mwN).
  • OLG München, 29.11.2022 - 11 W 642/22

    Keine Gebührenermäßigung bei sofortigem Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die

    Nach § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG findet eine Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht statt; damit ist auch eine Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof ausgeschlossen (BGH Beschl. v. 17.9.2014 - I ZB 71/14, BeckRS 2014, 19131 Rn. 3 m.w.N.).
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