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   VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11   

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VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 (https://dejure.org/2011,2001)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 (https://dejure.org/2011,2001)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. August 2011 - DL 13 S 583/11 (https://dejure.org/2011,2001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Besitz kinderpornografischer Dateien durch Lehrer; Disziplinarmaß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Besitz kinderpornografischer Dateien durch einen Lehrer; Wiederherstellung des durch ein schweres Dienstvergehen verloren gegangenen Vertrauens durch Änderung der Lebensweise und Beginn einer Therapie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Besitz kinderpornografischer Dateien durch einen Lehrer; Wiederherstellung des durch ein schweres Dienstvergehen verloren gegangenen Vertrauens durch Änderung der Lebensweise und Beginn einer Therapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bei Lehrer mit kinderpornographischen Dateien bleibt Vertrauensverlust trotz Therapie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 980
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2011 - DL 13 S 1826/10

    Entfernung aus dem Dienst: Sexueller Missbrauch einer Schülerin durch ihren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11
    Insbesondere ist die Disziplinarverfügung von der zuständigen Stelle erlassen worden, nachdem der zum Erlass der Disziplinarverfügung zuständige Regierungspräsident (vgl. § 4 Satz 1 Nr. 3 LDG, § 4 Satz 2 BeamtZuVO) die Leitung der Abteilung Schule und Bildung beim Regierungspräsidium Stuttgart mit der Wahrnehmung von disziplinaren Aufgaben und Befugnissen durch Schreiben vom 12.09.2005 beauftragt hat (vgl. zur Zulässigkeit der Übertragung der Zeichnungsbefugnis für Disziplinarverfügungen ausführlich: Urteil des Senats vom 07.06.2011 - DL 13 S 1826/10 -, juris) und hier die untere Disziplinarbehörde die angefochtene Disziplinarmaßnahme ohne Zustimmung der höheren Disziplinarbehörde nach § 31 LDG aussprechen konnte (zur Entbehrlichkeit dieser Zustimmung für den Fall, dass der grundsätzlich die Disziplinarverfügung als untere Disziplinarbehörde erlassende Dienstvorgesetzte gleichzeitig Leiter der höheren Dienstbehörde ist, vgl. ebenfalls Urteil des Senats vom 07.06.2011, a.a.O.).

    Für die Schwere des Dienstvergehens können bestimmend sein die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, zum Beispiel die Verletzung einer Kern- oder einer Nebenpflicht, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte, zum Beispiel der materielle Schaden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3, jeweils zu § 13 BDG; Urteil des Senats vom 07.06.2011, a.a.O.).

    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist anzunehmen, wenn aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Verhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen (vgl. BVerwG, Urt. vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3; vom 03.05.2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695; Urteil des Senats vom 07.06.2011, a.a.O.).

    Dies ist der Fall, wenn auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden kann, der Beamte werde künftig nicht in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen und die durch sein Verhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei auch bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses wieder gutzumachen (vgl. Disziplinarsenat, Urteile vom 30.07.2009 - DB 16 S 2045/08 -, juris und vom 07.06.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11
    Aus dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) vom 17.06.2008 (BGBl I S. 1010) am 01.04.2009 und des neugefassten Landesbeamtengesetzes vom 09.11.2010 (GBl S. 793, 794) am 01.01.2011 ergibt sich für den Kläger kein materiell-rechtlich günstigeres und nach dem Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB anwendbares Recht (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 5.10 -, NVwZ 2011, 303).

    Bereits zum Tatzeitpunkt ging die Rechtsprechung bei der Auslegung des Merkmals "Ansehen des Berufsbeamtentums" davon aus, dass es insoweit allein um die Erfüllung eines allgemeinen Vertrauens in eine rechtsstaatliche Verwaltung geht (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O. m.w.N.).

    Ein solches Verhalten ist im besonderen Maße geeignet, Achtung und Vertrauen in einer für das Amt des Lehrers bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O.; Urteil des Senats vom 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 -, juris; Niedersächs. OVG, Urteil vom 01.03.2011 - 20 LD 1/09 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2009 - 3d A 3353/08 -).

    Dass hier das vom Kläger begangene Dienstvergehen seiner Eigenart nach als schweres Dienstvergehen zu bewerten ist und damit dem Schweregrad nach die Tatbestandsvoraussetzung des § 31 LDG für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfüllt, wird durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht zum Disziplinarmaß beim Besitz kinderpornografischer Schriften (vgl. Urteile vom 19.08.2010, a.a.O., Beschluss vom 22.12.2010 - 2 B 18.10 -, Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 14) bestätigt.

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11
    Für die Schwere des Dienstvergehens können bestimmend sein die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, zum Beispiel die Verletzung einer Kern- oder einer Nebenpflicht, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte, zum Beispiel der materielle Schaden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3, jeweils zu § 13 BDG; Urteil des Senats vom 07.06.2011, a.a.O.).

    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist anzunehmen, wenn aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Verhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen (vgl. BVerwG, Urt. vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3; vom 03.05.2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695; Urteil des Senats vom 07.06.2011, a.a.O.).

    Dem entspricht es, wenn das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3, juris Rn. 18; Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695, juris Rn. 18) verlangt, dass das Beamtenverhältnis nicht nur dann disziplinarrechtlich zu beenden ist, wenn von dem Beamten auch zukünftig die Gefahr eines Verstoßes gegen Dienstpflichten in erheblicher Weise besteht, sondern auch dann, wenn bereits die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - DB 16 S 2045/08

    Entfernung eines Zollbeamten aus dem Dienst bei erheblich verminderter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11
    Dies ist der Fall, wenn auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden kann, der Beamte werde künftig nicht in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen und die durch sein Verhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei auch bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses wieder gutzumachen (vgl. Disziplinarsenat, Urteile vom 30.07.2009 - DB 16 S 2045/08 -, juris und vom 07.06.2011, a.a.O.).

    In der vom Kläger angegriffenen Verfügung vom 25.11.2009 wird insoweit zutreffend darauf abgestellt, dass auch eine langjährige dienstliche Unbescholtenheit sowie gute dienstliche Beurteilungen und hohe fachliche Fähigkeiten der Entfernung aus dem Dienst nicht entgegenstehen, wenn ein Beamter dienstlich untragbar geworden ist (vgl. Urteil des Disziplinarsenats vom 30.07.2009 - DB 16 S 2045/08 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 20 LD 1/09

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Kinderpornographie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11
    Ein solches Verhalten ist im besonderen Maße geeignet, Achtung und Vertrauen in einer für das Amt des Lehrers bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O.; Urteil des Senats vom 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 -, juris; Niedersächs. OVG, Urteil vom 01.03.2011 - 20 LD 1/09 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2009 - 3d A 3353/08 -).

    OVG, Urteil vom 18.11.2004 - 3 LD 1/03 -, NVwZ 2005, 350 und vom 01.03.2011, a.a.O.; Saarl.

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11
    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist anzunehmen, wenn aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Verhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen (vgl. BVerwG, Urt. vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3; vom 03.05.2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695; Urteil des Senats vom 07.06.2011, a.a.O.).

    Dem entspricht es, wenn das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3, juris Rn. 18; Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695, juris Rn. 18) verlangt, dass das Beamtenverhältnis nicht nur dann disziplinarrechtlich zu beenden ist, wenn von dem Beamten auch zukünftig die Gefahr eines Verstoßes gegen Dienstpflichten in erheblicher Weise besteht, sondern auch dann, wenn bereits die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen ist.

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11
    Für die Schwere des Dienstvergehens können bestimmend sein die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, zum Beispiel die Verletzung einer Kern- oder einer Nebenpflicht, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte, zum Beispiel der materielle Schaden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3, jeweils zu § 13 BDG; Urteil des Senats vom 07.06.2011, a.a.O.).

    50 Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann von einem schweren Dienstvergehen eine - widerlegliche - Indizwirkung für einen endgültigen Vertrauensverlust ausgehen (vgl. BVerwG, a.a.O. sowie Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Verschaffung und Besitz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11
    Ein solches Verhalten ist im besonderen Maße geeignet, Achtung und Vertrauen in einer für das Amt des Lehrers bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O.; Urteil des Senats vom 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 -, juris; Niedersächs. OVG, Urteil vom 01.03.2011 - 20 LD 1/09 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2009 - 3d A 3353/08 -).

    Er ist aber genauso wie der Produzent kinderpornografischer Schriften für die mit der Herstellung von Kinderpornografie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: Urteile des Disziplinarsenats vom 18.06.2009, a.a.O., vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.

  • VGH Bayern, 12.07.2006 - 16a D 05.981
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11
    Er ist aber genauso wie der Produzent kinderpornografischer Schriften für die mit der Herstellung von Kinderpornografie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: Urteile des Disziplinarsenats vom 18.06.2009, a.a.O., vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.

    Hat ein Lehrer - wie hier - das Vertrauen in seine pflichtgemäße Amtsführung auf Grund des Verschaffens und Besitzes kinderpornografischen Materials, das nach Abwägung aller be- und entlastenden Umstände als schweres Dienstvergehen im Sinne des § 31 LDG zu qualifizieren ist, endgültig verloren, lässt sich dieser Vertrauensverlust jedenfalls nicht nur durch die nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensphase oder durch eine Therapie, die zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr aufgenommen wurde, rückgängig machen (vgl. Urteile des Disziplinarsenats vom 02.04.2009, vom 18.06.2009 und vom 30.07.2009, jew. a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.; Saarl. VG, Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2009).

  • OVG Saarland, 06.09.2007 - 7 B 346/07

    Dienstenthebung eines Beamten wegen Besitzes Kinderpornographischer Schriften

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11
    OVG, Beschluss vom 06.09.2007 - 7 B 346/07 -, NVwZ 2008, 107; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2009, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2006 - DL 16 S 15/06

    Verbreitung kinderpornografischer Dateien durch einen beamteten Lehrer

  • VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07

    Disziplinarmaßnahme bei Besitz von Kinderpornographie

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 3 LD 1/03

    Entlassung aus dem Dienst wegen des Besitzes kinderpornografischer Darstellungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2009 - 3d A 3353/08
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2008 - DL 16 S 29/06

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08

    Entfernung eines Polizeibeamten mit Vorgesetztenstellung aus dem Dienst wegen des

  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

  • BVerwG, 22.12.2010 - 2 B 18.10

    Besitz kinderpornographischer Bild- und Videodateien; außerdienstliche

  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist

    Hierbei sind in be- wie entlastender Weise die objektive Handlung (insbesondere die Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, zum Beispiel die Verletzung einer Kern- oder einer Nebenpflicht, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa die Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte (zum Beispiel der materielle Schaden) zu berücksichtigen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. August 2011 - DL 13 S 583/11 -, juris, Rn. 37).

    Hinsichtlich des endgültigen Vertrauensverlustes ist zu prüfen, ob auf Grund der prognostischen Gesamtwürdigung auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen, oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wiedergutzumachen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. August 2011 - DL 13 S 583/11 -, juris, Rn. 47).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - DL 13 S 2331/15

    Dienstvergehen durch Zugriff auf fremde Daten

    Dieses Verständnis liegt auch den §§ 26 ff. LDG zugrunde (vgl. dazu LT-Drs. 14/2996, S. 86; Urteil des Senats vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10

    Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts -

    Für die Schwere des Dienstvergehens können bestimmend sein die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, zum Beispiel die Verletzung einer Kern- oder einer Nebenpflicht, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte, zum Beispiel der materielle Schaden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3, jeweils zu § 13 BDG; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -, ESVGH 62, 128).

    § 31 LDG setzt mithin voraus, dass mit einem schweren Dienstvergehen grundsätzlich ein endgültiger Vertrauensverlust einhergeht, also durch das Dienstvergehen indiziert wird, ohne dass damit aber ausgeschlossen wäre, dass durch ein schweres Dienstvergehen ein geringerer Grad des Vertrauensverlustes verursacht werden kann (VGH Urteil vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -, ESVGH 62, 128 unter Hinweis auf die amtliche Begründung zu § 29 und § 30 LDG, LT-Drs.14/2996, S. 92, 95).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - DL 13 S 1279/15

    Disziplinarverfahren bei Verschwendung öffentlicher Mittel

    Dieses Verständnis liegt auch den §§ 26 ff. LDG zugrunde (vgl. dazu Amtliche Begründung zu § 26 LDG, LT-Drs. 14/2996, S. 86; Urteil des Senats vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 80 D 2.12

    Justizvollzugsamtsinspektor; Besitz kinderpornographischer Schriften (hier 3.434

    Die Anzahl der von ihm besessenen kinderpornographischen Bild- und Filmdateien ist mehr als nennenswert, so dass auch im Vergleich zu anderen in der Rechtsprechung der Disziplinargerichte entschiedenen Fällen von einem erheblichen Umfang gesprochen werden kann (diese Beurteilung treffend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 12. März 2013 - 6 LD 4/11 -, juris Rn. 62 zum Besitz von 400 kinderpornographischen Dateien; VGH Mannheim, Urteil vom 2. April 2009 - DL 16 S 3290/08 -, juris Rn. 48 zum Besitz von 1.500 Bilddateien und Videosequenzen im nicht gelöschten Bereich und 500 Bilddateien und Videosequenzen im gelöschten Bereich des inkriminierten Inhalts; Urteil vom 24. August 2011 - DL 13 S 583/11 -, juris Rn. 32 zum Besitz von mindestens 3.000 kinderpornographischen Bildträgern; die Formulierung "außerordentlicher großer Umfang" verwendend VGH München, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 16a D 08.509 -, juris Rn. 16, 80 zum Besitz von 1.315 kinderpornographischen Bild- und 23 kinderpornographischen Videodateien; dort auch zahlreiche Nachweise zu Fällen, in denen Rechtsmittelgerichte auf den Besitz kinderpornographischer Dateien disziplinarrechtlich zu befinden hatten und die festgestellte Anzahl inkriminierter Schriften deutlich geringer war).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20

    Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen

    Dieses Verständnis liegt auch den §§ 26 ff. LDG zugrunde (vgl. dazu Amtliche Begründung zu § 26 LDG, LT-Drucks. 14/2996, S. 86; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -, juris Rn. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2013 - DL 13 S 724/13

    Bindung im Disziplinarverfahren an tatsächliche Feststellungen in einem

    Dieses Verständnis liegt auch den §§ 26 ff. LDG zugrunde (vgl. dazu Amtliche Begründung zu § 26 LDG, LT-Drs. 14/2996, S. 86; Senatsurteil vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2014 - DL 13 S 2383/13

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen vorsätzlichen Fernbleibens vom Dienst

    Dieses Verständnis liegt auch den §§ 26 ff. LDG zugrunde (vgl. dazu Amtliche Begründung zu § 26 LDG, LT-Drs. 14/2996, S. 86; Senatsurteil vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2023 - DL 16 S 1134/22

    Polizeibeamter; Entfernung aus dem Dienst; Nähe zu Rockern, die Prostitution

    Dieses Verständnis liegt auch den §§ 26 ff. LDG zugrunde (vgl. dazu Amtliche Begründung zu § 26 LDG, LT-Drucks. 14/2996, S. 86; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -, juris Rn. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2017 - DL 13 S 2084/16

    Disziplinarrecht; Bindungswirkung tatsächlicher Feststellungen rechtskräftiger

    Dieses Verständnis liegt auch den §§ 26 ff. LDG zugrunde (vgl. dazu Amtliche Begründung zu § 26 LDG, LT-Drs. 14/2996, S. 86; Senatsurteil vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19

    Entfernung des Beamten aus dem Dienst wegen Untreue; mangelhafte Begründung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17

    Disziplinarklageverfahren; konsensuale Berichterstatterentscheidung; Verhalten

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12

    Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz

  • VG Trier, 14.05.2013 - 3 L 388/13

    Disziplinarmaßnahme bei pflichtwidriger Weitergabe interner polizeilicher

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16

    Zurückstufung eines Beamten bei einem schweren Dienstvergehen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2012 - DB 13 S 316/11

    Dienstvergehen eines Postbeamten während einer Suchterkrankung - Voraussetzungen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15

    Bindungswirkung der Disziplinarbehörde an tatsächliche Feststellungen im

  • VG Augsburg, 23.08.2018 - Au 8 M 18.30054

    Kostenrechtliche Folgen der Abtrennung eines Verfahrensteils nach

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